Vermieter ist ständig auf Grundstück und im Haus

23. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Paprikatrin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter ist ständig auf Grundstück und im Haus

Hallo,

wir wohnen in einem Mietshaus mit 3 Parteien. Zu dem Mietshaus gehört ein Garten, der lt. Mietvertrag zur gemeinsamen Nutzung aller Mieter bestimmt ist.
Der Vermieter wohnt im Nachbarhaus. Jetzt ist es schon desöfteren passiert, dass er ohne Vorankündigung im Garten war und dort auch ohne Absprache Veränderungen vorgenommen hat. So bin ich z.B. eines Tages von Arbeit gekommen und er hatte einfach einen großen Baum umgemacht. Jetzt plant er, an die Stelle, wo der Baum stand, ein Gartenhäuschen hinzusetzen. Widerstand zwecklos. Keiner der Mieter möchte oder braucht dieses Gartenhäuschen.
Dazu muss man sagen, dass die Gartenpflege den Mietern übertragen wurde.

Des Weiteren besitzt das Mietshaus einen Waschkeller und einen Heizungskeller, welche gemäß Mietvertrag auch zur gemeinsamen Nutzung aller Mieter dient. Auch dort ist unser Vermieter ständig zu Gange, bastelt und werkelt ohne Vorankündigung. Dabei hat er letztens Dreck an meine frisch gewaschene Wäsche geschmiert.
Jetzt wo es wieder kälter wird, dreht er auch ständig im Waschkeller die Heizung an, obwohl es durch den angrenzenden Heizungskeller immer warm ist. Den Kampf haben wir die letzten Winter schon gehabt, denn den Hinweis, dass wir das nicht wollen, ignoriert er einfach und dreht die Heizung ständig wieder an.

Nun zu meinen Fragen:
1. Darf der Vermieter den Garten überhaupt ohne unsere Genehmigung betreten? Darf er ohne unsere Zustimmung solch gravierende Veränderungen wie die erwähnten darin vornehmen?

2. Darf der Vermieter das Haus ohne Vorankündigung betreten und in zur gemeinsamen Nutzung bereitgestellen Räumen bauliche Veränderungen vornehmen?

Wir haben lange versucht, uns ruhig mit ihm darüber zu unterhalten. Haben ihn gebeten, uns vorher Bescheid zu sagen. Er sieht das aber nicht ein und macht immer weiter das was er will.
Wir sind nun soweit, darüber nachzudenken, einen Anwalt einzuschalten.

Haben wir überhaupt Recht oder müssen wir seine Aktionen dulden?

Gruß
Katrin

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wenn euch Wohnung mit Garten vermietet wurde, dann darf der VM nicht einfach diesen betreten, wann immer er möchte. Er würde Hausfriedensbruch begehen.

Was mich an Deiner Formulierung stört: Gartennutzung

Ob es da einen Unterschied gibt würde ich zur Sicherheit einen Anwalt fragen.

Der Hauseigentümer/Vermieter kann sich theoretisch auch als Hausmeister im Haus aufhalten, wenn er mag. Ich glaube nicht, dass man ihm das Betreten der Gemeinschaftsräume verbieten darf. Dass er euer Eigentum dabei beschädigt oder beschmutzt darf natürlich nicht sein. Wenn man beweisen kann, dass er dies verschuldet hat müsste er die Reinigungskosten übernehmen. Wird allerdings schwierig..;)

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#2
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

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#5
 Von 
Paprikatrin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke erstmal für eure Antworten.
Sind unsere Forderungen, dass wir in geplante Akivitäten eingeweiht werden wirklich so übertrieben?

Muss ich es mir tatsächlich gefallen lassen, dass vor meinem Schlafzimmerfenster samstags morgens 8 Uhr die Kettensäge angeworfen wird? Ich meine, selbst wenn der VM das alles darf, wäre es nicht einfach nur HÖFLICH, uns vorher Bescheid zu geben? Zumal wir ihn ja schon mehrmals freundlich darum gebeten haben?
Kann keiner verstehen, dass einen das nervlich an die Grenzen treibt, wenn man ständig neue Überraschungen zu erwarten hat, wenn man nach Hause kommt?

Eine Frage, die noch nicht beantwortet wurde: Darf er im Waschkeller die Heizung andrehen? Zumal dort drin durch den angrenzenden Heizungskeller keine Frostgefahr besteht.

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#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wenn er außerhalb der Ruhezeiten Gartenarbeit betreibt, dann darf er das. Er muss euch nicht fragen, und er muss euch auch vorher nicht Bescheid geben. Sicherlich wäre ich persönlich rücksichtsvoller, aber man darf eben nicht immer von sich auf andere schließen.

Er darf die Heizung andrehen. Vermieter bekommen eigentlich meistens Ärger, wenn sie die Heizung AUS lassen, wenn es kälter wird...;)

Ich kann euch zwar verstehen, aber wenn euch das alles so auf den Zeiger geht, dann zieht um! Bevor ihr den nächsten MV unterschreibt achtet ihr aber am besten darauf, was ihr genau mietet und welche Rechte ihr damit habt.

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#7
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#8
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich meinte damit, dass sie beim nächsten Mal darauf achten sollten, ob der Garten mit im MV steht oder nicht. So wie ein VM nicht zu jeder beliebigen Zeit in die Wohnung darf ist es dann auch mit dem Garten.

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#9
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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