Hallo
ich habe das Problem, daß meine Ex-Vermieterin sich um 26 Euro bei der Nebenkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 01.01.02 bis 31.05.02 verrechnet hat.
Dies ist ihr nun aufgefallen und sie möchte diese Nachzahlung haben. Ich sehe dies aber nicht ein, da in der Nebenkostenabrechnung mehrere Positionen nicht richtig abgerechnet wurden, ich aber wegen 100 Euro keine Ärger wollte und diese so akzeptiert habe.
Meine Frage ist nun, bin ich in irgendeiner Weise noch dazu verpflichtet diese Nachzahlung zu leisten? In der Abrechnung befindet sich kein Vermerk, daß sich die Vermieterin Irrtümer oder Nachberechnungen vorbehält.
Gibt es überhaupt ein Gericht, was wegen 26 Euro ein Verhandlung aufnimmt????????
MfG
Monika
Vermieter hat sich bei der Nebenkostenabrechnung verrechnet
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Hallo Monika,
eine Betriebskostenabrechnung, die nicht ordnungsgemäß ist, ob sie nun Mängel oder Rechenfehler enthält, ist eigentlich unwirksam und müsste korrigiert werden.
D.h. der Ersteller muss die Abrechnung gewissenhaft erstellen und der Empfänger sollte die Abrechnung detailliert prüfen.
Bestehen keine Einwände, wird der Saldo ausgeglichen (Nachzahlung geleistet oder Guthaben ausgezahlt) und damit die Abrechnung von beiden Seiten anerkannt.
Damit sind spätere Einwände eigentlich ausgeschlossen, sprich Sie müssten die 26,- EUR nicht mehr zahlen.
Ich schreibe das alles im Eventual-Stil, weil sich die beteiligten Parteien häufig dennoch bis vor Gericht streiten. In einem bekannten Urteil aus dem Bereich der Betriebskosten ging es z.B. um eine Gartenschere für 4,17 DM.
Lehnen Sie die Zahlung mit Hinweis auf den Ausgleich des Saldos ab. Es wäre aber möglich, dass sich der VM damit nicht zufrieden gibt.
MfG FFDekron
www.dekron.de (mit vielen Infos zu HKA und BKA)
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
25 Antworten
-
6 Antworten
-
11 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten