Vermieter lehnt Wohnungsübergabe ab

17. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
lumix123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter lehnt Wohnungsübergabe ab

Guten Tag,


ich habe die Wohnung fristgerecht für Ende Juli gekündigt, dies ist auch vom VM so bestätigt. Die Nachmieterin kann nur im Laufe des Augusts einziehen, ich bin aber nur noch im Juli vor Ort. Ich habe den VM nun wegen der anstehenden Übergabe kontaktiert und einige Termine angeboten. Er möchte gerne meinen Auszug mit Übergabe und den Einzug der Nachmieterin an einem Termin erledigen. Ich sehe es nicht ein extra für die Übergabe noch mal anzureisen, zumal ich ja die Schlüssel auch bis zum 31.7. ordnungsgemäß abgegeben haben muss. Der Vermieter meint ich solle doch jemanden mit einer Vollmacht vorbeischicken im August....

So wie ich recherchiert habe muss ich Termine anbieten, der Vermieter muss diese nicht annehmen. Weiterhin gehe ich davon aus, dass ich auf seinem Vorschlag im August vorbeizukommen nicht eingehen muss.
Leider weiß ich, dass der VM gerne mal "Schäden" bei der Übergabe entdeckt und in Rechnung stellt, deshalb bestehe ich eigentlich auf eine ordentliche Übergabe, da man dann im Zweifelsfall nch mit ihm reden kann.

Wie soll ich nun am Besten vorgehen? Ausziehen und alles mit Fotos dokumentieren? Kann ich ohen Protokoll in eine schlechtere Position gelangen falls es zum Streit kommt?


Danke!

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40261 Beiträge, 14322x hilfreich)

Zieh aus wie geplant, fotografiere den Zustand der Wohnung nach der Räumung, lass das von einem Zeugen machen oder in Anwesenheit des Zeugen. Fertigt ein Protokoll über den Zustand der Wohnung an. So, dann sorgt Ihr dafür, dass der Vermieter in Besitz der Schlüssel kommt. Eine förmliche Übergabe ist zwar schön, muss aber nicht sein. Teilt das dem Vermieter schriftlich mit und gut ist.

wirdwerden

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10360 Beiträge, 4600x hilfreich)

Zitat (von lumix123):
deshalb bestehe ich eigentlich auf eine ordentliche Übergabe
Sofern sich das nicht irgendwo im Mietvertrag findet, besteht kein Recht auf eine Übergabe mit Wohnungsbesichtigung. Gesetzlich ist weder der Vermieter noch der Mieter dazu verpflichtet. Der Mieter ist verpflichtet, alle Wohnungsschlüssel an den Vermieter zu übergeben. Der Vermieter ist verpflichtet, diese entgegenzunehmen. Das wars dann.

Zitat (von lumix123):
So wie ich recherchiert habe muss ich Termine anbieten, der Vermieter muss diese nicht annehmen. Weiterhin gehe ich davon aus, dass ich auf seinem Vorschlag im August vorbeizukommen nicht eingehen muss.
Korrekt, siehe oben.

Zitat (von lumix123):
Ausziehen und alles mit Fotos dokumentieren?
Korrekt. Am besten mit Fotos und Videos und einem Zeugen.

Zitat (von lumix123):
Kann ich ohen Protokoll in eine schlechtere Position gelangen falls es zum Streit kommt?
Der Vermieter wäre bei Schäden in der Beweispflicht. Bei einem versierten Vermieter wäre ein Auszugsprotokoll eher für den Vermieter hilfreich. Denn dann hat der Vermieter im Zweifel eine Bestätigung des Mieters über das Vorliegen von bestimmten Schäden und muss nicht mehr lange beweisen. Einen unbedarften Vermieter fallen vielleicht einige Schäden nicht auf oder er lässt sich unter den Tisch quatschen. Dann wäre der Mieter mit einem Protokoll im Vorteil. Kann also beides passieren.

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5103 Beiträge, 1973x hilfreich)

Zitat:
So wie ich recherchiert habe muss ich Termine anbieten, der Vermieter muss diese nicht annehmen.


Kannst Du den Zugang Deiner Terminvorschläge beim Vermieter gerichtsfest nachweisen?

Nichtsdestotrotz (auch ohne Beweis) -> der Mietvertrag endet Ende Juli. Du bist nicht verpflichtet, Mitte August noch einmal zur Wohnung anzureisen.
Es wäre aber hilfreich, wenn Du im Streitfall nachweisen kannst, dass der Vermieter die Übergabe im Juli abgelehnt hat. Bei Streitigkeiten um die Rückzahlung der Kaution hat der Vermieter eine erhöhte Beweispflicht.

Zitat:
Bei einem versierten Vermieter wäre ein Auszugsprotokoll eher für den Vermieter hilfreich. Denn dann hat der Vermieter im Zweifel eine Bestätigung des Mieters über das Vorliegen von bestimmten Schäden und muss nicht mehr lange beweisen.


Ein versierter Mieter wird einen strittigen Schaden schlichtweg auf einem Protokoll nicht bestätigen bzw. nicht unterschreiben. Damit läge dem Vermieter keine Bestätigung vor.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lumix123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die beiden hilfreichen Beiträge!!

Wie regel ich nun am besten die Schlüsselübergabe? Ich muss diese ja bis zum 31.7 dem Vermieter zugänglich machen... Kann ich Sie ihm per Brief einwerfen oder per Einschreiben? Wie man vielleich raushört ist der VM leider kein besonderer Symphath, ich möchte 100% sichergehen, dass alles seine Richtigkeit hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lumix123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Kannst Du den Zugang Deiner Terminvorschläge beim Vermieter gerichtsfest nachweisen?


Leider nur per Mail. Auch auf schriftliche Angelegenheiten (Kündigungsbestätigung,...) antworter er grundsätzlich per Mail.... Ggf. kann ich ihm ja jetzt noch einen Brief zukommenlassen

Zitat:
Ein versierter Mieter wird einen strittigen Schaden schlichtweg auf einem Protokoll nicht bestätigen bzw. nicht unterschreiben. Damit läge dem Vermieter keine Bestätigung vor.


Hätte ich imh Falle eines ungerechtfertigten Schadens im tatsächlichen Fall einer Übergabe auch gemacht. Ich würde ihm noch anbieten, dass ich ein in meiner Abwesenheit erstelltes Protokoll per Post unterschreibe, sofern ich es gerechtfertigt finde...

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10360 Beiträge, 4600x hilfreich)

Zitat (von lumix123):
Wie regel ich nun am besten die Schlüsselübergabe?
Theoretisch könntest du den Vermieter nachweisbar 2-3 Termine mitteilen, bei denen du ihm die Schlüssel persönlich übergeben möchtest. Alternativ solle er dir bis zum vielleicht 27.7. mitteilen, wo du die Schlüssel hinterlegen oder wohin du die Schlüssel schicken sollst. Wobei ich darauf hinweisen würde, dass du keine Verantwortung für den Verlust der abgelegten bzw. versendeten Schlüssel übernimmst.

Wenn der Vermieter auf nichts davon eingeht, hast du ein Problem. Ja, im Prinzip bist du dann deiner Pflicht nachgekommen und musst keine Miete im August mehr zahlen. Rein praktisch haftest du jedoch immernoch, wenn in der Wohnung Schäden auftreten. Du hast solange die Obhutspflicht über die Wohnung, wie sie sich in deinem Besitz befindet. Und der Besitz wechselt erst mit der Rückgabe der Wohnung.

Von daher würde ich nicht empfehlen, sich nach dem Brief einfach zurückzulehnen. Wohnt der Vermieter bei dir in der Nähe und gibt es da einen Briefkasten vom Vermieter? Dann wäre zu überlegen, ob du mit einem Zeugen im Zweifel am 31.7. die Wohnungsschlüssel dort hinterlegst. Die Haftungsfrage bei Verlust des Wohnungsschlüssels erscheint mir leichter als die weitere Haftung für die Wohnung.

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#7
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1357 Beiträge, 158x hilfreich)

Warum hängt ihr euch jetzt so daran auf, dass der Mieter irgendwelche Terminvorschäge beweisen muss ??

Eine gemeinsame Übergabe ist nicht verpflichtend und fertig. Selbst wenn der Vermieter diese fordern würde muss der Mieter dem nicht nachkommen.

Wie geschrieben wurde:
Detailliert unter Zeugen den Zustand der Wohnung dokumentieren und den Schlüssel such unter Zeugen per Einwurfeinschreiben an den Vermieter schicken.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127409 Beiträge, 40801x hilfreich)

Zitat (von lumix123):
So wie ich recherchiert habe muss ich Termine anbieten,

In Deutschland nicht.



Zitat (von philosoph32):
Detailliert unter Zeugen den Zustand der Wohnung dokumentieren

So ist es.



Zitat (von philosoph32):
und den Schlüssel such unter Zeugen per Einwurfeinschreiben an den Vermieter schicken.

Schlüssel eigen sich nicht für den StandardBriefversand, da sollte man eine passende Versandform verwenden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10360 Beiträge, 4600x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Warum hängt ihr euch jetzt so daran auf, dass der Mieter irgendwelche Terminvorschäge beweisen muss ??
Der Mieter muss hinterher beweisen, dass er sich um eine Rückgabe der Wohnung bemüht hat.

Zitat (von philosoph32):
und den Schlüssel such unter Zeugen per Einwurfeinschreiben an den Vermieter schicken.
Das Versandrisiko trägt meines Wissens nach der Versender. Zudem ist mir nicht klar, ob das Absendedatum oder das Empfangsdatum des Schreibens zählt. Von daher ist das meiner Meinung nach nur die Notlösung. Wenn der Mieter nachweisen kann, dass er alles andere erfolglos probiert hat, kann er immerhin darauf verweisen. Ich würde hoffen, dass dann die Verantwortung für eventuelle Probleme auf den Vermieter abgewälzt werden kann.

Im übrigen kostet das Versenden von Schlüsseln auch Geld. Wenn sich das verhindern lässt, würde ich auch das versuchen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1357 Beiträge, 158x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Schlüssel eigen sich nicht für den StandardBriefversand, da sollte man eine passende Versandform verwenden.


Umschlag mit Luftpolsterfolie.....

Zitat (von cauchy):
Wenn der Mieter nachweisen kann, dass er alles andere erfolglos probiert hat, kann er immerhin darauf verweisen.


Es reicht doch, den Schlüssel zurückzuschicken, per Einwurfeinschreiben, der Zeuge ist beim Eintüten und versenden dabei.

Zitat (von cauchy):
Im übrigen kostet das Versenden von Schlüsseln auch Geld. Wenn sich das verhindern lässt, würde ich auch das versuchen.


Keine 3 EUR.....

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10360 Beiträge, 4600x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Es reicht doch, den Schlüssel zurückzuschicken, per Einwurfeinschreiben, der Zeuge ist beim Eintüten und versenden dabei.
Bitte lies nicht nur Teile der Antworten.
Zitat (von cauchy):
Das Versandrisiko trägt meines Wissens nach der Versender.
Wenn die Schlüssel nicht ankommen, haftet der Versender in der Regel für alle daraus entstehenden Schäden. Ja, man kann sich dann mit der Post streiten. Aber ich bezweifle, dass der Absender mit einem Einschreiben für ein paar Euro gegen solche Schäden versichert ist.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127409 Beiträge, 40801x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Umschlag mit Luftpolsterfolie...

Hilft auch nichts wenn dann bei Verlust die Schlösser für 5000 EUR ausgetauscht werden müssen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
lumix123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die vielen Antworten.

Ich könnte den Schlüssel auch persönlich in den Briefkasten des VM stecken, dann entgehe ich der Gefahr, dass er untergeht oder nicht rechtzeitig zum 31.7 ankommt

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127409 Beiträge, 40801x hilfreich)

Zitat (von lumix123):
Ich könnte den Schlüssel auch persönlich in den Briefkasten des VM stecken,

Dann sollte man das auch so machen und das dann auch entsprechend dokumentieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1838 Beiträge, 284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Einen unbedarften Vermieter fallen vielleicht einige Schäden nicht auf oder er lässt sich unter den Tisch quatschen. Dann wäre der Mieter mit einem Protokoll im Vorteil. Kann also beides passieren.


Wie treffend. Verdient ein "hilfreich." :banana:

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
lumix123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider ist er aber eher ein VM der Sorte mal pauschal 100-200€ der Kaution einbehalten wg. angeblicher Schäden, sind alles Studenten, die in den seltesten Fällen eine RSV haben und ein Anwalt ist zunächst deutlich teurer.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1838 Beiträge, 284x hilfreich)

Zitat (von lumix123):
Danke für die vielen Antworten.

Ich könnte den Schlüssel auch persönlich in den Briefkasten des VM stecken, dann entgehe ich der Gefahr, dass er untergeht oder nicht rechtzeitig zum 31.7 ankommt


Hoffentlich im Beisein von Zeugen, ansonsten kann es gut sein, dass die
Schlüssel nie im Briefkasten waren. Zudem würde ich dem Mieter empfehlen,
sämtliche Schlüssel zu forografieren, damit es auch da keinen Irrtum gibt...

Zitat (von lumix123):
Leider ist er aber eher ein VM der Sorte mal pauschal 100-200€ der Kaution einbehalten wg. angeblicher Schäden, sind alles Studenten, die in den seltesten Fällen eine RSV haben und ein Anwalt ist zunächst deutlich teurer.


..angebliche Schäden müssen vom VM bewiesen werden. Sollte sich der M
sicher sein, keine Schäden hinterlassen zu haben, kann er sich gegen einen
Schadensersatzanspruch wehren.
Dem VM diesbezüglich die Rechtslage schildern, und, dass man einen
Rechtsstreit nicht scheut, im Notfall PKH anfordert.

Die Reaktion des VMs möchte ich gerne wisssen. Wenn er nur betrügen will, zieht er den Schwanz ein.

Sein Recht einzufordern ist ein hohes Gut und steht jedem zu, auch
mittellosen Studenten; wenn nötig, mit PKH.

Wohlgemerkt, von sinnlosen Prozessen rate ich jeden ab. Schaden und Nutzen gut abwägen.

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