Vermieter gibt meine Tel-Nr. weiter

9. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Santorin2001
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)
Vermieter gibt meine Tel-Nr. weiter

Hallo, ich weiß nicht, ob dass hier das richtige Forum ist, aber ich schreib es mal hier rein.

Wir haben fristgerecht unseren Mietvertrag gekündigt und dem Vermieter mitgeteilt, dass er für eventuelle Wohnungsbesichtigungen für Nachmieter mit uns rechtzeitig Kontakt aufnehmen soll. Jetzt habe ich festgestellt, dass der Vermieter in seinem Immobilieninserat meine Handynummer eingetragen hat. Was kann ich dagegen tun, da das ja gegen die Absprachen verstößt. Darf mein "ehemaliger" Vermieter ohne mein Wissen überhaupt meine Telefonnummer veröffentlichen? Zumal es sich um meine Handynummer handelt. Bei Telefonbucheinträgen würde es ja auch schon nerven. Was tun?

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. tja, was tun??
es ist passiert - rückgängig machen ist nicht möglich - also wohl: aushalten (die zeit geht vorbei)

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#2
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

@Blockwart

Also, mir würde das auch nicht passen, wenn jemand meine Handynummer öffentlich inserieren würde. Was heißt denn, dass die Nummer nur unter den Mietangeboten auftauche? Schlimm genug, wenn man keine Veröffentlichung wünscht.

Ich sehe auch nicht, warum das Finden eines Nachmieters so schneller von statten gehen sollte. Außerdem ist es nicht Aufgabe des Mieters, schnell einen Nachmieter zu finden. Das ist das Problem des Vermieters. Im Übrigen besteht kein Grund, seinem Vermieter etwas Gutes zun tun.

Also irgendwie bin ich in allen Punkten anderer Meinung als Blockwart.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#6
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Man muss dem VM nicht mitteilen, dass man nicht will, dass die Nummer veröffentlicht wird.
Das Gegenteil ist der Fall, er muss dich fragen ob du das willst.
Beim Provider neue Nummer beantragen, Gebühren heirfür zahlt der VM, ebenso wie die Kosten allen Bekannten die neue Nummer mitzuteilen

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#7
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Wozu aus einer Mücke einen Elefanten zu machen ?
Praktisch und effektiv ist das Motto.

Dadurch bist Du doch eher von Telefonanrufen entlastet. Sonst muss der Vermieter wegen Termine jedesmals Dich mehrmals anrufen. So kann der Interessent direkt mit Dir Termin machen.

Wen interessiert Deine Handynummer ? Bist Du
eine Berühmheit ?

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#8
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

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#9
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
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#10
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Warum nennst Du dich §§ ?


Mir haben seine früheren Namen auch besser gefallen...

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#11
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

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#12
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

seine früheren Namen

Ahaaaaa !

(Nosferatu]

:grins:

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#13
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#14
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

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#15
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Hast Du dich im Smiley vergriffen ?

Nosferatu (der auf ewig Wandelnde) ist doch etwas Positives.

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#16
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

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#17
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

An mir soll es nicht liegen.

Gefällt Dir Ahasverus besser ?

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#18
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#19
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Jetzt versuchst Du es aber auch von allen Seiten, was ?

Ich dachte, Du knusperst noch daran herum, wer ich früher war ?

Wenn überhaupt, glaube ich an Usen.

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#20
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#21
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Du magst da vielleicht im Palastorchester die erste Arschgeige gespielt haben, aber ich war da mit Sicherheit nicht dabei (daran würde ich mich erinnern).

:grins:

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#22
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#23
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wir wollen doch jetzt nicht davon ablenken, daß Du herumrätseltst.

Muß Dir wohl wieder einen kleinen Hinweis geben.

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#24
 Von 
query
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 14x hilfreich)

Mal ne Zwischenfrage.

Wenn der Vormieter laut Inserat die einzige Kontaktadresse ist, könnte er dann nicht zum Ausgleich seines Aufwands (Telefonate, Besichtigungstermine) mit Interessenten Provisionsvereinbarungen abschließen?

Wird doch im Rahmen von Ablöse oftmals auch so schon gemacht; zwar nicht schriftlich, aber der Vermieter wird nur genannt wenn Ablöse zugesagt wird...

Schließlich untersagt die Rechtsprechung ja nur dem Vermieter und wirtschaftlich Verbundenen die Berechnung von Provisionen.

Und in der Tat sieht es ja so aus, dass sich hier der Vermieter ganz elegant einen Haufen Arbeit erspart hat.

Ach so, noch ganz praktisch: Der Mieter kann natürlich - wenn er angerufen wird - einfach die Telefonnummer des Vermieters angeben und alle Interessenten an diesen weiterleiten.




-----------------
"Hättest du mich mal früher gefragt,
dann hätte ich dir gleich
keine Antwort geben können."

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#25
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Nein, meines Erachtens geht das nicht.

§ 2 Abs. 2 WoVermRG :

(2) Ein Anspruch nach Absatz 1 (auf Entgelt für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume) steht dem Wohnungsvermittler nicht zu, wenn (...)

2.
der Mietvertrag über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnungsvermittler ist...


-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

-- Editiert von Jotrocken am 10.06.2007 12:30:36

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#26
 Von 
query
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 14x hilfreich)

Ei ei,

hatte zu schnell gelesen und nur nach 3. geschaut...

Nun könnte man höchsten noch den Opa, die Schwiegermutter oder einen guten Kumpel die Telefongespräche mit Interessenten führen lassen. Der dürfte dann wohl Provision kassieren :grins:




-----------------
"Hättest du mich mal früher gefragt,
dann hätte ich dir gleich
keine Antwort geben können."

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#27
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#28
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Warum nicht den Vermieter informieren, dass er deine Nummer entfernt (wenn es sich um ein Angebot im Internet handelt). Ihn außerdem darauf hinweisen, dass er es zukünftig doch bitte unterlassen möge, deine Telefon-Nr. an mögliche Interessenten weiterzugeben.

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#29
 Von 
Santorin2001
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für so viel Off-Toppic :)

Habe in meinem Ausgangspost vergessen zu erwähnen, dass ich seit 31.05. nicht mehr dort wohne, da ich fristgerecht schon im Februar gekündigt hatte ......

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