Vermieter macht Probleme bei Auszug

9. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
bama08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Vermieter macht Probleme bei Auszug

Guten Tag,

folgender Sachtverhalt im Zusammenhang mit meinem Auszug aus meiner Mietwohnung.
Ich habe meinen Mietvertrag am 31.12.2017 zum 31.03.2018 gekündigt mit dem Vermerk, dass ich Nachmieter suchen werde und sofern einer von meinem Vermieter akzeptiert wird ein Auszug zum 28.02.2018 genehmigt wird.
Im Januar 2018 hatten wir 3 Besichtigungstermine, die dem Vermieter mitgeteilt wurden damit er auch eigene Interessenten dazu schicken kann. Schlussendlich hat sich der Vermieter für einen anderen Nachmieter entschieden (der nicht bei den Terminen dabei war) und den verfrühten Auszug abgelehnt. Somit habe ich die Miete für März ordnungsgemäß bezahlt und habe einen Übergabetermin der Wohnung für den 29.03.2018 angesetzt.
Ich bin allerdings bereits dem 28.02. ausgezogen, die Wohnung steht also aktuell leer, wird von mir allerdings noch im nötigen Umfang renoviert (Löcher verputzen und Wände weiß streichen).
Da im März zwei Handwerkertermine anstehen und ich ja bereits in der neuen Wohnung bin, hat mir der Vermieter angeboten dass ich ihm die Schlüssel überlasse , er würde die Handwerker in die Wohnung lassen. Diese Woche wollte ich an einem Nachmittag noch restliche Sachen aus der Wohnung holen und treffe den Vermieter in der Wohnung an (alleine!) wie er gerade Fotos von den (noch unrenovierten) Wänden macht. Auf Nachfrage gab er an, nur kurz Lüften zu wollen.
Gestern erreicht mich eine E-Mail des Vermieters, dass er der Meinung ist dass ich nicht in der Lage bin die Wohnung ordungsgemäß zu renovieren und ich eine Fachfirma beauftragen soll. Außerdem fühlt sich der Nachmieter durch manche Mängel belästigt.
Auf meine Rückfrage wann genau der Nachmieter denn die Wohnung betreten hat um sich belästigt zu fühlen, kam die Antwort, dass der Vermieter die Wohnung mit dem Nachmieter betreten hat um sie auszumessen. Dies ist aber ohne meine Kenntnis und in meiner Abwesenheit geschehen (das ist also mind. der 2. Termin an dem mein Vermieter ungefragt in der Wohnung war).
Inzwischen wird mir von Vermieterseite mit dem Anwalt gedroht sofern ich nicht eine Firma beauftragen werde um die Mängel zu beheben.
Ist das denn so rechtens? Ich bin schon überzeugt davon dass das unerlaubte Betreten der Wohnung ein Verstoß war, und ich mir auch nicht vorschreiben lassen muss durch wen die Wohnung renoviert wird.

Sorry für den super langen Text, ist aber alles etwas kompliziert.

LG

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Zitat:
Inzwischen wird mir von Vermieterseite mit dem Anwalt gedroht sofern ich nicht eine Firma beauftragen werde um die Mängel zu beheben.


Am Drohen kann man ihn nicht hindern, aber du musst keine Firma beauftragen, wenn du das selbst erledigen kannst.

Den Schlüssel würde ich wieder verlangen und erst zum Ende der Mietzeit wieder rausgeben.

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Frage :

Woraus resultiert Deine Ansicht, dass Du renovieren musst ???
Bevor Du anfängst lass den Mietvertrag, bzw. die Klauseln zum Auszug/Schönheitsrepararturen mal prüfen...

Am besten hier wortwörtlich einstellen !! (einscannen, hochladen und hier verlinken ?)

Ansonsten nochmal ausdrücklich schriftlich geben lassen, dass der Vermieter Dir quasi verbietet selber zu renovieren....

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#3
 Von 
bama08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Im Endeffekt wollte ich eh streichen, da zwei Wände in nicht-neutralen Farben sind und einiger Bohrlöcher eh gespachtelt werden müssen und eine Wand etwas vergilbt ist.
Aber ich bin der Meinung dass sie mich nicht zu einer fachfirma zwingen kann.

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von bama08):
Aber ich bin der Meinung dass sie mich nicht zu einer fachfirma zwingen kann.

Kann er auch nicht, es reicht mittlere Qualität und Güte aus. Einzig wenn man bis zum Ende der Mietzeit damit wartet und man müsste Nachbessern, wäre man danach für die Zeit noch mit der Nutzungsentschädigung dabei. Bis Ende März ist ja noch Zeit, also kann er drohen wie er will.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von bama08):
Im Endeffekt wollte ich eh streichen, da zwei Wände in nicht-neutralen Farben sind und einiger Bohrlöcher eh gespachtelt werden müssen und eine Wand etwas vergilbt ist.


Wenn keine gültige Klausel exestiert, in welcher die Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen wurden, dann musst Du weder die Bohrlöcher (sofern im normalem Rahmen) noch die vergilbte Wand streichen.

Wenn die Farben zu extrem sind u.U. diese Wände schon.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

wenn der Vermieter die Wohnung ohne Zustimmung betreten hat (erlaubt war war nur für Handwerker) dann ist das Hausfriedensbruch.

Solange für die Wohnung bezahlt wird, steht Dir auch das Hausrecht zu. Ich würde dem Vermieter dem Schlüssel wegnehmen mit der Begründung, die Überlassung war NUR zum Einlass der Handwerker zulässig.

Ggf. hat Du was schrifliches. Und die Anzeige wegen Hausfriedesbruchs solltest Du Dir vorbehalten (und versuchen die Aussagen dazu zu sichern)

Signatur:

Viele Grüße Chylla

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bama08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank euch allen für die Kommentare.

Zitat (von Michael32):
Woraus resultiert Deine Ansicht, dass Du renovieren musst ???
Bevor Du anfängst lass den Mietvertrag, bzw. die Klauseln zum Auszug/Schönheitsrepararturen mal prüfen...
Am besten hier wortwörtlich einstellen !! (einscannen, hochladen und hier verlinken ?)


Eigentlich war ich wirklich gewillt die Wohnung komplett zu streichen aber nachdem die Schikanen fröhlich weitergehen (Wohnung nochmal unberechtigt betreten und FI Schalter raus --> Kühlschrank ist ausgegangen und komplett geschimmelt und Namensschilder an Klingel und Briefkasten wurden entfernt) habe ich nun doch mal die entsprechenden Seiten des Mietvertrages hochgeladen.

https://drive.google.com/file/d/1epcAGfJ9Qwm49XFA0zH9JvWM5ujgLNEP/view?usp=sharing
https://drive.google.com/file/d/1sDOEswv9B8UJTeEBnmk353L5B6RglZGq/view?usp=sharing


-- Editiert von bama08 am 14.03.2018 08:46

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wie lange wohnst Du denn jetzt dort ?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bama08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Wie lange wohnst Du denn jetzt dort ?


3 Jahre und 4 Monate

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Na dann wären ja nun bisher keine Schönheitsreparaturen fällig...... Außer Beschädigungen wie die evtl. nicht gängigen Farben...

Auch Dübellöcher wären somit nicht zu verschließen...

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bama08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Na dann wären ja nun bisher keine Schönheitsreparaturen fällig...... Außer Beschädigungen wie die evtl. nicht gängigen Farben...

Auch Dübellöcher wären somit nicht zu verschließen...


Das ist mir tatsächlich auch heute erst aufgefallen nachdem ich den Vertrag noch einmal gründlich gelesen habe. Der Vermieter argumentiert allerdings dass die Wohnung renoviert übergeben wurde und im gleichen Zustand zurück gegeben werden muss.
Ich muss also laut Vertrag ausschließlich die 2 farbigen Wände überstreichen und die Wohnung besenrein übergeben, sehe ich das richtig?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von bama08):
Der Vermieter argumentiert allerdings dass die Wohnung renoviert übergeben wurde und im gleichen Zustand zurück gegeben werden muss.


Nein, da liegt er falsch. Mit der Miete ist die Be- und Abnutzung (im normalen Rahmen !!) abgegolten.
D.h. ist die Wohnung jetzt in einem Zustand, der normal ist nach 3 Jahren und 4 Monaten Mietdauer, dann muss Du nichts machen. Wobei die Ansichten hier durchaus unterschiedlich sein können....

D.h. Du solltest den Zustand der Wohnung umfangreich dokumentieren, dass im Falle eines Rechtsstreites Du hier genug Anschauungsmaterial hast.

1x Hilfreiche Antwort

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