Vermieter "klaut" meinen Müll

4. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Mayo
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 2x hilfreich)
Vermieter "klaut" meinen Müll

Ich habe folgendes Problem.
Ich kommuniziere bereits nur noch über meinen Anwalt mit meinem Vermieter... lange Geschichte... aber die Fronten sind verhärtet und ich bin nur noch sporadisch in meiner Wohnung und ziehe bald auch aus.

Nun fängt er an mich permanent zu schikanieren, parkt meine Zufahrt zu, verschliesst meinen Teil der Doppelgarage etc. pp.

Während meiner Auszugsvorbereitungen entsorgte ich Spanplattenreste ordnungsgemäß in der (gemeinschaftlichen) grauen Tonne. Diese holte mein Vermieter wieder heraus und warf sie mir vor die Haustür mit dem Hinweis, das es nicht rechtens sei und ich nicht die ganze Tonne verstopfen solle. Ich entsorgte erneut und mittlerweile wird alles was ich im Rahmen meiner Auszugsarbeit wegschmeisse vom Vermieter aus der Tonne geholt. Ich habe nun Angst, das er all den Müll in meinem Teil der Doppelgarage hortet (wozu er mir ja seit dieser Zeit den Zugang verwehrt, indem er sie einfach abgeschlossen hat) und bei Auszug mir den ganzen Krempel vor die Füsse kippt.

Ich werde zwar die Sachlage über meinen Anwalt regeln lassen, möchte aber trotzdem hier gern eine Meinung zur Rechtssituation einholen. Danke!

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Ich werde zwar die Sachlage über meinen Anwalt regeln lassen,


Und da bist du auch bestens aufgehoben. Gibt es bei euch keinen Recyclinghof, auf dem du diese Dinge abgeben kannst?

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#2
 Von 
Mayo
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Naja, mir geht es jetzt eigentlich um das Prinzip, bzw. die Rechtslage. Imho ist das ja sogar Diebstahl, schliesslich gehört der Müll ja entweder mir oder der Stadt... da bin ich mir nicht ganz sicher... und für zwei Gardinenstangen und ein paar Spanplattentüren fahr ich jetzt nicht zum Recyclinghof ;)

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Das ist Sperrmüll und der hat nichts im Hausmüll zu suchen.

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#4
 Von 
Mayo
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 2x hilfreich)

"Das ist Sperrmüll und der hat nichts im Hausmüll zu suchen. "

Falsch, laut Recyclingverordnung unserer Stadt gehören Spanplattenreste in die graue Tonne und zwei zertretene Küchenschranktüren sind Reste.
Aber das ist nicht das Problem...

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#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Das ist falsch. Türen, Gardinenstangen etc. sind KEIN Hausmüll und ihr habt kein Recht darauf, dass die anderen Mieter eure Faulheit mit bezahlen müssen.

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#6
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Falsch !
Was nicht in die Tonne passt und auch nicht
zerkleinert werden kann- ist Sperrmüll.

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#7
 Von 
Mayo
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 2x hilfreich)

Abgesehen davon, dass wir uns von meiner Frage entfernen (also wem der Müll gehört und wer den einfach "mitnehmen" darf), stellt sich nun die neue Frage, was denn Spanplattenreste sind die explizit in die graue Tonne gehören?

Und mit Faulheit hat das nichts zu tun, schliesslich sind Spanplattenreste erlaubt, bezahlen wir für die Entsorgung und ökonomisch ist es mit nichts zu rechtfertigen, wenn man für eine Plastiktüte voller Holzbrettchen zum Recyclinghof fährt... es geht ja nicht darum mit der kompletten Wohnungseinrichtung alle Tonnen zu verstopfen...

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#8
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wenn deine Spanplatten dafür sorgen, dass die Tonne schneller voll ist, evtl. eine zusätzliche Leerung braucht, sind das Mehrkosten, die wegen dir auf alle Mieter abgewälzt werden. Aber das willst du einfach nicht verstehen, oder?

Im übrigen sortieren auch die Müllwerker Falschbefüllungen raus oder nehmen die Tonnen gar nicht erst mit, so dass der Vermieter dann die Falschbefüllung raussuchen muß. Somit ist es also durchaus erlaubt, was der Vermieter machte. Was also haben eure Gardinenstangen da zu suchen? Und offenbar reden wir ja wohl von mehr als nur Gardinenstangen und Küchenspanplatten, wenn ich da an diesen Absatz von dir erinnere:

quote:
Ich entsorgte erneut und mittlerweile wird alles was ich im Rahmen meiner Auszugsarbeit wegschmeisse vom Vermieter aus der Tonne geholt. Ich habe nun Angst, das er all den Müll in meinem Teil der Doppelgarage hortet (wozu er mir ja seit dieser Zeit den Zugang verwehrt, indem er sie einfach abgeschlossen hat) und bei Auszug mir den ganzen Krempel vor die Füsse kippt


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#9
 Von 
Mayo
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 2x hilfreich)

"Wenn deine Spanplatten dafür sorgen, dass die Tonne schneller voll ist, evtl. eine zusätzliche Leerung braucht, sind das Mehrkosten, die wegen dir auf alle Mieter abgewälzt werden. Aber das willst du einfach nicht verstehen, oder?"

Spanplattenreste sind erlaubt in der grauen Tonne und wir zahlen dafür, dass die graue Tonne auch mit konformen Müll befüllt werden darf. Das dies die Tonne befüllt liegt in der Natur der Dinge... aber das willst du einfach nicht verstehen, oder?

"Im übrigen sortieren auch die Müllwerker Falschbefüllungen raus oder nehmen die Tonnen gar nicht erst mit, so dass der Vermieter dann die Falschbefüllung raussuchen muß. Somit ist es also durchaus erlaubt, was der Vermieter machte."

Keine Falschbefüllung, daher ist der Absatz sinnfrei.

"Und offenbar reden wir ja wohl von mehr als nur Gardinenstangen und Küchenspanplatten, wenn ich da an diesen Absatz von dir erinnere:"

Spekulation, aus Reduktionsgründen habe ich vertrocknete Topfblumen und Staubsaugerbeutel hier nicht explizit erwähnt, weil sie auch nichts zur Situation beitragen...


Nun möchte ich mich nicht weiter im Offtopic rumtreiben und zurückkommen auf meine Frage: "Wem gehört der Müll in der Tonne?"





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-- Editiert Mayo am 04.11.2012 14:46

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#10
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Ich kenne es so, das man erst am Tag der Müllabfuhr die Tonne mit seinem Auszugsmüll auffüllt, aber nur, wenn dort noch Platz ist.
Und wenn die Sorge besteht, das der bisher angefallene 'Sondermüll' eine Garage füllt, dann handelt es ja wohl um mehr als nur eine 'Plastiktüte voller Holzbrettchen'.

PS: Wenn der Vermieter keinen Zugang zur gemieteten Garage gewährt, dann solltet ihr euch auf den Standpunkt stellen, das die Garage inzwischen wieder im Besitz des Vermieters ist, und somit keine Mietzahlung mehr erfolgen muß.
Und wenn der Vermieter in seiner Garage Sachen sammelt, dann ist da ja nicht euer Problem...

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#11
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
"Im übrigen sortieren auch die Müllwerker Falschbefüllungen raus oder nehmen die Tonnen gar nicht erst mit, so dass der Vermieter dann die Falschbefüllung raussuchen muß. Somit ist es also durchaus erlaubt, was der Vermieter machte."

Keine Falschbefüllung, daher ist der Absatz sinnfrei.


Dann hast du nicht verstanden, worauf ich hinaus will. Wenn der Vermieter oder sein Hausmeister den Müll sortieren dürfen bzw. müssen, damit er schlußendlich dann doch abgeholt wird, dann darf er auch sonst den Müll untersuchen und sortieren, wenn er es für notwendig hält.

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#12
 Von 
Mayo
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja, im Moment sind es tatsächlich die "Holzbrettchen", wobei halt auch schon andere Sachen "fehlten", aber das ist ja auch nicht der Punkt. Es geht mir um den begründeten Verdacht, dass der Vermieter pö-a-pö unseren Müll aus der Tonne entfernt (und da können dann auch deutlich unangenehmere Sachen als Holzbrettchen dabei sein, wenn ich mal an die grüne Tonne denke) und diese uns dann bei der Übergabe irgendwohin kippt oder wer-weiss-was damit anstellt. Um diesen Akt des Entfernens entgegenzutreten meine Frage, wem denn nun der Müll gehört und wer ihn aus der Gemeinschaftstonne entfernen darf?

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#13
 Von 
Mayo
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 2x hilfreich)

"Dann hast du nicht verstanden, worauf ich hinaus will. Wenn der Vermieter oder sein Hausmeister den Müll sortieren dürfen bzw. müssen, damit er schlußendlich dann doch abgeholt wird, dann darf er auch sonst den Müll untersuchen und sortieren, wenn er es für notwendig hält. "

Also meinst Du, dass mein Müll in der Tonne nicht mehr mein Eigentum ist, sondern in das Eigentum des Vermieters übergeht? Wenn dem so ist, brauch ich mir ja keine Gedanken mehr darüber machen, was ER dann mit SEINEM Müll anstellt :)

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#14
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ich kapiere jedenfalls langsam, wer für die Zerrüttung des Mietverhältnisses ursächlich ist.

Der Mehrmüll, der bei einem Auszu/-umzug oder einer Renovierung anfällt kann nicht einfach aus Bequemlichkeit auf die übrigen Mietparteien verteilt werden. Das ist es, was ihr macht. Und erfahrungsgemäß finden die anderen Mietparteien das absolut nicht witzig, sondern beschweren sich früher oder später beim Vermieter, weil sie nicht einsehen, höhere Müllgebühren zahlen zu müssen wegen der FAulheit und Uneinsichtigkeit der einen Mietpartei. So siehts aus.

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#15
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wenn der Vermieter dir bei der Übergabe alten Müll anlasten will, dann muß er beweisen, das es sich um deinen Müll handelt, der von dir nicht entsorgt wurde. Das wird er nicht können, wenn er selbst die Abholung durch Entfernen aus der Tonne verhindert hat...

Die Übergabe machst du am besten zusammen mit einem Zeugen (was wohl auf jeden Fall sinnvoll ist, wenn bereits ein Anwalt aktiv ist), der bestätigen kann, ob die Wohnung müllfrei war oder nicht. Fotos zur Dokumentation des Zustandes vor Übergabe können auch nicht schaden.

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#16
 Von 
Mayo
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 2x hilfreich)

@ joebeutel: Danke, damit kann ich was anfangen :)



"Ich kapiere jedenfalls langsam, wer für die Zerrüttung des Mietverhältnisses ursächlich ist."

Das wage ich auf Grundlage meines Informationsvorteils zu bezweifeln.

"Der Mehrmüll, der bei einem Auszu/-umzug oder einer Renovierung anfällt kann nicht einfach aus Bequemlichkeit auf die übrigen Mietparteien verteilt werden. Das ist es, was ihr macht. Und erfahrungsgemäß finden die anderen Mietparteien das absolut nicht witzig, sondern beschweren sich früher oder später beim Vermieter, weil sie nicht einsehen, höhere Müllgebühren zahlen zu müssen wegen der FAulheit und Uneinsichtigkeit der einen Mietpartei. So siehts aus."

Abgesehen davon, dass es die von Dir erwähnten anderen Mieter gar nicht gibt, steht die Thematik nach wie vor nicht zur Diskussion, scheint aber ein Steckenpferd von Dir zu sein. Und ich dachte nach Deinem letzten Beitrag schon an eine Besinnung auf eine sachdienliche Informationsebene...

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" "

-- Editiert Mayo am 04.11.2012 17:12

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#17
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wenn es keine anderen Mietparteien gibt, wieso schreibst du dann was von gemeinschaftlichen Tonnen?

Und im übrigen schildere ich nur die regelmäßige Praxis. Fast monatlich kommen Mieterbeschwerdeschreiben über Sperrmüll, den ausziehende Mieter hinterlassen, und wo die sich Beschwerenden dann gleich ankündigen, dass sie für diese Kosten nicht aufkommen werden.

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#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
Wenn es keine anderen Mietparteien gibt, wieso schreibst du dann was von gemeinschaftlichen Tonnen?

Weil der Vermieter ebenfalls im Objekt wohnt und die Tonne mit ihm gemeinschaftlich genutzt wird. Dazu muss man nur mal aufmerksam das Thema lesen ;-)

Solange die Tonne nicht überfüllt wird und solange die Abfallordnung der jeweiligen Gemeinde die Entsorgung explizit erlaubt, gibt es für den Vermieter keine Handhabe für das, was er da tut. So einfach ist es. Auch wenn hier 20mal hin- und herdiskutiert wurde.
Und wenn der Mieter es schafft, den Sperrmüll zu zerkleinern, dass nichts verstopft und dass es verteilt auf die Wochen/Monate nichts überfüllt, hat der Vermieter ebenfalls kein Anrecht, das zu verweigern.

Das ändert nichts daran, dass Sperrmüll gesondert als Sperrmüll zu entsorgen ist, wenn es nicht in die Tonne passt oder wenn die Gemeinde die Entsorgung in der Tonne nicht erlaubt. Beides liegt laut Autor aber nicht vor.

Auch Mehrkosten sind nicht ersichtlich, solange wie gesagt nichts überfüllt ist. Der Mieter dürfte auch hier eine Pauschale bezahlen als Teil der Nebenkosten und damit Anrecht haben, dass die Tonne jedesmal gelehrt wird. Wenn der Vermieter dann nur sehr wenig am Abholtag drin hat, kann der Mieter die Tonne normal füllen, auch wenn er dann mehr drin hat als der Vermieter.

Davon ab: Man sollte diesem Fall den Anwalt überlassen, wenn der sowieso schon aktiv ist. Mit der Frage "Wer besitzt den Müll" würde ich gar nicht ins Feld ziehen. Vielmehr mit der Frage "Die Entsorgung war rechtmäßig anhand der Müllverordnung der Gemeinde und daher ist es persönliches Privatvergnügen, wenn der Vermieter den Müll aus der Tonne entfernt und hortet. In der Verantwortung des Mieters liegt die fachgerechte entsorgung nicht mehr, wenn der Vermieter den Müll hortet."
Die Miete für die Garage würde ich wegen Verweigerung des Zugangs ebenfalls verweigern und seit Zeitpunkt der Verweigerung aufrechnen. Ich würde zudem explizit ankündigen, dass man etwaigen vom Vermieter dort angesammelten Müll nicht entsorgt.

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