Mein Noch-Mann ist gleichzeitig mein Vermieter.
Nun liegt mein Mietvertrag (unterschrieben von uns beiden) bei seinem Anwalt. Nun will mein (Noch)Mann eine höhere Miete haben und mich zwingen, einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben. Ich habe nun schon bei seinem Anwalt angerufem, der darf mir aber ohne Zustimmung seines Mandanten den Vertrag nicht aushändigen.
Habe ich als Vertragspartner nicht ein Recht darauf, den Vertrag zu den unterschriebenen Konditionen zu bekommen?
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Vermieter gibt den Mietvertrag nicht heraus
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Wenn du in der Wohnung lebst und regelmässig einen gewissen Betrag auf das Vermieterkonto überwiesen hast, dann brauchst du deinen Mietvertrag eigentlich erstmal gar nicht. Diese Umstände reichen um nachweisen zu können, dass zumindest mal ein mündlicher Mietvertrag existiert. Irgendeinen neuen Mietvertrag musst du nicht unterschreiben. Wenn dein Noch-Mann die Miete erhöhen will, dann soll er dies in dem Rahmen tun, den die Gesetzeslage zulässt.
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--- editiert vom Admin
Benötigen Sie den Mietvertrag zu einem konkreten Zweck?
Ansonsten weisen Sie den Anwalt daraufhin, dass Sie den Mietvertrag zur Erfüllumg ihrer mietvertraglichen Pflichten benötigen. Solange keine Zweitschrift eingeht werden Sie nur die gesetzlichen Pflichten eines Mieters erfüllen.
Eine künftige Mieterhöhung könnten Sie mangels Vorliegens des Mietvertrages nicht auf Richtigkeit prüfen und daher voraussichtlich schon aus diesem Grund nicht zustimmen können. Es wäre daher auch im Interesse seines Mandanten eine Kopie zu übersenden.
Zur Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages können Sie selbstverständlich nicht gezwungen werden. Eine Mieterhöhung muss den gesetzlichen Vorschriften genügen.
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