Also, ich bin ausgezogen und habe einen Nachmieter gefunden. Ohne den hätte ich ja noch die drei Monate der Kündigungsfrist Miete zahlen müssen. Der Vermieter kann den neuen Mieter natürlich immernoch ablehnen (Bonität o.ä.). Nun hatte der Vermieter meinen Nachmieter abgelehnt, da er selbst schon einen Neuen hatte. Will aber trotzdem noch drei Monate Miete haben.
Ich weiß, dass er die Wohnung weiter vermieten kann und dennoch die letzten drei Mieten von mir bekommen kann. Wie sieht es aber aus wenn mein gefundener Nachmieter abgelehnt wurde weil ja kein Platz mehr ist?? Ich finde keinen Paragrafen der diesen speziellen Fall behandelt.
Danke vorab.
Vermieter hat neuen Nachmieter selbst gesucht.
23. Februar 2018
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Frage vom 23. Februar 2018 | 20:08
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 7x hilfreich)
Vermieter hat neuen Nachmieter selbst gesucht.
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#1
Antwort vom 23. Februar 2018 | 20:50
Von
Status: Unbeschreiblich (120264 Beiträge, 39861x hilfreich)
ZitatWie sieht es aber aus wenn mein gefundener Nachmieter abgelehnt wurde weil ja kein Platz mehr ist?? :
Wiso "kein Platz mehr"? Ist der Nachmieter denn schon eingezogen?
#2
Antwort vom 23. Februar 2018 | 20:53
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 7x hilfreich)
Keine Ahnung. Auf jeden Fall hat der Vermieter gesagt er brauche meinen Nachmieter nicht mehr da er bereits jemand hat. Der Mietvertrag mit mir soll aber noch drei Monate weitergehen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. Februar 2018 | 20:58
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
ZitatKeine Ahnung. Auf jeden Fall hat der Vermieter gesagt er brauche meinen Nachmieter nicht mehr da er bereits jemand hat. Der Mietvertrag mit mir soll aber noch drei Monate weitergehen. :
Dann ist es eben so, Der VM sitzt hier am längeren Hebel. Es sei denn, der neue Mieter zieht breits ein, dann natürlich nicht.
#4
Antwort vom 23. Februar 2018 | 21:14
Von
Status: Praktikant (558 Beiträge, 122x hilfreich)
Der VM entscheidet wann er wem die Wohnung vermietet.
Wenn ihm sein "Nachmieter" besser gefällt ist es sei gutes Recht.
Nett, das Du behilflich sein wolltest, aber Anspruch auf eine vorzeitige Aufhebung deines Vertrages hast Du nicht.
#5
Antwort vom 23. Februar 2018 | 21:32
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2377x hilfreich)
ZitatDer Mietvertrag mit mir soll aber noch drei Monate weitergehen. :
Liegt wohl daran das der Nachmieter dann wohl erst einzieht, weil dieser auch drei Monate Kündigungsfrist hat.
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