Ich bewohne in einem Einfamilienhaus die obere,abgeschlossene Wohnung.Meine Vermieterin wohnt unten.Ich war 5Tage Ostern verreist und habe im Bad das kleine Kippfenster offen gelassen.Wetterprognose....Sonnenschein,kein Regen.als ich wieder zu Hause war,teilte mir meine Vermietrein mit,dass sie in meiner Whg. gewesen wäre,um das Fenster zu schließen,weil sie Angst hatte.Wir haben eine gemeinsame Eingangstür,aber jeder für sich natürlich zu seiner Whg. eine Tür mit Sicherheitsschloss.Ihre Meinung...es gehöre sich nicht bei Abwesenheit ein Fenster aufzulassen.Meine Frage:Darf sie einfach in meine Whg. ohne mein Wissen?Das kann doch nicht sein!
Vermieter geht in meine Whg.
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo Doris,
Ich bewohne in einem Einfamilienhaus die obere,abgeschlossene Wohnung
Das würde ich als Zweifamilienhaus bezeichnen.
Natürlich darf die Vermieterin nicht ohne Dein Wissen in Deine Wohnung.
Da Du aber eben in einem ZFH wohnst, gilt es dies ganz behutsam zu klären.
also Morti, jetzt ist es aber genug. Selbst, wenn es ein ZFH ist, hat der VM kein Recht dazu.
Das du nicht noch schreibst, schenk dem VM für seine gute Tat ein Strauß Blumen, wundert mich nun aber.
@happyseife
du kannst das Türschloß auswechseln, bei Auszug wieder einbauen. Ich würde mich auf keine Diskussion einlassen. Geh davon aus, dass der VM öfters mal in deiner Abwesenheit bei dir reinschaut.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Liebe Eirene
Natürlich darf die Vermieterin nicht ohne Dein Wissen in Deine Wohnung.
Was habe ich damit gesagt ?
Aber im ZFH ist Stress mit dem Vermieter nun einmal besonders gefährlich (und das sollte man eben besser vorher
bedenken).
-- Editiert von Mortinghale am 21.05.2007 19:55:20
Ehrlich gesagt, finde ich das in dem Fall ok, denn wer hätte denn die Nachsicht und den Schaden gehabt, wenn ein Sturm gekommen wäre. Wetterprognosen haben keine Garantie...
Ich hätte zwar auch ein mulmiges Gefühl, aber selbst Schuld...
Bei der Sicherheit geht es ja auch um Einbruch.
Deine Hausrat würde übrigens bei offenem Fenster nichts zahlen.
ich denke auch, ich würde in diesem Fall nicht zu hart reagieren - wenn doch ein Wärmegewitter gekommen und das Fenster, weil in Kippstellung, gebrochen wäre, dann würde Happyseife wahrscheinlich jetzt mit einem Thread kommen: "muss ich das bezahlen, oder kann ich es irgendwie so drehen, dass der Vermieter für das gebrochene Fenster aufkommen muss". Für 5 Tage zu verreisen, und dabei ein Fenster offen zu lassen, ist ziemlich dumm, wenn nicht verantwortungslos ... sage ich mal als Mieterin
kleines Badfenster offen....da freud sich der Einbrecher, braucht ja nur eine lange Leiter.....oder kaputtes kleines Fenster....
mh...habe immer WC Fenster auf kipp bei Sturm und Regen..
Es geht doch hier um etwas anderes. Der VM betritt die Wohnung....meint ihr, der macht das sonst nicht? Ob Fenster auf kipp oder nicht.
Wenn das zwischen Mieter und VM abgestimmt ist, ist das auch ok.
Hallo,
also ich würde zwar in meiner längeren Abwesenheit keine Fenster gekippt lassen, aber das ich hier nicht das Hauptthema.
Natürlich würde ich auch etwas dagegen haben, wenn mein VM "ohne Grund" (aufziehender Sturm, starker Regen usw.) in meine Wohnung geht. Und vorallem - Wie?
Hat denn Deine VM einen Schlüssel? Das hat es ja überhaupt nicht zu geben. Das würde ich auch so ihr auch so sagen. Und dann würde ich das Schloß wechseln, nach Auszug wieder das richtige einbauen. Dagegen kann sie nichts haben. Und beim nächsten mal Urlaub einfach die Fenster zu lassen.
LG
Rein rechtlich hat der Vermieter kein recht auf Zutritt in Deine Wohnung...
So ist es bei mir auch gewesen, THomas mein Vermieter hat immer nen Schlüssel, wg. Schornsteinfeger, Therme etc etc. Ich bin dankbar gewesen das der noch nen Schlüssel hatte um bei meiner Abwesenheit rein zu können.
Rein Menschlich sei dem Menschen doch dankbar, er machte sich nur sorgen und meinte es gut.
Im übrigen, wie schon o.a. bestand für das betreten Eurer Wohnung keine gesetzl Grundlage. Evtl. Gefahr in Verzug....?!? Keine Ahnung.
Ich hatte auch in so einem EFH gewohnt. Ist nur ein Haus und eine zweite Wohnung wurde nur mit sep. Eingangstür Ausgestattet. Somit ists für mich halt ein EFH. Aber is Auslegungssache.
--- editiert vom Admin
@Blockwart
--Warum sollte er?---
Ja, warum sollte er? Er hat es ja gemacht.
--- editiert vom Admin
@Blockwart
Weil ein Notfall vorlag.
Stell Dir mal vor, der hätte auch noch das Cabrio in den Pool gefahren.
--- editiert vom Admin
Habe leider keinen (Bei mir leben doch nur die Mieter im Luxus).
danke für die antworten.aber um es nochmal klar zustellen...es war weder Gefahr in Verzug noch war ein Unwetter in Anmarsch,sondern reine Willkür (O-Ton der VM...soetwas macht MAN! nicht.)
also rein rechtlich, klar kannst du gegen vorgehen und würdest wohl auch recht bekommen.
aber lohnt sich das? am besten für die zeit, die de da noch wohnst, das schloss tauschen und gut is.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
17 Antworten
-
11 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
17 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten