Hallo,
Person A hat einen Mietvertrag vorliegen bei dem die Nebenkosten insgesamt mit 70€ beziffert werden. Die Nebenkosten umfassen auch die Heizkosten.
Da Person A jedoch Sozialleistungen bezieht benötigt er die Heizkosten separat genannt.
Kann dies der Vermieter im Mietvertrag im Nachhinein ändern, ist der Mietvertrag damit ungültig oder muss ein neuer Mietvertrag unterzeichnet werden?
Kann Person A überhaupt darauf bestehen dass der Vermieter die kosten separat aufführt?
LG
Knödelteig
Vermieter gibt Nebenkosten nicht einzeln an
3. Juni 2019
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Frage vom 3. Juni 2019 | 00:22
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter gibt Nebenkosten nicht einzeln an
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#1
Antwort vom 3. Juni 2019 | 08:31
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatKann dies der Vermieter im Mietvertrag im Nachhinein ändern, ist der Mietvertrag damit ungültig oder muss ein neuer Mietvertrag unterzeichnet werden? :
Der Vermieter kann das im Nachhinein ädern, wenn er möchte.
Ungültig ist/wird der Vertrag dadurch nicht.
ZitatKann Person A überhaupt darauf bestehen dass der Vermieter die kosten separat aufführt? :
Person A kann den Vermieter höflich darum bitten die Heizkosten extra auszuweisen.
Mietrechtlich besteht nämlich kein Anspruch darauf.
Heizkosten sind nur eine von insgesamt 17 Neben-/Betriebskostenarten.
Erst bei der Abrechnung muß der Vermieter jede Kostenart ausweisen, nicht im Mietvertrag.
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