Vermieter kontrolliert Wohnung

4. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Manecko
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter kontrolliert Wohnung

Servus,

Suche einen Rat, deswegen beschreibe ich hier mal mein Problem.

Vorab:
Es ist ein Zweifamilienhaus. Also Vermieter unten, wir oben. Nun ist es so, daß wir vor einem Monat diese Wohnung gemietet haben. Der Mietvertrag ist eig Standard, bis auf eines. Bei §15 Wo es um das Betreten der Wohnung geht, hatten sie dazugeschrieben "jederzeit wegen Zimmer OG". Nun ist es so, daß der Vermieter sein Hobbyzimmer hier oben hat und quasi durch den Gang(was auch gleichzeitig die Küche ist) gehen muss. Es würde ausdrücklich gesagt, dass in keine Zimmer oder sonst was reingeschaut wird. Wir sagten okay. Die Wohnungstür ist abschließbar, was sie aber deswegen nicht ist. Nun ist uns gestern aufgefallen, dass die Frau von ihm(auch Vermieterin) mindestens an der Küche und im Badezimmer war und das in unserer Abwesenheit.
Ob sie das nun seid Anfang am tut wissen wir nicht. Nun möchten wir natürlich nicht mehr, das hier einfach durchsparziert wird. Was können wir also tun, was auch das Hobbyzimmer betrifft.

Falls noch Fragen bestehen, einfach losschießen.

MfG
Manecko

-- Editiert von Moderator am 04.07.2019 23:59

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Manecko):
Bei §15 Wo es um das Betreten der Wohnung geht, hatten sie dazugeschrieben "jederzeit wegen Zimmer OG".
Nun ist es so, daß der Vermieter sein Hobbyzimmer hier oben hat und quasi durch den Gang(was auch
gleichzeitig die Küche ist) gehen muss.


Da ist doch Ärger vorprogrammiert......

Zitat (von Manecko):
Es ist ein Zweifamilienhaus. Also Vermieter unten, wir oben.


Ihr wisst, dass in so einem Fall der Vermieter Euch jederzeit ohne Angabe von Gründen die Wohnung kündigen kann ??? (mit 6 Monaten Frist)

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Manecko
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Ihr wisst, dass in so einem Fall der Vermieter Euch jederzeit ohne Angabe von Gründen die Wohnung kündigen kann ??? (mit 6 Monaten Frist)
Wieso sollte er uns da jederzeit kündigen können?.

-- Editiert von Moderator am 04.07.2019 23:59

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Manecko):
Wieso sollte er uns da jederzeit kündigen können?.


Weil er dazu per Gesetz das Recht hat....

https://www.mieterbund.de/index.php?id=481

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Für die Zukunft: Eine solche Wohnung sollte man nur mieten, wenn wirklich nichts anderes möglich ist und man sonst auf der Straße steht. Das kann nur schiefgehen.

Für jetzt: Neue Wohnung suchen. Diese schlechte Gefühl wird bleiben. Die Vermieter können jederzei in eure Wohnung. Es reicht, das zu wissen um euch unwohl zu fühlen. Ihr seid prinzipiell nie wirklich ungestört.

Ad hoc könntet ihr überlegen, ob ihr den Rest der Wohnung irgendwie abschließen könnt. Also praktisch jede Tür einzeln abschließen, wenn ihr nicht da seid. Wenn ihr da seid, würde ich die Wohnungstür tatsächlich von innen verriegeln. Dann muss der Vermieter halt klingeln. Das ist zumutbar. Nicht zumutbar dagegen ist, dass er plötzlich unerwartet im Gang steht, wenn ihr ins Bad wollt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Manecko
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe es eben nachgelesen.
Scheinbar ist es tatsächlich so, dass sie jederzeit kündigen können. Danach ist man immer schlauer...
Das schlimme ist nur, bis man eine neue Wohnung gefunden hat, kann dauern. Das in dieser Zeit so hinzunehmen ist schwer.
Die Zimmer sind verschließbar, bis auf die Küche.
Aber das sind nur 0815-Zimmertürschlösser. Könnte die evtl auswechseln.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

U.U. könnte man auch den Vermieter mal was beibringen. Wenn er unerlaubt Eure Wohnung betritt und zudem noch die Zimmer, dann könntet Ihr Anzeige erstatten wegen Hausfriedensbruches und fristlos kündigen. Die dann entstehenden Kosten (Umzug/Makler etc.) könnte man dann dem Vermieter aufs Auge drücken.

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Wenn er unerlaubt Eure Wohnung betritt und zudem noch die Zimmer, dann könntet Ihr Anzeige erstatten wegen Hausfriedensbruches und fristlos kündigen.
In dieser Konstellation? Das halte ich für unwahrscheinlich. Bei Anmietung war die Situation schon so. Man könnte höchstens versuchen zu argumentieren, dass die Wohnung so nicht bewohnbar ist. Aber das wird echt schwierig. Eine fristlose Kündigung ist meiner Meinung nach in diesem Fall nahezu aussichtslos. Wie will man denn gerichtsfest beweisen, dass der Vermieter in den anderen Zimmern war?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Manecko):
Das in dieser Zeit so hinzunehmen ist schwer.
Zitat (von Manecko):
Nun möchten wir natürlich nicht mehr, das hier einfach durchsparziert wird. Was können wir also tun,
Mir würde da am besten der Vorschlag mit dem Klingeln gefallen.
Will der Vermieter in sein Hobbyzimmer, könnte er jederzeit hineingehen. Ihr lasst ihn herein.
Wenn ihr nicht da seid, darf er alleine, ohne Klingeln ;) .
Vielleicht ist das eine Lösung im Guten?
Er ist zur Rücksichtnahme verpflichtet und kann nicht wegen jedem vergessenen Teilchen immer durch eure Küche spazieren. Vielleicht ändert er seine Gewohnheiten, ihr wohnt erst einen Monat dort.
Und inzwischen haben beide gesehen, *wie es so bei euch ausschaut*...vielleicht hört die Neugier auch auf.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Da wäre ich nicht eingezogen, da ist Ärger vorprogrammiert.

Mit dem Klingeln wenn jemand daheim ist funktioniert auch nicht.
Was wenn der Vermieter Sonntags morgens um 6 Uhr meint in seinen Hobbyraum zu wollen, oder Nachts um 2 Uhr, weil er gerade Lust dazu hat.?
Ich würde mich nicht aus dem Bett klingeln lassen wollen.

Hat der Vermieter keinen Keller, wo er einen Hobbyraum unterbringen könnte?
Klingt für mich etwas, als ob er diesen Hobbyraum extra dort hat um jederzeit in die Wohnung zu kommen.

Was genau ist es für ein Hobbyraum?

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

essey,

er hat nun mal seinen Hobbyraum da oben, das ist vertraglich gesichert. Wieso soll sich der Vermieter jetzt in den Keller drängen lassen? Und dass da jemand in der Küche war, das ist doch offensichtlich der Gang zum Hobbyraum, wenn ich das richtig verstanden habe. Der darf nun mal vom Vermieter beliebig oft genutzt werden. Bleibt nur, den Rest bei Abwesenheit abzuschließen und eine neue Wohnung suchen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von essey):
Mit dem Klingeln wenn jemand daheim ist funktioniert auch nicht.
Woher weißt du das? Bisher war es nur ein Vorschlag aus dem Forum.
Zitat (von essey):
Da wäre ich nicht eingezogen, da ist Ärger vorprogrammiert.
Ist aber nun mal so. Sie SIND eingezogen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Manecko):
Aber das sind nur 0815-Zimmertürschlösser. Könnte die evtl auswechseln.

Dafür gibt es nur ca. 40 Schlüssel. Und mit einem Kleiderbügel gehen die alle auf ...

Kauft euch Steckschlösser, die sind effektiv ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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