Frage zu folgenden Fall:
Vermieter V kündigt Mieter A und B (beide stehen im Mietvertrag) wegen Eigenbedarf.
Da sich Mieter A von Mieterin B (eheähnliche Gemeinschaft - nicht verheiratet und keine Kinder) trennen will, akzeptiert er die Kündigung und zieht aus.
Mieterin B möchte in der Wohnung bleiben und wartet die Räumungsklage ab und möchte Mieter A auch nicht aus dem Mietvertrag entlassen, da sie Miete alleine nicht tragen kann.
Frage:
Muß Mieter A die Miete trotzdem weiterhin mittragen? Schließlich hat er die Kündigung ja akzeptiert.
Vermieter kündigt beiden Mietern, nur einer zieht aus
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Richtig ist, dass der VM beiden Mietern kündigen musste.
Beide haften aber immer noch gesamtschuldnerisch, d.h. kann die Miete nicht aufgebracht werden kann der VM auch A in die Pflicht nehmen. Auch die Kosten Gericht, Räumungsklage, Rechtsanwalt, Räumungskosten etc. können gegen A geltend gemacht werden.
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"
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Dumm gelaufen und deswegen unterschreibe ich nie wieder mit einer zweiten Person zusammen einen Mietvertrag...ich kenne das Spiel irgendwo her. Nur das mein Ex die gesamte Wohnung verwüstet hat.
Solange das Mietverhältnis nicht endgültig beendet ist würde ich meinen, dass A weiter zahlen muss, bis das geklärt ist. Handelt es sich um einen vorgeschobenen Eigenbedarf wäre die Kündigung nichtig, und das Mietverhältnis wäre nicht beendet. Daher wäre A immer noch Vertragspartner.
Meiner Meinung müsste A die Zustimmung von B einklagen, ähnlich wie bei einer normalen Kündigung.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Danke für eure Stellungnahme.
Bin allerdings der Meinung, daß es keine Rolle spielt, ob die Eigenbedarfskündigung vorgeschoben ist oder nicht. A hat die Kündigung akzeptiert (ungültige Vertrage sind ja auch wirksam, solange beide Teile zustimmen)und Vermieter ist schon froh, daß wenigstens A aus der Wohnung draußen ist.
A hat dem Vermieter auch ein Schreiben vorgelegt, welches dieser unterschrieben hat. In dem Schreiben heißt es, daß A die Kündigung zum Termin X akzeptiert und die Miete solange noch mitzahlt.
Wenn B da nicht mit spielt und weiterhin in der Wohnung bleiben möchte, kann es nicht sein, daß A trotzdem in Regreß genommen werden kann. So sehe ich das jedenfalls.
Doch das kann sein.
--- editiert vom Admin
Mal was zur Ergänzung - hatte am Donnerstag Güteverhandlung gegen meine (mittlerweile ex-) Freundin.
Dabei ging es noch um andere Dinge und wir haben uns auf einen Vergleich geeinigt, wobei sie mich unter anderem aus den Mietvertrag entlassen hat.
Wie mir der Richter erklärte ist es übrigens tatsächlich so, daß ich trotz meiner Akzeptierung der Kündigung in die Pflicht hätte genommen werden können!
--- editiert vom Admin
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