Guten Tag,
ich habe die Wohnung fristgerecht für Ende Juli gekündigt, dies ist auch vom VM so bestätigt. Die Nachmieterin kann nur im Laufe des Augusts einziehen, ich bin aber nur noch im Juli vor Ort. Ich habe den VM nun wegen der anstehenden Übergabe kontaktiert und einige Termine angeboten. Er möchte gerne meinen Auszug mit Übergabe und den Einzug der Nachmieterin an einem Termin erledigen. Ich sehe es nicht ein extra für die Übergabe noch mal anzureisen, zumal ich ja die Schlüssel auch bis zum 31.7. ordnungsgemäß abgegeben haben muss. Der Vermieter meint ich solle doch jemanden mit einer Vollmacht vorbeischicken im August....
So wie ich recherchiert habe muss ich Termine anbieten, der Vermieter muss diese nicht annehmen. Weiterhin gehe ich davon aus, dass ich auf seinem Vorschlag im August vorbeizukommen nicht eingehen muss.
Leider weiß ich, dass der VM gerne mal "Schäden" bei der Übergabe entdeckt und in Rechnung stellt, deshalb bestehe ich eigentlich auf eine ordentliche Übergabe, da man dann im Zweifelsfall nch mit ihm reden kann.
Wie soll ich nun am Besten vorgehen? Ausziehen und alles mit Fotos dokumentieren? Kann ich ohen Protokoll in eine schlechtere Position gelangen falls es zum Streit kommt?
Danke!
Vermieter lehnt Wohnungsübergabe ab
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Zieh aus wie geplant, fotografiere den Zustand der Wohnung nach der Räumung, lass das von einem Zeugen machen oder in Anwesenheit des Zeugen. Fertigt ein Protokoll über den Zustand der Wohnung an. So, dann sorgt Ihr dafür, dass der Vermieter in Besitz der Schlüssel kommt. Eine förmliche Übergabe ist zwar schön, muss aber nicht sein. Teilt das dem Vermieter schriftlich mit und gut ist.
wirdwerden
Sofern sich das nicht irgendwo im Mietvertrag findet, besteht kein Recht auf eine Übergabe mit Wohnungsbesichtigung. Gesetzlich ist weder der Vermieter noch der Mieter dazu verpflichtet. Der Mieter ist verpflichtet, alle Wohnungsschlüssel an den Vermieter zu übergeben. Der Vermieter ist verpflichtet, diese entgegenzunehmen. Das wars dann.Zitatdeshalb bestehe ich eigentlich auf eine ordentliche Übergabe :
Korrekt, siehe oben.ZitatSo wie ich recherchiert habe muss ich Termine anbieten, der Vermieter muss diese nicht annehmen. Weiterhin gehe ich davon aus, dass ich auf seinem Vorschlag im August vorbeizukommen nicht eingehen muss. :
Korrekt. Am besten mit Fotos und Videos und einem Zeugen.ZitatAusziehen und alles mit Fotos dokumentieren? :
Der Vermieter wäre bei Schäden in der Beweispflicht. Bei einem versierten Vermieter wäre ein Auszugsprotokoll eher für den Vermieter hilfreich. Denn dann hat der Vermieter im Zweifel eine Bestätigung des Mieters über das Vorliegen von bestimmten Schäden und muss nicht mehr lange beweisen. Einen unbedarften Vermieter fallen vielleicht einige Schäden nicht auf oder er lässt sich unter den Tisch quatschen. Dann wäre der Mieter mit einem Protokoll im Vorteil. Kann also beides passieren.ZitatKann ich ohen Protokoll in eine schlechtere Position gelangen falls es zum Streit kommt? :
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Zitat:So wie ich recherchiert habe muss ich Termine anbieten, der Vermieter muss diese nicht annehmen.
Kannst Du den Zugang Deiner Terminvorschläge beim Vermieter gerichtsfest nachweisen?
Nichtsdestotrotz (auch ohne Beweis) -> der Mietvertrag endet Ende Juli. Du bist nicht verpflichtet, Mitte August noch einmal zur Wohnung anzureisen.
Es wäre aber hilfreich, wenn Du im Streitfall nachweisen kannst, dass der Vermieter die Übergabe im Juli abgelehnt hat. Bei Streitigkeiten um die Rückzahlung der Kaution hat der Vermieter eine erhöhte Beweispflicht.
Zitat:Bei einem versierten Vermieter wäre ein Auszugsprotokoll eher für den Vermieter hilfreich. Denn dann hat der Vermieter im Zweifel eine Bestätigung des Mieters über das Vorliegen von bestimmten Schäden und muss nicht mehr lange beweisen.
Ein versierter Mieter wird einen strittigen Schaden schlichtweg auf einem Protokoll nicht bestätigen bzw. nicht unterschreiben. Damit läge dem Vermieter keine Bestätigung vor.
Danke für die beiden hilfreichen Beiträge!!
Wie regel ich nun am besten die Schlüsselübergabe? Ich muss diese ja bis zum 31.7 dem Vermieter zugänglich machen... Kann ich Sie ihm per Brief einwerfen oder per Einschreiben? Wie man vielleich raushört ist der VM leider kein besonderer Symphath, ich möchte 100% sichergehen, dass alles seine Richtigkeit hat.
Zitat:Kannst Du den Zugang Deiner Terminvorschläge beim Vermieter gerichtsfest nachweisen?
Leider nur per Mail. Auch auf schriftliche Angelegenheiten (Kündigungsbestätigung,...) antworter er grundsätzlich per Mail.... Ggf. kann ich ihm ja jetzt noch einen Brief zukommenlassen
Zitat:Ein versierter Mieter wird einen strittigen Schaden schlichtweg auf einem Protokoll nicht bestätigen bzw. nicht unterschreiben. Damit läge dem Vermieter keine Bestätigung vor.
Hätte ich imh Falle eines ungerechtfertigten Schadens im tatsächlichen Fall einer Übergabe auch gemacht. Ich würde ihm noch anbieten, dass ich ein in meiner Abwesenheit erstelltes Protokoll per Post unterschreibe, sofern ich es gerechtfertigt finde...
Theoretisch könntest du den Vermieter nachweisbar 2-3 Termine mitteilen, bei denen du ihm die Schlüssel persönlich übergeben möchtest. Alternativ solle er dir bis zum vielleicht 27.7. mitteilen, wo du die Schlüssel hinterlegen oder wohin du die Schlüssel schicken sollst. Wobei ich darauf hinweisen würde, dass du keine Verantwortung für den Verlust der abgelegten bzw. versendeten Schlüssel übernimmst.ZitatWie regel ich nun am besten die Schlüsselübergabe? :
Wenn der Vermieter auf nichts davon eingeht, hast du ein Problem. Ja, im Prinzip bist du dann deiner Pflicht nachgekommen und musst keine Miete im August mehr zahlen. Rein praktisch haftest du jedoch immernoch, wenn in der Wohnung Schäden auftreten. Du hast solange die Obhutspflicht über die Wohnung, wie sie sich in deinem Besitz befindet. Und der Besitz wechselt erst mit der Rückgabe der Wohnung.
Von daher würde ich nicht empfehlen, sich nach dem Brief einfach zurückzulehnen. Wohnt der Vermieter bei dir in der Nähe und gibt es da einen Briefkasten vom Vermieter? Dann wäre zu überlegen, ob du mit einem Zeugen im Zweifel am 31.7. die Wohnungsschlüssel dort hinterlegst. Die Haftungsfrage bei Verlust des Wohnungsschlüssels erscheint mir leichter als die weitere Haftung für die Wohnung.
Warum hängt ihr euch jetzt so daran auf, dass der Mieter irgendwelche Terminvorschäge beweisen muss ??
Eine gemeinsame Übergabe ist nicht verpflichtend und fertig. Selbst wenn der Vermieter diese fordern würde muss der Mieter dem nicht nachkommen.
Wie geschrieben wurde:
Detailliert unter Zeugen den Zustand der Wohnung dokumentieren und den Schlüssel such unter Zeugen per Einwurfeinschreiben an den Vermieter schicken.
ZitatSo wie ich recherchiert habe muss ich Termine anbieten, :
In Deutschland nicht.
ZitatDetailliert unter Zeugen den Zustand der Wohnung dokumentieren :
So ist es.
Zitatund den Schlüssel such unter Zeugen per Einwurfeinschreiben an den Vermieter schicken. :
Schlüssel eigen sich nicht für den StandardBriefversand, da sollte man eine passende Versandform verwenden.
Der Mieter muss hinterher beweisen, dass er sich um eine Rückgabe der Wohnung bemüht hat.ZitatWarum hängt ihr euch jetzt so daran auf, dass der Mieter irgendwelche Terminvorschäge beweisen muss ?? :
Das Versandrisiko trägt meines Wissens nach der Versender. Zudem ist mir nicht klar, ob das Absendedatum oder das Empfangsdatum des Schreibens zählt. Von daher ist das meiner Meinung nach nur die Notlösung. Wenn der Mieter nachweisen kann, dass er alles andere erfolglos probiert hat, kann er immerhin darauf verweisen. Ich würde hoffen, dass dann die Verantwortung für eventuelle Probleme auf den Vermieter abgewälzt werden kann.Zitatund den Schlüssel such unter Zeugen per Einwurfeinschreiben an den Vermieter schicken. :
Im übrigen kostet das Versenden von Schlüsseln auch Geld. Wenn sich das verhindern lässt, würde ich auch das versuchen.
ZitatSchlüssel eigen sich nicht für den StandardBriefversand, da sollte man eine passende Versandform verwenden. :
Umschlag mit Luftpolsterfolie.....
ZitatWenn der Mieter nachweisen kann, dass er alles andere erfolglos probiert hat, kann er immerhin darauf verweisen. :
Es reicht doch, den Schlüssel zurückzuschicken, per Einwurfeinschreiben, der Zeuge ist beim Eintüten und versenden dabei.
ZitatIm übrigen kostet das Versenden von Schlüsseln auch Geld. Wenn sich das verhindern lässt, würde ich auch das versuchen. :
Keine 3 EUR.....
Bitte lies nicht nur Teile der Antworten.ZitatEs reicht doch, den Schlüssel zurückzuschicken, per Einwurfeinschreiben, der Zeuge ist beim Eintüten und versenden dabei. :
Wenn die Schlüssel nicht ankommen, haftet der Versender in der Regel für alle daraus entstehenden Schäden. Ja, man kann sich dann mit der Post streiten. Aber ich bezweifle, dass der Absender mit einem Einschreiben für ein paar Euro gegen solche Schäden versichert ist.ZitatDas Versandrisiko trägt meines Wissens nach der Versender. :
ZitatUmschlag mit Luftpolsterfolie... :
Hilft auch nichts wenn dann bei Verlust die Schlösser für 5000 EUR ausgetauscht werden müssen...
Danke für die vielen Antworten.
Ich könnte den Schlüssel auch persönlich in den Briefkasten des VM stecken, dann entgehe ich der Gefahr, dass er untergeht oder nicht rechtzeitig zum 31.7 ankommt
ZitatIch könnte den Schlüssel auch persönlich in den Briefkasten des VM stecken, :
Dann sollte man das auch so machen und das dann auch entsprechend dokumentieren.
ZitatEinen unbedarften Vermieter fallen vielleicht einige Schäden nicht auf oder er lässt sich unter den Tisch quatschen. Dann wäre der Mieter mit einem Protokoll im Vorteil. Kann also beides passieren. :
Wie treffend. Verdient ein "hilfreich."

Leider ist er aber eher ein VM der Sorte mal pauschal 100-200€ der Kaution einbehalten wg. angeblicher Schäden, sind alles Studenten, die in den seltesten Fällen eine RSV haben und ein Anwalt ist zunächst deutlich teurer.
ZitatDanke für die vielen Antworten. :
Ich könnte den Schlüssel auch persönlich in den Briefkasten des VM stecken, dann entgehe ich der Gefahr, dass er untergeht oder nicht rechtzeitig zum 31.7 ankommt
Hoffentlich im Beisein von Zeugen, ansonsten kann es gut sein, dass die
Schlüssel nie im Briefkasten waren. Zudem würde ich dem Mieter empfehlen,
sämtliche Schlüssel zu forografieren, damit es auch da keinen Irrtum gibt...
ZitatLeider ist er aber eher ein VM der Sorte mal pauschal 100-200€ der Kaution einbehalten wg. angeblicher Schäden, sind alles Studenten, die in den seltesten Fällen eine RSV haben und ein Anwalt ist zunächst deutlich teurer. :
..angebliche Schäden müssen vom VM bewiesen werden. Sollte sich der M
sicher sein, keine Schäden hinterlassen zu haben, kann er sich gegen einen
Schadensersatzanspruch wehren.
Dem VM diesbezüglich die Rechtslage schildern, und, dass man einen
Rechtsstreit nicht scheut, im Notfall PKH anfordert.
Die Reaktion des VMs möchte ich gerne wisssen. Wenn er nur betrügen will, zieht er den Schwanz ein.
Sein Recht einzufordern ist ein hohes Gut und steht jedem zu, auch
mittellosen Studenten; wenn nötig, mit PKH.
Wohlgemerkt, von sinnlosen Prozessen rate ich jeden ab. Schaden und Nutzen gut abwägen.
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