Vermieter kündigt z. 31.05. - können wir vorher raus?

28. Oktober 2002 Thema abonnieren
 Von 
shanice
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter kündigt z. 31.05. - können wir vorher raus?

Hallo,

unser Vermieter hat uns wg. Eigenbedarfs die Wohnung zum 31.05.2002 gekündigt (Eigenbedarf ist wirklich vorhanden, Kündigung ist rechtmäßig). Nun haben wir auch bereits eine neue Wohnung gefunden, könnten dort auch schon zum 01.12. einziehen, womit wir auch einverstanden wäre. Jetzt meine Frage: Müssen wir unserem Vermieter im Gegenzug zum 31.01. nächsten Jahres kündigen, und die Dezember und Januar Miete noch bezahlen wenn er darauf besteht. Oder gibt es da eine Ausnahmeregelung für diesen Fall. Unsere Kündigungsfrist lautet 3.Werktag des Monats zum letzen Tag des übernächsten Monats.
Ist dieser Fall irgendwie im Gesetz geregelt??
Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BettinaS
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo shanice,

leider hast du in diesem Fall nur wenige Möglichkeiten: zunächst bist du an den Auszugstermin gebunden, den dir der Vermieter gesetzt hat. Du kannst aber auch im Gegenzug selbst kündigen, dann aber mit der im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfrist (i.d.R. 3 Mon.).
Es gibt ferner die Möglichkeit, sich mit dem Vermieter gütlich auf eine kurze Auszugsfrist zu einigen z.B. 4 Wo. (Schriftform!), z.B. unter dem Hinweis auf die schwierige Wohnungsmarktsituation und dass es nicht einfach ist, zum 31.5. punktgenau eine Wohnung zu finden. Er hätte dafür mehr Zeit die Wohnung in Ruhe zu renovieren.

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