Vermieter entfernt Zaun und betritt Garten

13. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
maltafan69
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 24x hilfreich)
Vermieter entfernt Zaun und betritt Garten

Hallo!

Folgende Situation: Im Juli 2011 habe ich ein Haus mit Garten gemietet. Das Grundstück des Vermieters grenzt direkt an. Da beide Häuser sich auf einem Resthof befinden, stand zwischen beiden Grundstücken ein Zaun. Keine drei Wochen nach meinem Einzug hat der Vermieter den Zaun ohne jegliche Ankündigung zurückgebaut. Die Begründung: ohne den Maschendrahtzaun sieht das gesamte Anwesen besser aus. Seitdem wird mein Garten als Zufahrt zum Vermietergarten genutzt("Ist ja so schön bequem"): für Rasenmäherarbeiten, für den vom Vermieter organisierten Gartenflohmarkt u.s.w. Der Hund des Vermieters läuft jetzt ungeniert auch durch meinen Garten und erledigt sogar sein Geschäft dort. Es wurde zwar versprochen, den fehlenden Zaun durch eine Hecke zu ersetzen, bis heute ist aber nichts passiert. Hinzu kommt noch, dass erst gestern, trotz meiner Anwesenheit, der Vermieter meine Terasse betreten hat, um an der aussenliegenden Steckdose seine Kettensäge anzuschliessen. Ich habe den Stecker rausgezogen, weil niemand im Garten zu sehen war. Keine 10 Min. später stand der Vermieter wieder auf der Terasse und teilte mir mit, die Steckdose würde ihm gehören (angeblich sein Stromkreislauf) und müsste jetzt seine Säge dort anschliessen.
Meine Frage: was davon ist wenn überhaupt erlaubt? Muss ich mir das alles gefallen lassen? Ich will zwar keinen Krieg lostreten, dafür leben wir zu nah aneinader. Aber das geht m.E. wirklich zu weit.

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47 Antworten
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#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Das mit dem Zaun ist ein bisschen schwierig. Ich geh davon aus, dass du nicht weisst, ob der auf seiner oder deiner Grundstücksseite stand. Den Zaun auf seiner Seite darf der Vermieter entfernen, den auf deiner Seite natürlich nicht.
Andererseits bin ich der Meinung, dass du das Haus mit Garten in einem umzäunten Zustand gemietet hast und auf diesen Zustand auch einen Anspruch hast. Bin mir da aber nicht ganz sicher.
Zuerst hatte ich an Hausfriedensbruch gedacht, aber dies ist nur der Fall, wenn man widerrechtlich ein befriedetes Grundstück betritt. Wie sich das verhält, wenn der potentielle "Hausfriedensbrecher" selbst die Befriedung entfernt, weiss ich nicht, aber vielleicht meldet sich ja noch jemand.
Wo ich mir sicher bin:
1. Du darfst selber einen Zaun oder eine Hecke auf deine Seite stellen.

Sprich einfach nochmal in Ruhe mit deinem Vermieter und wenn er auf stur stellt, dann setz einfach selber den Zaun (oder die Hecke) auf dein Grundstück. Sooo teuer ist das auch nicht.



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#2
 Von 
maltafan69
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 24x hilfreich)

@kathi2008: Danke zunächst für die Antwort. Ich habe das Haus mit einem abgegrenzten Garten/Grundstück gemietet. Der Zaun stand angeblich genau auf der Grenze. Ohne den Zaun hätte ich mich auf so ein Deal nicht eingelassen, um einem evtl. Ärger grundsätzlich aus dem Weg zu gehen. Ich finde, eine derartige Entscheidung (Zaun abbauen) schon mehr als frech, ohne mit mir darüber zu sprechen. Hinzu kommt, dass mir jegliche Tierhaltung verboten wurde. Gleichzeitig rennt das Vermietervieh ohne Vorwarnung über meinen Garten, tritt die Beete platt und kackt auch noch überall hin. Und wenn nebenan Besuch ist, läuft man auch gern in meinem Garten rum, parkt auch teilw. die Autos auf meinem Grundstück. Ich habe zwar das Thema schon mehrfach abgesprochen, der Vermieter ignoriert das aber total. Das mit dem eigenen Zaun habe ich auch schon überlegt, bin aber nicht wirklich bereit, auch noch Geld zu investieren wegen dieser Dreistigkeit! Weiss vielleicht jemand im Forum, ob man den Vermieter dazu verdonnern kann, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen? Habe auch schon was von der Einfriedungspflicht (Niedersachsen) gehört. Hat jemand einen Tipp für mich? Das mit der Aussensteckdose, an meinem Haus angebracht (nicht seitlich, sondern direkt auf der Terasse), kann wohl auch nicht richtig sein...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Weiss vielleicht jemand im Forum, ob man den Vermieter dazu verdonnern kann, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen?

Wie gesagt, meiner Ansicht nach schon, aber irgendwie scheint sich zu der Frage, ausser mir bislang niemand äussern zu wollen.
Ich würde dem Vermieter eine Frist setzen (schriftlich und höflich), bis wann der Zaun wieder zu stehen hat, ansonsten du auf eigene Kosten den Zaun wieder stellen lässt und die Kosten mit der nächsten Miete verrechnest.
Nebenbei könntest du noch erwähnen, dass du ein paar Ratten auf deinem Grundstück gesichtet hast und die nächsten Wochen dort Rattengift auslegen wirst. Das könnte die Sache ein bisschen beschleunigen, wenn der Mann seinen Hund mag.

quote:
Das mit der Aussensteckdose, an meinem Haus angebracht (nicht seitlich, sondern direkt auf der Terasse), kann wohl auch nicht richtig sein...

Was hast du gegen Aussensteckdosen? Die sind doch praktisch, der Vermieter darf deine nur nicht benutzen.
Und wenn die, aus welchen Gründen auch immer, auf seinen Zähler laufen sollte, dann ist das sein Problem, wenn er das nicht irgendwie vertraglich geregelt hat.
Aber die Wahrscheinlichkeit, dass hier ausgerechnet die Aussensteckdose über den Zähler des Vermieters läuft, halte ich für gering.
Kannst du ja leicht prüfen:
Nimm alle Verbraucher bei dir im Haus vom Netz und steck dann einen Verbraucher in die Aussensteckdose. Läuft dein Stromzähler munter vor sich hin, dann hat der Vermieter gelogen und das war Stromklau.

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#5
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Das mag ja sein, aber steht das auch so im MV mit der genauen m²-Zahl?

Die Stützpfeiler für den Zaun werden höchstwahrscheinlich noch da sein.... reicht doch.

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#7
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Selbst wenn, was sagt das über die gemietete Fläche aus?
Der Garten ist ja noch vorhanden!


Es geht doch gar nicht um die Grösse der gemieteten Fläche, sondern darum, dass der TE ein Haus mit eingefriedetem Garten angemietet hat, durch das jetzt jeder Depp durchlatscht, weil der Vermieter den Zaun entfernt hat.
Wenn der Vermieter den Zaun ersetzt, aber ein paar Meter versetzt, dann wäre das ein anderer Beitrag über den man sich dann zur gegebenen Zeit streiten kann.

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1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Ich habe den MV nicht gelesen, du?
Ich habe auch noch nie gelesen, dass explizit in einem MV die Einfriedung des Grundstücks erwähnt wurde, sondern nur die Grundstücksfläche!

Nö, aber dafür dürfte es Zeugen geben und das reicht aus.

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#11
 Von 
maltafan69
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 24x hilfreich)

Zunächst vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
Ich fasse kurz zusammen:

Zaun: ist nachweislich da gewesen (Fotos, Makler-Expose). Der Rückbau war so gründlich, dass auch die Betonpfeiler entfernt wurden. Die Idee mit der Fristsetzung ist gut. Wenn ich tatsächlich die Wiederaufbaukosten von der nächsten Miete abziehen kann, dann wäre das die wahrscheinlich beste Lösung. Aber ist es so? Insbesondere, weil mir bauliche Veränderungen im Mietvertrag untersagt wurden.
Aussensteckdose: natürlich habe ich nichts dagegen. Auf meiner Terasse befinden sich zwei. Aber jetzt erst, nach 4 Monaten Mietzeit erfahre ich, dass die eine angeblich gar nicht mir gehört und der VM daran muss. Und sich somit, mit dieser Ausrede, immer wieder das Recht herausnimmt, auf meiner Terasse rumzutigern. Das kann wohl nicht sein. Ich werde das mit dem getrennten Stromreislauf auch spasseshalber mal testen.
Der Tipp mit dem Rattengift ist übrigens besonders gut:-))

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#12
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Aber ist es so?
Wirklich verbindlich kann und darf dir das nur ein Anwalt sagen. Kurze Rechtsauskünfte kosten auch nicht soo viel. Und der Zaun wird vielleicht doch ein wenig teurer, wenn der Vermieter sogar die Betonpfeiler entfernt hat.
quote:
Insbesondere, weil mir bauliche Veränderungen im Mietvertrag untersagt wurden.

Du führst ja keine baulichen Veränderungen in dem Sinne durch. Du stellst nur den Zustand wieder her, der ursprünglich vorhanden war. Und das NACH Fristsetzung an den Vermieter.
quote:
Aber jetzt erst, nach 4 Monaten Mietzeit erfahre ich, dass die eine angeblich gar nicht mir gehört und der VM daran muss.

Zum einen bezweifle ich nwv, dass das stimmt. Zum anderen kann dir das völlig egal sein, denn der Vermieter hat auf deiner Terrasse ungefragt nichts zu suchen. Er weiss schliesslich auch ohne die von ihm selbst entfernte Einfriedung, dass es sich um DEINE Terrasse handelt.
Werf doch hier mal für nen Anwalt 30€ in die Runde, vielleicht ist es ja doch Hausfriedensbruch, wenn der Vermieter den Zaun selber entfernt hat. Und dann wird das eine nicht ganz billige Anzeige gegen den Vermieter und der Zaun ist schneller wieder da, als du kucken kannst.
Und an die Steckdose will er dann sicher auch nicht mehr.
Hat der in seinem Haus eigentlich keinen Strom?

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
maltafan69
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich habe folgende Ersteinschätzung einer Online-Rechtsberatung erhalten:

Sehr geehrte Frau ...,

wir nehmen Bezug auf Ihre Online-Anfrage vom 14.11.2011.

Gemietet haben Sie ein Grundstück mit Zaun, gibt es berechtigte Interessen Ihres Vermieters nicht, ist der Zaun wieder aufzustellen. Alternativ ist der Bereich, wie geplant, durch eine Hecke einzufrieden. Diesen Anspruch sollten sie gegenüber Ihrem Vermieter geltend machen.

Eine Benutzung eines Ihnen vermieteten Gartens durch den Vermieter oder Dritte kommt nicht in Betracht, dieses können Sie untersagen. Entscheidend ist hier jedoch auch die Regelung im Mietvertrag, der uns nicht bekannt ist.

Ihre Terrasse darf der Vermieter ebenfalls nicht ohne Ihre Zustimmung betreten, den Nachweis für den Stromkreislauf sollten Sie Ihren Vermieter erbringen lassen, die Angabe klingt unplausibel.

Mit freundlichen Grüßen"

Ich werde noch klären lassen, ob ich nach Ablauf der dann gesetzten Frist den Zaunaufbau selbst beauftragen und die Kosten von der Miete abziehen kann.

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#14
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Und jetzt ?

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
maltafan69
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 24x hilfreich)

Und jetzt?

Zaun: Ich versuche es noch einmal in einem freundlichen Gespräch. Bringt das nichts, gibt es eine schriftliche Fristsetzung. Passiert immer noch nichts, lasse ich den Zaun aufstellen und kann hoffentlich die Kosten dafür von der Miete abziehen.
Ungebetene Gäste inkl. VM: ich werde zuerst mündlich, danach ebenfalls schriftlich das Betreten des Grundstücks untersagen und mit Anzeige wg. Hausfriedensbruchs drohen.
Steckdose: lasse einen abschliessbaren Deckel draufsetzen. Wird nachgewiesen, dass sie tatsächlich zum VM-Stromkreislauf gehört, kann VM sie gern an seinem Haus anbringen/den Anschluss versetzen. Wenn nicht, werde nur ich sie nutzen, da ich dann den Schlüssel dafür haben werde:-)

Übrigens: warum muss es immer derart eskalieren? Ich hätte das zu gern vermieden. Auch befürchte ich, dass das sonst sehr gute Verhältnis damit im Eimer ist. Sehr schade.. Man kann wohl nicht alles haben: entweder ein Traumhaus ODER einen guten Vermieter. Beides werde ich wohl in diesem Leben nicht mehr erleben...


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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
und kann hoffentlich die Kosten dafür von der Miete abziehen.

Wenn das aber nicht klappt, was dann ?

quote:
lasse einen abschliessbaren Deckel draufsetzen.

Und da bist Du jetzt selbst drauf gekommen ?

quote:
ein Traumhaus ODER einen guten Vermieter

Traumhaus selber kaufen und guter VM werden ?


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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
maltafan69
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 24x hilfreich)

quote:
und kann hoffentlich die Kosten dafür von der Miete abziehen.


Wenn das aber nicht klappt, was dann ?


Dann mache ich es trotzdem! VM kann mich ja verklagen. Nur genau das (Rechtsstreit) versuche ich doch zu vermeiden.

quote:
lasse einen abschliessbaren Deckel draufsetzen.


Und da bist Du jetzt selbst drauf gekommen ?


Das bin ich, tatsächlich, trotz blonder Haare ganz alleine:-) Ich habe in diesem Forum so viele Beiträge gelesen und immer wieder auf "nette" Idee gestossen. Das lässt die Fantasie ein wenig spielen......

quote:
ein Traumhaus ODER einen guten Vermieter


Traumhaus selber kaufen und guter VM werden ?


Diese Entscheidung sollte doch bitte jedem selbst überlassen werden. Sich Eigentum anzuschaffen ist nicht gleichzusetzen mit sofortiger Lösung derartiger Probleme. Nur dann kann man nicht mal eben wegziehen, wenn es einem zu bunt ist, gelle??

Ich habe meinen Beitrag erstellt, um ggf. interessante Tipps zur Problemlösung zu bekommen. Derartige Kommentare sind da nicht besonders hilfreich.




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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Wenn nicht, werde nur ich sie nutzen, da ich dann den Schlüssel dafür haben werde:-)

Sollte die Steckdose tatsächlich über den Vermieterstrom laufen (was auch der Anwalt wenig plausibel findet), darfst du die Steckdose nicht nutzen, denn dann würdest DU Stromklau begehen.
Andererseits...... du hast das Haus mit zwei Aussensteckdosen gemietet und solltest die auch nutzen können. Müsste der Vermieter halt den Elektriker rufen und umklemmen lassen.

quote:
Übrigens: warum muss es immer derart eskalieren?

Tja das frag ich mich auch manchmal, aber mal spinnt der Mieter, mal der Vermieter und manchmal spinnen beide.


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-- Editiert kathi2008 am 15.11.2011 18:10

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#19
 Von 
maltafan69
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 24x hilfreich)

quote:
Sollte die Steckdose tatsächlich über den Vermieterstrom laufen (was auch der Anwalt wenig plausibel findet), darfst du die Steckdose nicht nutzen, denn dann würdest DU Stromklau begehen.


Stromklau? No way! Selbstverständlich lasse ich die Finger davon. Schließlich arbeite ich selbst bei einem Energieversorger:-) Da haben wir schon genug mit den Stromdieben zu tun... Aber den Spaß (mit dem Abschliessen) werde ich mir trotzdem gönnen: den Gesichtsausdruck des VM würde ich schon gern posten, wenn er mit dem Stecker davor steht und nicht ran kann:-))
Auf jeden Fall hat mir die Kommunikation auf dieser Plattform gut getan und Mut gemacht, standhaft zu bleiben und sich nicht alles gefallen lassen zu müssen. Manchmal hat das persönliche Rechtsempfinden mit der Gesetzeslage wenig gemeinsam. Aber scheinbar liege ich hier doch richtig. Danke schon mal dafür!

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Aber den Spaß (mit dem Abschliessen) werde ich mir trotzdem gönnen: den Gesichtsausdruck des VM würde ich schon gern posten, wenn er mit dem Stecker davor steht und nicht ran kann:-))

Noch grösseren Spass würde der Vermieter sicher mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs haben, denn das kostet mal richtig Geld.

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
maltafan69
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 24x hilfreich)

quote:
Noch grösseren Spass würde der Vermieter sicher mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs haben, denn das kostet mal richtig Geld.


Sorry, aber der VM begeht Hausfriedensbruch, wenn er mal wieder MEINE Terasse ohne Erlaubnis betritt, oder? Sollte der VM glaubhaft nachweisen können, dass die Steckdose zu seinem Stromkreislauf gehört und dämlicherweise auf der vermieteten Terasse angebracht ist, so bekommt er nur noch einmal die Erlaubnis, daranzugehen: um diese zu versetzen.

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Sorry, aber der VM begeht Hausfriedensbruch, wenn er mal wieder MEINE Terasse ohne Erlaubnis betritt, oder?

sag ich doch

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Ich habe in diesem Forum so viele Beiträge gelesen und immer wieder auf "nette" Idee gestossen.

Ich bin stolz auf dich.

quote:
Diese Entscheidung sollte doch bitte jedem selbst überlassen werden. Sich Eigentum anzuschaffen ist nicht gleichzusetzen mit sofortiger Lösung derartiger Probleme.

Ist doch aber wieder eine nette Idee, oder ?
Du könntest aber auch auswandern, z.B. nach Malta.

quote:
Nur dann kann man nicht mal eben wegziehen, wenn es einem zu bunt ist, gelle??

Will man das denn wenn man Herr / Frau im eigenen Haus ist ?

quote:
um ggf. interessante Tipps zur Problemlösung zu bekommen

Meine Tipps sind doch immer top.
Du mußt sie nur mal ausprobieren, dann vergötterst Du mich.

quote:
Manchmal hat das persönliche Rechtsempfinden mit der Gesetzeslage wenig gemeinsam.

So isses.

quote:
Aber scheinbar liege ich hier doch richtig.

Nicht so euphorisch, warte erst mal die Prüfung ab.

quote:
Anzeige wegen Hausfriedensbruchs haben, denn das kostet mal richtig Geld.

Warum denn, nur weil er aus SEINER Steckdose Strom beziehen will ?

quote:
so bekommt er nur noch einmal die Erlaubnis, daranzugehen: um diese zu versetzen.

Eher nicht, gemietet, wie gesehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6428 Beiträge, 2317x hilfreich)

quote:
Zaun: Ich versuche es noch einmal in einem freundlichen Gespräch. Bringt das nichts, gibt es eine schriftliche Fristsetzung. Passiert immer noch nichts, lasse ich den Zaun aufstellen und kann hoffentlich die Kosten dafür von der Miete abziehen.


Zuvor sollte man mal klären, ob der Zaun zum gemieteten Grundstück oder zum Nachbargrundstück gehörte.
Ich kenne das so, dass nachbarrechtliche Vorschriften regeln, welcher Grundstückseigentümer für welche Seite zuständig ist.
Wenn der Vermieter auch Eigentümer des Nachbargrundstückes ist, kann es doch sein, dass der Zaun seine Seite betraf.

Als Eigentümer des Nachbargrundstückes durfte er dann seinen Zaun beseitigen und ist noch nicht einmal verpflichtet, sein Grundstück einzuzäumen.

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"Bewertungen freuen mich immer"

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
maltafan69
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich habe heute die rechtliche Bewertung zum Thema Kostenübernahme erhalten:

"Sehr ....,

wir bedanken uns für Ihre Rückmeldung. Wenn Sie dem Vermieter den Mangel mit dem Zaun schriftlich anzeigten und ihm eine Frist zur Wiederaufstellung desselbigen gesetzt (z. B. 3 Wochen, es sei denn jetzt setzt Schneefall ein und ein Aufstellen ist nicht möglich, sondern erst wieder im März/April) sowie angekündigt haben, dass, wenn innerhalb der Frist kein Zaun wieder aufgestellt worden ist, Sie durch Handwerker einen aufstellen lassen und die Kosten dieser Aktion von der Miete einbehalten werden, dann können Sie so vorgehen. Wichtig ist, dass Sie dieses Vorgehen ankündigen (am Besten aus Beweisgründen schriftlich und per Einwurfeinschreiben), damit der Vermieter die Möglichkeit erhält, den vertragsgemäßen Zustand wieder herzustellen."

Das freundliche Gespräch werde ich nicht mehr suchen. Davon gab es in den letzten vier Monaten genug und leider ergebnislos. An VM ist heute eine sachliche Aufstellung der vorhandenen und bis heute nicht beseitigten Mängel per Einschreiben rausgegangen inkl. der Aufforderung, das Grundstück nicht mehr zu betreten bzw. zu befahren. Für Kleinigkeiten 14 Tage, für den Zaun 3 Wochen. Wir werden sehen... Wenn VM nicht ganz daneben ist, führt er alles in Eigenregie durch, ansonsten wirds für ihn teuer, und das auch noch kurz vor Weihnachten, schnief...

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
maltafan69
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 24x hilfreich)

quote:
Zuvor sollte man mal klären, ob der Zaun zum gemieteten Grundstück oder zum Nachbargrundstück gehörte.
Ich kenne das so, dass nachbarrechtliche Vorschriften regeln, welcher Grundstückseigentümer für welche Seite zuständig ist.
Wenn der Vermieter auch Eigentümer des Nachbargrundstückes ist, kann es doch sein, dass der Zaun seine Seite betraf.


Das darf durchaus sein, nur:

1. vermietet hat VM ein Haus mit einem eingezäunten
Grundstück
2. erst seitdem der Zaun weg ist, kommt es immer wieder
dazu, dass jeder Depp durch meinen Garten latscht
3. Die geltende Einfriedungsplicht (Niedersachsen) regelt
auch derartige "Störungen" in dem der Störungs-
verursacher zur Einfriedung verpflichtet werden kann.

Um ehrlich zu sein: mittlerweile lasse ich es gern darauf ankommen, das Thema vor Gericht zu klären, wenn notwendig. Ich habe lt. Mietvertrag einen eingezäunten Garten gemietet nicht eine Mitbenutzung eines Gartens. Da ist es mir mittlerweile sowas von egal, auf wessen Seite der Zaun stand. Und besonders nach dem letzten Vorfall mit der Steckdose (wäre mit Zaun gar nicht möglich gewesen) werde ich VM in die Schranken verweisen müssen. Wenn ich das nicht tue, wird wohl in einigen Wochen eine neue Überraschung auf mich zukommen. Vielleicht steht der dann plötzlich in meiner Küche, weil sein Herd kaputt ist?? No way..

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-- Editiert maltafan69 am 16.11.2011 19:11

-- Editiert maltafan69 am 16.11.2011 19:12

-- Editiert maltafan69 am 16.11.2011 19:14

-- Editiert maltafan69 am 16.11.2011 19:17

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
geltende Einfriedungsplicht

Wie kommst denn da drauf ?

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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6428 Beiträge, 2317x hilfreich)

quote:
1. vermietet hat VM ein Haus mit einem eingezäuntem
Grundstück


Die Frage ist halt nur, ob der Zaun zum gemieteten Grundstück gehört.
Wenn der Nachbar auf der Grenze eine Hecke gepflanzt hätte, darf er die nicht mehr entfernen, weil im Nachbarhaus jemand "mit Hecke" gemietet hat ?

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"Bewertungen freuen mich immer"

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
maltafan69
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 24x hilfreich)

quote:
>Vermieter entfernt Zaun und betritt Garten

quote:geltende Einfriedungsplicht


Wie kommst denn da drauf ?



§ 27 bis § 29 NNachbG(Gesetz) - Landesrecht Niedersachsen Einfriedungspflicht

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1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Wenn der Nachbar auf der Grenze eine Hecke gepflanzt hätte

Dürfte denn ein Nachbar so einfach auf der Grenze eine Hecke pflanzen ?

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