Hallo zusammen, hoffentlich kann mir hier jmd. helfen. Erstmal erkläre ich den Sachverhalt am besten:
Wir (mein Lebensgefährte und ich) haben fristgerecht letztes Jahr unsere Mietwohnung gekündigt. Es wurde mit den Nachmietern abgesprochen das wir, sofern möglich, versuchen die Wohnung 14 Tage vor Ablauf der Vertragszeit zu räumen (damit die anfangen können zu renovieren). Die Vermieterin hatte uns dann mehr oder weniger gedrängelt, da ihr wohl die Nachmieter im Ohr lagen, "...wann wir denn die Übergabe machen könnten"... . Daraufhin haben wir ihr angeboten die Übergabe am Tag x dürchzuführen, jedoch auch direkt darauf hingewiesen das die Wohnung an diesem Tag (es waren dann tatsächlich 14 Tage vor Ablauf der Frist) die Wohnung weder gesäubert ist, noch vom Sperrmüll leer geräumt sein wird. Es werden hier Termine vom Müllunternehmen vergeben und dieser lag die Woche drauf. Sie sagte es sei alles kein Thema.
Am Tag der Übergabe war nur mein Partner anwesend (da wir auch nicht dachten das etwas bemängelt würde - und es unsere erste Übergabe war und wir dumm waren!) und die Nachmieter, sowie die Vermieterin.
Nun bemängelte sie genau das, was wir ihr am Telefon aber bereits angekündigt hatten (Sperrmüll und Unsauberkeit). Im Protokoll wurde dies allgemein gehalten (" die Wohnung weißt allgemeine verdreckung etc auf" ) und von meinem Freund unterschrieben. Er bekam keine Kopie dieses Protokolls. Auf einen Anruf hin bei der Vermieterin, das Protokoll uns zukommen zu lassen, sagte sie nur "ihr Fax ginge nicht und sie schickt es per Post". Als dann das Protokoll ankam lag eine CD mit Bildern dabei, auf denen zum einen Fotos von der Toilette zu sehen sind, in die anscheinend Farbe geschüttet wurde. Dies soll nun unser Dreck sein. Wir haben hierfür lediglich Zeugen, das es nicht so ist. Des Weiteren hat sie halt den Sperrmüll fotografiert mit dem Kommentar, dass die Wohnung in einem Vermüllten Zustand übergeben wurde - obwohl wir ja bereits gesagt hatten, dass der Sperrmüll erst am Tag x geholt wird. Darüber hinaus gab es eine mündliche Absprache mit dem Nachmieter, dass der den Sperrmüll dann rausstellen würde (im Gegenzug, da mein Freund drohte die Übergabe abzubrechen - was er leider nicht tat).
Nun stehen wir vor Gericht mit der ganzen Sache und es geht nun auch noch um die Türen und Fenster (die von der Vermieterin Rückwirkend bemängelt wurden!). Es sind Holzfenster die bereits bei Einzug verkratzt waren - mein Freund hat die seit Jahren vergammelten Dinger selber noch gestrichen mit Lasur. Die Vermieterin unterstellt uns nun aber, das wir die kaputt gemacht hätte bzw. bessergesagt unser Hund! Hier haben wir aber auch wieder nur eine Zeuging und Fotos die von uns gemacht wurden kurz nach Einzug, auf denen man durch Zufall diese Kratzer bereits sieht (wir haben hier nicht Fotos von den Türen gemacht, sondern von der Wohnung allgemein. Man sieht aber den Zustand). Nämlich eine Nachbarin die über uns wohnte und dieselben Mängel an ihren Fenstern hatte (Dichtungen zwischen Glas und Holz fehlte).
Nun haben wir auch bei der Übergabe Fehler gemacht, das wissen wir. Aber wir haben Zeugen für den Zustand der Wohnung und diese Fotos. Da die Vermieterin bereits bei Übergabe anfing zu meckern hätte sie da nicht die Mängel von uns beseitigen lassen müssen? Immerhin haben wir ja noch bis ende des Monats die Miete bezahlt gehabt und eine Ausbesserung hätte uns doch zustehen müssen oder nicht?! Meint ihr vor Gericht hat es Sinn die Zeugen anzugeben?! Ich bin total fertig, weil die uns nun alles möglich anlastet und wir zu dumm waren die Übergabe abzubrechen. Die Info zum Sperrmüll ist ja nur mündlich an die gegeben worden. Mein Freund meint auch, dass auf dem protokoll, als er das unterschrieben hatte, nichts davon stand das die Schäden mit der Kaution verrechnet werden (es sieht tatsächlich reingequetscht aus!), als wir es bekamen stand es aber dann drauf.
Hat jemand einen Rat oder erfahrung mit sowas. Ich bin total verzweifelt!
-- Editiert von Greyhound am 15.01.2009 18:20
Vermieter fordert Schadenersatz
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



--- editiert vom Admin
***Als dann das Protokoll ankam lag eine CD mit Bildern dabei, auf denen zum einen Fotos von der Toilette zu sehen sind, in die anscheinend Farbe geschüttet wurde. Dies soll nun unser Dreck sein. Wir haben hierfür lediglich Zeugen, das es nicht so ist.***
Soll heißen das wir hierfür Zeugen haben die die Toilette im normalen Zustand gesehen haben bei Auszug. (Was war daran nicht klar?!)
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***Darüber hinaus gab es eine mündliche Absprache mit dem Nachmieter, dass der den Sperrmüll dann rausstellen würde***
Das weiß ich nicht, da wir ja die Schlüsselübergabe gemacht haben an diesem Tag. Das heißt was danach alles in der Wohnung passiert ist kann ich nicht sagen, da wir keine Schlüssel mehr hatten.
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Hat denn jemand hierzu eine Meinung? Hat es Sinn Zeugen anzugeben? Muss der Vermieter bei Mängeln dem Mieter eine Nachbesserungsfrist gewähren oder nicht?
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Der gerichtliche Termin kommt erst noch. Das ist dann ein Gütetermin mit Klärung der Sachlage.
D.h. ich kann zum derzeitigen Stand nicht sagen was gerichtlich hier passieren wird. Daher ja meine Frage.. hätte ja sein können, dass jmd. den Sachverhalt einschätzen kann aus eigener Erfahrung, desshalb habe ich ja den ganzen Kram geschrieben.
Bei Abnahme war lediglich die "Unsauberkeit" der Wohnung bemängelt. Die ja wiederum vorab bekannt gegeben wurde. Da hätte sie doch dann schon abbrechen müssen und uns die Nachbesserung gewähren müssen - oder nicht?
Die Türen/ Fenster hat die nachträglich als verdeckten Mangel angegeben (in einem separaten Blatt - nicht auf dem Protokoll). Die Abnahme war aber morgens, es war hell und die Türen waren zu sehen. Mal ganz abgesehen davon das die bereits bei Einzug so aussahen und - nein - es gibt hievon kein Protokoll.
--- editiert vom Admin
Sie fordert Schadenersatz für die verkalkten Hähne (die man mit Essigreiniger ohne Schwierigkeiten wieder sauber bekommen hätte) und darüber hinaus den Ersatz der Holztüren und -fenster. Diese wurden jedoch im Nachhinein als verdeckter Mangel angezeigt und stehen nicht im Protokoll.
Somit hat sie lediglich ein Übergabeprotokoll auf dem allgemein steht ..."die Wohnung weist einen verdreckten Zustand auf ..." und eben die Kalkablagerungen an den Wasserhähnen stehen drin.
Ich frage mich einfach was sie hier vor Gericht durchbekommen kann.
--- editiert vom Admin
--Sie fordert Schadenersatz für die verkalkten Hähne (die man mit Essigreiniger ohne Schwierigkeiten wieder sauber bekommen hätte)--
Du aber anscheinend nicht, - warum eigentlicht nicht?
***Lies dir doch einfach den Sachverhalt ganz zu Anfang durch, da steht alles drin***
--und darüber hinaus den Ersatz der Holztüren und -fenster. Diese wurden jedoch im Nachhinein als verdeckter Mangel angezeigt--
Was ist denn daran beschädigt bzw. zerstört?
***dito***
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