Schönen guten abend,
und zwar habe ich folgendes Problem, ich wohne in meiner Wohnung seit 16 Jahren und ende letztes Jahr hat der Kioskbesitzer über den ich wohne das Haus gekauft, gelegentlich habe ich ihn mal geholfen, wenn mal not am man war. Jetzt ist das Problem das ich mal nicht helfen konnte und er eiskalt sagte/schrieb " du kannst dir eine neue Wohnung suchen du bist gekündigt" Jetzt habe ich bisschen schiss das wirklich was passieren kann oder ob ich rechtlich auf der sicheren seite bin, weil in meinen Augen ist das eine Erpressung, und ich weder einen vertrag oder sonst was habe, es war halt von mir eine gute geste ab und an mal auszuhelfen. Hier in dem Haus wohnen 7 Parteien und eine Wohnung ist sogar komplett leer, hier bin ich der meinung das hier der eigenbedarf auch nicht ziehen würde, da ja eine Wohnung frei ist.
Wenn noch informationen fehlen, reiche ich die gerne nach.
Auf jedenfall bin ich grad ein bisschen am boden, weil ich nicht weiss was auf mich zukommt.
LG
Vermieter erpresst mich weil ich nicht mehr helfe
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
Mit stichhaltiger Begründung.
Wenn also eine kommen sollte kann man die höchstwahrscheinlich einfach ignorieren.
Die mündliche ist sowieso für den Allerwertesten.
Du kannst den Wortlaut (falls was kommen sollte) gerne auch hier einstellen.
Im Zweifelsfall erklärt dann ein Anwalt dem Vermieter die Rechtslage.
Im übrigen gehe ich davon aus, dass Deine "Aushilfe" selbstverständlich gegenüber der Sozialversicherung und dem Finanzamt angemeldet wurde?
Zitatund er eiskalt sagte/schrieb " du kannst dir eine neue Wohnung suchen du bist gekündigt" :
Das kannst Du vorerst ganz getrost ignorieren.
Eine Kündigung eines Mietverhältnisses geht nur unter der Einhaltung gewisser Vorschriften. Sie muss z.B. immer schriftlich (also auf einem echten Zettel) mit einer Originalunterschrift erfolgen. Deine Aussage ist nicht eindeutig, weil nicht daraus hervorgeht, ob er es nun gesagt, oder geschrieben hat. Hat er also nur gesagt, oder hat er es per Brief geschickt, oder vielleicht per WhatsApp oder so? Wenn ja, dann das bitte gut aufbewahren, könnte in der Zukunft noch wichtig sein, warum kommt etwas weiter unten.
Ein Mieter kann (fast) immer mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen, ohne dass er einen Grund nennen muss. Ein Vermieter kann nur dann kündigen, wenn er einen rechtlich zulässigen Grund hat. "Du hilfst nicht mehr in meinem Kiosk" ist kein rechtlich zulässiger Grund. Ein Vermieter kann eigentlich nur kündigen, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten verletzt (das klassische wäre, keine Miete zahlen), er Eigenbedarf hat, oder unter ganz seltenen Voraussetzungen kann er auch eine Verwertungskündigung aussprechen.
ZitatHier in dem Haus wohnen 7 Parteien und eine Wohnung ist sogar komplett leer, hier bin ich der meinung das hier der eigenbedarf auch nicht ziehen würde, da ja eine Wohnung frei ist :
Das ist schon nicht mehr ganz so einfach zu beurteilen, aber wenn eine vergleichbare Wohnung zu Deiner leer steht, dann sind die Chancen, dass er Dir auf Eigenbedarf kündigen kann, nicht gut. Wenn die Wohnungen aber nicht vergleichbar sind, dann eventuell schon. Wenn Du z.b. in einer 100m² 4 Zimmer Wohnung wohnst, die leere Wohnung aber nur 42m² und 1,5 Zimmer hat, könnte er durchaus für seinen Neffen mit Frau und 3 Kindern Eigenbedarf für Deine Wohnung anmelden. Er müsste Dir dann aber ggf. die leere Wohnung als Ersatz anbieten. Und nicht vergessen, die leere Wohnung kann auch neu vermietet werden, dann würde das alles nochmal anders aussehen.
Aber der Eigenbedarf muss wirklich existieren, er darf nicht nur ausgedacht sein, um einen Mieter loszuwerden. Und deswegen solltest Du das auch gut aufbewahren, dass er Dir aus Wut bereits angedroht hat, Dich zu kündigen (wenn es denn in Textform passiert ist, nur mündlich lässt sich sehr schlecht beweisen). Sollte er dann in absehbarer Zeit tatsächlich Eigenbedarf anmelden, könnte das zumindest zu dem Verdacht führen, dass er den Eigenbedarf nur vortäuscht, und würde Deine Chancen in einem möglichen Rechtstreit zumindest nicht verschlechtern.
Doch das sind alles ungelegte Eier, über die man reden kann, wenn wirklich etwas Substanziellen von Deinem Vermieter kommt. Bisher ist das nur ein kindischer Trotzanfall, der rechtlich vollkommen ohne Relevanz ist.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatIm übrigen gehe ich davon aus, dass Deine "Aushilfe" selbstverständlich gegenüber der Sozialversicherung und dem Finanzamt angemeldet wurde? :![]()
Ich habe gute 5 jahre da offiziell mit allen papierchen pipapo als minijobber gejobbt, da es mir aber seit anfang des jahres psyisch sehr schlecht geht hab ich gekündigt.
Das ich mal kurz aufpassen soll passiert zwar nur alle paar monate aber mein ex chef ist ein richtgig koleriker oder wie man es nennt. Geld gabs nur wo ich da wirklich gearbeiteit hatte, wenn ich mal kurz geholfen hatte konnte ich mir was aus dem sortiment mitnehmen, ich weiss wenn man es genau nimmt wäre das auch nen geldwerter vorteil.
Schriftlich habe ich es als Whatsappnachricht, hab davon zur sicherheit auch nen Screenshot gemacht, man weiss ja nie. Aber ob das verwertbar ist steht auf einem anderen blatt.
Ich zitiere hier mal seine nachricht
"Suche dir eine andere Wohnung. Kündigung mach morgen fertig"
Ich bin bei sowas leider auch etwas paranoid.
Die Meine Wohnung ist knappe 40m² während die andere um die 60m² hat, ist aber nicht renoviert, ergo muss man da einiges machen.
Aber brauch ich mir erstmal keinen kopf darum machen ? So an sich bin ich mit der wohnung auch zufrieden, ist in einer größeren stadt und man kommt überall gut zu fuss hin.
Zitatwenn ich mal kurz geholfen hatte konnte ich mir was aus dem sortiment mitnehmen, ich weiss wenn man es genau nimmt wäre das auch nen geldwerter vorteil. :
Nicht unbedingt, das kann auch unter Nachbarschaftshilfe laufen. Wenn meine Nachbarn im Urlaub sind und ich auf die Katze aufpasse, bekomme ich auch immer ein Dankeschön. Wenn Du Dir für 30min kurz aufpassen einen Schokoriegel und ein Getränk nehmen kannst, ist das nicht der Rede wert, z.B.
ZitatSchriftlich habe ich es als Whatsappnachricht, hab davon zur sicherheit auch nen Screenshot gemacht, man weiss ja nie. Aber ob das verwertbar ist steht auf einem anderen blatt. :
Doch, das ist absolut verwertbar. Wieso sollte es das auch nicht sein? Also gut aufbewahren, am besten den kompletten Chatverlauf!
Zitat"Suche dir eine andere Wohnung. Kündigung mach morgen fertig" :
Na, dann bin ich ja mal auf die schriftliche Kündigung, die Dein Vermieter angekündigt hat, gespannt

ZitatDie Meine Wohnung ist knappe 40m² während die andere um die 60m² hat, ist aber nicht renoviert, ergo muss man da einiges machen :
Der Renovierungsbedarf der leerstehenden Wohnung bedeutet nicht, dass deswegen Eigenbedarf für DEINE Wohnung automatisch zulässig ist.
Entspann Dich einfach ein bisschen und bekomme nicht prophylaktisch einen Nervenzusammenbruch. Bisher ist absolut nicht erkennbar, dass Dein Vermieter einen rechtlich zulässigen Kündigungsgrund hat. Und vielleicht kommt ja auch überhaupt keine Kündigung. Choleriker regen sich oft auch genauso schnell ab, wie sie sich aufgeregt haben.
ZitatKündigung mach morgen fertig :
Hat der Vermieter das exakt so geschrieben? Also auch mit den Grammatikfehlern? Ich traue mich ja kaum, das zu schreiben, weil da ganz leicht ein falscher Eindruck entstehen kann, aber kann es sein, dass er nicht ursprünglich aus Deutschland kommt (oder die Autokorrektur hat wieder zugeschlagen)? Der Mieterschutz in Deutschland ist wirklich im internationalen Vergleich sehr speziell und besonders Leute, die einen anderen kulturellen Background haben (wie z.B. Menschen aus GB), sind sich dessen gar nicht bewusst, weil sie es aus ihren Herkunftsländern ganz anders kennen/gewohnt sind und sich überhaupt nicht vorstellen können, dass eine Kündigung einfach so, weil man Bock drauf hat, hier überhaupt nicht möglich ist. Das hat in der Vergangenheit, auch in meinem persönlichen Umfeld, schon mehr als einmal dazu geführt, dass Vermieter aus allen Wolken gefallen sind, nach entsprechender Aufklärung dann aber zurückgerudert haben. Wenn also tatsächlich eine Kündigung kommt, dann hilft da manchmal schon ein entsprechender Ausdruck aus dem Internet, in denen die zulässigen Kündigungsgründe für Vermieter laut BGB aufgeführt sind.
Es gibt aber natürlich auch einfach Vermieter, denen sowas grundsätzlich schnuppe ist, vollkommen unabhängig von der Herkunft. Das nennt man dann "nach Gutsherrenart".
Ja als nachbarschafftshilfe kann man das ansehen.
Der scrennshot ist ja schon gesichert, ja er hat es wirklich so geschrieben, vielleicht aus frust so mit den Fehlern. Er kommt aus afghanistan lebt aber schon wie ich mitbekomen habe um die 30 Jahre hier.
Das mit dem entspannen ist immer leichter gesagt als getan, bei sowas kenn ich mich leider überhaupt nicht aus, auch wenn ich da viel im netz gelesen habe, weiss man das auch viel hombug im netz steht.
Ich danke schonmal für den Rückhalt und den ganzen informationen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
30 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
16 Antworten
-
39 Antworten