Vermieter lässt Partner nicht einziehen

9. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
herrleo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter lässt Partner nicht einziehen

Guten Abend,

Ich wollte bei meiner Freundin einziehen, wir haben den Vermieter darüber informiert.

Nun haben wir ein Schreiben von der Hausverwaltung erhalten, dass dies nicht Gedudet wird,

Zitat aus dem Brief:

"Das von Ihnen angemietete Apartment verfügt über 34m² Wohnfläche und ist abrechnungstechnisch für eine Person veranschlagt. Laut gültigem Mietvertrag vom 31.01.18 erfolgt die Umlage sämtlicher Betriebskosten nach Quadratmetern. Lediglich die Umlage der Heizkosten erfolgt nach Verbrauch gemäß der Verordnung der Heizkostenabrechnung. Der Einzug einer weiteren Person in das 1-Personen Apartment würde somit zwar die Betriebskosten erhöhen, Sie könnten jedoch der Wohnung abrechnungstechnisch nicht zugeteilt werden.

Wir weisen sie bereits heute darauf hin, dass wir einen dauerhaften Aufenthalt Ihres Partners im vorgennanten Apartment nicht dulden werden."


Ist das rechtlich erlaubt? Darf der Vermieter das?


Vielen Dank im Vorraus!


LG

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von herrleo):
dass wir einen dauerhaften Aufenthalt Ihres Partners
Moin, dauerhaft wird das nicht geduldet. Diesen Hinweis darf der Vermieter geben. Ja.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Schau dir bitte § 553 BGB an. Ist der Wunsch des Zusammenzugs zum Lebenspartner erst nach Abschluss des Mietvertrages entstanden? Dann ist der Vermieter zur Zustimmung in aller Regel verpflichtet. Eine Überbelegung liegt bei 2 Personen auf 34m^2 rein rechtlich nicht vor. Abrechnugnstechnische Probleme auf Seiten des Vermieters spielen keine Rolle. Eine Mieterhöhung wird er wegen des Zusammenziehens normalerweise auch nicht durchsetzen können, sofern in der Kaltmiete keine verbrauchsabhängigen Nebenkosten enhalten sind.

Bleibt dir Frage, wie ihr weiter vorgeht. Die Mieterin könnte den Vermieter noch einmal explizit auf die Rechtslage hinweisen, alle dort geforderten Informationen angeben (insbesondere auch die Daten des Lebenspartners), eine Mieterhöhung verweigern und den Vermieter auffordern, dem Zusammenzug bis zum (Datum+14 Tage) zu genehmigen. Andernfalls würde umgehend Klage auf Zustimmung erhoben.

Ob das wirkt, ist eine andere Frage. Und ob ihr in so einer kleinen Wohnung zusammenleben könnt, ist ebenfalls eine andere Frage. Ob ihr dann wirklich klagen wollt, ist wiederum euch überlassen. Theoretisch könntet ihr auch ohne Genehmigung zusammenziehen. Eine darauf gestützte Kündigung des Vermieters wäre rechtsmissbräuchlich, wenn er die Genehmigung hätte erteilen müssen. Das ist aber natürlich ein Risiko.

PS: HIer ein BGH Urteil zu eurer Situation: BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 371/02 .

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Ich verstehe das Argument des VM nicht, es handelt sich doch hier um eine normale Wohnung?
Oder handelt es sich so um eine Art Hotelbetrieb? Ist das eine Art Pauschalmiete?

Ansonsten würde ich sagen, dass dies jedenfalls kein berechtigter Grund ist, das Untermietsverhältnis/Zuzug abzulehnen.
Und ich sehe auch nicht, dass dem VM hier sonst wirklich ein Schaden ensteht

Weder wäre die Wohnung damit überbelegt, noch scheint der VM persönliche Probleme mit deinem Partner zu haben. Das wären legitime Gründe

Der VM sollte also zustimmen, ansonsten könnt ihr auf Zustimmung klagen.
Und auf eventuellem Schadensersatz

In der Regel dürfte der VM da wohl einknicken, da er sinnvollerweise seine Chancen vor einem Gerichtsentscheid abchecken lassen wird.



-- Editiert von der_böse_Vermieter am 09.11.2018 20:44

-- Editiert von der_böse_Vermieter am 09.11.2018 20:54

-- Editiert von der_böse_Vermieter am 09.11.2018 20:56

1x Hilfreiche Antwort

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