Vermieter im Verzug mit Kautionsrückerstattung

11. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
sarah-1989
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter im Verzug mit Kautionsrückerstattung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Zum 31.7.2010 bin ich aus meiner Wohnung in Aachen ausgezogen (Einzug 1.10.2009). Im Übergabeprotokoll wurde vermerkt das ich eine Steckdose beim renovieren überstrichen hatte. Ansonsten lief alles reibungslos ab.

Nun habe ich meine Kaution, 580€ (ohne Zinsen), jedoch immernoch nicht wiederbekommen.
Vor etw einem Monat habe ich versucht den Vermieter zu kontaktieren um herauszufinden was mit meiner Kaution ist. Nach einem 3 wöchigen "der Verantwortliche ist nicht im Haus" und " ich bin nihct zuständig" Spielchen habe ihc endlich jemanden erreicht. Der meinte dann er hätte mir die Betriebskostenabrechnung per Boten(!) im Dezember an die alte(!) Adresse geschickt, was ich, ohne anmaßend zu wirken, als nicht gerade schlau betrachte.
Wenig später hatte ich die Betriebskostenabrechnung für 2009 dann vorliegen, von 2010 immernoch nicht.
Nun habe ich auf diversen Internetseiten gelesen, dass die Asprüchen auf Ausstehende Zahlungen seitens des Vermieters innerhalb von einer Bedenkzeit von höchsens 6 Monaten geltend gemacht werden müssen. Muss ich denn jetzt überhaupt die Betriebskostenabrechnung noch bezahlen?

Des Weiteren betrug die Betriebskostenabrechnung für die 3 Monate in 2009 insgesamt 136€. Mein Monatlicher Abschlag war 125€. Ist es überhaupt zulässig eine so hohe Nachzahlung zu verlangen? das wären ja 45,33€ im Monat. Wenn ich die Abrechnung für die 7 Monate in 2010 bekommen dann brauch ich meine Kaution ja quasi garnichtmehr zurückfordern. Da will ich garnicht daran denken was wäre wenn ich da noch länger gewohnt hätte.

Ich habe mich durch Zahlreiche Internetseiten durchgearbeitet und habe keine richtigen Antworten auf meine Fragen gefunden wie ich mich jetzt am besten verhalten soll.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, da ich, als Studentin, natürlich immer knapp bei Kasse bin und die Kaution gut gebrauchen könnte.

MfG
Sarah Schölzel

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>was ich, ohne anmaßend zu wirken, als nicht gerade schlau betrachte. <hr size=1 noshade>
Hatte er denn eine aktuelle Adresse von Dir bekommen?.
quote:<hr size=1 noshade>Ist es überhaupt zulässig eine so hohe Nachzahlung zu verlangen? <hr size=1 noshade>
Ja.
quote:<hr size=1 noshade>Muss ich denn jetzt überhaupt die Betriebskostenabrechnung noch bezahlen? <hr size=1 noshade>
Ja. Forderungen aus den Nebenkostenabrechnungen sind mit § 548 BGB
nicht gemeint.

-- Editiert am 11.03.2011 21:03

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#2
 Von 
sarah-1989
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

kla hatte der meine ardesse, steht alles im übergabeprotokoll...

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Der VM muss nachzuweisen, dass Du die Abrechnung für 2009 bis zu 31.12.2010 (also frsitgemäß) hattest!
Für 2010 hat er allerdings noch bis zum 31.12.2011 Zeit (wenn das Kalenderjahr der Abrechnungszeitraum ist!)

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#4
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

quote:
Zum 31.7.2010 bin ich aus meiner Wohnung in Aachen ausgezogen (Einzug 1.10.2009).


und

quote:
Des Weiteren betrug die Betriebskostenabrechnung für die 3 Monate in 2009 insgesamt 136€


Ist doch völlig logisch, sie kam voll in die Heizperiode, die Vorauszahlungen der Sommermonate ohne Heizung sind nicht vorhanden.

Mein Gott, wann kapieren Mieter sowas endlich mal?

Hab es heute noch wieder erklärt.





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#5
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

quote:
Wenn ich die Abrechnung für die 7 Monate in 2010 bekommen dann brauch ich meine Kaution ja quasi garnichtmehr zurückfordern. Da will ich garnicht daran denken was wäre wenn ich da noch länger gewohnt hätte.


Eben nicht, die dürfte dann relativ ausgewogen sein. Überleg einfach mal, wann du geheizt hast, in welchen Monaten, April, Mai etc. ist nicht mehr viel, aber da hast du dieselbe Vorauszahlung geleistet wie im Juli, wo du sicher gar nicht geheizt hast.

Geheizt hast du also hauptsächlich Januar, Februar, März, und auch im März wohl weniger als im Januar.

Geht ein Lichtlein auf?

Und denk mal nicht, dass das in anderen Wohnungen anders ist.

Da wird nämlich auch im Winter geheizt, oder?

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#6
 Von 
guest-12313.03.2011 10:55:47
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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