Vermieter ersetzt defekte Elektrogeräte mit minderwertigeren Geräten

4. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Anonym 123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter ersetzt defekte Elektrogeräte mit minderwertigeren Geräten

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei uns ist der Backoffen kaputt gegangen, dieser konnte leider nicht repariert werden und wurde deswegen ersetzt. Leider hat unser Vermieter einen Backoffen einbauen lassen, welcher viel schlechter ist, als der vorherige. Ist das Rechtens?

Grüße.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120247 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von Anonym 123):
welcher viel schlechter ist, als der vorherige

Bedeutet was genau?



Zitat (von Anonym 123):
Ist das Rechtens?

Kann durchaus sein, ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Anonym 123):
Leider hat unser Vermieter einen Backoffen einbauen lassen, welcher viel schlechter ist, als der vorherige. Ist das Rechtens?

Welche Funktion verweigert der neue Backofen vs.alten?

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anonym 123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der vorherige Backoffen hatte alles was man sich vorstellen konnte. Der "Neue" hingegen, hat weder einen Timer, noch eine Uhr, er hat zwei Räder zum drehen, das wars. Der alte hatte nur ein Touchpad, indem viele unterschiedliche Programme vorgespiegelt waren.
Der alte kostete damals 800 euro, der neue 250.

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#4
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Anonym 123):
Der vorherige Backoffen hatte alles was man sich vorstellen konnte. Der "Neue" hingegen, hat weder einen Timer, noch eine Uhr, er hat zwei Räder zum drehen, das wars. Der alte hatte nur ein Touchpad, indem viele unterschiedliche Programme vorgespiegelt waren.


Da dürfte schon ein Recht auf einen gleichwertigen Backofen bestehen.....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Sehr geehrte/r Anonym 123,

besteht denn lt. den uns bisher noch unbekannten mietvertraglichen Vereinbarungen ein Anspruch auf einen "Backofen, der alles hat was man sich vorstellen kann."
Incl. Timer, Uhr, ohne zwei Räder zum drehen sondern Touchpad, indem viele unterschiedliche Programme vorgespiegelt sind. Der mindestens 800 € kosten muss, nicht nur 250 € kosten darf?

Zunächst davon wird das ...

Zitat (von Anonym 123):
Ist das Rechtens?
abhängen. :pc:

-- Editiert von User am 7. Januar 2023 00:35

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