Vermieter gibt Übergabetermin vor mit Schadenersatz bei Verspätung

30. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
mario87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter gibt Übergabetermin vor mit Schadenersatz bei Verspätung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe fristgerecht meinen Mietvertrag gekündigt und habe am 30.04 den letzten Miettag.
Mein Vermieter schickte mir nach Bestätigung meiner Kündigung eine E-Mail wo stand dass ich bis 10:00 Uhr am 30.04 habe auszuziehen und bei verspäteter Ruckgabe am Tag der Beendigung des MIetverhältnisses 50 Euro für jede angefangene Stunde nach 10:00 anfallen, dazu noch 42 Euro/Stunde für Reinigungsarbeiten falls sie entstehen.

Ist dies rechtens?

MfG,

Mario L.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von mario87):
Ist dies rechtens?


Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von mario87):
Ist dies rechtens?
Nein. Da der 30.4. ein Samstag und der 1.5. ein Feiertag ist, wäre ohne anderslautendende mietvertragliche Regelung aus meiner Sicht eine Rückgabe der Wohnung erst am Montag den 2.5. morgens fällig.

Schau aber bitte erstmal in den Mietvertag. Was steht da genau zur Rückgabe der Mietsache drin?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mario87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Was steht da genau zur Rückgabe der Mietsache drin?

Im Mietvertrag steht dass die Mietsache spätestens am letzten Vertragstag bis 10.00 Uhr an die VermieterIn zu übergeben ist. Es steht nichts von 50 Euro die Stunde nach 10.00 Uhr.

Bedeutet also ich muss die Übergabe um 10.00 Uhr machen, aber rechtlich gesehen dürfte es um 10.00 Uhr am 02.05 sein?

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von mario87):
Im Mietvertrag steht dass die Mietsache spätestens am letzten Vertragstag bis 10.00 Uhr an die VermieterIn zu übergeben ist.
Das wäre eine Abweichung von der gesetzlichen Regelung. Diese besagt nämlich (siehe § 546 (1) BGB), dass die Mietsache nach Mietende zurückzugeben ist. Nicht vorher.

Eine solche Abweichung ist nicht prinzipiell unwirksam. In Hotels z.B. wäre sie absolut üblich. Bei Wohnraummietverhältnissen ist die Situation meines Wissens nach unklar. Ich mag nicht ausschließen, dass die Vereinbarung gültig ist. Ich mag auch nicht ausschließen, dass die Vereinbarung ungültig ist.

Ungültig könnte sie sein, wenn Mieter dadurch unangemessen benachteiligt werden. Da Mietwohnungen typischerweise ab dem ersten eines Monats übernommen werden, zwingt diese Vereinbarung den Mieter entweder seine Möbel für einen Tag irgendwo in einem LKW zu lagern oder für einen Monat doppelt Miete zu zahlen. Das ist schon eine nicht unerhebliche Abweichung von der gesetzlichen Lage, nach der der Mieter zumindest in der Theorie am selber Tag ein- und ausziehen kann. Ob das ausreicht, die ganze Regelung unwirksam zu machen, kann ich nicht beurteilen.

Ich vermute, dem Vermieter ist bewusst, dass diese Regelung zumindest problematisch ist. Er versucht mit seinen Geldbeträgen Druck auf den Mieter aufzubauen. Diese Geldbeträge sind in der Form jedoch absolut unhaltbar. Selbst wenn die Regelung gültig wäre, ist ein pauschalisierter Schadensersatz in Höhe von 50 Euro pro angefangener Stunde für eine normale Wohnung weitab jeglicher Realität.

Eine wirkliche Empfehlung mag ich nicht geben. Nur einen Rat: Du musst nichts unterschreiben. Lies dir bitte genau durch, was du unterschreibst. Wenn du ein Mängelprotokoll mit aufgeführten Mängeln unterschreibst, kannst du später daran nicht mehr wirklich rütteln und hast im Zweifel sogar anerkannt, dass du für die Beseitigung zahlst. Gleiches gilt, wenn du z.B. im Auszugsprotokoll einen Schadensersatz für eine angeblich verspätete Rückgabe zusagen würdest. Also lies dir bitte alles sehr genau durch und unterschreibe lieber nicht, wenn du nicht wirklich alles verstehst und zu 100% dahinter stehst.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Um was für eine Mietsache geht es denn überhaupt?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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