Hallo zusammen,
Wir (Schützenverein) haben momentan Probleme mit unserem Vermieter.
Der Mietvertrag
wurde damals zwischen uns (1. Vorstand) und der Vermieterin geschlossen.
Jetzt ist der 1. Vorstand zurückgetreten und hat ironischerweise die Vermieterin geheiratet.
Die Immobilie wurde komplett auf ihn übertragen.
Meine Frage ist jetzt ... darf es sein das die Unterzeichner des Mietvertrages (Mieter(damals 1.Vorstand/ Vermieter) ein und die selbe Person sind?
Schon mal Danke an alle Anregungen :-)
Vermieter gleich Mieter
27. April 2017
Thema abonnieren
Frage vom 27. April 2017 | 07:28
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter gleich Mieter
#1
Antwort vom 27. April 2017 | 07:43
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 608x hilfreich)
Der Mietvertrag wurde damals von dem 1. Vorsitzenden und der Vermieterin unterzeichnet: => 2 unterschiedliche Personen
Jetzt hat jeder Unterzeichner einen Rechtsnachfolger: der neue 1. Vorsitzende und der neue Vermieter: => 2 unterschiedliche Personen.
Außerdem wurde der Mietvertrag zwischen dem Verein und der damaligen Eigentümerin abgeschlossen, der Vorsitzende hat ja nicht als Privatperson unterzeichnet.
#2
Antwort vom 27. April 2017 | 08:24
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1449x hilfreich)
Natürlich ist es möglich das ein Mieter gleichzeitig Vermieter ist.
Die privaten Verhältnisse sind dabei völlig irrelevant.
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#3
Antwort vom 27. April 2017 | 09:09
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 997x hilfreich)
Zitat :Natürlich ist es möglich das ein Mieter gleichzeitig Vermieter ist.
Die privaten Verhältnisse sind dabei völlig irrelevant.
Dann nenne mal Beispiele? Ein Eigentümer wird kaum sich selbst einen Mietvertrag unterzeichnen.
Im Namen eines Vereins oder einer Firma, ist das eine andere Angelegenheit. Das natürlich möglich.
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