Vermieter hat mit Kaution Heizöl gekauft !!! :-(((

14. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Dreamer81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter hat mit Kaution Heizöl gekauft !!! :-(((

Guten Abend,

zu welchem Zweck ist die Mietkaution bei Einzug in die Wohnung gedacht und wofür darf sie verbraucht werden?

Hintergrund ist, daß unsere Vermieterin vom Großteil der Kaution Heizöl eingekauft hat, ohne dies vorher mit uns abzusprechen ...

Ist das zulässig?

Vielen Dank im Voraus
Dreamer81

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bezzi
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 35x hilfreich)

Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden.
Lasse Dir die Belege dazu (Kontoauszug, Sparkonto) zeigen.
Geld ist Geld. Woher willst Du wissen, dass es die Kaution war, von der das Öl gekauft wurde ? Weil mit Deinem Geldschein der Öllieferant bezahlt wurde ?

Gruß

bezzi

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dreamer81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat uns darauf angesprochen, daß leider ein Großteil der Kaution für Heizöleinkauf genommen werden musste, da wir ihm gesagt haben, daß wir keines kaufen werden, weil wir eine monatliche Vorauszahlung leisten, über die auch das Heizöl abgedeckt werden soll. Das hat er dann wohl nicht akzeptieren wollen und ohne uns zu fragen sich einfach an UNSEREM Geld bedient :-((

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Die Kaution muss, wie bereits erwähnt, getrennt vom Vermögen des Vermieters deponiert und entsprechend verzinst werden. Sie ist dafür gedacht, evtl. Schäden nach deinem Auszug aus der Wohnung zu decken.

Das der Vermieter dafür Heizöl kauft ist zumindest unzulässig und ein echt starkes Stück.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Der Glaube, das die Kaution für ...nach dem Auszug... gedacht ist, ist genau so falsch, wie weit verbreitet. Ein Blick ins BGB hilft die Rechtslage zu erkennen:

§ 551
...Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten...

Die Pfichten des Mieters beginnen aber nicht nach Ende des Mietvertrages sonder beginnen, logischer Weise, bei dessen Anfang.

Denkbar wäre z.B. im besprochenen Fall, das der VM der Meinung ist, der Mieter kommt seinen Pflichten, das Heizöl betreffend, nicht nach. Selbstverständlich kann er sich dann aus der Kaution bedienen.

Da uns die Sicht des Vermieters hier nicht zugänglich ist, ist eine abschließende Beurteilung des Falles hier nicht möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 209x hilfreich)

Habt Ihr denn eine SCHÄTZUNG der voraussichtlichen Nebenkosten vom VM erhalten und durchgesprochen? Aus der müßte ja ersichtlich sein, in welchem Umfang die Energiekosten angerechnet werden. Je nach Größe der Wohnung, Effizienz der Heizanlage usw. können die sich durchaus um die 100 Euro pro Monat bewegen. Es ist immer besser, solche Dinge bereits im Vorfeld abzuklären.
Viele Grüße

Mariangel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@dreamer81 und alle anderen

was ich nicht verstehe: wie kann denn einer, vermieter oder mieter, allein auf die kaution ohne zustimmung des anderen zugreifen? ich habe ein mietkautionskonto und ohne zustimmung des vermieters kann ich nicht ran und umgekehrt genauso.

danke für die antwort

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 655x hilfreich)

So ganz verstehe ihc das auch nicht. Erst einmal habe ich Kaution geleistet, welche der Vermieter anlegen muß.

Während des Mietverhältnisses hat sich mir überhaupt noch nie die Frage gestellt, was macht er damit oder nicht. I.d.R. bekomme ich jährlich eine Zinsaufstellung der Bank.

Beim Auszug ist es doch relevant und nicht vorher.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Da liegst Du völlig falsch, siehe oben, BGB § 551 .

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Also diese Sache ist merkwürdig. Zu zahlst eine Heizkostenvorauszahlung monatlich und dann wird noch die Kaution für Heizöl verwendet. Von welchem Geld zahlt der VM das Heizöl,wenn die Kaution aufgebraucht ist? Ich würde dir dringend raten mal 20 € zu opfern und hier direkt einen Anwalt fragen.Dann bist du auf der sicheren Seite.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich finde diese Diskussion ziemlich lächerlich....der Mieter hat bei Auszug einen Anspruch auch einen angemessenen Zinssatz für seine Kaution. Sorry, aber das höst sich hier an wie im Kindergarten...>>ich will die gleichen Scheine wieder haben die ich ihnen gegeben habe<<<<

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 209x hilfreich)

Ich versuchs noch mal. Manche, vor allem private Vermieter, inserieren zum bleistift so: KM 300, NK 100.
Und wenn man mietet, kommen die Heizkosten noch extra obendrauf. Das wären dann bei 70 Euro Heizung summa summarum nicht 400, sondern 470 Euro. Vielleicht liegt bei Euch ja nur ein solches Mißverständns vor, was sich ganz einfach klären läßt. Deswegen hab ich gefragt, ob der VM die SCHÄTZUNG der vorraussichtlichen NK (, und Betriebskosten natürlich) genannt hat. Denn so wie ich es erlebt habe, rechnen die Vermieter teilweise sehr unterschiedlich. Da werden Begriffe gekegelt nach Herzenslust: Nebenkosten, Betriebskosten, trallala.
Viele Grüße
Mariangel

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich glaube das du in diesem Falle die einzige bist, die so eine Rechnung bisher gesehen hat.
So ein unsinn...warum soll ich nebenkosten und nebenkosten zahlen?? Warscheinlich muß ich auch noch nebenkosten zahlen??
@ mariangel: Was ist denn bei dir in den Nebenkosten enthalten??


-- Editiert von Thomas1972 am 16.01.2006 22:54:02

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 209x hilfreich)

Kann sein, weiß ich nicht. Mietinteressenten haben mir so Sachen gesagt. Daß sie in der zeitung was von KM und Nebenkosten gelesen haben, und als sie bei der Wohnungsbesichtigung nachfragten, hieß es, der Verbrauch von Wasser und heizung sei da nicht drinnen.Mit meiner Mutter hab ich mal rumdiskutiert, ich fand die Summe, die sie mir an NK nannte, sehr gering. Sie zeigte mir dann eine Jahresabrechnung, die zahlt nämlich an ihren Bauverein KM und Nebenkosten, und die Kosten für Heizenergie direkt an den städtischen Versorger. Und bei einer Wohnungsbaugesellschaft. im immobilienscout hab ich gelesen, KM und NK, Heizkosten sind nicht enthalten.
Mich hat das alles verwirrt.
Na gut. Wenn ich NK nenne, dann sind da ALLE Kosten mit drinne, außer Strom, den nun mal jeder bei einem Versorger seiner Wahl beziehen muß.
O.K.?
Gute Nacht.
Mariangel

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)

Noch mal gerettet ;)
Alles in allem ist es aber großer unfug was der Threaderöffner schreibt. Sorry wenn ich das nicht im Detail erläutern kann, muß morgen arbeit :-)

...aber noch eine gute nacht geschichte.... ich war 8 Jahre alt, als ich von Nachbarns Garten eine Hand voll Schnee >>klaute<<<, der Junge vom Nachbarn rannte raus und lief mir hinterher, denn er wollte den Schnee wieder haben. Ich sagte, als ich auf meinem Grundstück ankam >> dann nimm doch den Schnee der hier liegt<<, nein, er wollte den Schnee haben,den ich immer noch in meiner Hand hielt....
Ganz ehrlich, das war mein erster Gedanken als ich die ersten Zeilen von diesem Thread laß....

Jetzt aber good night : )


-- Editiert von Thomas1972 am 17.01.2006 00:39:59

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 209x hilfreich)

So eine Geschichte kenne ich auch.
Als ich 1981 bei einer Großbank meine Arbeit antrat, hat mir ein Kollege vom Privatkundenschalter diese erzählt.
Jeden Monatsersten kam eine sehr vornehme ältere Dame mit dem Taxi in die Bank, und brachte ihr Sparbuch mit. Sie zeigte auf die angesparte Summe und ließ sich von dem Kollegen ihr Sparguthaben in (alten) Scheinen auf dem Tresen abzählen. Dann bedankte sie sich mit den Worten: jetzt bin ich aber beruhigt, und fuhr wieder fort. An Weihnachten schenkte sie dem Kollegen als Dank für das Aufpassen eine Schachtel Konfekt .
Grüße
Mariangel
p.s. was ist denn nun mit Eurem Heizöl?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9575 Beiträge, 2359x hilfreich)

Aus diesem Grund hat sich der Vermieter vielleicht auch an der Kaution vergriffen. Wahrscheinlich hat er kein Geld für die Öllieferung gehabt und hat sich deshalb an den Kautionskonten bedient. Meines Erachtens müßte sogar der Straftatbestand der Untreue vorliegen.

-----------------
"justice"

-- Editiert von justice005 am 17.01.2006 09:50:25

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
j-k
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

Ungeachtet der ganzen Diskussion hier bzgl. der Definition von Nebenkosten würde ich mal genau in den Mietvertrag schauen, was vereinbart wurde. Ich habe es auch schon erlebt, dass die Zahlung der Heizkosten durch Beteiligung am Heizölkauf abgegolten wurde. Wenn so etwas vereinbart wurde, kann der Vermieter u. U. rechtens gehandelt haben.

Bei einem Einheitsmietvertrag ohne separate Vereinbarungen und einer "normalen" monatlichen Heizkostenvorauszahlung wäre das Zugreifen des Vermieters auf die Kaution unrechtens und ggf. der Tatbestand der Untreue erfüllt. In diesem Fall würde ich schnellstmöglich weitere Schritte einleiten.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 186x hilfreich)

Ich denke der VM hätte sich an die Mieter wenden müssen, um über eine Erhöhung der Heizkosten zu sprechen. Jeder, so denke ich, kann verstehen, dass auf Grund der drastisch gestiegenen EL Preise eine Erhöhung gerechtfertig ist.

ein Bsp. aus der Praxis:

HEL im Jahr 2004 Jan -
Preis circa 28 Euro /100 Ltr.(ohne MWST)
Pro 4000 Liter macht das 1.299,20 Euro-incl.

HEL im Jahr 2005 Jan -
Preis circa 33 Euro / 100 Ltr. (ohne MWST)
Pro 4000 Liter macht das 1.531,20 Euro-incl.

(zwischendurch Höchststand von 58,- plus MWST)

Jetzt (Preis von heute)
48,75 Euro / 100 Ltr. (auch ohne MWST)
4000 Liter kosten demnach 2.262,00 Euro-incl.

Das ist eine Preissteigerung von fast 74% vgl. 2004 + 2006
______________

Ihr könnt froh sein, dass ihr überhaupt eine warme Bude habt.
Ich habe schon Fälle erlebt, da konnten die VM nicht mal 1000 Liter EL bezahlen, trotz Mieteinnahmen etc.

Ich denke, sowie HerrRoemer schon schrieb, dass ihr in der NK-abrechnung nachzahlen müsst und dass dieses Geld dann wieder auf KTO eingezahlt wird.

Also abwarten und Tee trinken ;)

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

-- Editiert von M.J. am 17.01.2006 16:46:00

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

ich muß Mariangel in Schutz nehmen. Bei dem Thema Nebenkosten gibt es Unterschiede seitens der Vermieter. Einige nennen es Betriebskosten, andere Nebenkosten. Das heiß aber noch nicht, dass in den NK auch automatisch Heizkostenvorauszahlungen mit drin sind. Der Mietvertrag gibt hierüber genau Auskunft (sollte), was in den Nebenkosten eingerechnet sind bzw. wie hoch die Heizkostenvorauszahlung hierzu ist.Also, bitte mal genau nachsehen.

-- Editiert von Eirene113 am 17.01.2006 19:51:09

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.252 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.564 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen