Vermieter kündigt nach 4 Monaten wegen Eigenbedarf

22. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fischi123456
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter kündigt nach 4 Monaten wegen Eigenbedarf

Hallo,

Ich habe hier ein paar Fragen und hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

Es geht um einen Freund von mir der mit seiner Freundin zusammen gezogen ist.

Deren Vermieter kam zu ihnen und hat ihnen mitgeteilt das sie nach nur 4 Monaten ausziehen müssen da er die Wohnung nun selbst benötigt.
Grund hierfür wäre das es in seiner Ehe nicht mehr läuft und er nun diese Wohnung möchte.

1. Kann man hier nix dagegen machen da es Eigenbedarf ist?

2. Sie haben sehr viel Geld in neue Möbel, streichen etc. Gesteckt extra für diese Wohnung?
Gibt's da irgendwie Schadensersatz falls sie Raus müssen? Oder ist das persönlich Pech?

3. Greift hier nicht die Sozialregel ( da man eine Trennung ja schon länger erahnen konnte)?
Man trennt sich ja nicht von heute auf morgen?

4. Kann er sie nach 3 Monaten einfach rauswerfen und sie sitzen dann auf der Straße?

Sie wollen eigentlich nicht in einen Gerichtsprozess o. Ä da man sich eig. gut versteht...

Über Antworten würde wir alle uns freuen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Was genau steht denn in der Kündigung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Fischi123456):
Man trennt sich ja nicht von heute auf morgen?

Manche schon, kommt immer auf die Umstände an.
Zitat (von Fischi123456):
Kann man hier nix dagegen machen da es Eigenbedarf ist?

Wenn es ein wirklicher Eigenbedarf ist, besteht wenig Chance, jedoch wie wie wurde die Kündigung denn formuliert?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Schau mal hier: https://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarfskuendigung-haertefall/#II-2

Dort ist ein altes Urteil vom LG Köln zitiert, welches auf dich genau passen könnte. Fazit wäre, dass aufgrund der Anfangsinvestitionen des Mieters entweder ein Härtefall vorliegt oder der Vermieter diese finanziell ausgleichen müsste. Aber das Urteil ist recht alt und ich kenne die Urteilsbegründung nicht. Ich kann daher nicht einschätzen, wie es aktuell aussieht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Was genau steht denn in der Kündigung? Und gibt es überhaupt eine schriftliche Kündigung? Denn was der Vermieter sagt, und mehr steht ja oben nicht, ist ausgesprochen schnuppe...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Fischi123456
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Schriftlich erfolgte noch keine Kündigung.

Danke euch für die Antworten!
Sobald etwas schriftlich vorliegt werde ich mich hier nochmals melden

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Und derweil könnten Sie in den Mieterverein eintreten, eine Rechtsschutzversicherung abschließen etc. Denn viele solcher Kündigungen sind rechtlich angreifbar - aber da braucht man professionelle Hilfe.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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