Ich bewohne seit 2001 eine Wohnung. Diese wurde vor einigen Jahren vererbt und der neue Hauseigentümer mag mich nicht und schikaniert mich wo er kann. Er hat mir bereits 2x gekündigt (wegen nicht ausgewaschenen grüner Tonne) und Räumungsklagen geführt. Habe die durch 2 Instanzen gewonnen. Habe zwischenzeitlich ein Zimmer untervermietet (§553 BGB
) und auch diese Räumungsklage durch 2 Instanzen gewonnen. Nachfolgenden Mitbewohnern hat er aufgelauert und sie bedroht. Schlussendlich habe ich jetzt meinen Lebensgefährten als Mitbewohner, was ich vorschriftsmässig per Einschreiben beim Hauseigentümer angemeldet habe. Diese Information hat er dazu benutzt, meinen Mitbewohner bei der Stadt als bei ihm nicht bekannt abzumelden. Das führte dazu, daß mein Mitbewohner nun nirgends gemeldet war und er seinen Gewerbebetrieb nicht ummelden konnte.
Das Einwohnermeldeamt verlangt aber die Bestätigung vom Hauseigentümer, die dieser niemals erteilen wird, einfach nur, weil er mir damit Schwierigkeiten machen kann. Was soll ich jetzt tun????
Vermieter meldet meinen Untermieter ab
20. Juli 2018
Thema abonnieren
Frage vom 20. Juli 2018 | 03:13
Von
Status: Schüler (272 Beiträge, 35x hilfreich)
Vermieter meldet meinen Untermieter ab
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. Juli 2018 | 08:45
Von
Status: Unbeschreiblich (47623 Beiträge, 16832x hilfreich)
Das Einwohnermeldeamt verlangt eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber. Das bist Du und nicht der Vermieter.
#2
Antwort vom 20. Juli 2018 | 12:55
Von
Status: Lehrling (1746 Beiträge, 618x hilfreich)
Korrekt, der Wohnungsgeber bist Du als Hauptmieter. Und fertig.
Und jetzt?
Schon
267.991
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
14 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
25 Antworten