Vermieter hat gelogen!

19. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)
Vermieter hat gelogen!

Hallo! Meine vorherige Geschichte steht ja im Forum. Wir sind umgezogen, die neue Wohnung ist toll und alles ist gut! Der Vermieter hat uns 4000 Euro für den Auszug gezahlt, wir brauchten beim Auszug nix machen, auch anfallende Nebenkosten bleiben uns erspart, Dank toller Rechtsanwältin. Wir hatten in der alten Wohnung dann eben einen Bauschaden, den uns der Vermieterin ja aufdrücken wollte, es war hinter den Fliesen alles verschimmelt und er hatte angekündigt, dass er spätestens nach der Sanierung in unsere Wohnung ziehen wollte,ner wohnte bis dahin direkt über uns und ist seit Mai pflegebedürftig. Das Bad sollte dann gleich behindertengerecht umgebaut werden und wir sind dann auch recht schnell ausgezogen, weil wir nett sind und auch eine schöne Wohnung gefunden haben. Es wäre ja nicht unser Vermieter, wenn wir es nicht schon geahnt hätten, dass er schwindelt!! Um es kurz zu machen, die Wohnung wurde von Grund auf saniert und eingezogen ist eine Familie. Die zahlt für eine nagelneue Wohnung aber feuchten Keller ohne Licht
Nun ist es so, dass er uns wegen des Schimmels eine Ersatzwohnung hätte anmieten müssen, die Möbel hätten raus, ein Riesenaufwand, wollten wir dann auch nicht. Aber wir sind dann recht schnell umgezogen, die Wohnung ist 200 Euro teurer und er hat nachweislich gelogen, dass er dort selber einziehen wollte. und wir in die freiwerdende Wohnung eingezogen. Wie würden die Chancen stehen, wenn wir ihn auf Schadenersatz verklagen würden, wegen des Betruges? Ich mein, wir sind heilfroh, die beiden los zu sein (Vermieter und Frau) und sind hier froh und glücklich, wir haben eine Rechtschutz, die alles gezahlt hat, was da anlief und würde wohl auch wieder, wenn es der Sachverhalt hergibt. Ich Danke mal wieder für Ratschlag!!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9543 Beiträge, 4374x hilfreich)

Wenn ein Eigenbedarf nicht wie angekündigt verwirklicht wird, ist der Vermieter in der Pflicht dies sehr sorgfältig zu begründen. Dies kann auch dann gelten, wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde. So wurde es vom BGH zumindest in diesem Fall entschieden: BGH, 08.04.2009 - VIII ZR 231/07. Es mag aber darauf ankommen, um was es genau beim Aufhebungsvertrag ging und was dort vereinbart wurde.

So wirklich wird euch keiner hier helfen können. Da eine Rechtschutzversicherung vorliegt, würde ich empfehlen diese zu kontaktieren und bei Kostenzusage der Versicherung den damaligen Anwalt zu einer Beratung aufzusuchen. Der weiß ja, was genau vereinbart und geschrieben wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Catslove
Status:
Praktikant
(660 Beiträge, 72x hilfreich)

Habt ihr gekündigt?Wurdet ihr wegen Eigenbedarf gekündigt?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antworten!
Wir haben einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen, wo alles geklärt wurde! Wir haben uns bereit erklärt auszuziehen, gegen Zahlung von 4000 Euro. Ausschlaggebend war die Krankheit des Vermieters! Es existiert ein Schreiben, wo er angibt, wenn wir nicht ausziehen, es spätestens nach der Badsanierung eine Eigenbedarfsklage kommt. Saniert wurde jetzt die gesamte Wohnung. Er hat 15 Jahre nichts gemacht und die Wohnung wird jetzt sicher als saniert vermietet! Das mit dem Bad ist Anfang Dezember 2019 passiert, umgezogen sind wir Mitte März 2020! Ich würde durchaus die Rechtsanwältin kontaktieren, aber vielleicht können Sie mir vorab sagen, ob es grundsätzlich Sinn macht, mit dem Betrugsvorwurf und welcher Streitwert kann man da aufrufen? Ich will das alles nicht um jeden Preis und kann das ganze ruhen lassen, auf der anderen Seite waren wir so freundlich, uns so schnell wie möglich eine andere Wohnung zu suchen, um doch wieder verarscht zu werden von den beiden. Der Vermieter ist seit Mai 2019 pflegebedürftig, aber spielt das Spiel weiter mit dem Schwiegersohn, der auch die ersten Briefe geschrieben hat, bevor es zum Anwalt ging! Es kann auch sein, dass ist aber noch nicht sicher, dass die Tochter dort eingezogen ist (weiß ich jetzt nur vom Hörensagen!)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1304 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat (von Elfe123123):
Es kann auch sein, dass ist aber noch nicht sicher, dass die Tochter dort eingezogen ist (weiß ich jetzt nur vom Hörensagen!)


Dann solltest du als erstes klären, ob die Tochter, eine Pflegekraft samt Familie oder wer auch immer eingezogen ist. Vielleicht ist ja der Vermieter auch verstorben oder in ein Pflegeheim gegangen und der Eigenbedarf daher weggefallen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37185 Beiträge, 13735x hilfreich)

Die Kernfrage ist doch, wie der Vertrag gestaltet ist. Es kann sein, dass wir eine abschließende Regelung haben, so dass es auf den ursprünglichen Kündigungsgrund nicht mehr ankommt. Das muss sich ein Fachmann anschauen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank erstmal! Nein, also so viel weiß ich: Vermieter ist nicht verstorben, er läuft mittlerweile wieder am Gehwagen, wird aber pflegebedürftig bleiben! Es kommt ein Pflegedienst morgens und abends, weder Tochter und Schwiegersohn pflegen ihn! Ich such den Vertrag morgen raus! Es sieht wohl auch so aus, als wenn dasBad in seiner Wohnung jetzt behindertengerecht ausgebaut wird und unsere ehemalige Wohnung einfach nur saniert! Mir war es irgendwie klar!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank erstmal! Nein, also so viel weiß ich: Vermieter ist nicht verstorben, er läuft mittlerweile wieder am Gehwagen, wird aber pflegebedürftig bleiben! Es kommt ein Pflegedienst morgens und abends, weder Tochter und Schwiegersohn pflegen ihn! Ich such den Vertrag morgen raus! Es sieht wohl auch so aus, als wenn dasBad in seiner Wohnung jetzt behindertengerecht ausgebaut wird und unsere ehemalige Wohnung einfach nur saniert! Mir war es irgendwie klar!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9330 Beiträge, 2993x hilfreich)

Der Aufhebungsvertrag ist zunächst unwichtig.

Die Frage, ob es eine Eigenbedarfskündigung gab, wurde bisher nicht beantwortet.y

Wenn euch der Vermieter den Aufhebungsvertrag mit später nicht realisierten Vorstellungen schmackhaft gemacht hat, wird dass mit großer Sicherheit ohne Konsequenzen bleiben.
Hier scheint noch hinzu zu kommen, dass die Infos von einem dritten kamen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Solan196
Status:
Bachelor
(3923 Beiträge, 456x hilfreich)

Ob der Aufhebungsvertrag unwichtig ist oder nicht kommt wohl auf den Inhalt an.?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 930x hilfreich)

Du weißt doch alles nur durch "Quatscherei". Bring etstmal in Erfahrung, ob das, was Dir "Lästermäuler" zugetragen haben, überhaupt der Wahrheit entspricht.

Ich persönlich würd meinem Ex-Vermieter eh nicht nachspionieren, wenn ich froh bin über den Umzug. Aber gut. Die einen lesen, machen Sport, Handarbeit.. Die anderen tratschen und suchen Streit.

Signatur:

"Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotze

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)

So, da wär ich wieder, hier der Wortlaut der wohl ausschlaggebend sein könnte!
„Die Parteien sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung der vorbestehenden Aufhebungsvereinbarung alle sonstigen Ansprüche aus dem Mietverhältnis, gleich welcher Art, gleich ob bekannt oder unbekannt, erledigt sind!"
So, da geht es ja nur um die Wohnung, es gibt aber auch Schriftwechsel, die belegen, dass der Vermieter dort einziehen will und wir da auch recht schnell ausgezogen sind. Mir geht es einfach nur darum, dass er gelogen hat!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Catslove
Status:
Praktikant
(660 Beiträge, 72x hilfreich)

Ob er gelogen hat weißt du doch noch gar nicht. Nur weil morgens und abends ein Pflegedienst kommt, kann ja dennoch die Tochter/Schwiegersohn ihn den Rest des Tages unterstützen/helfen

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 49x hilfreich)

Eigenbedarf bedeutet, dass der Vermieter oder ein enger Familienangehöriger den Wohnraum benötigt. Damit wäre eine Eigenbedarfskündigung auch möglich, wenn er den Wohnraum für die Tochter braucht.

Wenn ich es richtig verstehe, ist es aber zu dieser Kündigung nicht gekommen, da man sich im Rahem eines Aufhebungsvertrages geeinigt hat. Dafür, dass Ihr so schnell ausgezogen seid und nicht auf das Recht einer längeren Kündigungsfrist bestanden habt, seid Ihr entschädigt worden.

Dass er Euch vorher etwas anderes erzählt hat, als jetzt eingetreten ist, spielt in dem Zusammenhang keine Rolle.
Außerdem wisst Ihr nicht, ob sich eventuell im Nachhinein etwas an seinen Plänen geändert hat.

Einen Anspruch Eurerseits gegen den Vermieter wegen angeblicher Lügen, sehe ich hier nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank! Ich lege es zu den Akten, gestraft sind die beiden so oder so, die haben sich richtig miteinander verdient!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29630 Beiträge, 5339x hilfreich)

Zitat (von Elfe123123):
ob es grundsätzlich Sinn macht,
Ich meine, mit dem Aufhebungsvertrag sind die Messen gesungen. Da findest sich nichts mehr, was Sinn macht.
Man hat euch zusätzlich mit 4000,- geködert.

Ja. Bitte zu den Akten.---Gute Entscheidung!
Viel Glück in der neuen Wohnung!

p.s.
Ein Bekannter lauert jetzt auf die Vermietung des EFH, welches ihm zum 31.3. wegen (eindeutig vorgetäuschtem) Eigenbedarf gekündigt wurde. DER hat keinen Aufhebungsvertrag gemacht. Wattn Glück!
Der hat akribisch notiert, welche Kosten er seit dem Erhalt der Kündigung hatte. Bei 9 Monaten K-Frist kommt einiges zusammen--- Und der renoviert immer noch in seiner neuen Wohnung...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)

Na ja, sagen wir mal so, da kommen noch 1000 Euro für uns drauf! Rückwirkend haben wir 4 Monate nur noch Kaltmiete gezahlt und brauchten auch für diese Zeit keine Nebenkosten mehr zahlen, weil sie uns verboten hatten, zu duschen und zu baden, was wir nachträglich noch sehr ausgenutzt haben, jeden Tag gebadet und alles durchgewaschen! Der Vermieter hat auch keine neue Adresse von uns, damit sie im Nachhinein kein Kontakt mehr aufnehmen können, dass müsste nur über Anwältin erfolgen. Unsere Anwältin ist sogar mit zur Wohnungsabnahme mit, dass war es uns wert, macht sie sonst nicht, aber da ich unseren Vermieter gut kenne ... Die pure Anwesenheit hat schon gereicht, unsere Vermieterin völlig aus dem Konzept zu bringen. Das Abnahmeprotokoll war in deren Beisein gescannt und ... Selten solch Gesicht zu sehen bekommen Aber gut, ich werde jetzt alle Briefe unseres 15-jährigen Mietverhältnisses vernichten, obwohl es ein unterhaltsames Buch sein könnte.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 255.133 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
103.525 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen