Vermieter erklärt kurzfristig mündliche Absprache für ungültig

27. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
balisto123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter erklärt kurzfristig mündliche Absprache für ungültig

Hallo!
Ich hab da ein großes Problem und zwar bin ich Ende Januar in eine Wohnung eingezogen und habe sofort in der ersten Woche eine Kündigung aufgrund einiger Mängel (Heizung funktionierte nicht, war zu niedrig eingestellt, wurde nach 10 Tagen halbwegs behoben; Duschen kann man nicht im Stehen, nur im Sitzen; Küche ist total verdreckt und heruntergekommen und wurde trotz Versprechens bei der Besichtigung nicht von der Kaution des Vormieters gereinigt,etc.) geschrieben. Bei einem Besuch des Vermieters (mit seiner Frau) haben wir abgemacht, dass ich Ende März ausziehen dürfe, also nicht die vollen drei Monate Kündigungsfrist abwarten müsse.
Als ich ihm vorgestern wegen der Schlüsselübergabe kommende Woche schrieb, tauchte er sofort bei mir auf und erklärte mir, ich sei vertraglich gebunden, mündliche Absprachen gelten nur unter Geschäftsleuten und insofern ich nicht zügig (innerhalb von 5 Tagen) einen aus seiner Sicht geeigneten Nachmieter finde, müsste ich den letzten Monat noch bezahlen.
Ich habe aber nicht das Geld für zwei Monatsmieten, da ich natürlich aufgrund der Absprache eine neue Wohnung zum 1.4. beziehe und schriftlich habe ich mir auch nichts von ihm geben lassen, weil ich ihm vertraut habe. Einen geeigneten Nachmieter werde ich so schnell nicht finden und habe natürlich Angst, dass Mahnkosten und ggf. ein Verfahren auf mich zukommen, wenn ich die Miete nicht überweise, finde es aber dermaßen ungerecht, wie er sich verhält. Habe ich eine Chance, da rauszukommen?
Er hat übrigens keine Kaution verlangt, weil ja so schnell klar war, dass ich ausziehen würde; untermauert das nicht, dass ich Recht habe, was die mündliche Absprache angeht?

Wer sich da auskennt, für Hilfe wäre ich sehr dankbar!

-- Editier von balisto123 am 27.03.2015 13:41




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128792 Beiträge, 41128x hilfreich)

Zitat:
mündliche Absprachen gelten nur unter Geschäftsleuten

Das ist natürlich Unfug.


Das Problem bei mündlichen Absprachen ist jedoch, das man diese nur sehr schwer nachweisen kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4380 Beiträge, 2291x hilfreich)


Ausziehen kannst Du immer, doch die Miete ist bis zum Ende der Kündigungsfrist zu zahlen! Hast Du wenigstens "gerichtsfest" und nachweisbar schriftlich gekündigt? Sonst zahlst Du noch länger.


Etwas anderes wäre ein Aufhebungsvertrag. Wenn der mündlich abgeschlossen ist, musst Du das beweisen..... Und wenn der Vermieter das bestreitet, hast Du schlechte Karten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2557x hilfreich)

Zitat:
erklärte mir, ich sei vertraglich gebunden, mündliche Absprachen gelten nur unter Geschäftsleuten


Vielleicht bekommt man den VM ja dazu, diese Aussage noch mal schriftlich oder vor neutralen Zeugen zu wiederholen? Das wäre dann schon sehr dumm von ihm, aber offenbar ist er ja nicht gerade der Hellste.

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