Vermieter fordert Schlüssel 1,5 Jahre nach Auszug

14. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Lisa1287
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter fordert Schlüssel 1,5 Jahre nach Auszug

Hallo,
ich erhielt heute ein Schreiben meiner alten Hausverwaltung. Darin steht, dass ich bei der Übergabe vor 1,5 Jahren laut Protokoll drei Schlüsselsätze abgegeben habe, was soweit korrekt ist. Der Nachmieterin sei jedoch jetzt (zur Erinnerung: 1,5 Jahre später) aufgefallen, dass die Schlüssel zur Tiefgarage fehlen würden.
Das ist doppelt falsch, denn ich hatte nur einen und nicht mehrere Schlüssel zur Tiefgarage und diesen Schlüssel habe ich definitiv mit abgegeben - er hing an einem dieser Schlüsselbunde. Im Protokoll wurde jedoch nur „3 Sätze Schlüssel" und nicht jeder Schlüssel einzeln aufgeführt.

Die Hausverwaltung fordert nun die Rücksendung der Schlüssel und droht mir damit, falls sie nichts von mir bekommen, eine Rechnung zu schicken.

Wie gehe ich am besten vor? Gibt es eventuell Fristen auf die ich mich berufen kann oder ähnliches?
Die ganze Sache ist doch nun wirklich mehr als kurios.

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße,
Lisa

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Lisa1287):
Wie gehe ich am besten vor?

A) Ignorieren.

B) Mitteilen, das im Protokoll die Rückgabe der Schlüssel entsprechend vermerkt ist. Und das man sich höchst vorsorglich auf die Verjährung nach § 548 BGB beruft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lisa1287
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Genau darauf habe ich gehofft :)

LG,
Lisa

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.