Vermieter gibt den Mietvertrag nicht heraus

4. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
mautzbi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 20x hilfreich)
Vermieter gibt den Mietvertrag nicht heraus

Mein Noch-Mann ist gleichzeitig mein Vermieter.
Nun liegt mein Mietvertrag (unterschrieben von uns beiden) bei seinem Anwalt. Nun will mein (Noch)Mann eine höhere Miete haben und mich zwingen, einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben. Ich habe nun schon bei seinem Anwalt angerufem, der darf mir aber ohne Zustimmung seines Mandanten den Vertrag nicht aushändigen.

Habe ich als Vertragspartner nicht ein Recht darauf, den Vertrag zu den unterschriebenen Konditionen zu bekommen?

-----------------
" "

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Wenn du in der Wohnung lebst und regelmässig einen gewissen Betrag auf das Vermieterkonto überwiesen hast, dann brauchst du deinen Mietvertrag eigentlich erstmal gar nicht. Diese Umstände reichen um nachweisen zu können, dass zumindest mal ein mündlicher Mietvertrag existiert. Irgendeinen neuen Mietvertrag musst du nicht unterschreiben. Wenn dein Noch-Mann die Miete erhöhen will, dann soll er dies in dem Rahmen tun, den die Gesetzeslage zulässt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12307.11.2010 10:52:26
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Benötigen Sie den Mietvertrag zu einem konkreten Zweck?

Ansonsten weisen Sie den Anwalt daraufhin, dass Sie den Mietvertrag zur Erfüllumg ihrer mietvertraglichen Pflichten benötigen. Solange keine Zweitschrift eingeht werden Sie nur die gesetzlichen Pflichten eines Mieters erfüllen.

Eine künftige Mieterhöhung könnten Sie mangels Vorliegens des Mietvertrages nicht auf Richtigkeit prüfen und daher voraussichtlich schon aus diesem Grund nicht zustimmen können. Es wäre daher auch im Interesse seines Mandanten eine Kopie zu übersenden.

Zur Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages können Sie selbstverständlich nicht gezwungen werden. Eine Mieterhöhung muss den gesetzlichen Vorschriften genügen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.860 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen