Vermieter korrigiert Nebenkostenabrechnung nicht

13. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nani1109
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter korrigiert Nebenkostenabrechnung nicht

Also ich brauche jetzt mal einen Rat von jemandem mit Ahnung. Mein Vermieter rechnet immer 12 Monate rückwirkend ab, also am 27. Dezember 2016 ging bei mir die Nebenkostenabrechnung für die Zeit vom 01.01.15 bis 31.12.2015 ein (Er rechnet immer im letzten Monat der gesetzlichen Frist ab)
Bei dieser hat er eine gesamte Warmmiete vergessen(oder was auch immer) nicht mit berechnet, sodass die Abrechnung komplett falsch ist.
Des weiteren waren noch Kosten von der Abrechnung von 2015 (für das Jahr 2014) offen, von denen wir etwas schon in Raten abbezahlt haben. Diesen noch offenen und schon bezahlten Betrag hat er nicht aufgelistet, wodurch ich nun auch nicht nachvollziehen kann was genau noch offen ist.
Jetzt habe ich meinem Vermieter vorletzte Woche per Post dazu aufgefordert mir eine korrigierte Abrechnung zu erstellen und zeitnah zuzuschicken, da das Jobcenter diese Abrechnung benötigt.
Leider habe ich bis dato nichts von ihm gehört.
Bis wann muss er diese denn nachreichen? Oder sollte ich zur Verbraucherzentrale oder gar zum Anwalt zu einer Beratung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Nani1109):
Bei dieser hat er eine gesamte Warmmiete vergessen

Warmieten haben da eigentlich nichts drin zu suchen.
Die Vorrauszahlungen kommen da üblicherweise rein.



Zitat (von Nani1109):
sodass die Abrechnung komplett falsch ist.

Nö, diese Schlussfolgerung ist falsch. Das wäre höchstens der Endbetrag falsch



Zitat (von Nani1109):
Des weiteren waren noch Kosten von der Abrechnung von 2015 (für das Jahr 2014) offen, von denen wir etwas schon in Raten abbezahlt haben. Diesen noch offenen und schon bezahlten Betrag hat er nicht aufgelistet, wodurch ich nun auch nicht nachvollziehen kann was genau noch offen ist.

Wieso nicht? Mit Stift und einem Blatt Papier kann man das auch schnell selbst machen. Warum sollte das der Vermieter machen?



Zitat (von Nani1109):
Leider habe ich bis dato nichts von ihm gehört.

Der Vermieter scheint ja durchaus eine längere Reaktionszeit zu haben, einfach noch was warten?

Was sagt denn der Zustellnachweis, wann das Schreiben zugestellt wurde?
Für den Fall das man keinen Zustellnachweis hat, sollte man davon ausgehen, das das Schreiben nicht angekommen ist. Dann wäre es zu empfehlen, das schnellstens nachzuholen. Falls noch nicht geschehen, sollte man dann auch eine Frist nach Datum (14 Tage mindestens) setzenfür die Zusendung der Korrektur.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Sind die Fehler hier denn so offensichtlich, dass man die Abrechnung selbst korrigieren koennte?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wenn doch lediglich eine Vorauszahlung nicht berücksichtigt wurde, dann kann man das doch mitteilen.

Allerdings sollten Sie doch selber wissen, wann Sie welche Rate Ihrem VM für die BK 2014 gezahlt haben.

0x Hilfreiche Antwort

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