Vermieter kommt unangekündigt und droht mit Kündigung

5. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
ip584380-34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter kommt unangekündigt und droht mit Kündigung

Hallo zusammen,

wir haben 2 immense Probleme mit unserer Vermieterin und evtl kann mir jemand eine Einschätzung geben, ob es langsam Zeit wäre für einen Gang zum Anwalt.

Problem 1:
Dezember 2023 schwerer Wasserschaden entdeckt, undichtes Dach, im Kinderzimmer meiner Tochter. Bereits vorher hustete Sie nachts stark und tränten tagsüber die Augen. Wir entdeckten ein riesigen nassen Fleck, wo sich später auch Schimmel bildete. Bei 3 Nachbarn sah es noch viel schlimmer aus. Schaden bei der Hausverwaltung gemeldet, ohne Antwort. Nach 2 Wochen erneut gefragt, keine Antwort. Im Januar 2024 mit Mietkürzung gedroht, wenn keine verbindliche Aussage zur Schadensbehebung erfolgt. Ab Februar 2024 Miete um 25% gekürzt, da keine Meldung erfolgte und zwischenzeitlich der Allergologe eine Allergie gegen Schwarzschimmel bescheinigte, sowie andere gemeldete Schäden, Abflussrohr im Hauswirtschaftsraum undicht, nicht behoben wurden. Außerhalb Ihres Zimmers hustete unsere Tochter kaum noch und somit war das Zimmer nur eingeschränkt nutzbar und geschlafen hatte sie die Zeit über bei uns. Die Hausverwaltung bestätigte die Mietkürzung schriftlich und gab bekannt, daß eine Reparatur geplant sei, aber noch nicht wisse wann.
Oktober 2025 wurde das Dach endlich repariert und November 2025 erfolgt die vollständige Mietzahlung. Jetzt will die Vermieterin 15% der kompletten einbehalte Summe haben, Sie hat der Hausverwaltung 2025 gekündigt, und wenn diese nicht gezahlt wird, fast 10.000 Euro, wird das Mietverhältnis gekündigt, da der Schimmelbefall und Allergie keine Kürzung berechtigen würden. Das sehe ich anders.

2. Vor 8 Wochen hatte sich ein Handwerker angemeldet, um Köder gegen Mäuse in den Wänden auszulegen. Da dieser schon mal da war, vereinbarte ich einen Termin und teilte direkt mit, das nur meine Kinder, 15 und 14, vor Ort sind, aber da das Auslegen nur 5 Minuten dauert und der Schädlingsbekämpfer mir bekannt ist, sah ich darin kein Problem. Im Nachhinein kam heraus, daß die Vermieterin dabei und in der Wohnung war. Sie hatte dies direkt genutzt, um meine Tochter nach Ihrem Wohlbefinden auszufragen und hatte Ihr Zimmer betreten, sowie begutachtet. Meine Tochter traute sich nicht mit Ihr zu reden und antwortete immer nur kurz/knspp mit "Alles in Ordnung", weil Sie mit der Situation überfordert war, bzw auch nicht wusste wer die Person war. Ein Termin mit der Vermieterin wurde nie vereinbart, genauso wenig wurde Ihr "mitkommen" angekündigt. Durfte sie das so einfach?

Ich hoffe jemand kann mir da eine Richtung weisen. Wir suchen zwar bereits eine neue Wohnung, derzeit echt schwer. 2 Nachbarn hatten Anfang des Jahres wegen Ihrer Mietkürzung, wie hoch weiß ich nicht, die Kündigung erhalten. Diese sind auf einen Vergleich eingegangen, worüber die komischerweise nicht sprechen dürfen, und die Kündigung wurde zurück gezogen. Ich befürchte jetzt sind wir dran.

-- Editiert von User am 5. Mai 2026 20:45




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129771 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von ip584380-34):
Schaden bei der Hausverwaltung gemeldet,

Warum der Hausverwaltung und nicht dem Vermieter als Vertragspartner?



Zitat (von ip584380-34):
ohne Antwort. Nach 2 Wochen erneut gefragt, keine Antwort. Im Januar 2024 mit Mietkürzung gedroht,

Gibt es für die Miteilungen gerichtsfest Zustellnachweise?



Zitat (von ip584380-34):
Ab Februar 2024 Miete um 25% gekürzt,

Diese Zahl wurde von welcher fachlich kompetenten Person festgelegt / verifiziert=



Zitat (von ip584380-34):
Durfte sie das so einfach?

Ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
ip584380-34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Warum der Hausverwaltung und nicht dem Vermieter als Vertragspartner?

Die Hausverwaltung war als Verwalter eingesetzt, an die wir alle sämtliche Belange/Schäden melden mussten.

Zitat (von Harry van Sell):
Gibt es für die Miteilungen gerichtsfest Zustellnachweise?

Nur via Email, auf der ich am Ende auch die Bestätigung der Mietkürzung erhalten hatte.

Zitat (von Harry van Sell):
Diese Zahl wurde von welcher fachlich kompetenten Person festgelegt / verifiziert=

Kompetent ist hier relativ. Eine vorherige Beratung fand beim Mieterverein statt. Der dortige Anwalt wollte 30% kürzen und hatte ein sehr aggressives Schreiben aufgesetzt. Weil ich es nicht so extrem eskalieren lassen wollte, hatte ich selbst an die Hausverwaltung geschrieben.

Zitat (von Harry van Sell):
Ja

Der Vermieter darf unangekündigt in die Wohnung und Räume begutachten? Auf welcher Grundlage?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129771 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von ip584380-34):
Der dortige Anwalt wollte 30% kürzen

Dem würde ich dann durchaus Kompentenz unterstellen.



Zitat (von ip584380-34):
Auf welcher Grundlage?

Grundlage ist die Erlaubnis des Wohnunsbesitzers. Da diese hier vorlag ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ip584380-34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Grundlage ist die Erlaubnis des Wohnunsbesitzers. Da diese hier vorlag ...


Gebe ich nur teilweise recht. Die Erlaubnis gab es für den Schädlingsbekämpfer, aber nicht für den Vermieter. Mir fällt gerade auf, ich hätte erwähnen sollen, daß der Kontakt von Ihm selbst ausging zwecks Terminvereinbarung und nicht vom/über den Vermieter.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129771 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von ip584380-34):
Die Erlaubnis gab es für den Schädlingsbekämpfer, aber nicht für den Vermieter.

Und wie konkret kam die Vermieterin dann in die Wohnung? Hier
Zitat (von ip584380-34):
Im Nachhinein kam heraus, daß die Vermieterin dabei und in der Wohnung war.

las es sich so, als hätte die Tochter sie in die Wohnung eingelassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3499 Beiträge, 1353x hilfreich)

Mal angenommen, eure Miete würde 266.666 € betragen (das ist kein Komma, sondern ein Tausendertrenner). Davon 25% Minderung macht 66.666,50 €, hiervon wiederum 15% sind 9.999,975 €.
Ich rechne damit, dass eure Miete in 21 Monaten nicht 266.666 € beträgt, das wären 12.698,38 € pro Monat.

Selbst wenn nicht 15%, sondern 15 von 25 Prozentpunkten gemeint sind, wäre die Miete immer noch bei 3.174,60 € pro Monat. Auch das mag ich nicht so recht glauben.
10.000 € Minderung in 21 Monaten ist Wahnsinn, selbst wenn das bereits die 25% und nicht nur 15% sein sollen...
Dann wären wir bei 1.904,76 € pro Monat für die normale Miete.

Also hier stimmt was mit den Zahlen ganz und gar nicht.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#7
 Von 
ip584380-34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Also hier stimmt was mit den Zahlen ganz und gar nicht.


Unsere Miete betrug zum Zeitpunkt der Kürzung 1.900 Euro und um 475 Euro wurde gekürzt und summieren sich auf 9.975 Euro. Ja, verdammt viel Geld, aber in unseren Ort sind solche Preise mittlerweile normal.

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#8
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3499 Beiträge, 1353x hilfreich)

Zitat (von ip584380-34):
Ja, verdammt viel Geld, aber in unseren Ort sind solche Preise mittlerweile normal.

Ok, das ist ja krass...

Wie viele Zimmer hat die Wohnung, wie viele Personen leben drin? Wie viele Quadratmeter haben die Wohnung, bzw. das betreffende Zimmer?

Je mehr Anteil der Schimmelschaden an der Gesamtfläche/betroffenen Personen hat, desto mehr kann gekürzt werden. Wobei bereits das alleinige Vorhandensein eine (erhebliche) Minderung begründen dürfte.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40192 Beiträge, 6549x hilfreich)

Zitat (von ip584380-34):
Vermieter kommt unangekündigt und droht mit Kündigung
Dann ist meine Einschätzung: Das mit dem unangekündigten *Besuch* würde ich nicht weiter beackern. Was soll dabei herauskommen?
Sobald die Kündigung in Schriftform vorliegt, würde ich mir juristische Hilfe von einem Fachanwalt für Mietrecht oder beim Mieterverein holen.
Falls der Mieterverein hier evtl. nicht mehr tätig werden will... wäre der Gang zu einem *freien Fachanwalt* meine Empfehlung.
Zitat (von ip584380-34):
Jetzt will die Vermieterin 15% der kompletten einbehalte Summe haben, Sie hat der Hausverwaltung 2025 gekündigt, und wenn diese nicht gezahlt wird, fast 10.000 Euro, wird das Mietverhältnis gekündigt, da der Schimmelbefall und Allergie keine Kürzung berechtigen würden.
Auch ein Fachanwalt würde wahrscheinlich den Wortlaut dieses Vermieterschreibens lesen wollen.
Was genau schreibt sie also? Hat sie Rechtsgrundlagen und Fristen genannt?

Ihr habt von 02/24 bis 10/25 je 475,- einbehalten. Knapp 10.000,- Und davon will sie 15%, also ca 1.500,- von euch zurück?
Meint die Vermieterin, sie würde nur 10% Minderung akzeptieren?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19149 Beiträge, 10314x hilfreich)

Zitat (von ip584380-34):
ob es langsam Zeit wäre für einen Gang zum Anwalt.


Das ganze steht und fällt mit der Frage, ob 25% berechtigt waren oder zu hoch gegriffen waren - und ob die Mitteilung der Hausverwaltung so zu verstehen ist, dass die 25% akzeptiert wurden.

Wenn man ruhiger schlafen will, beauftragt man jetzt einen Anwalt. Ansonsten wartet man, bis die Kündigung kommt und beauftragt dann einen Anwalt.

Nachtrag: Das mit dem Vermieter in der Wohnung würde ich auf sich beruhen lassen. Er wurde herein gelassen. Damit ist der Drops gerlutscht.

-- Editiert von User am 6. Mai 2026 23:37

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42457 Beiträge, 14738x hilfreich)

1. Normalerweise kennen die Anwälte der Mietervereine die örtliche Rechtsprechung was Mängel angeht, recht gut. Vielleicht die Höhe der Minderung dort noch mal verifizieren lassen. Im übrigen wäre zu klären, wie die Bestätigung der Hausverwaltung für den Vermieter einzuordnen ist. Als Eingangsbestätigung des Schreibens oder aber als Akzeptanz der Mietminderung in der Höhe. Und selbst wenn man nur zu einer Eingangsbestätigung kommt, muss sich der Vermieter doch fragen lassen, wieso er die Mietminderung über einen so langen Zeitraum geduldet hat. In diesem Zusammenhang könnte auch von Interesse sein, wieso sich mit der Beseitigung des Mangels so viel Zeit gelassen wurde.

Worauf ich hinaus will: unter Berücksichtigung dieser Faktoren würde ich abwarten, ob die Eigentümerin wirklich einen Zahlungsanspruch geltend macht. Den müsste sie bei Gericht auf jeden Fall wesentlich substantiierter darlegen, als es bisher der Fall war, sich auch mit unseren hier geäußerten Bedenken auseinander setzen.

2. Zum Betreten der Wohnung vor einigen Monaten. Die Vermieterin wurde rein gelassen. Klar, Deine Tochter wurde überrollt. Aber, Fakt ist, dass die Vermieterin nicht gehindert wurde. Deshalb würde ich mein Augenmerk darauf richten, Wiederholungen zu verhindern. Das kann jetzt geschehen, indem Du ihr schriftlich und gerichtsfest (per Einschreiben) mitteilst, dass jedwedes Betreten der Wohnung durch sie der vorherigen Abstimmung mit Dir bedarf. Man könnte das auch schärfer formulieren, aber auf Konfrontation der härteren Art bist Du ja nicht aus und taktisch gesehen ist es durchaus sinnvoll, sich auch noch Steigerungsmöglichkeiten einzuräumen.

wirdwerden

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