Hallo,
der Vermieter hat bei der Nebenkostenabrechnung eine Reparatur zum Teil, 150€ , auf den Mieter umgelegt.
Nach kurzer Recherche kam raus, dass die Kosten nicht auf den Mieter umgelegt werden können und dies wurde dem Vermieter mitgeteilt.
Er sagte, ja das stimmt. Er würde es aber trotzdem gut finden, wenn wir das zahlen. Der habe einerseits hohe Kosten wegen der Heizung gehabt, andererseits garantiere er uns "die nächsten Jahre keine Mieterhöhung" zu machen.
Sollte ich die Summe bezahlen? Staffel oder Indexmiete haben wir im Vertrag nicht festgehalten.
Kann er die Miete einfach erhöhen, ohne bauliche Modernisierung? Einen Mietspiegel gibt es in unserem Ort nicht.
Befürchte halt, wenn ich bezahle, das es dann nicht der letzte Mangel war, der auf mich umgelegt wird bei Bedarf.
Klingt andererseits aber auch so, als wenn ich nicht bezahlte die Mieterhöhung die nächsten Monate automatisch zugestellt wird .
Wie würdet ihr reagieren? Sind auch an einem weiter guten Verhältnis mit dem Vermieter interessiert.
Vermieter legt Reparatur auf Mieter um
Also ich würde das Angebot durchaus mal überdenken.
Jetzt einmal 150 EUR zahlen und dafür 10 Jahre (meinetwegen auch 5) vor jeglichen(!) Mieterhöhungen sicher sein könnte lukrativ sein
Man müsste den Vermieter halt nur dazu bringen diese "Garantie", die er geben will, auch mit konkreten Zahlenn und Zeiträumen auch zu verschriftlichen. Argumentativ ist da hilfreich "wenn sie es mir doch garantieren wollen wie sie gerade gesagt haben, warum dann nicht in einer Form, dass es unsere beider Rechtsnachfolger auch noch wissen können?"
Beispielhaft:
Zwischen V und M wird folgende Vereinbarung getroffen:
M übernimmt die am x.x.2022 einmalig angefallenen Instandsetzungskosten für die Reparatur von X.
V verzichtet bis zum x.x.2032 auf jegliche Erhöhungen der Kaltmiete.
Unterschrift M
Unterschrift V
Abheften, aufheben und auspacken, wenn es um Mieterhöhungen geht
-- Editiert von User am 23. Juni 2023 12:17
Zitat :Der habe einerseits hohe Kosten wegen der Heizung gehabt, andererseits garantiere er uns "die nächsten Jahre keine Mieterhöhung" zu machen.
Die nächsten Jahre, wären für mich eher 2 oder 3 aber nicht wie u.genannt 9 Jahre.
Günstiger ist es auf jeden Fall, dass Angebot anzunehmen.Zitat :V verzichtet bis zum x.x.2032 auf jegliche Erhöhungen der Kaltmiete.
Den Vermieter fragen an welchen Zeitraum er dachte und sich das schriftlich bestätigen lassen.
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Das ist natürlich eigentlich keine Frage für ein Rechtsforum. Ihr seid euch ja wohl einig, dass der Mieter die Rechnung nicht zahlen muss. Insoweit wäre es ein 150 Euro Geschenk an den Vermieter, wenn der Mieter es doch tut. Das kann durchaus sinnvoll sein. Aber das ist in einem Forum nicht zu bewerten.
Rein praktisch solltest du erstmal versuchen einzuschätzen, wie realistisch eine Mieterhöhung auf eine Vergleichsmiete oder sogar eine Modernisierungsmieterhöhung (du sprichst davon, dass viel Geld in eine Heizung investiert wurde) möglich ist. Wenn du erst vor einem Monat eingezogen bist, ist das unwahrscheinlich. Wenn du schon seit 5 Jahren dort mit unveränderter Miete wohnst, wäre eine Mieterhöhung sehr wahrscheinlich möglich. Je nach deiner aktuellen Miete können die 150 Euro dann auch die Mieterhöhung für einen Monat betragen.
Ich empfehle dir, diese Überlesungen so seriör wie möglich anzustellen. Natürlich wäre es schön, wenn der Vermieter eine zeitlang auf eine Mieterhöhung verzichtet. 10 Jahre Verzicht für 150 Euro wird aber kein Vermieter mit Verstand machen. Der Vorschlag von Kalanndok könnte also auch als Affront gewertet werden. Dann wäre die Stimmung erst recht im A...
Ich bin immer für klare Verhältnisse. Entweder der VM gibt schriftlich, dass es für den Zeitraum X keine Mieterhöhung verlangen wird (dann kann man sich entscheiden ob es wert ist oder nicht) oder er bekommt keine 150€ für die nicht-umlagefähige Reparatur.Zitat :Wie würdet ihr reagieren?
Zitat :Ich bin immer für klare Verhältnisse. Entweder der VM gibt schriftlich, dass es für den Zeitraum X keine Mieterhöhung verlangen wird (dann kann man sich entscheiden ob es wert ist oder nicht) oder er bekommt keine 150€ für die nicht-umlagefähige Reparatur.
Ja, dem stimme ich vorbehaltlos zu, orakel aber, dass dies nicht geschehen wird
Zitat :andererseits garantiere er uns "die nächsten Jahre keine Mieterhöhung" zu machen.
Das gibt es mindestens in Textform?
Das müsste ich mit ihm besprechen, bisher sah ich keinen Anlass überhaupt über eine Erhöhung nachzudenken, da noch viele, kleinere Baustellen am Haus sind.
Modernisiert wurde am Gebäude auch nichts, auch die Gasheizung ist schon älter .
Aber ich lese raus, daß ich darauf eingehen sollte, vorausgesetzt wir halten das schriftlich fest?
Zitat :Aber ich lese raus, daß ich darauf eingehen sollte, vorausgesetzt wir halten das schriftlich fest?
Auf jeden Fall!
Zitat :Die nächsten Jahre, wären für mich eher 2 oder 3 aber nicht wie u.genannt 9 Jahre.
In diese 9 Jahre für den Beginn der Verhandlungen sind natürlich die Faktoren Realismus, Verhandlungsmasse und Unbestimmtheitszulage einkalkuliert
Zitat :Aber ich lese raus, daß ich darauf eingehen sollte, vorausgesetzt wir halten das schriftlich fest?
Ich vermutet mal der VM ist ein kleiner Privatvermieter der sich mit dem "Bürokram" schwertut.
Wenn man also den VM grundsätzlich für vertrauenswürdig hält würde ich ein Verschriftlichung der Abmachung nicht fordern, eine mündliche Absprache mit Handschlag sollte ausreichen. Allerdings sollte die mündliche Absprache auch beinhalten das in Zukunft solche freiwilligen Zahlungen nicht mehr vorkommen sollten.
Wenn die erhofften Erwartungen dann nicht eintreten verbucht man das unter Lehrgeld.
-- Editiert von User am 26. Juni 2023 08:42
Naja...wenn die Wohnung aber dann inerhalb dieser "nächsten Jahren" (da fängt es ja schon an...der Vermieter denkt "2" und der Mieter denkt vielleicht "9"...wieviel ist "in den nächsten Jahren"...die andere Seite...die 150 EUR sind hingegen exakt beziffert...) an die Erben übergeht, werden die sich ziemlich sicher auf den Standpunkt stellen, dass im Mietvertrag (mit hoher Wahrscheinlichkeit) mündliche Nebenabreden ausgeschlossen sind.
Alleine das wäre ein Grund diese "Garantie" auch zu verschriftlichen. Zumal man auch sagen will: Wer etwas "garantiert" und ein Problem hat das zu verschriftlichen, der will sich eine Option offenhalten die Garantie nicht erfüllen zu müssen.
Wir reden hier doch von 150€.
Selbst bei einer angenommenen Miete von 500€ und einer Mieterhöhung von 5%, hätte man bei einem Mieterhöhungsverzicht diesen Betrag bereits nach 6 Monaten wieder heraus, da sind Erwartungen an einen Mieterhöhungsverzicht von mehreren Jahren ohnehin unrealistisch.
Und jetzt?
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