Vermieter im Garten

2. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Balu_29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter im Garten

Guten Tag,

heute kam ich nach Hause und stellte fest, daß mein Vermieter Arbeiten mit dem Preßlufthammer angefangen hat (waren nicht angemeldet).

Dabei ließ er durch seine Handwerker mein angemietetes Grund-stück betreten und diese nutzen das Blumenbett als Stütze. Das heißt die Blumen waren hinterher defekt.

Es kommt des öfteren vor, daß der Vermieter Arbeiten im Garten ohne Info vornimmt (Baumfällarbeiten etc.). Es handelt sich bei dem Vermieter um die öffentliche Hand.

Welche Meinung habt ihr dazu????

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Hallo kleiner Bär,

Das heißt die Blumen waren hinterher defekt.

Bei defekten Blumen hast Du natürlich Anspruch auf Ersatz des Zeitwerts.

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#2
 Von 
Irene-Marie
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo

Mortinghale, auch Blumen wollen leben...

Ich würde mich schriftlich beschweren und mir ein unberechtigtes Eindringen in den von mir gemieteten Garten verbitten, darüber hinaus würde ich das als Hausfriedensbruch ansehen und eine Mietminderung und Schadensersatz ankündigen.

Öffentliche Hand hin oder her.

Gruß

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Liebe Irene-Marie

Ich habe sie doch nicht puttemacht.



-- Editiert von Mortinghale am 02.05.2007 20:13:22

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#4
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Zuerst mal Fotos, Fotos, Fotos machen, sonst werden die Blumen weggeräumt und der Vermieter sagt, da war doch eh nichts.

Ansonsten hat ein Vermieter eben Rechte und Pflichten, egal wer er ist. Ich würde wegen der Beschädigung, nach Einschreibenbrief, einfach die nächste Miete kürzen.

Sollte der Vermieter mit der Kürzung, und die würde ich großzügig machen, denn bis die Blumen wieder groß sind, dauert es ja, nicht einverstanden sein, dann eben auch noch ne Anzeige wegen Hausfriedenbruch.

-----------------
"Chylla"

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#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Sollte der Vermieter mit der Kürzung, und die würde ich großzügig machen, denn bis die Blumen wieder groß sind,

Aus meinen Verbindungen zum internationalen Gebrauchtblumenhandel weiß ich, daß es auch bereits fertige Blumen gibt (und nicht nur Samen und Zwiebeln).

dann eben auch noch ne Anzeige wegen Hausfriedenbruch.

Das wird bestimmt lustig.

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#7
 Von 
Vaughn
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 22x hilfreich)

Also irgendwie erinnert mich der Fall sehr an einen den ich heute in den Fingern hatte. Ihr habt nicht zufällig den Vermieter in Essen sitzen? *lach*

Gruß,
Vaughn

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#8
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@Morti

auch ein angemieteter Garten darf nicht vom VM mal einfach so betreten werden, geschweige, von irgendwelchen Handwerkern.

Der Mieter kann den VM wegen Schadenersatz belangen.

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#9
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Liebe Eirene,

ich hahe den Thread dahingehend verstanden, daß Arbeiter im Blumenbeet von Balu für die Dauer der Arbeiten einen Stützpfeiler gesetzt haben und das dabei einige Blümchen .... (was heißt eigentlich 'defekt' in dem Zusammenhang ?).

Balu kann sich diese Blümchen natürlich (falls sie nicht doch 'repariert' werden können) vom Vermieter ersetzen lassen; aber das Faß, daß hier lt. einigen Postings aufgemacht werden sollte, erschien mir doch etwas zu groß.

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#10
 Von 
query
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 14x hilfreich)

Nur zur Belustigung:

Was ähnliches hatte ich neulich kurz vor dem Auszug auch. Ich war schon etwas im Streit mit dem Vermieter, weil der die von mir übernommenen fest verbauten Einrichtungsgegenstände behalten will aber nix dafür zu zahlen beabsichtigt.

Dazu hatte ich ihm ein Fax geschickt und u.a. auch reingeschrieben, er möge sich bitte nicht ohne meine Erlaubnis dauernd im gemieteten Garten aufhalten. Das machte er nämlich recht oft und spähte dann so gut er konnte ins Haus.

Am nächsten Tag treffe ich ihn vor dem gemieteten Haus, und dann ging's ab: Er hat mich in einer Lautstärke zusammengeschrien, das konnte man noch 200 m weit hören (und hat man auch). Da waren Ausdrücke wie "*********" dabei und Drohungen wie "wenn du mir so kommst fährst du 1,80 m runter"...

Dann hat er Nachbarn dazugerufen und sogar vorbeifahrende Autos (vermutlich mit Bekannten darin) angehalten und weiter gezetert.

Ich bin dann gegangen, weil der gute Mann nicht ganz zurechnungsfähig schien :crazy:

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#11
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@Morti

man muß auch die öffentliche Hand berücksichtigen.....die zahlen die reparaturbedürftigen Pflanzen :)

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#12
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

die öffentliche Hand

oder streicheln sie wenigsten ein bischen.

Ehe die einen Haushaltstitel dafür gefunden haben, werden sie einen Friedhofsgärtner vorbeischicken.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Wenn das schon wiederholt vorkam, dass der Garten einfach unangemeldet betreten wurde, würd ich mich wehren. Zumindest durch Brief und Mietkürzung.

Handwerkerarbeiten müssen angekündigt werden. Wenn es seltene Pflanzen waren hattest Du ja gar keine Möglichkeit diese vorher auszugraben und nachher wieder einzusetzen.

Scheint hier viele Garten-Banausen zu geben, wo Blümchen eben Blümchen ist, wahrscheinlich meist im Supermarkt gekauft.

-----------------
"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Ach Chylla,

Zumindest durch Brief und Mietkürzung

Das Du die Leute immer wieder in zusätzlichen Stress treiben willst.

Der kleine Bär hat viel zu wenig zum Sachverhalt vorgetragen, um gleich auf einen botanischen Garten schließen zu können.

(Seinem Namen nach dürfte es eher ein ziemlicher Dschungel sein).

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#15
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Grundsätzlich hat der Vermieter die alleinigen Nutzungsrechte (Vermietung) an den Mieter abgegeben. Insofern hat er auch keinerlei Nutzungsrechte (z.B. betreten des Gartens oder auch Nutzung als Zuwegung für Bauarbeiten) ohne vorherige Zusage des derzeitigen Besitzers (Mieters)! Der Vermieter hat lediglich die Eigenschaft eines Eigentümers (kann also den Besitz auch veräußern)! Bisschen kompliziert, leider kennen aber die meisten Vermieter und Mieter den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum nicht! Bestes Beispiel ist der Kauf auf Raten... Eigentümer ist dann z.B. die Bank (beim Autokauf bleibt der Kfz-Brief bei der Bank, das Auto kann zwar vom Käufer benutzt werden und ist im Besitz des Käufers, aber weder die Bank hat Anspruch auf die Benutzung des Fahrzeugs, noch kann der derzeitige Besitzer des Auto´s das Kfz veräußern, da er nicht der Eigentümer ist.) Genauso verhält es sich bei einem gemieteten Garten oder einer Wohnung... nutzen darf es nur der Besitzer, wenn der Eigentümer nicht der derzeitige Besitzer ist, hat der Eigentümer dann auch kein Recht dazu!
Sollten Schäden an fremden Eigentum endstehen, muss der Verursacher dafür natürlich aufkommen. Da hier das Eigentum an den Blümchen unstrittig ist, verstehe ich das Problem nicht?!?!?

-----------------
"Datenschutz ist Täterschutz!"

-- Editiert von dreisst am 11.05.2007 01:12:26

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#16
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Da hier das Eigentum an den Blümchen unstrittig ist

Ist es das ? Geht aus dem vorgetragenen Sachverhalt nicht hervor.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@dreisst

Danke für dein Posting. Das haben wir jetzt nicht gewußt.

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