Vermieter ignoriert schriftliche Schreiben

17. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
vordiehunde
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter ignoriert schriftliche Schreiben

Hallo, wir wohnen mit dem VM in einem Haus, es gibt noch eine andere Mietpartei.
Der Vermieter mobbt uns und wir haben in einem Schreiben, das wir persönlich in den Briefkasten geworfen haben ermahnt, den Hausfrieden nicht zu stören etc...
Das Schreiben hat der VM uns einfach wieder in den Briefkasten geworfen....

Wie können wir also rechtssicher das 5-seitige Schreiben überbringen?
Was passiert wenn wir den Brief erneut als Einschreiben mit Rückschein versenden, und der VM den Brief aber nicht annnimmt oder bei der Post abholt?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat (von vordiehunde):
Was passiert wenn wir den Brief erneut als Einschreiben mit Rückschein versenden, und der VM den Brief aber nicht annnimmt oder bei der Post abholt?
Nix - denn dann ist es dem Empfänger eben nicht zugegangen.

Briefe, bei denen man den Zugang nachweisen können möchte, versendet man per Einwurf-Einschreiben - (in der Sendungsverfolgung kann man sich dann den Zustellnachweis des Briefträgers ausdrucken).
Oder noch besser (da du ja im gliechen Haus wohnst): Schreiben von einem Dritten=Zeugen eintüten und in den Briefkasten des Empfängers einwerfen lassen.

Allerdings ist das Schreiben ziemlich sinnlos.
Was willst du denn tun, wenn sich das Verhalten nicht ändert?
Kündigen kannst du als Mieter ja auch ohne einen Grund angeben zu müssen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
vordiehunde
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte nur verhindern, dass der Vermieter uns erfolgreich wegen Eigenbedarf kündigen kann, wenn wir mit dem Schreiben beweisen können, dass es kurz vor seiner Eigenbedarfskündigung schon Streitigkeiten bezüglich des Hausfriedens gab. Er macht keine Reparaturen, hält sich selber nicht an die Hausordnung -was wir aber schon tun, lässt immer die Haustür offen stehen, nötigt uns die Füße still zu halten, sonst bekommen wir direkt die Kündigung wegen Eigenbedarf etc...

-- Editiert von vordiehunde am 17.08.2019 19:57

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6789 Beiträge, 2375x hilfreich)

Ich denke die geschilderten Überlegungen sind untauglich.
Wenn ein Vermieter wirklich Eigenbedarf hat verliert er diese Begründung für eine Kündigung nicht dadurch dass er sich vorher unverschämt oder streitsüchtig gegenüber seinem MIeter verhält.

Dass es vor einer Eigenbedarfskündigung Streitigkeiten zwischen den Parteien gab, ändert doch an dem Eigenbedarf nichts.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
vordiehunde
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm also nach Aussagen auf diversen Internetseiten bin ich da anderer Meinung gewesen:

zB Punkt 5 a) Vorgeschobener Eigenbedarf
https://www.rechtsanwalt-bach.de/mietrecht-leipzig/kuendigung-mietvertrag/kuendigung-eigenbedarf/

-- Editiert von vordiehunde am 17.08.2019 23:11

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7419 Beiträge, 3101x hilfreich)

VORGESCHOBENER Eigenbedarf ist eben nur vorgeschoben. Nicht tatsächlich existent. Geflunkert. Gelogen.

Besteht aber tatsächlich Eigenbedarf, will der Vermieter also Kinder, sonstige Verwandte oder eine Pflegekraft oder sonstwen einziehen lassen, für den eine Eigenbedarfsanmeldung rechtlich durchführbar ist, dann wird er damit früher oder später durchkommen.

Stellt sich im Nachhinein allerdings heraus, daß der Eigenbedarf tatsächlich nicht existierte, also vorgeschoben war, könnte man ggf Schadensersatz fordern.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128759 Beiträge, 41126x hilfreich)

Zitat (von vordiehunde):
Wie können wir also rechtssicher das 5-seitige Schreiben überbringen?

Per Zustellauftrag an einen Gerichtsvollzieher.



Zitat (von vordiehunde):
Ich möchte nur verhindern, dass der Vermieter uns erfolgreich wegen Eigenbedarf kündigen kann, wenn wir mit dem Schreiben beweisen können, dass es kurz vor seiner Eigenbedarfskündigung schon Streitigkeiten bezüglich des Hausfriedens gab

Zum einen ist es irrelevant, weil tatsächlicher Eigenbedarf die Kündigung nicht verhindert.
Zum anderen ist es irrelevant, was Mieter behaupten - gerichtsfest beweisen müsste man es können - unabhängig von der Zustellart...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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