Vermieter macht ins das Leben zur Hölle

24. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
go477012-73
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter macht ins das Leben zur Hölle

Unser Vermieter dreht durch!
Seit Februar wohnen wir hier und durften mit unseren Kindern das Grundstück nutzen! Sonst wären wir hier auch nicht eingezogen!
Wir haben uns einen Hund angeschafft auch das war laut Vertrag nicht verboten.Seit dem der Hund da ist macht er uns das Leben zur Hölle! Wir dürfen das Grundstück nicht mehr betreten..sieht er uns über das grundstück laufen droht er uns mit der Polizei! Er filmt uns mit einer Kamera im Fenster.Wir dürfen ganz plötzlich den Schuppen nicht mehr nutzen ...unsere Autos müssen weg und selbst zur Mülltonne dürfen wir nicht! Er bombardiert uns mit emails , jeden Tag findet er was neues! Er legt uns jeden Tag nahe uns endlich eine andere Wohnung zu suchen... Darf er das einfach so? Wir haben am Freitag einen Termin mit dem Anwalt...

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go477012-73):
Darf er das einfach so?

Die Frage wird sein, was wurde gemietet und was steht eben zum Garten und Schuppen dabei?

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Die nächste Frage ist, ob Sie die Anschaffung des Hundes mit dem Vermieter, der offensichtich mit Ihnen im Haus lebt, abgesprochen haben, unabhängig davon, ob das im MV verloten oder erlaubt oder überhaupt nicht erwähnt wurde.

Und mal ganz ehrlich, der Garten ist keine Hundetoilette, ich würde es auch nicht wollen, dass unsere Grünflächen, auf denen Kinder immer gerne gesehen sind, von Hunden vollgepinkelt oder ver******** werden.

Statt mit dem Anwalt sollten SIe mal mit dem Vermieter reden, ist grundsätzlich presiwerter und schafft Klarheiten, wo Sie sich lieber im Dunst bewegen. Ich denke, der ist angefressen ob des Hundes.

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#3
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von go477012-73):
Wir haben am Freitag einen Termin mit dem Anwalt...


Dadurch wird der künftige Hausfrieden sicherlich nicht hergestellt......bei solchen tollen VM liegt nur eine Lösung vor : Kündigung und neue Bleibe suchen.
Zu den anderen Sachen:
-Filmen darf er euch nicht, aber beweisen solltet ihr das schon können dass er euch filmt oder fotografiert.....und nicht seinen Hof an sich
-Was steht zur Nutzung der Einrichtungen (Schuppen und Garten) im MV?

Signatur:

Wer sich zu groß fühlt für kleine Aufgaben ist später zu klein für große !

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#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Um was für eine Art Haus handelt es sich überhaut? Einfamilienhaus und Vermieter wohnt nebenan? Zweifamilienhaus und Vermieter wohnt mit im Haus? Mehrfamilenhaus?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#5
 Von 
go477012-73
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, es ist ein Mehrfamilienhaus
Nein der Hund kackt nicht in den Garten..
Das er filmt können genug bestätigen, selbst die Nachbarn werden gefilmt.
Er hat seinen Hauptwohnsitz in den USA und kommt 2-3 im Jahr her und dann geht der Terror los.
Der garten darf nach absprache genutzt werden...( das einzigste was zur gartennutzung im mv steht)
schuppen und parkfläche werden nicht erwähnt...

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von go477012-73):
Er hat seinen Hauptwohnsitz in den USA und kommt 2-3 im Jahr her und dann geht der Terror los.


Sie wollen es sich wirklich mit einem Eigentümer vermiesen, der nur 2-3 x im Jahr auftaucht?

Reden SIe mit ihm, entschuldigen Sie sich wegen des Hundes und fragen, was man machen kann um das Verhältnis wieder auf Kurs zu bringen. Der Anwalt ist da mE fehl am Platz.

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#7
 Von 
go477012-73
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

nei bestimmt nicht...er liegt falsch mit seinem verhalten

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#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go477012-73):
Der garten darf nach absprache genutzt werden.

Also muss die Absprache mit dem Vermieter erfolgen, einfach selbst den Garten zu benützen ist nicht drin.
Zitat (von go477012-73):
schuppen und parkfläche werden nicht erwähnt.

Dann sind die auch nicht Bestandteil des Mietvertrages und man sollte vermeiden einfach die in Beschlag zu nehmen.
Zitat (von go477012-73):
nei bestimmt nicht...er liegt falsch mit seinem verhalten

Man sollte schon mal den Menschenverstand mal benützen, für Dinge welche man keine Miete zahlt einfach zu nützen ist schon ein Unding. Der Vermieter könnte auch eine Abmahnung verschicken, bei Wiederholung droht die Kündigung.
Also doch vielleicht mal das Gespräch suchen.

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#9
 Von 
go477012-73
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

wir benutzen den schuppen nicht einfach so...jeder mieter hat einen schuppen da es sonst keine andere Möglichkeit gibt. Wir haben für den Schuppen und den Garten sein Einverständnis

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#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go477012-73):
Wir haben für den Schuppen und den Garten sein Einverständnis

Scheint jedoch nicht so zu stimmen:
Zitat (von go477012-73):
Wir dürfen ganz plötzlich den Schuppen nicht mehr nutzen

Wenn es nicht vertraglich zugesichert ist, kann man einfach sagen Pech gehabt.

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#11
 Von 
go477012-73
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

doch stimmt..seit februar dürfen wir ihn benutzen und auf einmal nicht mehr

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go477012-73):
doch stimmt..seit februar dürfen wir ihn benutzen und auf einmal nicht mehr

So was nennt man Leihe, welche man jederzeit widerrufen kann, und das wurde jetzt vom Vermieter gemacht.
Zitat (von AltesHaus):
Reden SIe mit ihm, entschuldigen Sie sich wegen des Hundes und fragen, was man machen kann um das Verhältnis wieder auf Kurs zu bringen. Der Anwalt ist da mE fehl am Platz.

Man sollte genau das zu Herzen nehmen.
Oder als Alternative sich auf Dauer eine andere Wohnung suchen.

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#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von go477012-73):
nei bestimmt nicht...er liegt falsch mit seinem verhalten


Also wenn ich in meine Liegenschaft komme und da wird wild rumgeparkt, da fliegen nicht erlaubte Hunde durch die Gegend, da wird ein Schuppen mal eben so mitbenutzt, der Garten sieht aus wie Mulle, da habe dann ich sicherlich was falsch gemacht, ich habe den falschen Leuten eine Wohnung vermietet.

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#14
 Von 
go477012-73
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

was????? wie kommst du darauf??? Sorry, ich dachte hier kann uns geholfen werden...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von go477012-73):
was????? wie kommst du darauf??? Sorry, ich dachte hier kann uns geholfen werden...


Zitat (von go477012-73):
Seit Februar wohnen wir hier und durften mit unseren Kindern das Grundstück nutzen!


Was steht dazu im MV? Wenn dazu nichts steht, dann nutzen SIe den Garten erst einmal unerlaubt, so viel steht fest.

Zitat (von go477012-73):
Der garten darf nach absprache genutzt werden...


Offensichtlich hat hier keine Absprache stattgefunden, oder wie können SIe dies nachweisen?

Zitat (von go477012-73):
Wir haben uns einen Hund angeschafft auch das war laut Vertrag nicht verboten.


Aber auch nicht ausdrücklich erlaubt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bezgl. der Tierhaltung nichts erwähnt wurde.

Zitat (von go477012-73):
Wir dürfen das Grundstück nicht mehr betreten


Soviel zur nicht erhaltenen Erlaubnis.

Zitat (von go477012-73):
Wir dürfen ganz plötzlich den Schuppen nicht mehr nutzen


Ganz plötzlich wohl, weil Sie noch nicht einmal gefragt haben, ob die Nutzung OK ist.

Zitat (von go477012-73):
.unsere Autos müssen weg


Tja, was haben SIe gedacht? Sowas kommt von sowas.

Zitat (von go477012-73):
nd selbst zur Mülltonne dürfen wir nicht!


Wenn Sie auch einen offiziellen (evtl. längeren) Weg dorthn haben, dann kann er Ihnen durchaus verbieten die Abkürzung zu nutzen, oder aber die Tonnen werden vor die Haustür gestellt.

Alles in allem liest es sich so, dass Sie die Zeit der Abwesenheit des VM genutzt haben Ihren Kapazitäten auszuweiten und das in einer Art und Weise, welcher der VM nicht hinzunehmen gedenkt. Kann ich gut verstehen.

Wir versuchen Ihnen ja zu helfen, aber eben nicht auf die von Ihnen erwünschte Art und Weise. Es ist lebensfremd anzunehmen, dass man seinen Mietradius nach freien Verlangen erweitern kann ohne Konsequenzen, Sie sind im übrigen wenig selbstreflektiert, trotzdem rate ich Ihnen nochmals das Gespräch mit dem VM zu suchen um Klarheiten zu schaffen. Ihr Anwalt wird da mehr Distanz schaffen als Sie benötigen mit Ihren Autos, dem Hund und dem Wunsch den Garten zu nutzen.

-- Editiert von AltesHaus am 25.10.2017 11:21

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