Guten Abend,
im Oktober 2008 bin ich mit meiner Familie in ein 3 Familienhaus eingezogen. Da noch eine zweite Wohnung zur Verfügung stand sind im Januar 2009 meine Eltern in die Dachgeschosswohnung eingezogen.
Beide Wohnungen wurden komplett von uns renoviert und neue Küchen eingebaut.
Durch einen Zufall haben wir jetzt erfahren das der Vermieter das Haus auch nur gemietet hat und ihm jetzt die Kündigung droht da er die Miete nicht bezahlt hat. Wir haben unsere Miete selbstverständlich bezahlt. Bedeutet das jetzt das wir bald ebenfalls auf der Strasse sitzen ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Kerstin
Vermieter hat Haus auch nur gemietet.
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



--- editiert vom Admin
Nicht ganz, denn es gibt verschiedene Urteile und sogar ein Gesetz bei Räumungsklage.
Falls es zur Räumungsklage kommt gegen den Vermieter von euch, läuft ja keine Räumung gegen euch.
Laut Gesetzt muss eine Räumungsklage gegen jede in dem Haus angemeldete Person gefürhrt werden, denn ansonsten wen nder GV vor der Türe steht und Räumen will, kann er nur die Personen des Hauses verweisen die auch in der Zwangsräumung eingetragen sind.
quote:<hr size=1 noshade>Gegen einen Untermieter kann die Räumungsvollstreckung nicht aufgrund des gegen den Hauptmieter ergangenen Titels betrieben werden.
(BGH IX a ZB 116/03 , Beschluss vom 18.07.2003)
Gemäß § 750 Abs. 1 Satz 1 ZPO kann die Zwangsvollstreckung nur gegen eine Person begonnen werden, die im Titel und in der Vollstreckungsklausel als Schuldner bezeichnet ist. Gegen einen Untermieter, der nicht im Titel aufgeführt ist, kann mithin keine Räumungsvollstreckung stattfinden
<hr size=1 noshade>
Zudem wie habt ihr davon erfahren, das er gekündigt wird. Ihr habt eure Pflichten bestimmt auch nachweislich erfüllt?
Somit seid Ihr erst mal aus der Sache raus, falls dennoch ein eKündigung gegen euch betrieben werden sollte, sofort erst mal einspruch legen, und dann wird der Vermieter auf jedenfall überlegen was er macht, denn er muss 1. den Vermieter von euch komplett Rausklagen bevor er überhaupt an das Objekt kommt, und wenn ihr in dieser zeit die Mieten an den jetzigen Vermieter weiter bezahlt, wird es sehr schwer euch auch vor die Tür zu setzen, denn bis zur Zwangsräumung, wenn man ALLE rechtsmittel einlegt, wird es ca 2 Jahre dauern, dannn habt ihr schon ein kleines Bestandsrecht.
Zudem kann er euch nicht Kündigen, weil, kein Vertrag, er müsste dann zeitgleich eine Klage wegen Hausfriedensbruch einreichen oder Röumungsklage gegen alle im Haus angemeldeten Personen, das wird teuer und dauert sehr sehr lange, Roundabout inkl Zwangsräumen eines ganzen Hauses, knapp 20000 Euro Kosten, das wird er sich überlegen wenn er von euch seine Miete bekommt und Ruhe hat.
Gruß
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Wow das ging ja schnell.
Natürlich können wir die zahlung der Miete nachweisen. Wurde ja überwiesen und steht daher auf dem Kontoauszug.
Den Brief über die anstehende Kündigung und über die nicht gezahlten Mieten haben wir in der blauen Papiertonne gefunden, lag ganz oben drauf.
An wen sollen wir denn jetzt unsere Miete bezahlen ? An den Vermieter oder an den Eigentümer ?
Tolles Forum, nochmals Danke.
Kerstin
##wenn ihr in dieser zeit die Mieten an den jetzigen Vermieter weiter bezahlt, wird es sehr schwer euch auch vor die Tür zu setzen, denn bis zur Zwangsräumung, wenn man ALLE rechtsmittel einlegt, wird es ca 2 Jahre dauern, dannn habt ihr schon ein kleines Bestandsrecht.##
Also wie ihr alle auf diese astronomischen Zeiten und Summen kommt, die eine Räumungsklage kostet ist mir schon ein Rätsel. Oder dauert das im Osten oder Berlin nur so lange?Soo viele Rechtsmittel hat man nicht, wenn keine Miete kommt.
Dem bisherigen Vermieter, der offensichtlich selber Mieter ist und die Mieten nicht weiterleitet, weiterhin Geld zu zahlen, ist ja wohl das verkehrteste, was man in so einer Situation machen kann.
Sofort mit dem richtigen Eigentümer reden, nachweisen, dass ihr die Miete bezahlt habt, und wenn sonst nichts gegen euch einzuwenden wäre, ist der Eigentümer sicher bereit mit euch separte, neue Mietverträge abzuschliessen. Die Miete dann komplett an den EIGENTÜMER überweisen.
Wer als Eigentümer einigermassen schlau ist und ein ganzes Dreifamilienhaus komplett vermietet hat, der fährt mal am Objekt vorbei, schaut auf die Klingelschilder und nimmt die anderen Untermieter in die Räumungsklage mit auf. Ob man regelmässig die Miete an den Vermieter gezahlt hat, zählt vor Gericht gar nichts, denn offensichtlich kommt die beim Eigentümer nicht an.
@kathi
quote:
Sofort mit dem richtigen Eigentümer reden, nachweisen, dass ihr die Miete bezahlt habt, und wenn sonst nichts gegen euch einzuwenden wäre, ist der Eigentümer sicher bereit mit euch separte, neue Mietverträge abzuschliessen. Die Miete dann komplett an den EIGENTÜMER überweisen
etwas wichtiges hast du vergessen:
der te sollte sich dringend nachweisen lassen, dass der, der sich als eigentümer ausgibt, auch wirklich eigentümer ist!
diesen sch*** mit mietzahlungen an den, der eingetragen war im mv hatte ich in einer wohnung mal. da kam dann quasi monatlich ne mitteilung, dass jetzt statt herr xy, die gemeinschaft a bis z eigentümer ist und dann wieder eine, dass es herr xy ist...der dann irgendwann von der kanzlei wucher&co vetreten wurde an die gezahlt werden sollte...
wir haben damals die miete unter vorankündigung auf ein extrakonto (mir fällt grad der name eines solchen kto nicht ein) gezahlt bs zur klärung.
sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."
Schlechter Einstieg in ein neues Mietverhältnis sich erst mal vom Eigentümer beweisen lassen, dass er auch wirklich Eigentümer ist. Der fühlt sich vielleicht auf den Schlips getreten.
Eleganter wäre es mit dem Kündigungsschreiben aus der Tonne und dem Mietvertrag (die beide hoffentlich (noch) existieren) zum Grundbuchamt zu marschieren. Berechtigtes Interesse ist ja nachweisbar und man brüskiert den hoffentlich neuen Vermieter (Eigentümer) nicht gleich.
--- editiert vom Admin
@kathi
quote:
Schlechter Einstieg in ein neues Mietverhältnis sich erst mal vom Eigentümer beweisen lassen, dass er auch wirklich Eigentümer ist. Der fühlt sich vielleicht auf den Schlips getreten.
wäre mir völlig gleichgültig. ich muss als mieter auch solvenz nachweisen.
leider ist uns deutschen eine duckmäuserische haltung zu eigen. dabei gelten rechte nunmal für beide seiten.
bei all den katastrophgen die mieter so erleben, ist die frage danach nur legitim.
@scalar
genau. so hieß das. danke fürs auffüllen der erinnerungslücke:)
sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."
-- Editiert von Sunbee1 am 18.02.2009 21:08
quote:
genau. so hieß das. danke fürs auffüllen der erinnerungslücke
Dann tauschen wir das mal ganz fix gegen Rechtsanwaltsanderkonto aus.

--- editiert vom Admin
Sorry sunbee, mag schon sein, dass Duckmäusertum nicht immer angebracht ist.
Aber der Eigentümer kann hier einen Titel gegen alle erwirken, wenn der Vermieter nicht alle Rückstände bezahlt, wovon ich mal ausgehe. Einen neuen MV mit den jetzigen Mietern MUSS er nicht eingehen. Im Gegenteil, er kann die auf Räumung verklagen und dann müssen die früher oder später raus und dürfen dann noch dafür zahlen. Wenn der Vermieter sich auf einen neuen MV einlässt, dann ist das ein Gefallen, keine Pflicht. Daher würde ich dem VM nicht unbedingt gleich blöd kommen.
Wobei es sicher einen Unterschied in der "Macht" der jeweiligen Partei darstellt, ob jemand aus M, S, F (Wohnungsmangel) postet oder aus Berlin oder Ost (viel Leerstand).
@kathi
ich scheine tatsächlich erblindet. wie auch schon in anderen threads. da stellte sich dann jeweils heraus, dass nicht ich erblindet, sondern andere ihren fantasien freien lauf liessen und von sonstwas ausgehen, was der te nicht geschrieben hat.
Zitat:Daher würde ich dem VM nicht unbedingt gleich blöd kommen
damit meinst du sicher den eigentümer?
na dem würde ich als mieter seines mieters nicht dumm kommen aber mehr als deutlich nachweise über solvenz und eigentumsverhältnisse fordern.
ein eigentümer, der weiß, dass sein mieter weiter vermietet hat und schulden auflaufen läßt, WEISS in welch unsichere position die bewohner des hauses geraten. ein eigentümer, der das monatelang laufen läßt und keine mietzahlungen SEINES vertragspartners erhält, der ist als (neuer) vermieter eh ungeeignet.
es ist die rede von *unserem vermieter*, damit dürfte das vertragsverhältnis klar sein. als empfänger der miete ist der als vermieter der bewohner auftretende vertragspartner.
dieser hat (davon ist auszugehen) einen vertrag mit dem eigentümer
zahlt der mieter nun an den vermieter (mit dem er den vertrag hat), ist er seinen zahlungsverpflichtungen nachgekommen.
zahlt der vermieter nun seinerseits innerhalb seines vertragsverhältnisses mit dem eigentümer an diesen nicht, so kann der eigentümer den vermieter auf zahlung verklagen.
sicher kann der eigentümer auch den (für ihn mieter) vermieter des te auf räumung verklagen.
dieser muss dann dafür sorge tragen, dass seine mieter auf räumung verklagt werden.
was zum henker haben die mieter mit dem eigentümer zu schaffen mit dem sie kein vertragsverhältnis haben.
es ist problem des eigentümers die miete von SEINEM mieter einzutreiben und das ist der vermieter des threaderstellers.
keine frage, dass sowohl eigentümer als auch mieter hier die dummen sind und genau DAS ist der grund, warum man als potentieller mieter nach solvenznachweisen seines potentiellen vermieters und nach den eigentumsnachweisen fragen sollte.
sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."
-- Editiert von Sunbee1 am 19.02.2009 08:22
-- Editiert von Sunbee1 am 19.02.2009 08:24
Um es auf den Punkt zu bringen, wir sind die dummen. Da stellt sich mir doch die Frage ob ich meine Mietszahlungen nicht auch einfach einstelle um wenigstens einen Teil unser Kosten die z.b durch die Renovierung entstanden sind so zu verrechnen ?
Gruß
Kerstin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Grundsätzlich ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Vermieter immer der Eigentümer ist. Vermieter kann jeder sein, der den uneingeschränkten Besitz über die Mietsache hat.
Dabei an den Falschen zu geraten ist also gar nicht so schwer, und zu sagen:"Habe ich nicht gewußt" ist daher nicht als Fehler zu bewerten. Leider ist es dabei auch so, dass dem derzeitigen Vermieter als Besitzer auch immer noch (rein rechtlich gesehen) die Mieten zustehen. Das zu ändern sollte dabei Hauptaugenmerk haben, der Tipp von Scalar ist damit der einzig richtige !!!
Sobald mit dem tatsächlichen Eigentümer gültige Mietverträge bestehen, steht dem auch die Miete zu. Er hätte die Mietsache dann zwar doppelt vermietet (ob das rein rechtlich wirklich verboten ist...dazu findet sich im BGB nix) dann gilt aber: wer zuerst wohnt, malt zuerst. Da hier die zahlenden Mieter schon die Wohnungen bewohnen....
Was ist eigentlich mit der dritten Wohnung? Hätte der VM damit auch noch Probleme?
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Nein, aber der Mieter ist doch auf der sicheren Seite, denn es wird doch so aussehen:
Der tatsächliche Eigentümer wird seinem Mieter, der dem Fragsteller als VM bekannt ist, kündigen. In der Folge kann der seinem Mieter den Wohnraum nicht mehr zur Verfügung stellen....
Zahlt der Mieter seinem Vermieter die Miete nicht mehr, kann der dem auch kündigen. In dieser Folge verliert der Mieter aber nicht die Wohnung, weil er bereits neue Mietverträge mit dem tatsächlichen Eigentümer hat. Wenn der VM dann auf die fehlenden Mieten klagen würde (was dann ggf. zu einem Zeitpunkt geschieht, wo er schon nicht mehr Besitzer ist)....ob der dann Recht bekommt???
--- editiert vom Admin
Stimmt vollkommen, allerdings kann man auch hier wieder mit der kann/muss aber nicht-Argumentation kommen:
Mal ehrlich, wie blöd muss ein Vermieter sein seine Mieter auf Mietzahlungen zu verklagen, wenn er selbst als Mieter seinen Mietzahlungen nicht nachkommt und spätestens zum Klagezeitpunkt schon gar nicht mehr Besitzer der Mietwohnungen ist.
Bei dem Gespräch Mieter/tatsächlicher Eigentümer sollte der Mieter natürlich auch sicherstellen, dass der Eigentümer dem, nennen wir ihn mal VM/Mieter, auch kündigt. (und zwar fristlos und hilfsweise fristgerecht, damit das Verhältnis auch dann beendet ist, wenn der VM/Mieter die ausstehenden Zahlungen vollständig begleichen könnte)
Alles in Allem würde ich in dieser Situation als Mieter nicht auf fachanwaltlichen Rat verzichten!
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"MfG
Susanne
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--- editiert vom Admin
Nr. 1
Immer dann, wenn du etwas vermietest, bist du Vermieter!!!
--- editiert vom Admin
auch realistisch.......Herr Kirschenpflücker
--- editiert vom Admin
Vermieter und Eigentümer müssen nicht die gleiche Person sein.
Beispiel Herr Erbsenzähler: Eigentümer einer Kneipe vermietet/ verpachtet sein Lokal an Mieter/ Pächter A auf 10 Jahre. Nach 3 Jahren vermietet/verpachtet Mieter A die Kneipe an Mieter B. Somit wird jetzt Mieter A zum Vermieter von Mieter B. Die schließen einen Pachtvertrag über die Restlaufzeit ab.
Kannst du mir noch folgen Herr Erbsenzähler?
Mieter und Vermieter A zahlen aber weiterhin die Miete/Pacht an den Eigentümer. Mieter B zahlt an A.
--- editiert vom Admin
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