Vermieter macht falsche Angaben

7. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Seniorin Marianne
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter macht falsche Angaben

Hallo zusammen,

Anfang März 2019 hatte ich zuletzt gefragt. Zu dieser Zeit war die Frist der Kautionsrückzahlung nach meinem Auszug Ende Nov. 2018 noch nicht abgelaufen. Seitdem ist viel Zeit vergangen. Der Vermieter weigerte sich seitdem die Nk-Abrechnung für 2017 zu erstellen. Dann schrieb ihm der Mieterverein. Daraufhin erstellte der VM die Abrechnung, zahlte aber mein Guthaben nicht zurück. Selbiges Spiel der Abrechnung 2018. Abrechnung nur unter Klageandrohung des MV erfolgt, aber Guthaben einbehalten. Kaution einbehalten, obwohl die Wohnung normal gereinigt (also nicht klinisch rein!) übergeben worden war. Nichts kaputt gemacht, Renovierung lt. Gesetzlicher Grundlage beim Einzug erledigt, nicht übermäßiig abgewohnt. Stets Miete und NK bezahlt, doch bis 2017 ohne ausreichende Abrechnungsbelege. Zahlreiche professionell erstellte Fotos zum Auszugstermin machen lassen. Jetzt werden starke Verschmutzungen gezeigt und einzelne Bilder, die gar nicht in der Wohnung entstanden sein können. Beispielsweise vom Kühlschrank, der sowieso defekt war im Alter von
17/18 Jahren und welcher plötzlich ein Einschubfach wie eine alte Waschmaschine haben soll. Auch eine Antennenbuchse, die einige Stunden vor Wohnungsabgabe noch als völlig intakt an der Wand abgelichtet worden war, hängt plötzlich aus der Wand. Ein völlig verdreckter Badezimmerabzug, der neben einem Lamintafußboden abgelichtet wurde, obwohl mein ehemaliges Bad von oben bis unten gefliest ist und der Fußboden aus weißen Steinplatten besteht.
Bitte keine ironische Diskussion, meine Nerven ertragen das nicht. Bitte nur rein sachliche Antworten auf meine Frage, was kann bzw. könnte ein Anwalt für uns tun? Kann man so einen Ex-Vermieter per Betrugs angehen? Danke schon mal.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125849 Beiträge, 40543x hilfreich)

Zitat (von Seniorin Marianne):
was kann bzw. könnte ein Anwalt für uns tun?

Euch verteidigen, den Vermieter in die Schranken weisen und die Kaution einklagen.



Zitat (von Seniorin Marianne):
Kann man so einen Ex-Vermieter per Betrugs angehen?

Durchaus. Sollte man sich aber nicht viel von versprechen, oft stellen die Staatsanwaltschaften so was ein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Seniorin Marianne
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Klage läuft schon. In der Klageerwiderung kamen dann diese schrecklichen Bilder zum Vorschein. Zum Glück haben wir am letzten Tag des Auszugs rd. 70 Bilder gemacht, hochwertige. Diese zeigen den wirklichen Zustand der Wohnung an. Aber ich bin mir nicht ganz im klaren, wie so etwas dann vor Gericht läuft. Die Bilder des VM sind verschmiert, unscharf und alles sieht schrecklich grau und verdreckt aus, hat nichts mit der Wirklichkeit zu tun. Aber ob das Gericht dies erkennen kann?

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6637 Beiträge, 2337x hilfreich)

Kann man denn beweisen wann die eigenen Fotos gemacht wurden ? Hat sie ein möglicher Zeuge gemacht ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125849 Beiträge, 40543x hilfreich)

Zitat (von Seniorin Marianne):
Aber ich bin mir nicht ganz im klaren, wie so etwas dann vor Gericht läuft.

Das wird davon abhängen, welche Strategie der Anwalt hat.
In der Regel hört das Gericht den Kläger an und den Beklagten. Die Anwälte dürfen dann der jeweiligen Gegenseite Fragen stellen und das Gesagte - falls nötig - auch noch mal kommentieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Seniorin Marianne
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Spezi, meine Fotos sind die, welche ich mit meiner Familie gemacht habe. Die Fotos hat mein Sohn - als Berufsfotograf - in meinem Beisein gemacht. Es sind hochwertige Aufnahmen.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34980 Beiträge, 5978x hilfreich)

Dann haben die Profi-Fotos doch auch eine Datums-Kennzeichnung.
Das Datum könnte man von den (falschen) Vermieter-Fotos auch nachweisen lassen.

Zitat (von Seniorin Marianne):
Aber ob das Gericht dies erkennen kann?
Nun, ein Richter kann sie mindestens vergleichen.
Es gilt Glaubhaftmachung.

Da die Klage schon läuft--- abwarten. Und viel Tee trinken.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 894x hilfreich)

Zitat (von Seniorin Marianne):
und einzelne Bilder, die gar nicht in der Wohnung entstanden sein können. Beispielsweise vom Kühlschrank, der sowieso defekt war im Alter von



Zitat (von Seniorin Marianne):
Ein völlig verdreckter Badezimmerabzug, der neben einem Lamintafußboden abgelichtet wurde, obwohl mein ehemaliges Bad von oben bis unten gefliest ist und der Fußboden aus weißen Steinplatten besteht.



So ein Prozessbetrug kann unangenehme Folgen haben. ;)


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#8
 Von 
Seniorin Marianne
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch, super! Inzwischen sind noch mehr Ungereimtheiten aufgetaucht. Die Eingangstür soll eine Macke haben. Das gezeigte Bild zeigt aber eine ganz andere Holzmaserung. Und zwar die linke Seite hell, die rechte Seite dunkel, in der Mitte ein heller Fleck. Auf unseren Fotos ist zu erkennen, dass die Tür nicht meine sein kann, diese Holzmaserung ist einheitlich gefärbt und es befindet sich nirgends eine Macke.

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#9
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1955x hilfreich)

Unbedingt sind aber sämtliche Ungereimtheiten dem Gericht auch vorzutragen, d.h. dass die vom Vermieter eingebrachten Fotobeweise nicht die betreffende Wohnung zeigen und dass ihr kurz vor der Übergabe eigene Fotos gemacht habt, die beweisen, dass die vom Vermieter geltend gemachten Beschädigungen NICHT bestehen.

Erklär also deinem Anwalt schnellstens, was du auch hier erklärt hast.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Seniorin Marianne
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar, das mache ich. Heute habe ich eine Fotoauswahl getroffen, diese ist in Arbeit. Da der Gütetermin erst am 31.3.2020 stattfindet, wird das noch reichen, die Unterlagen an die Anwältin zu senden fürs Gericht. Den ensprechenden Text zu jedem Bild habe ich schon geschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34980 Beiträge, 5978x hilfreich)

Zitat (von Seniorin Marianne):
Den ensprechenden Text zu jedem Bild habe ich schon geschrieben.
Eine Bitte: Alles gut und wichtig, aber bitte übertreibs nicht. Du bist kein Gutachter, der nach Std. und Seiten bezahlt wird... ;)

Es geht um Glaubhaftmachung. Dein Anwalt wird sich kurz eine Übersicht verschaffen über deine Dokumentation.
Dann zum Termin dem Gericht noch kürzer vortragen, worin die Schw**rei des Vermieters besteht...
Deine Dokumention dem Gericht übergeben.

Und evtl./vllt./ggfls. fragt dich der Richter noch was. Er liest das aber nicht...

Anwälte und Richter haben doch alle nicht so viel Zeit wie du... ca. 20 min. dann klingelts schon das nächste Verfahren zum Aufruf beim Amtsgericht.

Kurz und knackig---ist meine Empfehlung.
Sonst jammerst du später darüber, dass der Richter deine Doku nicht mal richtig angeschaut/gelesen hat. :sad:

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#12
 Von 
Seniorin Marianne
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja klar, meine Stellungnahme i s t kurz und knackig! Wie kommen Sie darauf, dass ich langatmig schreiben würde? Auch ich weiß, das Zeit Geld ist. Aber: Wie will ein Gericht "gerecht" urteilen, wenn es sich keinen Überblick verschaffen kann aus Zeitgründen? Ich war bis zur Rente Journalistin und bin des Wortes mächtig. Auch bin ich fähig, komplexe Sachverhalte komprimiert und verständlich rüberzubringen. Anami, ich habe mich schon in früheren Beiträgen an der Polemik Ihrer Beiträge gestört. Bitte entworten Sie doch nicht mehr auf meine Fragen. Ich schätze andere Leute, die auf meine Fragen antworten, sehr viel mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3212x hilfreich)

Zitat (von Seniorin Marianne):
Anami, ich habe mich schon in früheren Beiträgen an der Polemik Ihrer Beiträge gestört. Bitte entworten Sie doch nicht mehr auf meine Fragen. Ich schätze andere Leute, die auf meine Fragen antworten, sehr viel mehr.


Als ehemalige Journalistin sollte Ihnen eigentlich der Begriff Meinungsforum geläufig sein. Hier kann jeder seine Meinung sagen. Oft ist es nicht die, die man hören möchte aber so ist es halt in einem Forum.

Und mal ganz nebenbei eine Journalistin die verlangt, dass es vor Gericht um Gerechtigkeit geht, echt jetzt?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34980 Beiträge, 5978x hilfreich)

Zitat (von Seniorin Marianne):
Den ensprechenden Text zu jedem Bild habe ich schon geschrieben.
Mein Beitrag bezog sich nur darauf.
Zitat (von Seniorin Marianne):
Wie will ein Gericht "gerecht" urteilen, wenn es sich keinen Überblick verschaffen kann aus Zeitgründen?
Tja, das fragen sich ganz viele Kläger. Vor allem, wenn sie unterliegen...
Doch immer wieder und ganz ohne Polemik: Es geht bei Gericht ums Recht. Nicht um Gerechtigkeit. Und mit der Schnelligkeit ist das Usus, vor allem in mietrechtlichen Verfahren.
Zitat (von Seniorin Marianne):
Wie kommen Sie darauf, dass ich langatmig schreiben würde?
Ich habe nichts von langatmig erwähnt. Bitte nichts hineininterpretieren--- und mir dann Polemik vorwerfen. ;)

Übrigens wird deine Anwältin dem Gericht zusammenfassend vortragen...damit das Gericht sich schnell einen Überblick verschaffen kann. Die Anwältin also muss diese deine Stellungnahme und die Bildtexte lesen.
Zitat (von Seniorin Marianne):
Auch bin ich fähig, komplexe Sachverhalte komprimiert und verständlich rüberzubringen.
Wunderbar. Dann ist doch alles in Ordnung.
Zitat (von Seniorin Marianne):
Ich schätze andere Leute, die auf meine Fragen antworten, sehr viel mehr.
Das mag sein. Lies doch meine Beiträge einfach nicht mehr. Ich schreibe ja nicht anonym.
Ich antworte, wem ich will.

Viel Glück für das Verfahren!

p.s. Ich habe das mit dem kurz und knackig lediglich geschrieben, weil ich Kenntnis habe zu gutachterlichen Stellungnahmen, die vor Gericht landen.

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