Vermieter hat Schloss getauscht

25. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
mystery00
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter hat Schloss getauscht

Ich habe eben erfahren das mein Vermieter das Schloss von meiner Wohnung getauscht hat, und er mich meine Sachen erst dann abholen lässt, wenn ich ihm min. 1000€ für rückständige Mieten in Bar vorbei bringe.

Ich habe vorher schon von ihm ein Schreiben bekommen, das ich eine fristlose Kündigung von ihm bekomme, wenn ich die noch offenen Mieten nicht zurück zahle.

Die offenen Rückstände betragen ca. 2000€.

Ist es rechtens das er das Schloss getauscht hat, und das ich meine Dinge erst bekomme wenn ich seine Vorderungen nachgehe?

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.10.2010 09:33:19
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

wie ist er denn in die Wohnung rein gekommen (um das Schloß auszutauschen, muss man ja drin sein)?
Vermutlich beging er (oder sein Erfüllungsgehilfe) irgendetwas zwischen Einbruch und Hausfriedensbruch, beides Straftaten; du könntest ihn anzeigen.

Aber wie auch immer, der Vermieter macht es sich jedenfalls zu einfach. Er hätte den ordnungsgemäßen Weg gehen müssen, also bis zur Räumungsklage, einfach aussperren geht gar nicht.

Wenn er rechtmäßig (!) in den Besitz deiner Sachen gekommen wäre, hätte er aber ein Vermieterpfandrecht.

MfG Stefan


-- Editiert am 25.10.2010 16:51

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Ich habe eben erfahren

Wie ?
Von wem ?
Wohnst Du da garnicht mehr ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mystery00
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin drei Mieten im Rückstand..

Bin zur Zeit nicht im meiner Wohnung, aber ein Freund sollte ab und zu mal vorbei schauen. Und durch ihm hab ich das erfahren.

Und dann hab ich natürlich gleich den Vermieter angerufen. Der mir das denn bestätigte und sagte, das ich nur in die Wohnung komme wenn ich ihm 1000€ gebe.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12326.10.2010 09:33:19
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.12.2010 16:26:20
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 179x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Bin drei Mieten im Rückstand..

Warum ?
quote:
Bin zur Zeit nicht im meiner Wohnung

Warum ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12326.10.2010 09:33:19
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12326.10.2010 15:28:55
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12301.02.2011 17:18:20
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
quote:V orderungen nachgehe

Nachgehen muss Du nicht! Bezahlen würde auch schuon reichen.



*hust*

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Wertvolle Hinweise von @reckoner !!

Achtung :
Bei den Nicks @pippin der jüngere @ A.Oz @legastheniker @ drill sergant sowie @mortingale handelt es sich meiner meinung nach nur um einen einzigen User !

lg



-- Editiert am 25.10.2010 22:56

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Du darfst (resistent wie Du bist) Deine Meinung ja auch gern behalten (z.B. für Dich).



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12326.10.2010 15:28:55
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Vielleicht sollte man mal wieder auf Markus 5,9 verweisen.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Nein, eine Straftat Einbruch gibt es nicht, allenfalls wäre Einbruchsdiebstahl möglich, dafür müsste aber erst einmal etwas gestohlen worden sein.

Meinetwegen, dann halt Einbruchdiebstahl. Und gestohlen wurde natürlich etwas, nämlich das - sich im Besitz des Mieters befundene - Schloß. :grins:

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Was war noch mal eine wesentliche Voraussetzung für Diebstahl ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12326.10.2010 09:33:19
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Du darfst (resistent wie Du bist) Deine Meinung ja auch gern behalten (z.B. für Dich).


quote:
Vielleicht sollte man thehellion mal einschläfern!
So viel Dummheit kann doch nicht normal sein! Jeder, der nicht ihrer Vorstellung und vor allem Meinung und sozialem Umfeld entstammt, ist ein Feindbild, das nur aus einer Person bestehen kann.
Lass dich bitte mal untersuchen, da stimmt etwas nicht mit deiner Wahrnehmung!

quote:
Bei thehellion handelt es sich jedenfalls um eine völlig gestörte Schreiberin.



Mehr wie beleidigen und künstlich empören geht bei Dir halt nicht
Aus diesem Grund werden Deine Nicks auch immer wieder gelöscht
Nur schade für den Fragesteller der sich nur schwer vorstellen kann das hinter vermeintlich zahlreichen " Ratgebern " ein einziger User steckt

-- Editiert am 25.10.2010 23:39

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Wenn Du so weitermachst, wirst Du die 10.000 auch nicht schaffen.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

quote:
Vielleicht sollte man mal wieder auf Markus 5,9 verweisen.



Und er fragte ihn: Wie heißt du? Und er antwortete und sprach: Legion heiße ich; denn wir sind unser viele

:grins:

-----------------
"

Im ewigen Gedenken."

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12326.10.2010 09:33:19
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12326.10.2010 15:28:55
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@mystery00

Der Vermieter hat ein Pfandrecht an den vom Mieter eingebrachten Sachen. Diese kann er unter eng geknüpften Voraussetzungen als Pfand verwerten, also öffentlich versteigern lassen. Das ist ein Sicherungsrecht des Vermieters, wenn der Mieter Mietschulden hat. Möglich ist dieses Sicherungsrecht aber eigentlich nur, wenn der Vermieter die Wohnung betreten kann. Und da er das ohne Zustimmung des Mieters nicht darf, kann er von diesem Sicherungsrecht eigentlich nur Gebrauch machen, wenn der Mieter Mietschulden hat, bereits ausgezogen ist und Sachen in der Wohnung hinterlassen hat.

Weiterhin ist Bedingung, dass die Forderung unstrittig ist. Hat der Mieter beispielsweise die Miete gemindert und der Vermieter hat diese Minderung nicht akzeptiert, besteht noch keine berechtigte Forderung. Hier müsste im Streitfall erst ein Gericht entscheiden, ob diese Forderung berechtigt ist.


Gruß
Karakorum




-----------------
"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

-- Editiert am 26.10.2010 13:31

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12326.10.2010 15:28:55
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
Möglich ist dieses Pfandsicherungsrecht aber eigentlich nur, wenn der Vermieter die Wohnung betreten kann. Und da er das ohne Zustimmung des Mieters nicht darf, kann er von diesem Sicherungsrecht eigentlich nur Gebrauch machen, wenn der Mieter Mietschulden hat, bereits ausgezogen ist und Sachen in der Wohnung hinterlassen hat.


Wann gilt der Mieter als bereits ausgezogen ?
Wenn er wieviel Tage nicht nach Hause kommt ?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120227 Beiträge, 39854x hilfreich)

quote:
um das Schloß auszutauschen, muss man ja drin sein

Das geht auch von außen, das ist nur etwas unbequemer.


Sofern der Vermieter keine Rechtsgrundlage hatte (also Urteil/Titel) um ein Vermieterpfandrecht geltend zu machen war diese Aktion zwar verständlich aber rechtswidrig.

Dann darf man selbst das Schloss aufbrechen, ein neues einbauen und die Wohnung räumen.




-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Sofern der Vermieter keine Rechtsgrundlage hatte (also Urteil/Titel) um ein Vermieterpfandrecht geltend zu machen

Urteil/Titel ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
Sofern der Vermieter keine Rechtsgrundlage hatte (also Urteil/Titel) um ein Vermieterpfandrecht geltend zu machen war diese Aktion zwar verständlich aber rechtswidrig.


Stimmt nicht.
Sobald der Mieter 2 Monate Mieten nicht bezahlt hat, darf der VM das Mietverhältnis
fristlos kündigen, und sein Mietpfandrecht geltend machen.
Der Mieter macht sich strafbar, wenn er das Pfandrecht des VMs vereitelt, indem er pfändbare Sachen aus der Wohnung noch rausholt. Notfalls darf der VM den Schloß wechseln um die Pfandrechtvereitelung zu unterbinden.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12327.10.2010 17:26:09
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.114 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12