Vermieter findet Mietkautionskonto nicht

14. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
VaRü
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter findet Mietkautionskonto nicht

Hallo,
ich bin jetzt zu meinem Freund gezogen, der schon seit 25 Jahren (früher mit seiner Mutter) in seiner Wohnung wohnt.

Nun hat der Vermieter, da ich zu ihm gezogen bin einen neuen Mietvertrag ausgestellt und dabei ist ihm aufgefallen, dass er "keine Kaution" von uns hat.

Allerdings hatte mein Freund Gott sei dank noch den alten Mietvertrag seiner Mutter, in welchem hinterlegt war, dass eine gezahlt wurde.

Soo. Nun verlangt er von uns zur Absicherung in Höhe von 500€ eine Kaution-Nachzahlung zur Mieterhöhung dazu, da er ja unser Kautionskonto nicht findet.

Wenn wir nun in 1-2 Jahren ausziehen würden, würden die anscheinend mit zu der anderen Kaution hinzugezählt.

Aber ist das rechtens?

Liebe Grüße,
VaRü

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1468x hilfreich)

quote:
Allerdings hatte mein Freund Gott sei dank noch den alten Mietvertrag seiner Mutter, in welchem hinterlegt war, dass eine gezahlt wurde.


Ganz sicher "gezahlt WURDE", oder hätte gezahlt werden sollen?

Auf jeden Fall kann einer keine Erhöhung der Kaution fordern. Ebenso könnte er keine Kaution nachfordern, wenn sie damals möglicherweise doch nicht gezahlt wurde, da auch hier eine Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt. Er kann den Zuzug auch nicht von einer Mieterhöhung oder Aufstockung der Kaution abhängig machen - falls das der Fall sein sollte, da der Mieter das Recht darauf hat, dass Lebensgefährte oder Familienmitglied mit einziehen dürfen. Die Frage, ob wirklich eine Kaution existiert ist eigentlich eher nur für den Auszug wichtig.

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#2
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1014x hilfreich)

quote:
Auf jeden Fall kann einer keine Erhöhung der Kaution fordern.

Darf man schon, aber man muss es bei Vertragsabschluss vereinbaren. Die Aufstockung der Kaution, begleitend zu Mieterhöhungen, darf man vertraglich verlangen. Macht auch Sinn, vor allem bei Langzeitmietverhältnissen.
Da das aber fast kein Vermieter macht, wird es hier vermutlich auch nicht so sein. Sollte wirklich sicher sein, dass die Kaution bezahlt wurde, und nicht nur die Vereinbarung über die Kautionszahlung im MV steht, würde ich einen Nachweis über die korrekte Anlage der Kaution vom VM fordern.

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1468x hilfreich)

Wäre mir neu, dass es diese Aufstockungsmöglichkeit im Wohnraummietverhältnis gibt (im Gewerbe ist es etwas anderes). Hab auch hier nur eine Verneinung gefunden.
http://www.mietkaution.de/mietkaution-rechtliche-grundlagen/

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#4
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1014x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1468x hilfreich)

Interessant, danke, das wußte ich nicht. Aber ich glaube eher nicht, dass es in dem hier infrage stehenden Mietvertrag so eine Klausel gibt.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130757 Beiträge, 41579x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Vermieter findet Mietkautionskonto nicht <hr size=1 noshade>

Diese Schlampigkeit ist sein Problem.

Wenn ein gerichtsfester Zahlungsnachweis besteht, ist die Kaution erbracht, ob er das Konto nun findet oder nicht.

Fall nicht: Nachforderungen entfallen wegen der Verjährung. Aber man bekommt auch nichts angerechnet bei Auszug.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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