Huhu,
Ich hoffe ich bin hier richtig und jemand nimmt sich Zeit für mein Anliegen.
Undzwar folgendes:
Ich wohne in einem Haus mit zwei Parteien, wobei ich mit meinem Partner die obere Hälfte bewohne. Direkt unter uns wohnt unser Vermieter,mit dem wir die ganzen drei Jahre über keinerlei Probleme hatten.
Wir haben keine spielenden rumschreienden Kinder, keine kleffenden Hunde und aus dem Partyalter sind wir ebenfalls raus.
Seit einiger Zeit hat unser Vermieter eine Partnerin. Seitdem hat sich die Lage verändert.
Er kommt regelmäßig hoch, klopft an die Tür und beschwert sich über die Lautstärke. Ich pack mir am kopf, da ich lediglich gekocht habe oder mal Telefoniert habe.
Ich habe mein unverständnis ausgedrückt und versuchte trotzallem Rücksichtsvoller zu sein. Mittlerweile hat sich das alles aber zu einem unzumutbaren Zustand hochgeschaukelt.
Ich achte so sehr darauf, nicht mehr irgendwas zu machen was mein Vermieter wieder als "Laut" empfinden würde, bediene nichtmehr die Mikrowelle, telefoniere fast flüsternd und Besuch lass ich schon garnicht mehr kommen. Mit den Schuhen durch die Wohnung laufen traue ich mich nicht mal mehr.
Letztens kam dann als er erneut an die tür klopfte das gespräch auf, das man einen neuen Boden in die küche legt, wo auch das Grundproblem liegt. Dort sind Fliesen die bis zu den Wänden angelegt sind. Ich sagte ihm, er solle sich um PVC oder sonstige Dämmung kümmern, doch von ihm kam nur das dies nicht seine Aufgabe ist.
Gestern kam er dann hoch, und drohte mit der schriftlichen Abmahnung bis zur Kündigung.
Ich bin völlig am Ende. Ich schränke mich schon jetzt unwahrscheinlich ein und bin fix und fertig, weil ich mir das nicht erklären kann.Ich habe schon mehrmals versucht, vernünftig darüber mit Ihm zu sprechen, doch mir scheint es nur so, das seine neue Partnerin uns einfach aus dem Haus haben möchte damit die beiden zusammen in die obere, größere Wohnung einziehen können.
Nun zu meiner Frage: kann er uns, trotzalledem das keine Lärmbelästigung vorliegt, aus dieser Wohnung schmeissen? Ist er nicht verpflichtet, den Fehler zu beheben und die Wohnung richtig zu Dämmen?
Was kann ich als Mieter tun?
Ich hoffe, jemand kann mir helfen und eventuelle Tipps geben.
Vermieter klagt über Lärmbelästigung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Der Vermieter kann euch jederzeit ohne Grund kündigen. Allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist in diesem Fall um jeweils drei Monate. Evetneull weis er das nicht oder es ist ihm einfach zu lange?
Vermutlich soll seine Neue dort einziehen und ihr sollt zermürbt werden um schnellstens zu kündigen.
Was ich machen würde:
1. sofort zu normalem Wohnverhalten zurückkehren und diesen Quatsch mit den Einschränkungen lassen.
2. Wenn der Vermieter klingelt oder klopft, noch einmal ruhig aber deutlich darauf hinweisen, das man ganz normal wohnt, solche Geräsche als sozialadäquat zu akzeptieren sind und man sich weitere Belästigungen mit seinen Spinnereien verbittet. Künftig nicht mehr darauf reagieren, notfalls sogar auf Unterlassung verklagen.
3. Ihm mitteilen das Baumängel wegen mangelhafter Lärmisolierung sein Problem sind und er so was auf seine Kosten beseitigen muss.
4. Sich nach was neuem umsehen, dann zum einen kann er ja jederzeit kündigen, zum anderen wird daa generve höchstwahrscheinlich nicht aufhören.
ZitatNun zu meiner Frage: kann er uns, trotzalledem das keine Lärmbelästigung vorliegt, aus dieser Wohnung schmeissen? :
Wenn ihr mit dem Vermieter zusammen alleine in dem Haus wohnt, dann kann er das. Und sogar ohne Grund. Verantwortlich dafür ist der § 573a BGB . https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl090.htm
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ZitatNun zu meiner Frage: kann er uns, trotzalledem das keine Lärmbelästigung vorliegt, aus dieser Wohnung schmeissen? Ist er nicht verpflichtet, den Fehler zu beheben und die Wohnung richtig zu Dämmen? :
Was kann ich als Mieter tun?
Der VM kann Ihnen kündigen aufgrund § 573 BGB . Aus der Wohnung schmeissen geht auch nicht, wenn er rechtskräftig kündigt und Sie würdern nicht ausziehen gäbe es ein Räumungsurteil zu Ihren Lasten. Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet zu dämmen.
In einem ZFH indem auch der VM wohnt sind die Mietgesetze gelegentlich zum Nachteil des Mieters.
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