Vermieter klagt Miete ein

15. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Blitzer1512
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter klagt Miete ein

Hallo zusammen,

folgendes:
Ich habe meinem Vermieter die letzten 2 Monate des Mietzeitraumes keine Miete zahlen können.
Nun hat der Vermieter einen Gerichtsvollzieher beauftragt, um die Kosten i.H.v anfangs 534,00€ zu bekommen.

Jedoch hat der Vermieter als Adresse weiterhin die Wohnung zur Miete angegeben, obwohl dem Vermieter im Kündigungsschreiben für die Wohnung meine neue Adresse mitgeteilt worden ist, somit habe ich diese Briefe nicht erhalten. Nun habe ich jetzt erst aufgrund von einer Bürgschaft Information darüber bekommen, dass der Vermieter es einklagt. Durch die Verzögerungen - da ich die Briefe nicht erhalten habe aufgrund des Wohnortwechsels - ist die Summe nun auf 1040,66€ angestiegen.

Meine Frage ist nun ob das überhaupt rechtens ist, da die Briefe lt. GV am 31.10 zugestellt worden sind, ich jedoch Nachweislich seit dem 4.10 in der neuen Wohnung gemeldet bin.

Darüber hinaus habe ich dem Vermieter ja mitgeteilt, dass er sämtlichen sonstigen Schriftverkehr an die neue Adresse senden möchte.

Im Endeffekt hat sich die Summe ja verdoppelt, weil der Vermieter meine Ihm bekannte Wohnanschrift nicht an den GV bzw ans Gericht weitergeleitet hat, sondern hat eine Adresse für mich angegeben, wo ich noch nie gewohnt habe.

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Sofern noch Fragen offen sind stellt Sie bitte.

Vielen Dank im Voraus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4510 Beiträge, 540x hilfreich)

Zitat (von Blitzer1512):
Nun hat der Vermieter einen Gerichtsvollzieher beauftragt, um die Kosten i.H.v anfangs 534,00€ zu bekommen.


Definitiv nicht möglich. Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung sind: Titel (zumindest mal nen Vollstreckungsbescheid), Klausel (dass man daraus auch vollstrecken kann) und Zustellung (du hättest also Kenntnis davon).

Wann bist du aus der Wohnung ausgezogen? Hast du fristgerecht gekündigt?

Zitat (von Blitzer1512):
Nun habe ich jetzt erst aufgrund von einer Bürgschaft Information darüber bekommen, dass der Vermieter es einklagt.


Was denn für eine Bürgschaft???

Sortiere mal den Eingangspost und schreibe bitte verständlich. Danke.

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#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Blitzer1512):
Ich habe meinem Vermieter die letzten 2 Monate des Mietzeitraumes keine Miete zahlen können.
Nun hat der Vermieter einen Gerichtsvollzieher beauftragt, um die Kosten i.H.v anfangs 534,00€ zu bekommen.


Der GV braucht für seine Arbeit einen Titel. Hier fehlt ein Stück der Story.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#3
 Von 
Blitzer1512
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, entschuldigung, ihr habt natürlich recht, ich habe von diesem Thema 0 Ahnung, aber aus diesem Grund frage ich ja hier.

Also ich versuchs nochmal:

2019 bin ich in eine Wohnung gezogen, und ein Familienmitglied musste mit im Mietvertrag als Bürgschaft unterschreiben, da ich mich zu dem Zeitpunkt in Ausbildung befand.

Im August 2020 habe ich die Wohnung gekündigt und bin in eine andere Stadt gezogen. Aufgrund von Kurzarbeit war ich dann nicht mehr in der Lage für die Monate Okt. und Nov. die Miete zu bezahlen, bzw 2 Mieten zu bezahlen.

Nun hat die Mietbürgschaft den Vollstreckungstitel bekommen und das in zweifacher Ausführung.
- Ein Brief davon war namentlich für mich mit der Adresse der Bürgschaft und der andere für die Bürgschaft -

Im Vollstreckungstitel steht nun drin, dass ich 1040 € und bezahlen soll, aufgrund von diversen GV Kosten etc.
( genauen Wortlaut kann ich leider nicht mehr nennen, habe bis heute nicht ein Schreiben physisch erhalten )

Damit wäre die Titelfrage hoffentlich beantwortet.

Jedoch wären meiner Meinung nach die Kosten bei weitem nicht so in die Höhe geschossen, wenn der Vermieter einfach von vornherein meine aktuelle Adresse für Schriftverkehr genutzt hätte, so wie es ihm in der Kündigung schriftlich sowie bei Übergabe der Wohnung mündlich wiederholt mitgeteilt worden ist.


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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Seit wann weisst Du von dem Vollstreckungstitel?
Falls die Antwort "weniger als 14 Tage" lautet, dann empfehle ich, dass Du beim Mahngericht eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragst.
Du fügst dem Antrag eine Meldebescheinigung bei, aus der hervorgeht, dass Du zum Zeitpunkt der Zustellung des Mahn- und Vollstreckungsbescheids an der alten Adresse nicht mehr gewohnt hast.
Idealerweise reichst Du auch eine Kopie Deines Kündigungsschreibens (+ Zugangsnachweis) ein, woraus die Mitteilung der neuen Anschrift hervorgeht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Blitzer1512
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Falls die Antwort "weniger als 14 Tage" lautet, dann empfehle ich, dass Du beim Mahngericht eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragst.


Mal für nen ganz blöden, was genau heißt dass denn? Weil der GV sagte mir heute am Telefon, dass ich noch 11 Tage Zeit hätte, weil dann würde er eine Vemögensauskunft dingsbums da gegenüber mir und der Bürgschaft durchsetzen wollen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Blitzer1512):
Jedoch wären meiner Meinung nach die Kosten bei weitem nicht so in die Höhe geschossen, wenn der Vermieter einfach von vornherein meine aktuelle Adresse für Schriftverkehr genutzt hätte, so wie es ihm in der Kündigung schriftlich sowie bei Übergabe der Wohnung mündlich wiederholt mitgeteilt worden ist.


Du hast somit den Beweis, dass Du die korrekte Adresse angegebeen hast. Für
den Fehler Deines Vermieters bist Du nicht verantwortlich und hast sicher die
Möglichkeit, die überzähligen Kosten nicht zu begleichen.
Nachdem diese Sache aber bereits bei Gericht gelandet ist, wäre es geboten, Dich
von einem Anwalt beraten zu lassen.
Als AZUBI bist Du Geringverdiener und das Recht auf einen Beratungsschein, evtl.
bei Aussicht auf Erfolg auch auf PKH. Beim AG oder direkt bei einem Anwalt zu erfragen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4510 Beiträge, 540x hilfreich)

Zitat (von Blitzer1512):
Im August 2020 habe ich die Wohnung gekündigt und bin in eine andere Stadt gezogen. Aufgrund von Kurzarbeit war ich dann nicht mehr in der Lage für die Monate Okt. und Nov. die Miete zu bezahlen, bzw 2 Mieten zu bezahlen.


Du hast also gekündigt, zu wann denn?

Warum hast du nicht Mietzuschuss beantragt für die Wohnung in der du tatsächlich wohnst, zB Wohngeld?

Und immer noch sage nein, kann nicht sein.

August Kündigung du bist raus und hättest für Okt.Nov. 2020 Miete zahlen müssen, hast es nicht getan. Dan hätte der VM frühestens Anfang November die Miete für Oktober und frühestens Anfang Dezember die Miete für November einklagen können. Auch wenn Mahnverfahren flott laufen können, wenn der Gegner sich nicht rührt, das kann zeitlich überhaupt nicht mit deiner Aussage hinhauen:

Zitat (von Blitzer1512):
Im Vollstreckungstitel steht nun drin, dass ich 1040 € und bezahlen soll, aufgrund von diversen GV Kosten etc.


Zitat (von Leo4):
Du hast somit den Beweis, dass Du die korrekte Adresse angegebeen hast. Für
den Fehler Deines Vermieters bist Du nicht verantwortlich und hast sicher die
Möglichkeit, die überzähligen Kosten nicht zu begleichen.


Das ist nicht richtig, wenn er/sie zu dem Zeitpunkt noch MIeter der Wohnung war, reicht es aus die Dinge an diese Adresse zu senden, es sei denn man hätte sich auf eine andere Adresse geeinigt. Ausnahme du hast die Wohnung komplett mit Schlüsel übergeben.

Irgendwie scheint da ne Lücke im Bericht zu sein.

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