Bei der Wohnungsbesichtigung waren mir ein paar Mängel aufgefallen. Ich bekam dann die Mietvertragszusage und Mietvertrag wurde unterschrieben. Vermieter bis dahin unkompliziert, zuvorkommend.
14 Tage vor Mietbeginn und vor Übergabe stellt sich heraus, dass der Vermieter nicht vor hat die von mir jetzt angesprochenen Mängel zu beseitigen. Beispiel: Türen schleifen über Fliesen bzw gehen nur halb auf. Schimmel auf ca 80x40 cm Fläche, Wasserschaden Küche.
Zudem hat er schon vorab kundgetan, dass im Übergabeprotokoll stehen muss, ich hätte die Wohnung frisch weiß gestrichen übernommen, obwohl das nicht der Fall ist bzw. sein wird (hat er klargestellt). Die Wände sind stark abgenutzt und verschmutzt, in 3 Räumen renovierungsbedürftig sowie teilweise dunkel gestrichen.
Da der Vermieter damals selbst vorschlug den Kündigungstermin der Vormieter mit meiner Kündigung abzustimmen, damit keine Überlappung mit Mehrkosten aufgrund doppelter Miete für mich entstehen, habe ich ein Problem. Umzugsfirma ist bestellt, alte Wohnung zum Monatsende gekündigt.
Weigere ich mich das Protokoll zu unterschreiben, gibt er mir Schlüssel nicht heraus. Dann stehe ich mit Kind und Kegel buchstäblich auf der Straße.
Hat jemand sowas schon mal erlebt? Das Streichen übernehme ich ja eh (weiß er), weil mir das zu olle aussieht und ich habe auch nichts dagegen, beim Auszug zu streichen, wie es der Mietvertrag fordert. Aber wozu unwahre Aussagen ins Protokoll? Dass/wenn er die vorhandenen Mängel auf mich abwählen will, dann will er sich unter Ausnutzung meiner Notsituation bereichern und wird auch spätere Mängelanzeigen nicht wohlwollend angehen. Kein guter Start ins Mietverhältnis. Jetzt ergibt es für mich auch zum ersten Mal Sinn, grundsätzlich die Mietverträge überlappen zu lassen. Einfach um sich nicht Erpresser zu machen.
Wie sieht es eigentlich aus: Ich unterschreibe das unwahre Protokoll, fertige jedoch Videos und Fotos an. Bringt das beweistechnisch etwas, z.B. zur Anfechtung wegen Nötigung bzw Ausnutzung meiner Notlage?
Vermieter fordert unwahre Aussagen im Übergabeprotokoll bei Einzug
Wenn er das wirklich tun würde, dann riskiert er ein riesiges Problem. Ob so ein Verhalten in diesem Fall strafrechtlich relevant wäre, mag ich nicht einschätzen. Aber mietrechtlich haftet der Vermieter für alle Kosten, die sich aus der Verweigerung der Wohnungsübergabe übergeben. Das inkludiert die Kosten für ein Hotel bzw. eine Alternativwohnung und diverses mehr.Zitat :Weigere ich mich das Protokoll zu unterschreiben, gibt er mir Schlüssel nicht heraus.
Daher: Der Mieter ist nicht verpflichtet, irgendein Übergabeprotokoll zu unterschreiben, sofern es dazu nicht eine wirksame Vereinbarung im Mietvertrag gibt. Wobei ich nicht glaube, dass es eine rechtlich wirksame Vereinbarung dieser Art geben wird. Aber selbst die würde den Mieter nicht verpflichten Dinge zu unterschreiben, die nicht wahr sind. Und er sollte es natürlich auch nicht tun. Damit handelt er sich nur Nachteile ein.
Weil du dich damit rechtlich binden würdest. Wenn der Vermieter sich weiter so benimmt, könnte es ja sein, dass das Mietverhältnis nicht besonders lange und glücklich sein wird.Zitat :Aber wozu unwahre Aussagen ins Protokoll?
Nein, das solltest du definitiv nicht tun. Solche Protokolle haben hohen Beweiswert. Ja, die sind nicht sakrosankt. Aber lass dich nicht zu einer Unterschrift drängen. Du musst gar nicht unterschreiben.Zitat :Wie sieht es eigentlich aus: Ich unterschreibe das unwahre Protokoll
Was man noch anbieten kann: Es wird ein Protokoll mit unterschiedlichen Meinungen erstellt. Also deine und seine Darstellung. Bringt zwar aus meiner Sicht nicht viel, aber vielleicht beruhigt es die Gemüter.
Achte nur darauf, dass nicht irgendwo etwas im Protokoll steht, mit dem du auf irgendwelche Rechte verzichtest. Das kann schnell passieren und kann problematisch werden.
PS: Wenn du dir bei der Wohnungsübergabe nicht ausdrücklich eine Mietminderung wegen vorhandener Mängel vorbehälst, dann ist diese auch nicht möglich (siehe § 536b BGB). Beim Schimmel solltest du dies definitiv tun. Der gehört vom Vermieter fachmännisch beseitigt.
Vielen Dank für deine Antwort. Die ist so klar formuliert, dass sie mich darin bestärkt, keine unwahren Aussagen zu unterschreiben. Wie er dann reagiert, wird sich zeigen.
Zitat :Daher: Der Mieter ist nicht verpflichtet, irgendein Übergabeprotokoll zu unterschreiben, sofern es dazu nicht eine wirksame Vereinbarung im Mietvertrag gibt.
Der Mietvertrag erwähnt nur, dass die Decken und Wände durch die Vormieter frisch überstrichen werden und der Rest im Übergabeprotokoll stehe. Scheint ein selbst entworfener Vertrag zu sein, der aber offensichtlich nicht auf dieses Gebäude zugeschnitten ist. Ist ein Privatvermieter mit mutmaßlich 5 Gebäuden.
Zitat :Weil du dich damit rechtlich binden würdest. Wenn der Vermieter sich weiter so benimmt, könnte es ja sein, dass das Mietverhältnis nicht besonders lange und glücklich sein wird.
Das steht leider zu befürchten. Andererseits darf er mich ja nicht kündigen, wenn ich nicht offensichtlich Mist baue. Oder ist das mehr Theorie denn Praxis? Ich höre immer nur, es sei quasi unmöglich unbequeme, aber Miete zahlende Mieter loszuwerden.
Würde ich ihm hilfsweise vorschlagen. Wird er wohl aber auch nicht machen, weil er vermutlich schriftlich fixiert haben möchte, dass er mir diesen Mangel anhängen kann oder zumindest aus der Reparatur rauskommt.Zitat :Es wird ein Protokoll mit unterschiedlichen Meinungen erstellt.
Zitat :Achte nur darauf, dass nicht irgendwo etwas im Protokoll steht, mit dem du auf irgendwelche Rechte verzichtest.
Danke für den Hinweis. Kannte es bisher tatsächlich gar nicht, dass in so einem Protokoll mehr als nur eine Zustandsbeschreibung erfolgt ist. Sollte in dem also noch mehr stehen, lehne ich die Unterschrift ab.
Zitat :Wenn du dir bei der Wohnungsübergabe nicht ausdrücklich eine Mietminderung wegen vorhandener Mängel vorbehälst, dann ist diese auch nicht möglich (siehe § 536b BGB). Beim Schimmel solltest du dies definitiv tun. Der gehört vom Vermieter fachmännisch beseitigt.
Oh, auch das war mir nicht klar. Ich ging bisher davon aus, dass alle Mängel, die vor Unterschrift des Mietvertrages festgestellt waren, als "übernommen wie sie sind" gelten. Und alle Mängel bei (der danach stattfindenden) Übergabe "automatisch" als noch nicht behobener Mangel der Mietsache gelten.
Da reicht es aber, wenn ich einen vorbereiteten Zettel aushändige, auf dem draufsteht, dass ich eine Mietminderung wegen Mängel vorbehalten? Am besten mit konkret beschriebenen Mängeln oder ist das egal?
Danke und noch einen sonnigen Tag.
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Zur Sicherheit der Hinweis, dass dies ein Forum von Rechtslaien ist. Keiner der Antwortenden wird haften, wenn sich die Antwort als falsch herausstellt. Du musst dir also selber eine Meinung bilden und letztlich dann auch damit leben.
Ob das nun ein langes Mieterverhältnis wird oder ob der Vermieter kündigen kann/wird, stelle ich mal zurück. Das würde von der eigentlichen Frage nur ablenken.
Den § 536b BGB gibt's im Netz. Das eine ist, dass du Mängel bei Übergabe dokumentierst. Wenn das nicht zusammen mit dem Vermieter klappt, dann bitte Freunde oder Bekannte mit dir zusammen den Zustand direkt nach Übergabe zu dokumentieren. Das andere ist, dass du im Zweifel nachweisen können musst, dass du dir eine Mietminderung wegen der Mängel vorbehalten hast. Auch da helfen natürlich Zeugen, die du zur Übergabe mitnimmst. Es gibt keine spezielle Form für so einen Vorbehalt. Ein Schriftstück bringt auch nichts, wenn der Vermieter dann bestreitet, es erhalten zu haben.
Wenn du wirklich Probleme bei der Übergabe befürchtest, hilft nur das Hinzuziehen von Zeugen. Man muss das ja nicht riesig groß aufziehen. Wenn es Freunde gibt, die dir beim Umzug helfen, dann bittest du halt einen von denen direkt mit zur Übergabe zu kommen. Der kann dann auch bezeugen, wenn der Vermieter z.B. die Übergabe verweigert. Ich würde nur versuchen, nicht noch extra Konfliktpotential einzubauen. Eine Vorstellung der Form "Das ist mein Zeuge" würde sofort Stress verursachen. Eine Vorstellung der Art "Das ist ein Freund, der mir beim Umzug und bei der Vorbereitung der Renovierung hilft" ist da schon etwas unverfänglicher.
Zitat :Zur Sicherheit der Hinweis, dass dies ein Forum von Rechtslaien ist. Keiner der Antwortenden wird haften, wenn sich die Antwort als falsch herausstellt. Du musst dir also selber eine Meinung bilden und letztlich dann auch damit leben.
Danke, dessen bin ich mir voll und ganz bewusst. Für (halbwegs) rechtsverbindliche Auskünfte nutze ich Rechtsanwälte, auch ich frag-einen-anwalt.de war schon dabei.
Zitat :§ 536b BGB
Genau das ist mein Punkt. Da steht
Zitat :Zeugen ... Eine Vorstellung der Form "Das ist mein Zeuge" würde sofort Stress verursachen. Eine Vorstellung der Art "Das ist ein Freund, der mir beim Umzug und bei der Vorbereitung der Renovierung hilft" ist da schon etwas unverfänglicher.
Es gibt vermutlich wirklich genug Leute, die das entsprechend ungeschickt machen würden ;-) Aber nein, das käme mir nicht in den Sinn.
-- Editiert von User am 20. Juni 2025 11:37
Vorsicht, ich bin auch Rechtslaie. War aber bereits mehrmals Vor-und Nachmieter, sogar schon Vermieter. Du darfst meine Antwort auch gern ignorieren. Darfst gern auch nur auf die Anwaltsantwort vertrauen.
Dass dir bei der Besichtigung solche Mängel auffallen, mag sein.Zitat :Beispiel: Türen schleifen über Fliesen bzw gehen nur halb auf. Schimmel auf ca 80x40 cm Fläche, Wasserschaden Küche.
Dass der Vermieter unkompliziert ist, mag auch sein. Hat er dir schriftlich zugesichert, diese *Mängel* vor dem 1.7. zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen?
Liest sich hier nicht so.
Vielleicht wälzt er das auf die VORmieter ab, die evtl. noch bis 30.6. Frist haben, solche Mängel und ihre *Streicharbeiten* zu erledigen?
Passiert wahrscheinlich öfter, ohne dass das hier im www thematisiert wird.Zitat :Hat jemand sowas schon mal erlebt?
Das klingt gut. Wo steht das lesbar?Das haben sicher schon viele Mieter erlebt (als Vor-und als Nachmieter).Zitat :dass die Decken und Wände durch die Vormieter frisch überstrichen werden
Und bekommst höchstwahrscheinlich vorerst den Schlüssel nicht.Zitat :lehne ich die Unterschrift ab.
Keine Ahnung, ob ein ausgehändigter Extra-Zettel sinnvoll ist und reicht. Ich kenne den Vermieter nicht.Zitat :Da reicht es aber,
Vertragsschluss ist das Datum, an dem du den Mietvertrag unterschrieben hast...und die Unterschrift des Vermieters auch vorhanden ist.Zitat :Vertragsschluss ist doch der Mietvertrag oder wo ist mein Denkfehler?
Zu § 536b BGB: Hier der Wortlaut: "Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält."
§§ 536 und 536a BGB sind Mietminderung und Schadensersatzanspruch des Mieters. In Satz 1 und 2 von § 536b BGB geht es um Mängel, die bei Vertragsabschluss bekannt gewesen sind oder hätten bekannt sein müssen. Ich würde hinzufügen: Es hätte bekannt sein müssen, dass diese Mängel bei Übergabe an den neuen Mieter immernoch da sein werden, also nicht beseitigt werden. Bei Schimmel ist das nahezu auszuschließen, sofern sich da keine explizite Vereinbarung zu findet. Jeder Mieter darf davon ausgehen, eine schimmelfreie Wohnung übergeben zu bekommen. Auch bei Türen, die so stark schleifen dass sie nicht komplett aufgehen, würde ich davon ausgehen, dass dies vor Neuvermietung beseitigt wird.
Satz 3 im § 536b BGB war eher der Punkt, auf den ich hinweisen wollte. Da gehts nämlich explizit um den Zustand bei der Wohnungsübergabe. Da wäre dann also ein Vorbehalt der gesetzlichen Ansprüche wegen vorliegender Mängel sinnvoll. Das macht dem Vermieter auch deutlich, dass es so nicht bleiben darf.
Aber klar, es lässt sich häufig treffend diskutieren, ob etwas ein Mangel ist oder nicht. Bei Schimmel vor Anmietung allerdings nicht. Der muss fachmännisch weg. Indiskutabel ist ebenfalls eine Forderung nach Unterschrift unter eine falsche Zustandsbeschreibung oder irgendwelchen versteckten Vereinbarungen in einem Wohnungsübergabeprotokoll. Das geht gar nicht.
Ich gehe davon aus, dass ein Vermieter gesetzeskonform handelt. Vorher bluffen und Druck machen ist das eine. Während der Übergabe Druck machen ebenfalls. Aber die Schlüssel bei der Wohnungsübergabe nach Mietbeginn vor Zeugen wegen einer nicht geleisteten Unterschrift auf einem Übergabeprotokoll nicht zu übergeben, wäre so dämlich, dass ich das nur den wenigsten zutraue. Die Konsequenzen wären so erheblich (inklusive fristloser Kündigung durch den Mieter und Schadensersatzansprüche), dass ich davon nicht ausgehen würde. Wenn der Vermieter das wirklich machen würde, dann ist es gut, dass es sofort geknallt hat. Dann sollte der Mieter sofort einen Anwalt beauftragen, fristlos kündigen, sich was anderes suchen und den Idioten (in dem Fall wäre der Vermieter ein Idiot) bluten lassen.Zitat :Zitat (von ip709438-50):
lehne ich die Unterschrift ab.
Und bekommst höchstwahrscheinlich vorerst den Schlüssel nicht.
Aber wie gesagt, zwischen bluffen und durchziehen liegt dann doch noch ein Unterschied.
Zitat :Vorsicht, ich bin auch Rechtslaie. War aber bereits mehrmals Vor-und Nachmieter, sogar schon Vermieter.
Genau das mit den 3 Sichtweisen gilt für mich auch, umso verblüfter bin ich ja jetzt. Ich käme als Vermieter nicht im Traum darauf, es den Vor- und Nachmieter schwer zu machen. Wenn die sowas untereinander regeln, bestens. Dann gibt es keine Beschwerde das Nachmieters, dass ihm die Qualität des Anstrichs o.ä. nicht passen.
Zudem halte ich es für lebensfremd bis Schikane, wenn ein Vermieter auf der einen Seiten anregt und zustimmt, dass Inventar vom Vormieter an den Nachmieter übergeben wird, aber dennoch fordert, dass das Zeug für die Zeit zwischen den beiden Übergaben aus der Wohnung geräumt wird. Hier geht es ja um eine ganze Küche und nicht nur eine Kleinigkeit. Zumal die Vormieter beim Einzug damals die Küche bereits so übernommen hatten.
Zitat :Du darfst meine Antwort auch gern ignorieren.
Seltsam, du erwähnst das auch explizit. Gibt es hier so oft Fragende, die dann Ärger machen, weil sie glaubten, hier irgendwas anderes als Meinungen oder Erfahrungen zu erhalten? Ich spare mir in meinen Antworten trotzdem jedes mal "deiner Meinung nach" zu schreiben, weil es für mich offensichtlich ist, dass hier nur Meinungen und Denkanstöße ausgetauscht werden.
Zitat :Hat er dir schriftlich zugesichert, diese *Mängel* vor dem 1.7. zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen?
Nein, hat er nicht. Ich ging meinem aktuellen Kenntnis- und Recherchestand nach davon aus, dass der Vermieter eine einwandfreie Vertragssache zu überlassen hat. Wobei es mir gar nicht auf die Mängelbeseitigung zum 01.07. ankommt. Klar, der Schimmel müsste unverzüglich beseitigt werden, aber mit dem Rest kann ich schon ein paar Wochen leben. Bin mal in eine Wohnung gezogen, ohne (Ab)Wasseranschluss in der Küche. Und da hatten die Vermieter damals tatsächlich zugesichert, dass das zum Einzugstermin erledigt wäre.
Aktuell hatte ich irrigerweise angenommen, dass es im Sinne des Vermieters ist, eine einwandfreie Wohnung zu vermieten, zumal das Haus wenige Parteien hat und das Gebäude keine Bruchbude ist. Aber es deutet sich an, dass er Null investieren und das Haus bzw. die Wohnung auf Kosten der Mieter instandgesetzt haben möchte.
Unter der Annahme, dass der Vermieter eine einwandfreie Mietsache nicht nur zu übergeben, sondern auch mängelfrei zu halten habe, müsste er meinem Verständnis nach bestehende Mängel von sich aus beseitigen. Spätestens nach Mängelanzeige durch den Mieter. Und hier dachte ich, das muss er für alle bestehenden Mängel machen, sofern diese nicht explizit als "nimm es hin" vor Vertragsschluss bekannt waren.
Verstehe ich dich richtig, dass bestehende Mängel bei Übergabe (nach Mietvertragsschluss) nur dann beseitigt werden müssen, wenn dies explizit vorher festgelegt wird?
Ich wollte das ja übernehmen und darüber war und ist der Vermieter ja informiert, hatte das mit Zustimmung und implizit mit Auftrag als Erfüllungsgehilfe für die aktuellen Mieter bereits angefangen.Zitat :Vielleicht wälzt er das auf die VORmieter ab, die evtl. noch bis 30.6. Frist haben, solche Mängel und ihre *Streicharbeiten* zu erledigen?
Zitat :Das klingt gut. Wo steht das lesbar?Das haben sicher schon viele Mieter erlebt (als Vor-und als Nachmieter).
Im Mietvertrag bei den Vormietern und in meinem, siehe mein vorherigen Beitrag.
Zitat :Und bekommst höchstwahrscheinlich vorerst den Schlüssel nicht.
Das kann ich nicht ausschließen.
Es geht mir schlichtweg nicht in den Kopf, was der Vermieter davon hat. Ob die Vormieter die Wohnung persönlich streichen oder mir das in Absprache übergeben, dass ich das unentgeltlich für diese mache, kann und sollte dem doch wurscht sein. Zumal ich das ja sogar vor deren Übergabe erledigt haben wollte. Dann hätte er gleich eine schön, weiß, sauber gestrichene Wohnung bekommen.
Zumal es wie gesagt explizit (mündlich) zwei Mal sein Vorschlag war, dass die Vormieter die Wohnung ungestrichen an mich übergeben.
Zitat :Vertragsschluss ist das Datum, an dem du den Mietvertrag unterschrieben hast...und die Unterschrift des Vermieters auch vorhanden ist.
Also liege ich deinem Verständnis nach richtig mit der Interpretation der Formulierung in §536b BGB.
Und ja, mir liegt das 2. Exemplar dieses von mir und vom Vermieter bereits vor Wochen unterschriebenen Exemplars vor.
Also verstehe ich das richtig: Ich kann wegen der Mängel, die mir bei Wohnungsbesichtigung aufgefallen sind, nichts mehr machen, auch wenn der Vermieter diese weder zur Kenntnis genommen noch darauf hingewiesen hat? Aber gem. §536b BGB wäre der Vermieter eigentlich in der Pflicht, die mir nach Vertragsunterzeichnung und vor Übergabe aufgefallenen Mängel - als ich die Streicharbeiten ausführen wollte - zu beseitigen?
Jetzt fiel mir gerade auf, dass @cauchy nur davon schrieb, dass eine Mietminderung ausgeschlossen ist. Ich hatte das fälschlicherweise auf "und ich kann auf die Beseitigung der Mängel nicht bestehen" erweitert. Ich will ja gar nicht mit Mietminderung drohen, ich möchte einfach in einer Wohnung ohne gravierende Mängel (Schimmel) wohnen. Wobei mir klar ist, dass ich ohne den Vorbehalt der Mietminderung kein Druckmittel zur Beseitigung der Mängel habe.
Ungeachtet der Mietminderung: Gehst du davon aus, dass diese nur dann vom Vermieter beseitigt werden müssten, wenn ich mir das bei der Übergabe irgendwie vorbehalte?
Zitat :Ich gehe davon aus, dass ein Vermieter gesetzeskonform handelt.
Hatte ich auch angenommen. Es scheint in meinem Fall ja entsprechende Hinweise zu geben, dass er das nicht tut. So verstehe ich jedenfalls die Forderung Unwahrheiten im Übergabeprotokoll festzuhalten.
Für mich alles neu, trotz meines halben Jahrhunderts auf diesem Planeten. Weder meine Denk- noch Handlungsweise.Zitat :Vorher bluffen und Druck machen ist das eine. Während der Übergabe Druck machen ebenfalls.
Zitat :Schlüssel bei der Wohnungsübergabe nach Mietbeginn vor Zeugen wegen einer nicht geleisteten Unterschrift auf einem Übergabeprotokoll nicht zu übergeben
Direkt danach würde ich einen Fachanwalt für Mietrecht anrufen. Dass das persönlich und für meine Familie eine Katastrophe wäre, steht halt auf einem anderen Blatt.
Ich hoffe nach wie vor auf eine Einigung. Vom Schimmel mal abgesehen, würde ich die anderen Mängel aufgrund meiner Zwangssituation und Entlastung meiner Familie auch hinnehmen.
Wie gesagt, dass sollte außer Frage stehen. Schimmelfrei muss die Wohnung sein. Das Argument "schlechtes Lüften" wird bei Schimmel vor Einzug auch nicht auf euch zutreffen. Selbst wenn die Vormieter schlecht gelüftet hätten, euch gegenüber ist der Vermieter in der Verantwortung. Er muss eine mängelfreie Wohnung zur Verfügung stellen.Zitat :ich möchte einfach in einer Wohnung ohne gravierende Mängel (Schimmel) wohnen.
Ich wollte das Verhalten nicht bewerten. Eigentlich wollte ich dich nur etwas aufbauen. Es ist keineswegs sicher, dass die Übergabe im Desaster endet. Wenn du ruhig bleibst und einen Zeugen dabei hast, dann wird das hoffentlich klappen. Auch ohne Unterschrift von dir. Vielleicht kann man sich ja auf ein Protokoll nur mit der Anzahl der Schlüssel, den Zählerständen sowie Datum und Uhrzeit einigen. Das sind die wichtigsten Dinge. Ich drücke euch die Daumen.Zitat :Für mich alles neu, trotz meines halben Jahrhunderts auf diesem Planeten. Weder meine Denk- noch Handlungsweise.
PS: Eine Rückmeldung hier im Forum wäre nett.
Es gibt hier einen Foristen, der nur allzu gern die Fragesteller auffordert, mich und meine Antworten zu ignorieren. Wahrscheinlich streue ich zu wenige §§ und Urteile anderer Einzelfälle ein. Oder er mag mich einfach nicht. Oder er hält sich für den Mietrechts-Guru.Zitat :Seltsam, du erwähnst das auch explizit.
Kurz+knapp: Schade. Keine Vermieterpflicht.Zitat :Nein, hat er nicht.
Kurz+knapp: Nein. Falsch.Zitat :dass der Vermieter eine einwandfreie Vertragssache zu überlassen hat.
Kurz+knapp: Falsche Annahme.Zitat :Aktuell hatte ich
Nein.Zitat :Verstehe ich dich richtig,
Ach so. Warum sollte der VM das dann tun?Zitat :Ich wollte das ja übernehmen und darüber war und ist der Vermieter ja informiert, hatte das mit Zustimmung und implizit mit Auftrag als Erfüllungsgehilfe für die aktuellen Mieter bereits angefangen.
Ach so. Na dann. Kuddelmuddel und nicht fixiert. Jeder versteht was anderes.Zitat :Zumal es wie gesagt explizit (mündlich) zwei Mal sein Vorschlag war, dass die Vormieter die Wohnung ungestrichen an mich übergeben.
Was machen geht immer. Fraglich, wie der VM reagiert. Ich kenn ihn nicht. Du willst den Schlüssel.Zitat :Ich kann wegen der Mängel,
Nein.Zitat :Aber gem. §536b BGB wäre der Vermieter eigentlich in der Pflicht,
Eine Wohnung mit ca 0,8x0,4 m² Schimmel (wahrscheinliche Ursache Wasserschaden?) hat keine gravierenden Mängel.
Nein. Du bekommst den Schlüssel nicht ODER ihr einigt euch. Den Vorbehalt einer Mietminderung würde ich niemals bei der Übergabe erwähnen.Zitat :Gehst du davon aus, dass diese nur dann vom Vermieter beseitigt werden müssten, wenn ich mir das bei der Übergabe irgendwie vorbehalte?
Sorry, wenn du so viel geredet hast, wie du schreibst--- ist der VM evtl. etwas konfus geworden?
Ein Vermieter will in erster Linie vermieten und wenig Unstimmigkeit schon vor Wohnungsübergabe.
Mein Fazit: Du willst keine familiäre Katastrophe, sondern den Schlüssel. Du machst alles selbst bis auf den Schimmel.
Gibts evtl. mal ein Foto vom Schimmel, evtl. ist mehr Palaver als Pilze?
Foto mit einem Bilderdienst aus dem Netz hochladen...dann hier verlinken.
Das war wie immer nur meine Meinung.
Zitat :Zudem hat er schon vorab kundgetan, dass im Übergabeprotokoll stehen muss, ich hätte die Wohnung frisch weiß gestrichen übernommen, obwohl das nicht der Fall ist bzw. sein wird (hat er klargestellt).
Das tut er wohl, um dir später bei Auszug nach Ende des Mietverhältnisses die Pflicht zu Schönheitsreparaturen zu überwälzen, obwohl du laut BGH-Rechtsprechung dazu nicht verpflichtet wärst (danach ist ein Mieter, der bei Einzug keine renovierte Wohnung überlassen bekommen hat, selbst dann nicht dazu verpflichtet, bei Auszug fällige Schönheitsreparaturen zu leisten, wenn dies im Mietvertrag so geregelt ist - es sei denn, er hat zum Ausgleich bei Mietbeginn einen angemessenen Ausgleich wie z.B. die ersten ein oder zwei Monate mietfrei erhalten)!
Sehr dreistes Verhalten!
-- Editiert von User am 20. Juni 2025 16:24
Zitat :Ach so. Warum sollte der VM das dann tun?
Noch einmal zum Nachvollziehen, falls du den Sachverhalt nicht vollständig gelesen hast.
1. Vermieter schlug bereits bei Wohnungsbesichtigung von sich aus vor, dass ich die Wohnung ungestrichen übernehme. Vormieterin war dabei. Ich hatte das weder angesprochen noch in Gedanken.
2. Bei Mietvertragsunterzeichnung sprachen wir noch einmal darüber und dass ich das direkt mit den Vormietern absprechen möge. Offenbar versteht er unter "direkt absprechen" etwas anderes als ich. Ist ja ok, mein Fehler. Habe mich auch schon bei ihm entschuldigt.
3. Ich sprach es wie vorgeschlagen mit den Vormietern ab und wir teilten es ihm schriftlich mit, dass ich das Streichen übernehme und das umsetze. Das erschien uns sinnvoll, unproblematisch und nachvollziehbar. Denn hätte ich mich nicht bereiterklärt zu streichen, hätten die Vormieter das ja eh machen müssen bis zu ihrer Übergabe.
4. Der Vermieter untersagt, dass ich die Wohnung (als Erfüllungsgehilfe der Vormieter) streiche. Obwohl er die Wohnung gestrichen haben will.
5. Und als Krönung oben drauf, fordert er, dass die Wohnung jetzt gar nicht gestrichen übergeben werden soll, sondern sie ungestrichen übergeben wird, aber im Protokoll behauptet wird, diese sei gestrichen. Das hat er mir schriftlich gegeben.
Ich verstehe es halt nicht. Er will es gestrichen haben. Die Vormieter haben das organisiert. Das passt ihm nun doch nicht? Wenn du mir erklären kannst, wo hier ein Problem aus Vermietersicht ist, wäre ich froh dies nachvollziehen zu können. Ich kann keine Nachteile oder Risiken erkennen, nur Vorteile.
Ob oder inwieweit der Schimmel den Raum unbenutzbar macht, spielt ja gar keine Rolle. Vormieter und ich hatten ihn lediglich darüber informiert, was für Schäden sich nach dem Auszug der Vormieter offenbar hatten, die vorher niemand kannte. Mir schien es sinnvoll, dass der Vermieter das frühzeitig und vor dem Übergabetermin erfährt, damit er ggf. handeln kann.
In meiner verqueren Welt halte ich das für hilfreich und freundlich.
Zitat :Sorry, wenn du so viel geredet hast, wie du schreibst--- ist der VM evtl. etwas konfus geworden?![]()
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Ich weiß nicht, was diese Frage soll, aber dir ist sicher bewusst, dass im Forum anders kommuniziert wird als gesprochen. Zudem müsste dir auch klar sein, dass ich bemüht bin den Sachverhalt nachvollziehbar zu beschreiben. In deinem 2-bis-3-Wort Antwortstil würde ich das zumindest nicht hinbekommen.
Möchtest du mir eine Kostprobe geben, wie du den Sachverhalt in zwei kurzen Sätzen nachvollziehbar beschrieben hättest?
Ich begrüße ja kurz Antworten. Allerdings fände ich es hilfreich zu erfahren, worin denn mein Interpretations und Denkfehler liegt. Denn aus der bloßen Beschreibung "nein", kann ich nicht lernen.
Also vorab danke, falls du mir dahingehend hilfst es zu verstehen.
Zitat :Das tut er wohl, um dir später bei Auszug nach Ende des Mietverhältnisses die Pflicht zu Schönheitsreparaturen zu überwälzen, obwohl du laut BGH-Rechtsprechung dazu nicht verpflichtet wärst
Danke, das klingt nachvollziehbar, wenn auch nicht sehr freundlich.
Wobei ich ihm das ja auch auf Papier schriftlich geben würde, dass ich bei Auszug Decken und Wände weiß gestrichen übergebe. Dann bräuchte es diese Unwahrheit bei Übergabe vermutlich nicht?
Was soll man von solchen Fragestellern halten ?
Im Eröffnungsbeitrag steht nicht Andeutungsweise daß es vor der Erstellung des Mietvertrages die in #12 geschilderten Gespräche und Absprachen gab. Die dort gschilderten Vorwürfe über die Forderungen des Vermieters hatten also eine völlig ignorierte Vorgeschichte mit Vereinbarungen zwischen dem Vormieter und dem Nachmieter.
Man kann darüber reden und auch streiten ob und wie dies alles rechtlich so abgesichert werden kann.
Dies wären dann aber völlig andere Fragen gewsen.
Der BGH hat übrigens auch schon entschieden, dass Absprachen zwischen Mieter und Vormieter hinsichtlich von Renovierungspflichten nicht auf das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter durchschlagen; dieses Urteil könnte womöglich interessant für deine Fragestellung sein!
Siehe dazu hier:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-zur-renovierungspflicht-bei-vereinbarung-zwischen-vor-und-nachmieter_142887.html
Und auch hier:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-viiizr27716-schoenheitsreparaturen-unrenovierte-wohnung-formularklausel-mietvertrag
-- Editiert von User am 20. Juni 2025 21:27
Zitat :Im Eröffnungsbeitrag steht nicht Andeutungsweise daß es vor der Erstellung des Mietvertrages die in #12 geschilderten Gespräche und Absprachen gab.
Welche Rolle spielen irgendwelche vorhandenen oder abwesenden Absprachen, im Hinblick auf die Forderung der Vermieters unwahre Aussagen im Übergabeprotokoll zu unterschreiben? Das Übergabeprotokoll ist meinem Laienverständnis dazu da, den tatsächlichen also "objektiven" Zustand zu dokumentieren. Oder halt, dass dokumentiert wird, worüber man sich uneinig ist. Wie zum Beispiel das Ausmaß an Beschädigungen an Fliesen.
Ich hatte genau drei Fragen im Ausgangspost:Zitat :Man kann darüber reden und auch streiten ob und wie dies alles rechtlich so abgesichert werden kann. Dies wären dann aber völlig andere Fragen gewsen.
1. "Hat jemand sowas schon mal erlebt?"
2. "wozu unwahre Aussagen ins Protokoll?"
3. "Wie sieht es eigentlich aus: Ich unterschreibe das unwahre Protokoll, fertige jedoch Videos und Fotos an. Bringt das beweistechnisch etwas, z.B. zur Anfechtung wegen Nötigung bzw Ausnutzung meiner Notlage?"
Für welche dieser Fragen spielen irgendwelche vorherigen Absprachen eine Rolle?
Vielen Dank für den konstruktiven und hilfreichen Beitrag. Ich schaue mir die Links jetzt einmal an.Zitat :Der BGH hat übrigens auch schon entschieden, dass Absprachen zwischen Mieter und Vormieter hinsichtlich von Renovierungspflichten nicht auf das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter durchschlagen; dieses Urteil könnte womöglich interessant für deine Fragestellung sein!
Zitat:Welche Rolle spielen irgendwelche vorhandenen oder abwesenden Absprachen, im Hinblick auf die Forderung der Vermieters unwahre Aussagen im Übergabeprotokoll zu unterschreiben?
Der Vermieter hat in den Mietvertrag und das vorgesehene Übergabeprotokoll nicht aus freien Stücken die getroffene Vereinbarungen zwischen Vormieter und Nachmieter eingearbeitet. Tatsächlich gab es ja zwischen Vor- und Nachmieter tatsächlich mindestens Vereinbarungen zur Renovierung ( #12).
@Spezi: Was willst du eigentlich sagen? Wenn die Wohnung nicht frisch gestrichen ist, dann darf das auch nicht im Protokoll stehen. Vereinbarung hin oder her, das Protokoll muss wahr sein.
Wenn es Vereinbarungen zwischen Vor- und Nachmieter gibt, dann kann man die meinetwegen ins Protokoll schreiben. Gehören für mich da zwar auch nicht rein, aber okay. Dadurch ändert sich aber nicht der Zustand der Wohnung.
Zitat :Der Vermieter hat in den Mietvertrag und das vorgesehene Übergabeprotokoll nicht aus freien Stücken die getroffene Vereinbarungen zwischen Vormieter und Nachmieter eingearbeitet.
Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt oder du nicht aufmerksam gelesen.
Der Vermieter hat gar nichts eingearbeitet. Das ist sein Standardmietvertrag. Warum er dort von Vormietern schreibt, müsstest du ihn selbst fragen. Ich war bei Vertragsunterzeichnung jedenfalls überrascht, in meinem Mietvertrag das Wort Vormieter zu finden. Zudem wurde der Mietvertrag Wochen vor der (vom Vermieter vorgeschlagenen Absprache) unterschrieben.
Ich schrieb auch nirgends, dass der Vermieter irgendwelche Absprachen zwischen Vor- und Nachmieter ins Protokoll aufnimmt. Hat er wohl nicht vor. Ich schrieb aber explizit, dass er mir vor ein paar Tagen (Wochen nach Mietvertragsunterschrift und vor Übergabe der Vormieter) schriftlich mitgeteilt hat, dass die Wohnung nicht vor Übergabe gestrichen werden darf, er aber im Protokoll schreiben wird "Decken/Wände weiß gestrichen".
Für mich ergibt die Kombination nach wie vor keinen Sinn. Ja mein Problem, dass ich das hinterfrage und verstehen möchte. Für ihn sollte IMHO "Wände/Decken sind gestrichen" plus "Protokoll in dem genau das steht" besser sein - und es wäre wahr.
Und falls das überlesen wurde: Ich will, hatte bereits angefangen und werde die Wohnung streichen. Das ist ja überhaupt nicht strittig und auch keine vage Absichtserklärung, wie die frische weiße Farbe an 5 Wänden beweist.
@cauchy
Ich würde auch bevorzugen, ein extra Schriftstück aufzusetzen. Ist ja kein Hexenwerk und dann sauber getrennt .
Ich werde es weiterhin als Vermieter so handhaben, dass solche Defekte/Abnutzungen wie Duschschlauch, klemmende Türen, defekte Glühbirnen usw. bei Mieterwechsel behoben werden. Vom Schimmel brauchen wir ja nocht reden.
Zunächst mal:
Zitat:Ich werde es weiterhin als Vermieter so handhaben, dass
Ist der Fragesteller jetzt plötzlich der Vermieter oder war er es immer ??
-- Editiert von User am 21. Juni 2025 13:58
Zitat :Ist der Fragesteller jetzt plötzlich der Vermieter oder war er es immer ??
Wenn du nicht gewillt bist, der Diskussion zu folgen, schreibe doch bitte erst gar nicht.
Ich bin im o.g. Fall Mieter.
Zitat:Und falls das überlesen wurde: Ich will, hatte bereits angefangen und werde die Wohnung streichen. Das ist ja überhaupt nicht strittig und auch keine vage Absichtserklärung, wie die frische weiße Farbe an 5 Wänden beweist.
Das hatte ich überlesen. Du hast schon vor Wohnungsübergabe und vor dem Anfertigen des Protokolls mit dem renovieren begonnen?
Zitat:Wenn du nicht gewillt bist, der Diskussion zu folgen, schreibe doch bitte erst gar nicht.
Ich bin im o.g. Fall Mieter.
Und wie soll man den anders lautetenden Satz in #20 dann verstehen ??
Zitat:Wenn du nicht gewillt bist, der Diskussion zu folgen, schreibe doch bitte erst gar nicht.
Ich bin im o.g. Fall Mieter.
Komische Antwort.
Im Beitrag #20 hat Du doch Dich doch deutlich als Vermieter bezeichnet::
"Ich werde es weiterhin als Vermieter so handhaben, dass .solche Defekte/Abnutzungen wie Duschschlauch, klemmende Türen, defekte Glühbirnen usw. bei Mieterwechsel behoben werden. .."
@Spezi: Du hast dich in diesem Thread verrannt. Es gibt Menschen, die sind sowohl Vermieter als auch Mieter. Ganz offensichtlich ist der Fragesteller in dem hier geschilderten Fall der Mieter, aber in anderen Fällen Vermieter.
Der Thread ist inzwischen sehr unübersichtlich geworden. Die eigentliche Frage ist eh leicht zu beantworten. Das Protokoll sollte wahr sein.
Sollte der Mieter bereits vor Anfertigung des Protokolls mit Schönheitsreparaturen begonnen haben, dann wird es kompliziert. Denn das Protokoll gibt den Zustand zu dem Zeitpunkt wieder, an dem es erstellt wurde. Zudem wäre dann zu diskutieren, ob die geleisteten Arbeiten vor der eigenen Mietzeit im Auftrag der Vormieter zu bewerten sind. Der Neumieter quasi als Auftragnehmer des Vormieters. Das würde einiges ändern. Unverändert muss das Protokoll aber wahr sein.
@cauchy
Natürlich ist es möglich, daß der Fragesteller wie ja auch geschildert hat Mieter ist.
Wäre aber eigentlich doch ungewöhlich, insbesondere wenn man die ganze geschilderte Situation beurteilt.
Könnte es nicht sein, daß ein Vermieter eine rechtssicher Lösung sucht und dazu in die Rolle eines Mieters schlüpft. Nehmen wir mal an, daß der ausziehende Mieter finanziell nicht in der Lage ist, die anfallenen Kosten zu tragen. Der Vermieter sucht also für diesen Mieter einen Mietnachfoilger der die Mängel auch eigene Kosten behebt. Der Vermieter will damit auch nicht belastet sein. Also kommt es zu der geschilderten Situation.
Zitat :Könnte es nicht sein
Natürlich kann das sein.
Ebenso wie es sein kann, dass man sich in einer anderen Lebensphase z.B. als Single eine kleine Wohnung gekauft hat, die mit der aktuellen Lebensphase (Familie mit Kindern) nicht mehr passt.
Zitat :Natürlich ist es möglich, daß der Fragesteller wie ja auch geschildert hat Mieter ist.
Wäre aber eigentlich doch ungewöhlich, insbesondere wenn man die ganze geschilderte Situation beurteilt.
Ich weiß nicht, was daran ungewöhnlich ist selbst zur Miete zu wohnen und dennoch eine andere Wohnung zu vermieten.
Ungeachtet dessen hatte ich geschrieben, dass ich als Erfüllungsgehilfe der Vormieter die Streicharbeiten ausgeführt hatte.
@cauchy
Hier die Rückmeldung, was passiert ist. Der Vermieter hat es dann nicht durchgezogen wie angekündigt. Die Formulierung ist jetzt "Wohnung ungestrichen, der Mieter übernimmt die Streicharbeiten der Vormieter". Hinsichtlich der Mängel hat er halbherzig geschaut, diverse Dinge hat er als Kleinigkeit abgetan und nicht ins Protokoll aufgenommen. Das hat für mich insofern gepasst, dass es bei einem späteren Auszug darüber eher nicht zum Streit kommen wird, da vielleicht insgesamt 100-200 EUR Wert.
Danke für die Rückmeldung. Ich durfte die hoffentlich auch lesen?Zitat :Hier die Rückmeldung, was passiert ist.
Das Ergebnis hört sich gut an. Der Vermieter hat sich also nicht so angestellt, wie du befürchtest hattest.
Deine Fragen zu Mängeln wie...Türen schleifen über Fliesen bzw gehen nur halb auf. Schimmel auf ca 80x40 cm Fläche, Wasserschaden Küche. hat er auch abgetan als Kleinigkeit?
Diese Mängel würden wahrscheinlich nicht mit 100 bis 200,- zu beseitigen sein. Und wenn sie nicht im Protokoll stehen...dann folgt bei Auszug...
Nichts. Aber dein letzter Absatz in #20 war zumindest verwirrend.Zitat :Ich weiß nicht, was daran ungewöhnlich ist selbst zur Miete zu wohnen und dennoch eine andere Wohnung zu vermieten.
Denn es ging im gesamten Thread nur um dich als baldiger Mieter/Nachmieter dieser Wohnung.
Ja, stimmt. Das wurde auch überlesen und so etwas geht als zukünftiger Mieter/Nachmieter... und eigentlich auch als Vermieter.Zitat :Ungeachtet dessen hatte ich geschrieben, dass ich als Erfüllungsgehilfe der Vormieter die Streicharbeiten ausgeführt hatte.
Alles gut.
Schönes Wohnen mit unkompliziertem Vermieter wünsche ich.
Und jetzt?
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