Vermieter hält Sachen zurück.

1. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
RohrBrot
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter hält Sachen zurück.

Hallo!

Ich hatte gestern Schlüsselübergabe für meinen Auszug zum 30.06., Wohnung wurde ohne Beanstandung übernommen. Nun habe ich leider festgestellt, dass ich einen Ordner mit wichtigen Dokumenten (Arbeitsvertrag, Geburtsurkunde, Sozialversicherung und Steuer-ID) da gelassen habe.
Mein Vermieter verweigert mir jetzt allerdings Zutritt in die Wohnung und möchte mir auch die Sachen nicht aushändigen.

Kann ich dagegen etwas tun? Diese ganzen Dokumente zu ersetzen wäre sehr viel Arbeit, ungeachtet von den persönlichen Daten, die da drinnen stehen.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Intiron
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 33x hilfreich)

Welche Begründung für das Zurückhalten hat er denn genannt bzw. wie hat er sich geäußert?

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#2
 Von 
RohrBrot
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Intiron):
Welche Begründung für das Zurückhalten hat er denn genannt bzw. wie hat er sich geäußert?


Ich habe die Wohnung übergeben und damit kein Recht mehr meine Sachen dort rauszuholen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Dein Eigentum muss der Vermieter trotzdem rausrücken. Notfalls dann halt auf Absprache. Wohnst du noch in der Gegend? Dann fahre doch mal vorbei und schaue, ob gerade neue Mieter einziehen. Vielleicht ist der Ordner noch da. Mit deinem Personalausweis und den Unterlagen im Ordner solltest du ja dein Eigentum nachweisen können.

Der formale Weg ist ein Einschreiben an den ehemaligen Vermieter mit der Aufforderung, den Ordner bis zum (Datum) zu übergeben. Problematisch wird es, wenn der Vermieter sagt "kein Ordner da". Wie beweist du dann, dass der Ordner noch in der Wohnung war?

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#4
 Von 
RohrBrot
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Der formale Weg ist ein Einschreiben an den ehemaligen Vermieter mit der Aufforderung, den Ordner bis zum (Datum) zu übergeben. Problematisch wird es, wenn der Vermieter sagt "kein Ordner da". Wie beweist du dann, dass der Ordner noch in der Wohnung war?


Er hat ja beim telefonischen Kontakt heute Morgen schon zugegeben, dass der Ordner da war, nur hätte ich halt kein Recht darauf mehr, diesen aus der Wohnung zu holen.
Meine Eltern haben das Gespräch mitgehört und können das bezeugen.
Dann muss ich wohl ein Einschreiben fertig machen. Befürchte, dann wird es richtig dreckig, aber was soll ich machen...

Erstmal so probieren oder direkt zum Anwalt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Anwalt zahlst du aktuell selber. Der Rest ist eher eine Frage des Umgangs. Ich persönlich würde nicht sofort die Kriegserklärung losschicken. Immerhin hast du den Fehler gemacht, weil du den Ordner vergessen hast.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von RohrBrot):
nur hätte ich halt kein Recht darauf mehr, diesen aus der Wohnung zu holen.
Das stimmt zwar, aber evtl. hat er den Ordner an sich genommen?

Er wird ihn dir nicht übergeben, wenn du ihn dir nicht dort bei ihm abholst. Dazu höflich 1-3 Herausgabetermine anbieten.
Zitat (von RohrBrot):
oder direkt zum Anwalt?
hüstel---- Du selbst hast trotz beanstandungsloser Wohnungs-und Schlüsselübergabe was dort vergessen.
Was soll ein Anwalt dir erklären? Dass DU ein Schussel bist?

Man könnte auch sagen: Der Vermieter hält keine Sachen zurück, sondern hat sie vermutlich gerettet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
RohrBrot
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das stimmt zwar, aber evtl. hat er den Ordner an sich genommen?

Er wird ihn dir nicht übergeben, wenn du ihn dir nicht dort bei ihm abholst. Dazu höflich 1-3 Herausgabetermine anbieten.

Als wenn ich genau das nicht getan hätte...
So schlau bin ich dann auch schon gewesen, aber der Wille zur Herausgabe meiner Dokumente ist nicht vorhanden, weswegen auch immer.

Zitat (von Anami):
hüstel---- Du selbst hast trotz beanstandungsloser Wohnungs-und Schlüsselübergabe was dort vergessen.
Was soll ein Anwalt dir erklären? Dass DU ein Schussel bist?

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Es ging um die Fristsetzung, ob ich die selbst formulieren oder durch meinen Anwalt verfassen lassen soll.

Zitat (von Anami):
Man könnte auch sagen: Der Vermieter hält keine Sachen zurück, sondern hat sie vermutlich gerettet.

Könnte man sagen, wäre aber ganz schön dämlich. Der Vermieter hat die Sachen nicht nur zu retten, sondern auch auszuhändigen.
Aufbewahrungs- und Obhutspflicht...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Das ist ein Rechtsforum. Rein rechtlich ist klar, dass der ehemalige Vermieter den Ordner aushändigen muss, wenn er sich in seinem Besitz befindet. Es gibt jedoch diverse Unwägbarkeiten. Insbesondere sind deine Eltern als Zeugen des Telefongesprächs vermutlich nur dann verwertbar, wenn der Vermieter wusste, dass andere mithören. Andernfalls ist die Vertraulichkeit des Wortes ein hohes Gut. Das kann dazu führen, dass deine Etlern gar nicht gehört werden.

Du scheinst sehr erregt zu sein. Ich empfehle ganz unrechtlich erstmal ein wenig runter zu kommen. Erregung ist nie ein guter Zustand für Entscheidungen. Normalerweise würde ich erwarten, dass man das Problem in den nächsten Tagen und mit ruhigem Gemüt wird lösen können. Der ehemalige Vermieter kann mit dem Ordner selber nicht viel anfangen. Wenn er ihn als Druckmittel verwendet, macht er sich möglicherweise strafbar.

Von daher kann ich mir die offenbar eskalierte Situtation nur so erklären, dass sich beide Seiten aufgeschaukelt haben. Dann kann es sinnvoll sein, wenn eine Seite erst einmal herunterkommt und dann möglichst neutral eine entsprechende Anfrage per email oder Brief stellt. Wenn sich dann das Problem unrechtlich, ohne Anwalt, Klage und Richter löst, ist allen geholfen. Wenn nicht, dann wird es eh kompliziert. Denn so einfach wie sich die Situation rein rechtlich darstellt, so kompliziert kann sie durch die Beweislast werden.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von RohrBrot):
Mein Vermieter verweigert mir jetzt allerdings Zutritt in die Wohnung und möchte mir auch die Sachen nicht aushändigen.


Bei so wichtigen privaten Unterlagen würde ich bei dieser Haltung des
Vermieters doch die Polizei bemühen, den Ordner herauszunemen.

-- Editiert von Leo4 am 01.07.2021 16:00

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38484 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ich frage mich, wieso bei der Übergabe der leeren Wohnung so ein Ordner nicht auffiel?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von RohrBrot):
Als wenn ich genau das nicht getan hätte...
Konnte ich nicht lesen und hellsehen soll und darf man hier besser nicht. ;)
Zitat (von RohrBrot):
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Eben. Konnte man nicht lesen.
Zitat (von RohrBrot):
Der Vermieter hat die Sachen nicht nur zu retten, sondern auch auszuhändigen. Aufbewahrungs- und Obhutspflicht...
Ganz schlau? Wo steht, dass er dir diesen Ordner aufgrund von Telefonaten aushändigen muss?

Am besten: Doch gleich zum Anwalt.
Du stehst mit deinem Wissen vermutlich über dem eines solchen Forums.
---------------------------------
Zitat (von wirdwerden):
Ich frage mich, wieso bei der Übergabe der leeren Wohnung so ein Ordner nicht auffiel?
Das könnte ich SO beantworten: Leider wurde der Ordner ganz einfach vergessen, das kann durchaus passieren. Man hat es gleich zu Hause gemerkt und versucht...

Vermutlich fehlt was in der Story, wie so häufig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Bei so wichtigen privaten Unterlagen würde ich bei dieser Haltung des Vermieters doch die Polizei bemühen, den Ordner herauszunemen.

Die sind dafür nicht zuständig - aber eventuell hat man ja Glück und wohnt in einer ländlichen Gegend wo der Polizie langweilig ist, dann machen die auch mal so was ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
RohrBrot
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Das ist ein Rechtsforum. Rein rechtlich ist klar, dass der ehemalige Vermieter den Ordner aushändigen muss, wenn er sich in seinem Besitz befindet. Es gibt jedoch diverse Unwägbarkeiten. Insbesondere sind deine Eltern als Zeugen des Telefongesprächs vermutlich nur dann verwertbar, wenn der Vermieter wusste, dass andere mithören. Andernfalls ist die Vertraulichkeit des Wortes ein hohes Gut. Das kann dazu führen, dass deine Etlern gar nicht gehört werden.

Du scheinst sehr erregt zu sein. Ich empfehle ganz unrechtlich erstmal ein wenig runter zu kommen. Erregung ist nie ein guter Zustand für Entscheidungen. Normalerweise würde ich erwarten, dass man das Problem in den nächsten Tagen und mit ruhigem Gemüt wird lösen können. Der ehemalige Vermieter kann mit dem Ordner selber nicht viel anfangen. Wenn er ihn als Druckmittel verwendet, macht er sich möglicherweise strafbar.

Von daher kann ich mir die offenbar eskalierte Situtation nur so erklären, dass sich beide Seiten aufgeschaukelt haben. Dann kann es sinnvoll sein, wenn eine Seite erst einmal herunterkommt und dann möglichst neutral eine entsprechende Anfrage per email oder Brief stellt. Wenn sich dann das Problem unrechtlich, ohne Anwalt, Klage und Richter löst, ist allen geholfen. Wenn nicht, dann wird es eh kompliziert. Denn so einfach wie sich die Situation rein rechtlich darstellt, so kompliziert kann sie durch die Beweislast werden.


Danke für deine vernünftige Hilfe, neben dem anderen Blödsinn der hier im Thread stehen.
Genau so werde ich es machen.
Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Andernfalls ist die Vertraulichkeit des Wortes ein hohes Gut. Das kann dazu führen, dass deine Etlern gar nicht gehört werden.

Das kann sogar dazu führen, das die ganze Aktion zivil- und strafrechtlich verfolgt wird - kommt halt darauf an, wie der Vermieter drauf ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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