Hallo,
ich erhielt heute ein Schreiben meiner alten Hausverwaltung. Darin steht, dass ich bei der Übergabe vor 1,5 Jahren laut Protokoll drei Schlüsselsätze abgegeben habe, was soweit korrekt ist. Der Nachmieterin sei jedoch jetzt (zur Erinnerung: 1,5 Jahre später) aufgefallen, dass die Schlüssel zur Tiefgarage fehlen würden.
Das ist doppelt falsch, denn ich hatte nur einen und nicht mehrere Schlüssel zur Tiefgarage und diesen Schlüssel habe ich definitiv mit abgegeben - er hing an einem dieser Schlüsselbunde. Im Protokoll wurde jedoch nur „3 Sätze Schlüssel" und nicht jeder Schlüssel einzeln aufgeführt.
Die Hausverwaltung fordert nun die Rücksendung der Schlüssel und droht mir damit, falls sie nichts von mir bekommen, eine Rechnung zu schicken.
Wie gehe ich am besten vor? Gibt es eventuell Fristen auf die ich mich berufen kann oder ähnliches?
Die ganze Sache ist doch nun wirklich mehr als kurios.
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße,
Lisa
Vermieter fordert Schlüssel 1,5 Jahre nach Auszug
14. September 2019
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Frage vom 14. September 2019 | 21:15
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter fordert Schlüssel 1,5 Jahre nach Auszug
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#1
Antwort vom 14. September 2019 | 21:51
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatWie gehe ich am besten vor? :
A) Ignorieren.
B) Mitteilen, das im Protokoll die Rückgabe der Schlüssel entsprechend vermerkt ist. Und das man sich höchst vorsorglich auf die Verjährung nach § 548 BGB beruft.
#2
Antwort vom 14. September 2019 | 21:59
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Genau darauf habe ich gehofft
LG,
Lisa
Und jetzt?
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