Vermieter kümmert sich um nichts

30. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
lukas0105
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 120x hilfreich)
Vermieter kümmert sich um nichts

Wir haben folgendes Problem:
Seit mehreren Wochen wird von einigen Mietern in 2 oder 3 Kellern der Müll abgelagert, da diese keine Müllgebühren und Müllbanderolen bezahlen.
Der Geruch und der Dreck sind einfach widerlich!
Darauf haben wir unsere VM bereits 2mal hingewiesen.
Seit ca. 1 Woche ist auch der Hinterhof betroffen. Hier liegen ca. 5-6 offene Müllbeutel rum.
Es geht ja nicht nur um den Geruch, sondern vielmehr um das Ungeziefer und vorallem Mäuse und Ratten.
Heute hatten wir eine Maus in der Wohnung. Zum Glück haben wir einen netten Opa, welcher sich der Sache angenommen hat und das Vieh erwischt und getötet hat. Aber bei solchen Sachen hört mein Verständnis echt auf. Zwar haben wir die Wohnung schon gekündigt, müssen aber noch 2 Monate aushalten.
Es stellt in meinen Augen einen Mietmangel dar, wenn man sogar die Viecher in der Wohnung hat.
Wir haben die VM heute zum 3mal aufgefordert und auch eine Frist gesetzt, den Müll entsorgen zu lassen und eine Fachfirma zur Bekämpfung der Mäuse, Ratten und des Ungeziefers einzusetzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kürzen wir die Miete. Sind wir dazu berechtigt und wenn ja in welcher Höhe?
Kann uns jemand helfen?
Danke im voraus!!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JHG
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 23x hilfreich)

Lieber Lukas,

Dein Beitrag ist wieder ein gutes Beispiel, warum das Deutsche Mietrecht überarbeitet werden muss. Deine Nachbarn benehmen sich asozial, dafür willst Du auch noch Deinen Vermieter, der diese Leute sicher gerne loswerden würde, schädigen. Dein Vermieter kann aber Deinen Nachbarn nicht mal kündigen.

Eine Mietminderung kannst Du erst nach fruchtlosem Fristablauf eines Mängelbeseitigungsverlangen mit vorher angekündigter Mietminderung geltend machen.

Die Nutzungseinschränkung Deiner Wohnung sehe ich in diesem Fall bei höchstens 5%.

Da dieses sowieso für nur noch 2 Monate zum Tragen kommt, solltest Du genau abwägen, ob es sich dafür lohnt, sich mit dem Vermieter zu verfeinden, schließlich trifft man sich immer 2 mal im Leben. Handle so, als wenn Du Eigentümer Deiner Wohnung wärest, was würdest Du dann tun?

Mit freundlichen Grüßen,

JHG

-- Editiert von JHG am 30.08.2006 16:13:33

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#2
 Von 
guest123-2175
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
JHG
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 23x hilfreich)

Liebe derbe Locke,

ich hoffe bist nicht gleiches Gesocke,
sondern arbeitest hart und ehrlich,
so etwas empfände ich als herrlich.
Du schreibst so süss an Deinem Status,
hast nichts zu sagen, ohne der Muse Kuss,
aber kleine Frau, liebe derbe Locke,
fall vor mir nicht in die Hocke,
ich schreibe auch nur in Maßen!
Mit versucht-freundlichen Grüßen,

JHG

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#4
 Von 
lukas0105
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 120x hilfreich)

Hallo,
also zum einen finde ich es in diesem Forum immer wieder wunderbar, dass man hier nicht für ernst genommen wird. Anscheinend würde Euch eine solche Situation auch noch Spaß geben.
Ich will hier meine VM mit sicherheit nicht ärgern oder mich mit ihr verfeinden. Diese Person wurde bereits 2mal aufgefordert, sich darum zu kümmern. Und jetzt habe ich auch noch - die nichts dafür kann - auch noch das Viehzeug in der Wohnung.
Nee, also echt nicht.
Mit den Individuen, welche die VM sich freiwillig ins Haus geholt hat, muss sie schon selbst fertig werden. Sicherlich sind wir in 2 Monaten zum Glück hier weg, aber ich will deshalb trotzdem nicht als Assi leben und mir meine Wohnung mit Tierchen teilen. Man kann ja nicht mal mehr die Fenster öffnen und lüften. Man muss noch dran denken, dass ja neue Tierchen den Weg in meine schöne warme Wohnung finden könnten.
Also hier hört echt der Spaß auf.
Danke für den Hinweis mit den 5% Mietminderung. Diese werde ich auch für nur noch 2 Monate durchziehen. Muss ich von der Warm- oder Kaltmiete kürzen?

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#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Mietminderung von der Warmmiete oder Bruttomiete.

-----------------
" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang
"

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#6
 Von 
guest123-582
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Da Sie eine Frist zur Besitigung des Mangels unter Androhung einer Mietminderung bei Nichtbeseitigung gesetzt haben, können Sie nach fruchtlosem Ablauf die Miete mindern.

In welcher Höhe dies möglich ist, entnehmen ie am besten den einschlägigen Seiten des Mieterschutzbundes oder Mietrechts


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#8
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@ daddl6

Rechtsgrundlage gibt es, da such aber selber nach

-----------------
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"

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