Vermieter gegen Mieter , dringend!

2. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mietze_M
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter gegen Mieter , dringend!

Also folgender fiktiver Fall :

Mieter "M" wohnt seit 5 Jahren in einer Wohnung ,vermietet durch Vermieter "V" !
M kündigt die Wohnung fristgerecht zum 31.12.2010,schriftlich.Wohnungsübergabe ebenfalls am 31.12.10 - Uhrzeit nicht angegeben.
M hat noch 3 Monatsmieten offen , welche M nicht tragen konnte und V sich damit bereit erklärt hat diese in Raten zu erlassen.

Angenommen M hat die Wohnung bis auf kleine Details frei geräumt und er möchte den Rest am Stichtag , also den 31.12.10 beseitigen,da erst für diesen Tag eine Mietung eines Transportunternehmens gesichert ist.
Mieter M kommt zu der Wohnung und kann das Hausschloss nicht öffnen, da Vermieter V das schloss ausgetauscht hat.

Transportunternehmen- vor Ort - muss wieder umkehren.

An der Haustür des Hauses hängt ein Zettel des Vermieters V mit der Aufschrift :

Sehr geehrter M!!!
Leider war das Haustürschloss defekt und ich musste es tauschen.
Sollten sie dennoch einen Schlüssel benötigen, melden sie sich bitte unter "Telefonnummer".
Da der 31.12.10 wie jeder Silvester ab 14 Uhr als gesetzlicher Feiertag gerechnet wird, und ich an diesem tag auch noch mehrere Termine habe , schlage ich für die Wohnungsübergabe 13.30 Uhr vor.
Da sie anders für mich nicht zu erreichen sind, kann ich den Termin nur so legen .

Mit freundlichen Grüßen

Vermieter V


Selbstverständlich ruft M direkt die angegebene Rufnummer an und V wird vorbeikommen.

V kommt 12 Uhr Mittags vorbei und gibt nun Mieter M die Möglichkeit die Wohnung in 30 Minuten stubenrein zu hinterlassen .
Mieter M wehrt sich und sagt , es ist nicht in 30 Minuten zu schaffen, Mieter M braucht 2 Stunden.
V reagiert boshaft indem er sagt , nun kommen sie gar nicht ins Haus bzw., Wohnung.


Vermieter V kehrt um und kommt nicht zurück !!!
Mieter M ruft die Polizei , diese lehnt ab da es sich um einen privatrechtlichen Streit handelt.
Mieter M bleibt nichts anderes übrig als alles stehen und liegen zu lassen.



Am nächsten Morgen Vermieter V lauert Verwandtschaft von Mieter M auf und versucht diese gegen M aufzuhetzen, indem er sagt er war in der Wohnung von M, auf den o.g. Zettel reagierte M nicht .
V gibt über verwandte von M die Möglichkeit die Wohnung nun stubenrein zu hinterlassen.




Nun habe ich mal ein paar fragen zu dem fiktiven fall :


1 : Darf der Vermieter die Schlösser austauschen obwohl Mieter noch an dem Tag das Mietrecht besitzt ?
2 : wer trägt nun die kosten des Transportunternehmens, welches extra für den Tag vom Mieter bestellt wurde ?
3 : was ist mit den -hinterbliebenen Gegenständen in der Wohnung des Mieters M aus ?
4 : Mieter M ist bereit die Mietschulden in Raten zu bezahlen , ist dieses grundsätzlich möglich ?
5 : Vermieter V schreibt er konnte M nicht anders erreichen , jedoch hat M unter zeugen den Vermieter V mehrmals angetroffen und hat auch die Post alle 2 Tage vor Ort geleert.
Am 30.12.2010 hing noch kein zettel des Vermieters V an der Tür !
Er hätte M also sehr wohl erreichen können oder `?
6 : Da Vermieter v die Verwandtschaft von Mieter M aufsuchte , geht M davon aus er hat bereits die Wohnung gewaltsam geöffnet , da Vermieter v weiß welche Gegenstände sich in der Wohnung befinden ! ist das rechtens ?
7 : Welche Rechte hat Mieter M ?


Danke schon mal im voraus !!

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17 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

"Kleine Details" kann man doch im Rucksack abschleppen. Dafür braucht man doch keinen Lieferwagen, oder? Auf die kleinen Details kann man doch auch verzichten.

wirdwerden

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#2
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
V gibt über verwandte von M die Möglichkeit die Wohnung nun stubenrein zu hinterlassen.

Was für ein Verhängnis ?



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#3
 Von 
Mietze_M
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

verhängnis ? Bitte detailierter !

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#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Was genau willst du: einen Orden.

Geh zu deren Bedingungen hin, hol dein Zeug raus und geh einfach.

Danach stellt du eine "Schadenersatz" Forderung für deinen Aufwand in Höhe der Schulden und verrechnest.
Deine Strafanzeige behältst du dir vor.

Evtl. wirkt die Drohung und keiner will mehr was von dir.

Miete in "Raten" ist lächerlich. Die Miete ist eine Rate die jeden Monat neu kommt. Sowas regelt man VORHER !!
Hast du kein Geld beantrage Sozialleistungen.

Die Geschichte mit der "Verwandtschaft" ist eher witzig. Ist das ein Stammtisch..... ? Dir ist schon klag das DU ganz alleine deinen vereinbarten Pflichten nicht nachkommst.

Uwe



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#5
 Von 
Mietze_M
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ok uwe , danke erstmal ....

1 : stammtisch ? ne der vm lauert jedem nach der mich kennt und wenn er dafür 7 km fährt um meine eltern zu erreichen in der hoffnung mich dort anzutreffen ...
ebenso verfolgte er regelmässig transportunternehmen die meine wohnung verlasseb haben , dieses nur zur info ... fotos und aufzeichnungen hierrüber liegen bereits vor.

2: sozialleistungen `? der staat soll für meine schulden aufkommen ? nein danke ich möchte das selber klären und das in aller güte !!
Also kann man doch da eine einigung treffen , davon ab hat er nie irgendwas angemahnt oder dergleichen ... ich dachte immer die miete ist raus gegenagen ... tja...

3: wieso orden ? jetzt wirst du schon ein bischen lächerlich , schließlich frage ich hier nach subjektiven meinungen !!
und die frage hier ist wie sieht miene rechtslage aus ?
lol einen orden ? ...lächerlich , aber vielleicht willst du ja einen !!???

4 : du vergisst wohl richitg zu lesen , uwe - denni ch sagte bereits , dass die wohung binnen 2 stunden geputzt und geweihnert gewesen wäre.. jedoch versperrte er mir den zutritt...

An alle anderen : danke schon mal für eure mühen mit gesetzestextn usw. per pn , damit ist mir schon sehr geholfen

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wieso schwirrt mir immer das Wort "Vermeiterpfandrecht" und dann noch dazu der Begriff "Berliner Modell" durch den Kopf?

wirdwerden

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#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

1 Warum, um sein Geld zu bekommen ?
2 Statt Sozialleistungen schädigst du liebe deinen VM, der evtl. davon lebt oder davon seinen Kredit zahlt
3. Deine Rechtslage: WAS WILLST DU


Die Rechtslage ist klar, er hat dich aus der Wohnung geworfen. Daher kann er nicht erwarten das du putzt. Du bekommst all deine Sachen. Er wird den Gerichtsvollzieher schicken um sein Geld zu bekommen.
Du könntest Strafanzeige erstatten, wird aber nicht bei rauskommen das dir was einbringt.

quote:
Also kann man doch da eine einigung treffen


Schick doch einen "Einigungsbrief" mit deiner ersten Rate in angemessener Höhe. Dann die nächste. Mit etwas Glück hält er so lange still.
Ansonst kannst du dich mit dem Gerichtsvollzieher einigen den Rest in 6 Raten zu zahlen. Natürlich viel teurer.

Uwe

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#8
 Von 
Mietze_M
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso schwirrt mir immer das Wort "Vermeiterpfandrecht" und dann noch dazu der Begriff "Berliner Modell" durch den Kopf?

wirdwerden


lol.---- tja weiß ich doch nicht...
schon klar das der vm das recht hat zu pfänden... sehe ich auch alles ein ... für ihn sind es e nutzlose dinge, denn alles wertvolle steht schon längst im neuen haus !

also von daher...

aber bitte es geht ja nicht um die frage , darf er pfänden , sondern darf er meine wohung bei dr ich noch am 31.12 in beitz war einfach ohne befugniss des öffentlichen rechtes öffnen ? brauch es dazu kein gerichtsbeschluss?? cool dann werde ich vermieter, wenn ich einfach jede tür aufbrrechen draf wenn ne monatsrate fehl!!

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#9
 Von 
Mietze_M
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Na danke uwe geht doch , .... schönen tag noch .. ich habe bereits gefunden was ich suche ... und gott sei dank ghibt es hierrüber in urteil ... aus gesenkirchen .. somit auch wennich rückstände habe sieht der vermieter schon sehr alt aus ! tut mir leid für ihn er wollte es so

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#10
 Von 
guest-12303.01.2011 11:38:19
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
tut mir leid für ihn er wollte es so


Das mit dem "willst du einen Orden" hast du nicht verstanden. Egal was wer tut: Du hast Mietschulden, die du zahlen muss. Daher mein Rat: mach ne Gegenrechnung auf, verrechnet und drohe mit einer Anzeige.

Oder willst du den Orden "dem hab ich es gezeigt", denn mehr als eine Geldbuse wird kaum drin sein.

Uwe

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#13
 Von 
guest-12303.01.2011 11:38:19
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
alles wertvolle steht schon längst im neuen haus !

Ist das jetzt ein dezenter Hinweis darauf, warum das Geld für die Miete nicht da ist ?

quote:
tut mir leid für ihn er wollte es so

Falsch, er wollte einen Mieter, der pünktlich und problemlos seine Miete zahlt.



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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

M war doch gestern in der Wohnung drinnen. Also hätte sie doch putzen und räumen können.Wenn sie das nicht tut, dann ist das doch nicht Angelegenheit des Vermieters. Sie hat die Wohnung wieder verlassen, ohne zu putzen und zu räumen.
Versteh nicht warum. Es war ein Übergabetermin da, den hat sie nicht genutzt. Jetzt ist sie dran schuld. Also Räumung und Wohnung herrichten (besenrein) geht jetzt auf ihr Konto.

wirdwerden

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#16
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12303.01.2011 11:38:19
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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