Vermieter macht unerlaubt Fotos von der Wohnung

6. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)
Vermieter macht unerlaubt Fotos von der Wohnung

Guten Tag.
Es geht da drum , ich habe am Wochenende einen angeblichen Wasserschaden gehabt so das unter mir der Laden Wasser abbekommen hat .
Wie sich herausgestellt hat waren das 0.25 ML laut aussage des Ladens.
Mein Vermieter hat wohl etwas sehr überreagiert und hat die Wohnung aufgebrochen , also nicht druch den Schlüsseldienst sondern mit roher Gewalt ( Anzeige bei der Polizei wurde erstattet )
Nun habe ich herausgefunden das mein Vermieter Fotos von meiner Wohnung gemacht hat das es angeblich eine Müllhalde wäre wo ich jedoch sagen muss das ich gerade meine Wände am Streichen bin etc.
Er hat von jeder ecke und Kante Fotos gemacht wo etwas gelegen hat sogar wie der Herd angeschlossen worden ist , und seiner Meinung nach falsch .
Des weiteren hat er den Handwerker bei seinen Arbeiten gefilmt wo er den angeblichen Wasserschaden repariert hat das vom Wasserhahn kommt aber jedoch der Wasserhahn nicht in Benutzung war da er nicht angeschlossen war.
Nun würde ich wissen was ich dagegen machen kann da ich mich in meiner Privatsphäre verletzt fühle und dagegen auch vorgehen möchte
.

vielen dank im voraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Wie sich herausgestellt hat waren das 0.25 ML laut aussage des Ladens.


Es hat schon durch die Decke getropft? Es gab als einen massiven Wasserschaden, der ein sofortiges Eingreifen gerechtfertigt hat.

Zitat:
Mein Vermieter hat wohl etwas sehr überreagiert und hat die Wohnung aufgebrochen


Das hätte ich auch gemacht, wenn es schon durch die Decke tropft. Da kann man nicht noch 30-60 Min. auf den Schlüsseldienst warten.

Zitat:
Anzeige bei der Polizei wurde erstatte


Ihr riskiert also auch noch eine fristlose Kündigung wegen mutwilliger Erstattung einer Strafanzeige gegen den Vermieter?

Zitat:
Nun würde ich wissen was ich dagegen machen kann da ich mich in meiner Privatsphäre verletzt fühle und dagegen auch vorgehen möchte


Nach meiner Auffassung kannst Du nichts machen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von hh):
Es gab als einen massiven Wasserschaden, der ein sofortiges Eingreifen gerechtfertigt hat.

Ja, enorm, das bei 0.25 ml nicht die Feuerwehr zum abpumpen gekommen ist ...



Zitat (von hh):
Nach meiner Auffassung kannst Du nichts machen.

Ich weis echt nicht, ob wir den selben Beitrag gelesen haben.

Das aufbrechen der Türe, da kann man drüber diskutieren.



Das fotografieren der Wohnung ohne Erlaubnis ohne Erlaubnis des Mieters ist schlicht verboten. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen wäre das erlaubt, da sehe ich hier keinen von erfüllt.
Dieser Tenor zieht sich quer durch die Gerichte.


Ich würde ich mal einen Anwalt dazu befragen.
Ich sehe gute Aussichten den Vermieter zum einen die Verwendung und zum anderen die Speicherung der Fotos zu untersagen sowie das er das künftig zu unterlassen hat, anderenfalls eine Strafzahlung fällig wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo
So sehe ich das auch , weil wie gesagt es gibt keinen Schaden im Laden weder an der Decke oder auf dem Boden .. Ich war Extra noch unten , da die Inhaber mit dem Vermieter unter eine Decke Stecken haben die mir sogar verweigert Fotos zu machen und meine Versicherung sieht da eher Versicherungsbetrug und die finden das gar nicht mehr witzig.
Es gibt nicht mal eine Rechnung für die Reparatur an der Tür etc pp. und nun droht mir mein Vermieter wenn ich zum Anwalt gehe werde ich noch mein Blaues wunder erleben , schlauerweise hat er mir dies auch noch per Whatsapp geschrieben.
ich habe kurzfristig morgen einen Termin bekomme da die Dame am Telefon gesagt hat das dies zu weit ging.
sogar die Polizei die ich gerufen habe hat mir da recht gegeben

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

0,25 ml halte ich für einen Schreibfehler, denn das ist so wenig, dass man das gar nicht vernünftig messen kann

0,25 l ist auch nur ein Wasserglas, erscheint daher wenig. Wenn es aber bereits aus der Decke tropft, dann kann das ein Zeichen dafür sein, dass der darüber liegende Raum komplett unter Wasser steht.

Das Aufbrechen der Tür war daher nach meiner Auffassung gerechtfertigt gewesen.

Wie man einen derartigen Wasserschaden als Vesicherungsbetrug inszenieren kann, erschließt sich mir nicht.

Ich möchte daher noch einmal eindringlich vor derartigen Behauptungen warnen, denn das kann auch eine Strafanzeige wegen übler Nachrede einbringen sowie eine fristlose Kündigung.

Du schießt hier gerade mit Deiner Reaktion gewaltig über das Ziel hinaus.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Sollte das Ganze tatsächlich inszeniert sein und es gab gar keinen Wasserschaden, dann vergiss meine Antwort.

Wenn es durch die Decke tropft, dann müsste die total durchfeuchtet sein und das bekommt man nur mit Trocknungsgeräten wieder raus.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn es durch die Decke tropft, dann müsste die total durchfeuchtet sein und das bekommt man nur mit Trocknungsgeräten wieder raus.


Wenn es durch die Decke tropft, hört das nach 0,25 Litern aber auch noch lange nicht auf, selbst bei 38°C nicht.

Mir kommt da eine ganz andere Idee...
Hat der Laden eine Klimaanlage?

0x Hilfreiche Antwort

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