Ich habe kürzlich eine Zweitwohnung zum 15.03.24 angemietet und stehe vor einem Problem mit dem Vermieter. Er möchte, dass ich auf eigene Kosten einen Laminatboden verlegen lasse und hat mir sogar einen Arbeiter „ besten Freund" empfohlen, der 1000 Euro für 20qm verlangt. Da er sich nicht offiziell vorgestellt hat und mir keine Firmeninformationen gegeben hat, vermute ich Schwarzarbeit. Zudem hat er ohne meine Erlaubnis meine Daten an den Energieversorger weitergegeben, was meines Erachtens gegen den Datenschutz verstößt. Ich überlege, rechtliche Schritte einzuleiten und ob ich fristlos kündigen kann. Was meint ihr dazu?
Vermieter fragwürdige Verhalten.
3. April 2024
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Frage vom 3. April 2024 | 18:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter fragwürdige Verhalten.
#1
Antwort vom 3. April 2024 | 18:40
Von
Status: Senior-Partner (6780 Beiträge, 2368x hilfreich)
Zitat:Ich habe kürzlich eine Zweitwohnung zum 15.03.24 angemietet
Zu wenig Info !!
#2
Antwort vom 3. April 2024 | 19:28
Von
Status: Unbeschreiblich (49848 Beiträge, 17472x hilfreich)
Zitat :Er möchte, dass ich auf eigene Kosten einen Laminatboden verlegen lasse
Wünsche muss man nicht erfüllen.
Zitat :Zudem hat er ohne meine Erlaubnis meine Daten an den Energieversorger weitergegeben, was meines Erachtens gegen den Datenschutz verstößt.
Meines Er achtens verstößt das nicht gegen den Datenschutz.
Zitat :Ich überlege, rechtliche Schritte einzuleiten und ob ich fristlos kündigen kann. Was meint ihr dazu?
An welche rechtlichen Schritte hatte man denn so gedacht?
Einen Grund für eine fristlose Kündigung sehe ich weit und breit nicht.
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#3
Antwort vom 3. April 2024 | 20:31
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41089x hilfreich)
Zitat :Wünsche muss man nicht erfüllen.
Richtig – nicht mal Weihnachtmann und Christkind müssen das. Und bei denen ist es ja immerhin deren Job …
Zitat :Zudem hat er ohne meine Erlaubnis meine Daten an den Energieversorger weitergegeben, was meines Erachtens gegen den Datenschutz verstößt.
Als erstes müsste mal der Datenschutz überhaupt greifen.
Und wenn er greift, dann wäre das "berechtigte Interesse" über die Mitteilung des Wechsels des Vertragspartners hier durchaus erfüllt.
#4
Antwort vom 3. April 2024 | 22:50
Von
Status: Senior-Partner (6352 Beiträge, 873x hilfreich)
Zitat :Er möchte, dass ich auf eigene Kosten einen Laminatboden verlegen lasse
Ist das Teil der mietvertraglichen Vereinbarung?
#5
Antwort vom 4. April 2024 | 08:38
Von
Status: Student (2060 Beiträge, 409x hilfreich)
Und? Musst Du ja nicht machen.Zitat :Er möchte, dass ich auf eigene Kosten einen Laminatboden verlegen lasse
Vermuten kann man viel. Und solange derjenige nichts bei Dir getan hat, ist es auch keine Schwarzarbeit.Zitat :und hat mir sogar einen Arbeiter „ besten Freund" empfohlen, der 1000 Euro für 20qm verlangt. Da er sich nicht offiziell vorgestellt hat und mir keine Firmeninformationen gegeben hat, vermute ich Schwarzarbeit.
Kann sein, muss aber nicht. Viele Mietverträge beinhalten einen entsprechenden Passus.Zitat :Zudem hat er ohne meine Erlaubnis meine Daten an den Energieversorger weitergegeben, was meines Erachtens gegen den Datenschutz verstößt.
Aber nicht zu diesem Zeitpunkt. Ein solches Interesse würde nur vorliegen, wenn der Mieter nicht innerhalb von 6 Wochen selbst einen Vertrag mit dem Energieversorger schließt.Zitat :Und wenn er greift, dann wäre das "berechtigte Interesse" über die Mitteilung des Wechsels des Vertragspartners hier durchaus erfüllt.
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