Hallo, ich weiß nicht, ob dass hier das richtige Forum ist, aber ich schreib es mal hier rein.
Wir haben fristgerecht unseren Mietvertrag gekündigt und dem Vermieter mitgeteilt, dass er für eventuelle Wohnungsbesichtigungen für Nachmieter mit uns rechtzeitig Kontakt aufnehmen soll. Jetzt habe ich festgestellt, dass der Vermieter in seinem Immobilieninserat meine Handynummer eingetragen hat. Was kann ich dagegen tun, da das ja gegen die Absprachen verstößt. Darf mein "ehemaliger" Vermieter ohne mein Wissen überhaupt meine Telefonnummer veröffentlichen? Zumal es sich um meine Handynummer handelt. Bei Telefonbucheinträgen würde es ja auch schon nerven. Was tun?
Vermieter gibt meine Tel-Nr. weiter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
.. tja, was tun??
es ist passiert - rückgängig machen ist nicht möglich - also wohl: aushalten (die zeit geht vorbei)
--- editiert vom Admin
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--- editiert vom Admin
@Blockwart
Also, mir würde das auch nicht passen, wenn jemand meine Handynummer öffentlich inserieren würde. Was heißt denn, dass die Nummer nur
unter den Mietangeboten auftauche? Schlimm genug, wenn man keine Veröffentlichung wünscht.
Ich sehe auch nicht, warum das Finden eines Nachmieters so schneller von statten gehen sollte. Außerdem ist es nicht Aufgabe des Mieters, schnell einen Nachmieter zu finden. Das ist das Problem des Vermieters. Im Übrigen besteht kein Grund, seinem Vermieter etwas Gutes zun tun.
Also irgendwie bin ich in allen Punkten anderer Meinung als Blockwart.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
--- editiert vom Admin
Man muss dem VM nicht mitteilen, dass man nicht will, dass die Nummer veröffentlicht wird.
Das Gegenteil ist der Fall, er muss dich fragen ob du das willst.
Beim Provider neue Nummer beantragen, Gebühren heirfür zahlt der VM, ebenso wie die Kosten allen Bekannten die neue Nummer mitzuteilen
Wozu aus einer Mücke einen Elefanten zu machen ?
Praktisch und effektiv ist das Motto.
Dadurch bist Du doch eher von Telefonanrufen entlastet. Sonst muss der Vermieter wegen Termine jedesmals Dich mehrmals anrufen. So kann der Interessent direkt mit Dir Termin machen.
Wen interessiert Deine Handynummer ? Bist Du
eine Berühmheit ?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:
Warum nennst Du dich §§ ?
Mir haben seine früheren Namen auch besser gefallen...
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
--- editiert vom Admin
seine früheren Namen
Ahaaaaa !
(Nosferatu]
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Hast Du dich im Smiley vergriffen ?
Nosferatu (der auf ewig Wandelnde) ist doch etwas Positives.
--- editiert vom Admin
An mir soll es nicht liegen.
Gefällt Dir Ahasverus besser ?
--- editiert vom Admin
Jetzt versuchst Du es aber auch von allen Seiten, was ?
Ich dachte, Du knusperst noch daran herum, wer ich früher war ?
Wenn überhaupt, glaube ich an Usen.
--- editiert vom Admin
Du magst da vielleicht im Palastorchester die erste Arschgeige gespielt haben, aber ich war da mit Sicherheit nicht dabei (daran würde ich mich erinnern).
--- editiert vom Admin
Wir wollen doch jetzt nicht davon ablenken, daß Du
herumrätseltst.
Muß Dir wohl wieder einen kleinen Hinweis geben.
Mal ne Zwischenfrage.
Wenn der Vormieter laut Inserat die einzige Kontaktadresse ist, könnte er dann nicht zum Ausgleich seines Aufwands (Telefonate, Besichtigungstermine) mit Interessenten Provisionsvereinbarungen abschließen?
Wird doch im Rahmen von Ablöse oftmals auch so schon gemacht; zwar nicht schriftlich, aber der Vermieter wird nur genannt wenn Ablöse zugesagt wird...
Schließlich untersagt die Rechtsprechung ja nur dem Vermieter und wirtschaftlich Verbundenen die Berechnung von Provisionen.
Und in der Tat sieht es ja so aus, dass sich hier der Vermieter ganz elegant einen Haufen Arbeit erspart hat.
Ach so, noch ganz praktisch: Der Mieter kann natürlich - wenn er angerufen wird - einfach die Telefonnummer des Vermieters angeben und alle Interessenten an diesen weiterleiten.
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"Hättest du mich mal früher gefragt,
dann hätte ich dir gleich
keine Antwort geben können."
Nein, meines Erachtens geht das nicht.
§ 2 Abs. 2 WoVermRG
:
(2) Ein Anspruch nach Absatz 1 (auf Entgelt für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume) steht dem Wohnungsvermittler nicht zu, wenn (...)
2.
der Mietvertrag über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Eigentümer, Verwalter, Mieter
oder Vermieter der Wohnungsvermittler ist...
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
-- Editiert von Jotrocken am 10.06.2007 12:30:36
Ei ei,
hatte zu schnell gelesen und nur nach 3. geschaut...
Nun könnte man höchsten noch den Opa, die Schwiegermutter oder einen guten Kumpel die Telefongespräche mit Interessenten führen lassen. Der dürfte dann wohl Provision kassieren
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"Hättest du mich mal früher gefragt,
dann hätte ich dir gleich
keine Antwort geben können."
--- editiert vom Admin
Warum nicht den Vermieter informieren, dass er deine Nummer entfernt (wenn es sich um ein Angebot im Internet handelt). Ihn außerdem darauf hinweisen, dass er es zukünftig doch bitte unterlassen möge, deine Telefon-Nr. an mögliche Interessenten weiterzugeben.
Danke für so viel Off-Toppic
Habe in meinem Ausgangspost vergessen zu erwähnen, dass ich seit 31.05. nicht mehr dort wohne, da ich fristgerecht schon im Februar gekündigt hatte ......
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