Vermieter hält sich nicht an die Vereinbarungen

14. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.04.2017 08:34:23
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)
Vermieter hält sich nicht an die Vereinbarungen

Hallo erst mal schöne Feiertage zu Euch,

noch mal zu meinen einen Fall (sorry, wenn ich jetzt erst antworte, aber mein PC ist leider hin und ich schreibe am Ersatz-Laptop und musste mir sämtliche Paßwörter usw. zusammen kratzen. Scheint jetzt geklappt zu haben.

Der Schimmel in meiner Wohnung sollte ja beseitigt werden. Anwalt und Vermieter waren beide bei mir in der Wohnung und das wurde auch schriftlich festgehalten. Zudem würde mich eine Malerfirma kontaktieren (telefonisch) zwecks Terminvereinbarung. Aber alles kam anders. Zudem berichtete ich über meinen sehr aufdringlichen Nachbarn,. Dies ist auch der Punkt, warum ich das noch mal schreibe.

Jetzt hab ich mitbekommen, das 2x unangemeldet vor meiner Türe der aufdringliche Nachbar und sein Maler (nicht der Maler vom Vermieter bei mir vor der Tür standen) geklingelt hatten, aber ich habe zur Sicherheit NICHT aufgemacht, weil ich mit dem Nachbarn nix mehr zu tun haben möchte.Das hat mein Anwalt meinen Vermieter auch telefonisch eigentlich mitgeteilt. Anscheinend hat das bis jetzt nichts gebracht. Zudem stand der Nachbar einmal abends noch vor meiner Tür, weil ich nach seiner Pfeife tanzen soll, sonst gibt es keine Schimmelentfernung.Sorry, aber er ist nur mein Nachbar hat hier im Haus ein paar Wohnungen angemietet, führt sich in der ganzen Nachbarschaftschaft als "Chef" auf. Das geht mir langsam auch zu weit.

Mein Anwalt hat dem Vermieter das auch schrifltich so mitgeteilt, das dies nicht so geht und keineswegs in Ordnung ist. Zudem hab ich selber nachgeforscht und den Maler angerufen (die Nummer kannte ich durch sein Firmenauto) und der hat mir dann direkt gesagt, das er vom Nachbarn und nicht vom Vermieter beauftragt wurde. Das wurde alles hinter dem Rücken von mir und meinen Anwalt gemacht. Der versucht bei mir seinen Willen durch zu setzen Bin froh, wenn ich den nicht zwingend im Haus übern Weg laufen muss.

Mein Anwalt ist leider telefonisch schwer erreichbar und mit dem Vermieter möcht ich nicht wirklich kommunizieren, weil ich mich auch von dem hintergangen fühle. Ich hatte den Nachbarn schon unmißverständlich klar gemacht,wo er mich mal an meiner Wohnung abgefangen hatte,gleich reinstürmen wollte, das er sich aus meinen Angelegenheiten und auch aus dieser Sache raus halten soll, anscheinend ist das bislang bei dem Typen noch nicht angekommen. Ich fühle mich von dem massiv bedrängt als Frau.
So nun wie schaut es denn hier mit Schadensersatz und evtl. Schmerzensgeld überhaupt aus? Der Vermieter weiß das ich durch den starken Schimmelbefall (insbesondere Schlafzimmer) durch die schlechte Bausubstanz gesundheitliche Schäden davon getragen habe (arbeitsunfähig) bin und durch die ganze Sache, das er sich nicht an die Vereinbarung hält, kann man ihn dafür nicht auf Schadenersatz haftbar machen? Könnte ich nicht ggf,. selber einen Maler bestellen, auf seine Rechnung natürlich? Ich hoffe, das ich den Anwalt nach Ostern bekomme. ich musste übrigens schon wieder stärkere Medikamente aufgeschrieben bekommen. Hier wäre wohl noch anzuraten, das er mir eigentlich auch diese Kosten noch zu erstatten hat oder wie schaut das direkt in so einem Fall aus? Meine Ärztin kann nachweisen,das es vom Schimmel kommt.

Schöne Feiertage wünscht Rosenrot

(PS Hoffe nicht zu lang geworden, aber ich konnte mich leider nicht eher einloggen wegen der Technik)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Rosenrot24):
noch mal zu meinen einen Fall (sorry, wenn ich jetzt erst antworte, aber mein PC ist leider hin und ich schreibe am Ersatz-Laptop und musste mir sämtliche Paßwörter usw. zusammen kratzen. Scheint jetzt geklappt zu haben.

Und warum macht man wieder einen gleichen Tread auf, welchen man unter anderem Namen schon am 8.04.2017 hier eingestellt hatte:
http://www.123recht.net/Vermieter-haelt-sich-nicht-an-die-getroffenen-anwaltlichen-Vereinbarung-__f518416.html

Zitat (von Rosenrot24):
Mein Anwalt ist leider telefonisch schwer erreichbar

Es ändert sich nichts aus dem anderen Tread, den Anwalt sollte man nicht ins Werk pfuschen, und das Vorgehen auch mit ihm absprechen. Eigenmächtiges Verhalten macht nicht nur die Arbeit des Anwalt zunichte, viele Anwälte sehen solches Vorgehen auch als Grund alles hin zu schmeißen, und ob danach noch ein Anwalt das Mandat übernimmt steht bestimmt nicht fest, PKH Mandanten sind nicht jedem Anwalts Liebling.

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#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Rosenrot24):
Der Schimmel in meiner Wohnung sollte ja beseitigt werden.


Gut. Und warum wurde das verhindert?

Zitat (von Rosenrot24):
Jetzt hab ich mitbekommen, das 2x unangemeldet vor meiner Türe der aufdringliche Nachbar und sein Maler (nicht der Maler vom Vermieter bei mir vor der Tür standen) geklingelt hatten, aber ich habe zur Sicherheit NICHT aufgemacht, weil ich mit dem Nachbarn nix mehr zu tun haben möchte.


Zitat (von Rosenrot24):
durch die ganze Sache, das er sich nicht an die Vereinbarung hält, kann man ihn dafür nicht auf Schadenersatz haftbar machen?


Wo hält er sich nicht an die Vereinbarung? Nur weil sich der Nachbar um die Schimmelbeseitigung kümmert? Hat er in der Vereinbarung verpflichtet, höchst selbst die Schimmelbeseitigung durchzuführen?

Zitat (von Rosenrot24):
Hier wäre wohl noch anzuraten, das er mir eigentlich auch diese Kosten noch zu erstatten hat oder wie schaut das direkt in so einem Fall aus


Muss man diese Medikamente selbst zahlen?

Zitat (von Rosenrot24):
Der Vermieter weiß das ich durch den starken Schimmelbefall (insbesondere Schlafzimmer) durch die schlechte Bausubstanz gesundheitliche Schäden davon getragen habe (arbeitsunfähig) bin


Wer hat das eigentlich festgestellt? Da auch noch die Wäsche in der Wohnung getrocknet wird, wird der Schimmel dadurch auch nicht besser.



Warum zieht man auch so einer Wohnung nicht endlich aus?
Zitat (von Rosenrot24):
Könnte ich nicht ggf,. selber einen Maler bestellen, auf seine Rechnung natürlich?


Nur, wenn sich der Vermieter weigern würde, einen Maler zu schicken. Das ist ja hier passiert. Ein Maler kam und wurde nachweislich nicht (!) reingelassen.

Es wurde sogar der Maler angerufen, doch kein Termin vereinbart, weil der angeblich von der falschen Person bezahlt wird.

Wer den Maler bezahlt oder anbringt ist egal. Wichtig ist, dass der Schimmel beseitigt wird. Wenn die Sache jetzt noch schlimmer wird, ist das nicht mehr dem Vermieter anzulasten, sondern dem Mieter, der die Erfüllung verhindert hat.

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#3
 Von 
guest-12315.04.2017 08:34:23
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

In meiner Situation da ich auch noch mit Schufa drin stehe ist es wohl bei Hartz IV in einer Großstadt nicht einfach eine Wohnung zu bekommen, weil die Mieten einfach so teuer sind. Ich suche ja schon seit einiger Zeit, aber bisher wurde ich immer abgelehnt, allein wegen der Schufa. Das sagt sich immer so einfach mit ausziehen.

Wenn man keine andere Möglichkeit hat, Wäsche aufzuhängen, da bleibt mir doch nur die Wohnung über oder? Ein Trockner kann ich mir momentan nicht leisten, darüber hatte ich auch schon nach gedacht.

Sorry, wenn es ein Doppelthread geworden ist, aber ich bin froh, das ich überhaupt nachdem Rechnerabsturz alles weitgehend wieder gefunden habe.

Mein Anwalt hat selber gesagt, das ich mal nachforschen soll, das war so alles abgesprochen und ihn ärgert es auch, weil der Vermieter sich nicht an die Vereinbarungen hält ich bin auch ganz und gar nicht verpflichtet, den Nachbarn rein zu lassen, weil der mich nötigt, mir seinen Willen aufzuzwängen und sich überall (wie ich schon berichtet habe) in meinen Privatleben einmischt und er sowieso schon Hausverbot bei mir in der Wohnung hat. Ich kann ja nun selber entscheiden, wen ich rein lassen will und ich war grad beim Essen, als die Herren unangemeldet vor meiner Türe standen und mein Anwalt selber sagte noch, ich sollte die nicht reinlassen. Und der Maler hat mir am Telefon gesagt, normal braucht er auch eine Auftragsbestätigung vom Vermieter. Der hat das wohl so auch nicht gewusst, weil der Nachbar mich erpressen will, das ich nach seinen Willen mache, das geht mir eindeutig zu weit und das muss man sich als Frau auch nicht gefallen lassen. Zudem hänge ich die wäsche nur im Wohnzimmer auf, nicht im Schlafzimmer und im Wohnzimmer ist kein Schimmel.

Gruß Rosenrot

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Rosenrot24):
In meiner Situation da ich auch noch mit Schufa drin stehe ist es wohl bei Hartz IV in einer Großstadt nicht einfach eine Wohnung zu bekommen, weil die Mieten einfach so teuer sind. Ich suche ja schon seit einiger Zeit, aber bisher wurde ich immer abgelehnt, allein wegen der Schufa. Das sagt sich immer so einfach mit ausziehen.

Für das kann wohl kein Vermieter was dafür, im Gegenteil was wäre wenn man dem Vermieter noch Gründe gibt, um eine Kündigung aus zu sprechen?
Es wurden bisher schon fast ein paar Gründe dafür geliefert, man sollte wirklich mit seinem Anwalt reden, ob mancher Anspruch nicht zum negativen ausgelegt werden kann.
Das sich von heute auf morgen die Situation mit Schufa und Einkommen ändert ist wohl nicht ab zu sehen?
Zitat (von Rosenrot24):
Mein Anwalt hat selber gesagt, das ich mal nachforschen soll, das war so alles abgesprochen und ihn ärgert es auch, weil der Vermieter sich nicht an die Vereinbarungen hält ich bin auch ganz und gar nicht verpflichtet, den Nachbarn rein zu lassen,

Hier hat man schon ein persönliches Problem, der Vermieter muss sich nicht selbst um die Beseitigung des Schimmels kümmern, er hatte den Nachbarn den Auftrag erteilt, wie sich das eigene Verhalten wohl vor Gericht gewertet ist, sollte man auch überdenken. Jedoch ist es Sache des Anwalt, eine Einschätzung ab zu geben und zu reagieren, reden und handeln sind zwei verschiedene Dinge.
Erst mal hat der Mieter hier einen Bock geschossen, und die Arbeit vom Maler verweigert.
Zitat (von Rosenrot24):
Zudem hänge ich die wäsche nur im Wohnzimmer auf, nicht im Schlafzimmer und im Wohnzimmer ist kein Schimmel.

Die Einschätzung ist falsch, über die Türen wird es immer einen Ausgleich geben, besonders wenn man das Wohnzimmer heizt und die Feuchtigkeit an der kälteren Schlafzimmerwand sich niederschlägt.
Zitat (von Rosenrot24):
Ein Trockner kann ich mir momentan nicht leisten, darüber hatte ich auch schon nach gedacht.

Dafür kann der Vermieter auch nichts, im Gegenteil Trockner werden auf diversen Kleinanzeigen- Plattformen auch oft verschenkt.
Zitat (von Rosenrot24):
Und der Maler hat mir am Telefon gesagt, normal braucht er auch eine Auftragsbestätigung vom Vermieter.

Unfug, der Vermieter hat den Auftrag an den Nachbarn erteilt, der Nachbar hat damit die Befugnis im Auftrag des Vermieter zu handeln, und für den Mieter ist die Relevanz gleich Null wer dem Maler den Auftrag erteilt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von guest-12315.04.2017 08:34:23):
In meiner Situation da ich auch noch mit Schufa drin stehe ist es wohl bei Hartz IV in einer Großstadt nicht einfach eine Wohnung zu bekommen, weil die Mieten einfach so teuer sind. Ich suche ja schon seit einiger Zeit, aber bisher wurde ich immer abgelehnt, allein wegen der Schufa. Das sagt sich immer so einfach mit ausziehen.


Und warum muss man als arbeitsunfähiger Hartz IV Empfänger dann unbedingt in der Großstadt wohnen? Auf dem Land wäre es nicht nur günstiger, sondern der Gesundheit auch um einiges zuträglicher.

Da kann man eigentlich nur mit dem Kopf schütteln.

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