Guten Tag,
bekannte von mir haben ein mega Problem und zwar leben diese schon seit ca. 25 Jahren in Ihrer Wohnung und haben immer pünktlich Ihre Miete bezahlt. Doch nun durch den Verlust der Arbeitsstelle kam es zu verzögerungen mit der Zahlung und es stehen noch Zahlungen offen. Meine Bekannte hat Ihrem Vermieter schon gesagt das der Betrag in kürze komplett bezahlt wird doch diesen Interessiert das nicht wirklich und hat statt dessen vor die Heizung abgestellt so daß meine Bekannten jetzt im kalten sitzen. ( Wirklich kalt Die Whg. befindet sich ziemlich tief im Nord/Osten von Deutschland und hat nur Einfachverglasung, also liegt die Temperatur weit unter 20Grad)
Nun halt die Frage ob er das darf oder ob man ihn irgendwie dazu bringen kann das er die Heizung wieder anstellt?
Eigentlich haben diese Bekannten dort auch von der Vorbesitzerin kostenfreies wohnen bis zum Lebensende versprochen bekommen doch als diese verstarb und die Tochter das Haus erbte wollte sie nichts davon wissen und interessiert sich rein fürs Geld Mängel usw werden nicht beachtet oder sonst was.
Wenn jemand ne Idee hat was sie machen können wäre ich euch sehr dankbar.
Vermieter hat Heizung abgestellt!!! erlaubt?
3. Dezember 2004
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Frage vom 3. Dezember 2004 | 13:34
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 26x hilfreich)
Vermieter hat Heizung abgestellt!!! erlaubt?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 3. Dezember 2004 | 14:25
Von
Status: Praktikant (977 Beiträge, 334x hilfreich)
Ein Vermieter, der bei Mietrückständen einfach im Winter die Heizung abstellt, gerät sehr leicht in den Bereich der strafbaren Nötigung. Umgehend Anwalt aufsuchen, der weiteres veranlassen kann (einstweilige Verfügung etc.).
Außerdem wäre die Frage, ob die Absprache über das kostenfreie Wohnen mit der Vorbesitzerin schriftlich niedergelegt oder sonstwie beweisbar ist. Falls ja, gelten solche Vereinbarungen auch für die Erbin.
Und jetzt?
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