Hallo liebe Nutzerinnen und Nutzer,
ich bin neu hier und habe eine heikle Angelegenheit zu klären.
Vor ca einem Jahr wurde unser Wohnhaus an eine große Gesellschaft verkauft. Wir haben die Miete wie gewohnt bezahlt. Nach zwei Monaten bekamen wir einen Brief mit der Nachricht, dass wir Guthaben auf unserem Konto hätten und deshalb für den nächsten Monat nur einen Bruchteil bezahlen müssen.
Der Brief enthielt auch die Aufforderung in Zukunft die abgeänderte Miete zu zahlen.
Wir haben uns gefreut und waren sehr froh darüber.
Die Freude hielt sich ca ein Jahr. Bis der Brief kam die Differenz rückwirkend zu bezahlen.
Ehrlich gesagt denke ich nicht, dass es rechtmäßig ist uns um Nachhinein aufzufordern die Differenz zu bezahlen, wenn uns gesagt wird, dass wir weniger zahlen sollen.
Ich bitte um Hilfe da ich mich mit der Rechtslage nicht auskenne.
Vielen Dank
-- Editiert von Moderator topic am 14. September 2022 00:23
-- Thema wurde verschoben am 14. September 2022 00:23
Vermieter fordert Rückzahlung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Lustiger Sachverhalt, ist mir so noch nie untergekommen. Deswegen gleich als Vorwarnung, ich spekuliere nur, ich weiß nichts wirklich!
Aber letztlich kann man den Sachverhalt so interpretieren, dass der neue Eigentümer eurer Wohnung eure Miete gesenkt hat. Die Aussage, ihr habt ein Guthaben und sollt ab jetzt bitte die geringere Miete zahlen, wüsste ich nicht anders zu verstehen. Man darf die Miete nicht nur erhöhen, man darf sie tatsächlich rein rechtlich gesehen auch senken.
Diese Miete zahlt ihr jetzt seit einem Jahr. Allein durch konkludentes Handeln (Angebot der Mietsenkung - Annahme durch Zahlung der niedrigeren Miete) ist es hier meiner Meinung nach zu einer einvernehmlichen Vertragsänderung gekommen. In diesem Fall darf der Vermieter selbstverständlich gar nichts zurückverlangen. Und er darf auch nicht verlangen, dass ihr ab jetzt doch wieder die höhere Miete zahlt. Er darf euch max. eine Mieterhöhung schicken, die alle formalen und rechtlichen Anforderungen erfüllt, und so eine neue Miethöhe durchsetzen.
Aber, es gibt ja auch immer noch Anfechtung wegen Irrtums, BGB §119, darauf könnte sich der Vermieter ggf. berufen. Denn es ist schon sehr ungewöhnlich, dass ein Vermieter die Miete senkt. Er könnte also argumentieren, dass es doch absolut klar war, dass hier ein Fehler passiert ist und dass er nie vorhatte, die Miete zu senken. Dann hätte er u.U. tatsächlich Anspruch auf Rückerstattung. Allerdings ist ein Jahr später doch sehr spät, und er müsste halt schlüssig darlegen, dass ihr wusstet, dass es sich um einen Fehler handelt. Wie das gehen soll, ist mir schleierhaft. Allein die Tatsache, dass eure Wohnung kurz davor verkauft wurde, lässt aus meiner Sicht absolut den Schluss zu, dass der neue Vermieter beschlossen hat, weniger Miete zu verlangen. Und dann freut man sich halt.
Aber das ist ein Fall, bei dem es sich wohl lohnen würde, fachanwaltlichen Rat einzuholen...
Zitat:Aber, es gibt ja auch immer noch Anfechtung wegen Irrtums, BGB §119, darauf könnte sich der Vermieter ggf. berufen. Denn es ist schon sehr ungewöhnlich, dass ein Vermieter die Miete senkt.
Da hier mehr als ein Jahr vergangen ist, sehe ich eine Anfechtung als nicht wirklich durchsetzbar an.
Insb. deshalb nicht, weil die reduzierte Miete ja fast ein Jahr vom Vermieter so akzeptiert wurde.
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Nebenkostenguthaben und dadurch einmalige Reduzierung der Miete? Wäre das möglich?
Auffordern kann jeder immer. Ob dann die Rückzahlung auch zu Recht gefordert wird, oder wie man reagieren könnte, wäre evtl. zu beantworten, wenn man lesen könnte...Zitatdass es rechtmäßig ist uns um Nachhinein aufzufordern die Differenz zu bezahlen, wenn uns gesagt wird, dass wir weniger zahlen sollen. :
-was genau voriges Jahr in dem Schreiben stand ?
-was genau in dem aktuellen Schreiben stand?
Dass ihr euch erst freut und nun ärgert--- ist verständlich.
Zitat:er Brief enthielt auch die Aufforderung in Zukunft die abgeänderte Miete zu zahlen.
Es wird genau auf diese Formulierung ankommen.
Vielen Dank für die Antworten!
Ich habe leider keine Rechtsschutz Versicherung und einen Anwalt bezahlen ohne das ich eine Chance habe, kann ich mir nicht leisten.
Hier Mal ein Ausschnitt aus dem ersten Brief:
wir haben gute Nachrichten für Sie: Ihr Mietkonto weist ein Guthaben in Höhe von 685,06 EUR aus.
Bitte verrechnen Sie dieses Guthaben selbst mit Ihrer nächsten Mietzahlung. Alle Betriebskostenabrechnungen sind hier bereits enthalten.
Bitte überweisen Sie künftig die aktuelle Miete in Höhe von 631,26 EUR
Und hier ein Ausschnitt aus er Forderung:
Mit Übernahme der von Ihnen angemieteten Wohnung durch die degewo, wurden keine Vorauszahlungen eingestellt aufgrund falscher Datenübermittlung. Dies ist allerdings nicht vertragskonform, wie Sie Ihren Unterlagen entnehmen können. Daraus ergibt sich eine Nachzahlung für das Jahr 2022, die sich wie folgt zusammensetzt:
224,82 EUR mtl.
VZ kalte Betriebskosten:
VZ Heizung/Warmwasser
Gesamte Vorauszahlung:
117.71 EUR mt 342,53 EUR mtl
x 5 Monate in 2022
Bitte überweisen Sie diesen Betrag bis zum 14.06.2022 auf das Ihnen bekannte
= 1.712,65 EUR
In diesem Zusammenhang weisen wir vorsorglich darauf hin, dass aus der Betriebskostenabrechnung 2021 eine erhöhte Nachzahlung zu erwarten ist, die aufgrund der nicht getätigten Vorauszahlung von 07/21 bis 12/21 entsteht. Die seit 01.01.2022 gültige Mietzusammensetzung entnehmen Sie bitte der Anlage. Leider konnten wir in diesem Fall nicht anders entscheiden.
Habe ich gute Chancen mit einem Anwalt?
Vielen Dank!
Wenn die Zahlen so stimmen, dann wäre damals für euch erkennbar gewesen, dass die Nebenkostenvorrauszahlungen vom Vermieter nicht beachtet wurden. Aus dem damaligen Schreiben kann ich keine dauerhafte Reduktion der Nettomiete entnehmen. Daher wird aus meiner Sicht über kurz oder lang die geforderten Summen zu zahlen sein.
Man kann darüber streiten, wann sie zu zahlen sind. Denn eine Veränderung der NK Vorauszahlung geht nur gleichzeitig mit einer NK Abrechnung. Ich würde aber davon ausgehen, dass der Vermieter beim Zahlungsziel aufgrund seines eigenen Fehlers eher kulant sein wird. Vielleicht könnt ihr eine Ratenvereinbarung abschließen. Aber das dicke Ende, die Abrechnung 2021, kommt auch noch. Das wird eine heftige Nachzahlung ergeben.
Zitat:wir haben gute Nachrichten für Sie: Ihr Mietkonto weist ein Guthaben in Höhe von 685,06 EUR aus.
Bitte verrechnen Sie dieses Guthaben selbst mit Ihrer nächsten Mietzahlung. Alle Betriebskostenabrechnungen sind hier bereits enthalten.
Bitte überweisen Sie künftig die aktuelle Miete in Höhe von 631,26 EUR
Das ist keine dauerhafte Reduzierung der Miete.
Hier geht es nur um die Verrechnung des Guthabens über mehrere Monate.
ZitatHabe ich gute Chancen mit einem Anwalt? :
Kommt ganz darauf an, worauf.
Zumindest wird man um die Zahlung der Mietschulden nicht umhinkommen.
Ich bezweifle, dass es aktuell Mietschulden gibt. Ich gebe zu, der Kommentar ist spitzfindig. Aber er ist dennoch wichtig, weil Mietschulden in der Höhe eine fristlose Kündigung rechtfertigen könnten. Das geht hier nicht so einfach. Es geht am Ende um Nebenkostennachzahlungen.ZitatZumindest wird man um die Zahlung der Mietschulden nicht umhinkommen. :
Bezahlt werden muss es aber irgendwann. Sonst ist auch bei solchen Schulden der Mietvertrag gefährdet.
ZitatDas ist keine dauerhafte Reduzierung der Miete. :
Hier geht es nur um die Verrechnung des Guthabens über mehrere Monate.
Der Satz " Bitte überweisen Sie künftig die aktuelle Miete in Höhe von 631,26 EUR" bezieht sich nicht nur auf nächste Rechnung, sonst wär das eine viel niedrigere Summe.
Die 685,06 EUR Guthaben ergeben sich 2x (normale Gesamtmiete - 631,26)
Man geht davon aus, das mit der Übernahme des Wohnhauses die Miete reduziert wurde. Erst Recht wenn man so ein Schreiben bekommt. Was mich das glauben ließ, ist dass bei Einzug knapp 600 EUR als Sozialwohnung bezahlt wurde und die neue Gesellschaft die Miete entsprechend einer Sozialwohnung angepasst hat.
Vielleicht war das zu nativ, seid ihr der Meinung dass ich 100 % zahlen muss?
Zitat" Bitte überweisen Sie künftig die aktuelle Miete in Höhe von 631,26 EUR" :
Ich sehe das auch so, dass dies als Angebot des neuen Vermieters zu einer neuen Miete zu werten ist. Durch Zahlung der neuen Miete über mehrere Monate hinweg, hat der Mieter dieser Vertragsänderung konkludent zugestimmt.
Insofern kann ich echt nicht erkennen, wieso hier absolut eine Pflicht des Mieters besteht, die nun geforderte Summe nachzuzahlen.
ZitatMit Übernahme der von Ihnen angemieteten Wohnung durch die degewo, wurden keine Vorauszahlungen eingestellt aufgrund falscher Datenübermittlung. Dies ist allerdings nicht vertragskonform, wie Sie Ihren Unterlagen entnehmen können. :
Eventuell verstehe ich ja falsch, was die Hausverwaltung da geschrieben hat, aber der Hinweis auf falsche Datenübermittlung lässt für mich eigentlich nur den Schluss zu, dass die Hausverwaltung weiß, dass sie einen Fehler gemacht hat. Die falsche Datenübermittlung resultierte aus dem Verkauf des Hauses und dem damit verbundenen , würde ich vermuten. Der Mieter hat ja ganz sicher keine relevanten falschen Daten übermittelt, oder?
Letztlich sagen die auf gutdeutsch, die haben, weil ihnen falsche/nicht vollständige Daten vorlagen, vergessen, die Nebenkosten zu berücksichtigen. Dadurch haben die gedacht, Kaltmiete wäre die Warmmiete und der Mieter würde jeden Monat zu viel zahlen. Deswegen haben sie dem Mieter die aus ihrer Sicht korrekte Miethöhe mitgeteilt. Die haben sich schlicht verrechnet. Das bedeutet aber nicht, dass die jetzt die nicht bezahlten Nebenkosten nachfordern, sondern den ihnen durch ihren eigenen Fehler entstandenen Schaden vom Mieter zurückholen wollen.
Rein rechtlich hat der neue Eigentümer, meiner Meinung nach, eine Vertragsänderung angeboten, die angenommen wurde. Da kann er jetzt nach einem Jahr nicht mehr sagen "Ups, falsche Daten, gilt doch nicht, bitte alles nachzahlen!" Würde umgekehrt, wenn der Mieter durch Zahlung eine höhere Miete akzeptiert hätte, die er eigentlich nicht hätte akzeptieren müssen, ja auch nicht funktionieren. Da kann der auch nicht nach einem Jahr kommen und sagen "Ich akzeptiere die höhere Miete doch nicht, hab mich geirrt, bitte alles zurückzahlen!".
Wenn man eine falsch abgegebene Willenserklärung anfechten möchte, muss man das entweder sehr schnell machen (hier nicht passiert), für nicht geschäftsfähig erklärt werden oder fundiert nachweisen können, dass die andere Seite wissen musste, dass die Willenserklärung ein Fehler war (halte ich hier auch für unmöglich).
Ist halt manchmal blöd, wenn man einen echt doofen Fehler macht. Ist dann schlimmstenfalls rechtskräftig, obwohl man eigentlich was ganz anderes wollte...
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