Hallo, wir wohnen mit dem VM in einem Haus, es gibt noch eine andere Mietpartei.
Der Vermieter
mobbt uns und wir haben in einem Schreiben, das wir persönlich in den Briefkasten geworfen haben ermahnt, den Hausfrieden nicht zu stören etc...
Das Schreiben hat der VM uns einfach wieder in den Briefkasten geworfen....
Wie können wir also rechtssicher das 5-seitige Schreiben überbringen?
Was passiert wenn wir den Brief erneut als Einschreiben mit Rückschein versenden, und der VM den Brief aber nicht annnimmt oder bei der Post abholt?
Vermieter ignoriert schriftliche Schreiben
Nix - denn dann ist es dem Empfänger eben nicht zugegangen.Zitat :Was passiert wenn wir den Brief erneut als Einschreiben mit Rückschein versenden, und der VM den Brief aber nicht annnimmt oder bei der Post abholt?
Briefe, bei denen man den Zugang nachweisen können möchte, versendet man per Einwurf-Einschreiben - (in der Sendungsverfolgung kann man sich dann den Zustellnachweis des Briefträgers ausdrucken).
Oder noch besser (da du ja im gliechen Haus wohnst): Schreiben von einem Dritten=Zeugen eintüten und in den Briefkasten des Empfängers einwerfen lassen.
Allerdings ist das Schreiben ziemlich sinnlos.
Was willst du denn tun, wenn sich das Verhalten nicht ändert?
Kündigen kannst du als Mieter ja auch ohne einen Grund angeben zu müssen.
Ich möchte nur verhindern, dass der Vermieter uns erfolgreich wegen Eigenbedarf kündigen kann, wenn wir mit dem Schreiben beweisen können, dass es kurz vor seiner Eigenbedarfskündigung schon Streitigkeiten bezüglich des Hausfriedens gab. Er macht keine Reparaturen, hält sich selber nicht an die Hausordnung -was wir aber schon tun, lässt immer die Haustür offen stehen, nötigt uns die Füße still zu halten, sonst bekommen wir direkt die Kündigung wegen Eigenbedarf etc...
-- Editiert von vordiehunde am 17.08.2019 19:57
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich denke die geschilderten Überlegungen sind untauglich.
Wenn ein Vermieter wirklich Eigenbedarf hat verliert er diese Begründung für eine Kündigung nicht dadurch dass er sich vorher unverschämt oder streitsüchtig gegenüber seinem MIeter verhält.
Dass es vor einer Eigenbedarfskündigung Streitigkeiten zwischen den Parteien gab, ändert doch an dem Eigenbedarf nichts.
Hm also nach Aussagen auf diversen Internetseiten bin ich da anderer Meinung gewesen:
zB Punkt 5 a) Vorgeschobener Eigenbedarf
https://www.rechtsanwalt-bach.de/mietrecht-leipzig/kuendigung-mietvertrag/kuendigung-eigenbedarf/
-- Editiert von vordiehunde am 17.08.2019 23:11
VORGESCHOBENER Eigenbedarf ist eben nur vorgeschoben. Nicht tatsächlich existent. Geflunkert. Gelogen.
Besteht aber tatsächlich Eigenbedarf, will der Vermieter also Kinder, sonstige Verwandte oder eine Pflegekraft oder sonstwen einziehen lassen, für den eine Eigenbedarfsanmeldung rechtlich durchführbar ist, dann wird er damit früher oder später durchkommen.
Stellt sich im Nachhinein allerdings heraus, daß der Eigenbedarf tatsächlich nicht existierte, also vorgeschoben war, könnte man ggf Schadensersatz fordern.
Zitat :Wie können wir also rechtssicher das 5-seitige Schreiben überbringen?
Per Zustellauftrag an einen Gerichtsvollzieher.
Zitat :Ich möchte nur verhindern, dass der Vermieter uns erfolgreich wegen Eigenbedarf kündigen kann, wenn wir mit dem Schreiben beweisen können, dass es kurz vor seiner Eigenbedarfskündigung schon Streitigkeiten bezüglich des Hausfriedens gab
Zum einen ist es irrelevant, weil tatsächlicher Eigenbedarf die Kündigung nicht verhindert.
Zum anderen ist es irrelevant, was Mieter behaupten - gerichtsfest beweisen müsste man es können - unabhängig von der Zustellart...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
37 Antworten
-
17 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
39 Antworten