Vermieter geht ohne Zustimmung in Wohnung

22. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
Florian4A
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter geht ohne Zustimmung in Wohnung

Welcher Fachanwalt ist zuständig, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Vermieter unangemeldet immer wieder in die Wohnung geht?

Gibt es Fachverbände / Vereinigungen?

Vielen Dank.




17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2436 Beiträge, 842x hilfreich)

Was heißt "begründeter Verdacht"?
Was soll ein Anwalt, egal welcher Fachrichtung, bewirken?

Wenn der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters die Wohnung betritt ist das (in den meisten Fällen) Hausfriedensbruch.
Und den zeigt man bei der Polizei an.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
Florian4A
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Wenn der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters die Wohnung betritt ist das (in den meisten Fällen) Hausfriedensbruch.
Und den zeigt man bei der Polizei an.


Danke für die schnelle Antwort.

Fahanwalt?

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4295 Beiträge, 2443x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Wenn der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters die Wohnung betritt ist das (in den meisten Fällen) Hausfriedensbruch.

Man beachte "in den meisten Fällen": wenn die Wohnung frei zugänglich ist, ist das keiner.
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man dem Vermieter bereits Hausverbot erteilt hat.

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#4
 Von 
Florian4A
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Wohnung ist NICHT frei zugänglich - warum auch!?

Welcher Fachanwalt wäre da zuständig?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40447 Beiträge, 6579x hilfreich)

Zitat (von Florian4A):
Welcher Fachanwalt wäre da zuständig?
Zuständig?? Anwälte dürfen sichs aussuchen.
Bei Mietrecht und Mietwohnung ---> Fachanwalt für Mietrecht vielleicht?

Ansonsten---> Mieterverein als *Fachverband*


-- Editiert von User am 22. Mai 2026 11:16

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130085 Beiträge, 41476x hilfreich)

Zitat (von Florian4A):
Welcher Fachanwalt ist zuständig, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Vermieter unangemeldet immer wieder in die Wohnung geht?

Kommt ganz darauf an, was der Fachanwalt bewirken soll.

Generell meine ich Fachanwalt für Mietrecht wäre sicherlich sehr gut, noch besser wäre ein Fachanwalt für Mietrecht und Strafrecht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42633 Beiträge, 14770x hilfreich)

Meine Güte, diese Einfachstfälle kann jeder, wirklich jeder Anwalt professionell lösen. Noch einfacher geht doch eine denkbare Fallkonstruktion kaum.

Mal eine praktische Lösung: Schloss auswechseln, altes Schloss aufheben, wieder einbauen beim Auszug und gut ist.

wirdwerden

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20269 Beiträge, 7340x hilfreich)

Mein Rat: lieber praktisch denken.
Ein Fachanwalt kostet in jedem Fall Geld und mit Sicherheit entschieden mehr als ein neuer Schließzylinder.
Da kannst du noch locker eine Überwachungskamera spendieren.

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#9
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3537 Beiträge, 1364x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Mein Rat: lieber praktisch denken.
Ein Fachanwalt kostet in jedem Fall Geld und mit Sicherheit entschieden mehr als ein neuer Schließzylinder.
Da kannst du noch locker eine Überwachungskamera spendieren.

Ganz genau!

Was soll denn ein Anwalt hier eigentlich machen? Er kann nur (ggf. kostenpflichtig) Unterlassung fordern. Auf jeden Fall dürfte das Verhältnis bereits beschädigt sein, oder durch diese Unterlassungsaufforderung belastet werden. Ohne Beweise ist die Angelegenheit aber mit Vorsicht zu genießen!
Wäre ich in dieser Konstellation der Vermieter und mir würde ein Mieter unberechtigfterweise abmahnen und unterstellen, mich ohne Zustimmung in der Wohnung aufzuhalten... Das hätte Folgen für ihn. Unter anderem eine negative Feststellungsklage, in der er durch die Beweislast auf seine Kosten daran erinnert wird, dass man nicht folgenlos andere beschuldigen kann.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130085 Beiträge, 41476x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Was soll denn ein Anwalt hier eigentlich machen?

Da wäre z.B. Rechtsberatung, Strafanzeige erstatten, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4431 Beiträge, 732x hilfreich)

Stress ärmer und günstiger ein neues Schloss.
Das alte aufbewahren und bei einem Auszug, wieder einbauen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1867 Beiträge, 292x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
und bei einem Auszug, wieder einbauen.

Warum "wieder einbauen"? Oder fühlt sich da einer ertappt?

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13480 Beiträge, 4811x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Warum "wieder einbauen"?

Weil der alte Schließzylinder Bestandteil der Mietsache und Eigentum des Vermieters ist....

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42633 Beiträge, 14770x hilfreich)

Ertappt bei was? Es ist das gute Recht eines Mieters, seinen Bereich auf die übliche Weise (ohne bauliche Veränderungen) abzusichern. Und dazu gehört eben auch der Überblick darüber, wer eben Zugang zur Wohnung hat. Das ist kein Misstrauen gegen den Vermieter. Man weiß ja nicht, wem der Vormieter Schlüssel zur Verfügung gestellt hat oder ob sich jemand auch heimlich einen Nachschlüssel hat machen lassen.

Ich bin berufsbedingt lange so alle 2-4 Jahre umgezogen. Auch bei netten Vermietern, Einfamilienhäusern, ich hatte zwei Grundsätze: eigene Eingangsschlösser und eigene Klobrillen. Vermietereingentum, bei Auszug wieder eingebaut. Als es dann tatsächlich mal zu einem Einbruch kam, hat das auch die Abwicklung mit der Versicherung enorm erleichtert. Ich wusste genau, wer Schlüssel hatte, wie viele Schlüssel es gab.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130085 Beiträge, 41476x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Warum "wieder einbauen"? Oder fühlt sich da einer ertappt?

Das man fremdes Eigentum nicht klauen darf sollte doch zum Grundwissen der Sozialisierung gehören?
Und die Mietsache ist ordnungsgemäß zurück zu geben, bedeutet auch so wie sie gemietet wurde, also mit dem alten Schloss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4431 Beiträge, 732x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Warum "wieder einbauen"? Oder fühlt sich da einer ertappt?


Nein, aber wie bereits mehrmals erwähnt, gehört das Schloss dem Vermieter.
Und bei einem Umzug könnte es wieder verwendet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7588 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von Florian4A):
Welcher Fachanwalt ist zuständig, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Vermieter unangemeldet immer wieder in die Wohnung geht?

Da braucht man keinen Fachanwalt, das kann jeder Anwalt.

Die erste und einfachste Lösung ist es im übrigen, das Schloss der Wohnungstür auszuwechseln. Dann kann der Vermieter nicht mehr in die Wohnung.

Darüber hinaus kann man Strafantrag stellen, Hausfriedensbruch (§123 StGB) ist eine Straftat.

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