Welcher Fachanwalt ist zuständig, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Vermieter unangemeldet immer wieder in die Wohnung geht?
Gibt es Fachverbände / Vereinigungen?
Vielen Dank.
Vermieter geht ohne Zustimmung in Wohnung
Was heißt "begründeter Verdacht"?
Was soll ein Anwalt, egal welcher Fachrichtung, bewirken?
Wenn der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters die Wohnung betritt ist das (in den meisten Fällen) Hausfriedensbruch.
Und den zeigt man bei der Polizei an.
Zitat :Wenn der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters die Wohnung betritt ist das (in den meisten Fällen) Hausfriedensbruch.
Und den zeigt man bei der Polizei an.
Danke für die schnelle Antwort.
Fahanwalt?
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Zitat :Wenn der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters die Wohnung betritt ist das (in den meisten Fällen) Hausfriedensbruch.
Man beachte "in den meisten Fällen": wenn die Wohnung frei zugänglich ist, ist das keiner.
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man dem Vermieter bereits Hausverbot erteilt hat.
Die Wohnung ist NICHT frei zugänglich - warum auch!?
Welcher Fachanwalt wäre da zuständig?
Zuständig?? Anwälte dürfen sichs aussuchen.Zitat :Welcher Fachanwalt wäre da zuständig?
Bei Mietrecht und Mietwohnung ---> Fachanwalt für Mietrecht vielleicht?
Ansonsten---> Mieterverein als *Fachverband*
-- Editiert von User am 22. Mai 2026 11:16
Zitat :Welcher Fachanwalt ist zuständig, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Vermieter unangemeldet immer wieder in die Wohnung geht?
Kommt ganz darauf an, was der Fachanwalt bewirken soll.
Generell meine ich Fachanwalt für Mietrecht wäre sicherlich sehr gut, noch besser wäre ein Fachanwalt für Mietrecht und Strafrecht.
Meine Güte, diese Einfachstfälle kann jeder, wirklich jeder Anwalt professionell lösen. Noch einfacher geht doch eine denkbare Fallkonstruktion kaum.
Mal eine praktische Lösung: Schloss auswechseln, altes Schloss aufheben, wieder einbauen beim Auszug und gut ist.
wirdwerden
Mein Rat: lieber praktisch denken.
Ein Fachanwalt kostet in jedem Fall Geld und mit Sicherheit entschieden mehr als ein neuer Schließzylinder.
Da kannst du noch locker eine Überwachungskamera spendieren.
Zitat :Mein Rat: lieber praktisch denken.
Ein Fachanwalt kostet in jedem Fall Geld und mit Sicherheit entschieden mehr als ein neuer Schließzylinder.
Da kannst du noch locker eine Überwachungskamera spendieren.
Ganz genau!
Was soll denn ein Anwalt hier eigentlich machen? Er kann nur (ggf. kostenpflichtig) Unterlassung fordern. Auf jeden Fall dürfte das Verhältnis bereits beschädigt sein, oder durch diese Unterlassungsaufforderung belastet werden. Ohne Beweise ist die Angelegenheit aber mit Vorsicht zu genießen!
Wäre ich in dieser Konstellation der Vermieter und mir würde ein Mieter unberechtigfterweise abmahnen und unterstellen, mich ohne Zustimmung in der Wohnung aufzuhalten... Das hätte Folgen für ihn. Unter anderem eine negative Feststellungsklage, in der er durch die Beweislast auf seine Kosten daran erinnert wird, dass man nicht folgenlos andere beschuldigen kann.
Zitat :Was soll denn ein Anwalt hier eigentlich machen?
Da wäre z.B. Rechtsberatung, Strafanzeige erstatten, ...
Stress ärmer und günstiger ein neues Schloss.
Das alte aufbewahren und bei einem Auszug, wieder einbauen.
Zitat :und bei einem Auszug, wieder einbauen.
Warum "wieder einbauen"? Oder fühlt sich da einer ertappt?
Zitat :Warum "wieder einbauen"?
Weil der alte Schließzylinder Bestandteil der Mietsache und Eigentum des Vermieters ist....
Ertappt bei was? Es ist das gute Recht eines Mieters, seinen Bereich auf die übliche Weise (ohne bauliche Veränderungen) abzusichern. Und dazu gehört eben auch der Überblick darüber, wer eben Zugang zur Wohnung hat. Das ist kein Misstrauen gegen den Vermieter. Man weiß ja nicht, wem der Vormieter Schlüssel zur Verfügung gestellt hat oder ob sich jemand auch heimlich einen Nachschlüssel hat machen lassen.
Ich bin berufsbedingt lange so alle 2-4 Jahre umgezogen. Auch bei netten Vermietern, Einfamilienhäusern, ich hatte zwei Grundsätze: eigene Eingangsschlösser und eigene Klobrillen. Vermietereingentum, bei Auszug wieder eingebaut. Als es dann tatsächlich mal zu einem Einbruch kam, hat das auch die Abwicklung mit der Versicherung enorm erleichtert. Ich wusste genau, wer Schlüssel hatte, wie viele Schlüssel es gab.
wirdwerden
Zitat :Warum "wieder einbauen"? Oder fühlt sich da einer ertappt?
Das man fremdes Eigentum nicht klauen darf sollte doch zum Grundwissen der Sozialisierung gehören?
Und die Mietsache ist ordnungsgemäß zurück zu geben, bedeutet auch so wie sie gemietet wurde, also mit dem alten Schloss.
Zitat :Warum "wieder einbauen"? Oder fühlt sich da einer ertappt?
Nein, aber wie bereits mehrmals erwähnt, gehört das Schloss dem Vermieter.
Und bei einem Umzug könnte es wieder verwendet werden.
Zitat :Welcher Fachanwalt ist zuständig, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Vermieter unangemeldet immer wieder in die Wohnung geht?
Da braucht man keinen Fachanwalt, das kann jeder Anwalt.
Die erste und einfachste Lösung ist es im übrigen, das Schloss der Wohnungstür auszuwechseln. Dann kann der Vermieter nicht mehr in die Wohnung.
Darüber hinaus kann man Strafantrag stellen, Hausfriedensbruch (§123 StGB) ist eine Straftat.
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