Vermieter möchte, dass wir die Wohnung verlassen

25. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Pantrygast
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter möchte, dass wir die Wohnung verlassen

Hallo zusammen,

Gerade habe ich mich hier frisch registriert; deshalb zunächst einmal einen herzlichen Gruß an die alle hier im Forum!

Unser Vermieter hat uns wissen lassen, dass er uns gerne aus der Wohnung hätte. Bisher haben wir keine Kündigung erhalten, aber wir nehmen an, dass diese nicht mehr lange auf sich warten lassen wird.

Im Detail:

Wir (zwei Personen) wohnen im zweiten Obergeschoss eines Altbaus in einer norddeutschen Mittelstadt. Auf unserem Stockwerk wohnen neben uns noch zwei Parteien; die unteren beiden Etagen waren bis vor kurzer Zeit durch eine Bürogemeinschaft belegt, die unlängst ausgezogen ist. Nun hatte uns unser Vermieter (eine örtliche Wohnungsbaugesellschaft) für den vergangenen Mittwoch zum Gespräch gebeten. In einem vorab geführten Telefonat wurde uns gesagt, dass noch nicht ganz klar sei, ob das Haus verkauft wird oder was sonst damit geschehen soll, aber man wolle ein paar Themen mit uns besprechen. Im Gespräch hat sich dann herausgestellt, dass man uns aus der Wohnung haben möchte, wobei auch hier gesagt wurde, dass noch nicht feststehe, was mit dem Haus eigentlich passieren soll. Mehr wissen wir bisher nicht. Es wurde uns eine Ersatzwohnung angeboten. Da wir sehr gerne in unserer jetzigen Wohnung bleiben würden, haben wir diese zunächst abgelehnt, ohne hier weiter einzusteigen; wir wissen also nicht, wie sich die angebotene Wohnung von Größe und Kosten her zu unserer jetzigen verhalten hätte.

Meine nächsten Schritte wären, Verbindung zu unseren Nachbarn aufzunehmen (bisher hatten wir nicht viel miteinander zu tun, aber den Umständen nach nehme ich an, das sie ebenso betroffen sind wir wir) und Kontakt zu unserem lokalen Mieterverein zu suchen.

Dann möchte ich den Vermieter anschreiben. Der aktuelle Stand ist, dass er sich für den Mittwoch übernächster Woche für eine Wohnungsbesichtigung angekündigt hat. Ich werde ihm den Termin bestätigen und nachfragen, ob er eine Perspektive für den Fortbestand des Mietverhältnisses sieht oder ob er die Absicht hat, uns nötigenfalls die Kündigung auszusprechen. Weiter werde ich erklären, dass wir gerne dort wohnen bleiben würden, uns aber erst einmal einmal alle Türen offen halten möchten (also auch den Gedanken an eine Ersatzwohnung nicht rundheraus ablehnen), aber zunächst einmal gerne mehr wüssten, um überhaupt sachgerechte Entscheidungen treffen zu können.

Die Wohnung bedeutet uns eine Menge; wir würden schon gerne weiter dort wohnen. Ich würde mich über Input freuen, was wir tun können (oder, was bei der momentan noch sehr dürftigen Informationslage vielleicht mindestens genau so wichtig ist, was wir besser bleiben lassen sollten). Weiter wäre für uns natürlich interessant, wie solche Angelegenheiten normalerweise laufen und mit was wir rechnen müssen.

Wir haben in den letzten Tagen alles aufgesogen, was das Internet zu bieten hat. Weil uns das nun aber kaum zu Fachleuten macht, wäre eine Einschätzung von Forumsmitgliedern mit Erfahrung in solchen Dingen für uns Gold wert, damit wir von dem, was da kommen mag, nicht völlig unvorbereitet überrollt werden.

Vielen Dank und viele Grüße

Pantrygast




55 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39662 Beiträge, 6497x hilfreich)

Zitat (von Pantrygast):
Bisher haben wir keine Kündigung erhalten
Dann braucht man noch nichts tun.
Zitat (von Pantrygast):
Es wurde uns eine Ersatzwohnung angeboten.
Na, immerhin.
So lange der Vermieter keine Kündigung schickt... kann man alles oder nichts tun.
Ich empfehle, zunächst nichts von dem zu tun, was dir vorschwebt...
Evtl. trotzdem mal nach einer anderen Wohnung suchen.

-- Editiert von User am 25. Februar 2023 20:13

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6791 Beiträge, 2375x hilfreich)

Aus der bisherigen Schilderung ist nun ja nicht mal der Ansatz eines Kündigungsgrundes zu erkennen.
Dazu gehört auch die Vertragslage. Besteht etwa ein befristeter Vertrag mit Begründung ? Liegt die Wohnung überhaupt in der BRD ?

Ich denke nicht, daß sich hier jemand die Mühe macht, alle Kündigungsmöglichkeiten aufzuzählen und zu schildern welche Möglichkeiten man als Mieter dagegen hat. Dazu sollte man schon einen im Mietrecht bewandert Anwalt aufsuchen.

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128782 Beiträge, 41128x hilfreich)

Ein kleiner Hinweis:

Anami ist nicht unbekannt dafür, gerne mit einer Mischung aus Bauchgefühl, Hausfrauenforum der „Bäckerblume", mangelnder Vorstellungskraft, Ausblendung der Realität, Unkenntnis der Rechtslage, … zu antworten.
Die Antworten geben oft keinen Hinweis auf die Realität bzw. die tatsächliche Rechtslage, es ist mitunter sinnvoller, die Antworten einfach zu ignorieren oder zumindest mit Vorsicht zu betrachten.




Vor allem sollte man sich hüten voreilige Zusagen zu machen und nichts zu unterschreiben. Immer schön beim Konjunktiv bleiben ...

In Ruhe mal die Ersatzwohnung prüfen und nicht vergessen, dass der Vermieter in solchen Fällen dann auch alle Kosten die mit dem Umzug verbunden sind übernehmen sollte.

Mieterverein ist sicherlich auch nicht verkehrt, wobei es auch da echte Flopps gibt. Also auch da prüfen, ob der Verein was taugt.

Was man mit den Nachbarn will ... was konkret ist denn da die Vorstellung?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(983 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Pantrygast):
im zweiten Obergeschoss eines Altbaus in einer norddeutschen Mittelstadt.
Zitat (von Spezi-2):
Liegt die Wohnung überhaupt in der BRD ?
Anzunehmen, da der zweite Staat in dem es auch eine norddeutsche Region hätte geben können, 1990 der BRD beigetreten ist.

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#6
 Von 
Pantrygast
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, dass Ihr Euch die Zeit genommen habt!

Zitat (von Spezi-2):
Besteht etwa ein befristeter Vertrag mit Begründung ?


Nein, auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Zitat (von Spezi-2):
Liegt die Wohnung überhaupt in der BRD ?


Ja, wie gesagt Norddeutschland.

Zitat (von Spezi-2):
Ich denke nicht, daß sich hier jemand die Mühe macht, alle Kündigungsmöglichkeiten aufzuzählen


Das wäre ohne Frage etwas viel verlangt, ja. :grins: Und verlangen tue ich natürlich ohnehin nichts; ich freue mich nur über alle Infos, die mir helfen, mich in dieser für mich unvertrauten Situation zu orientieren.

Zitat (von Harry van Sell):
Was man mit den Nachbarn will ... was konkret ist denn da die Vorstellung?


Ich vermute, dass bei denen das Gleiche gelaufen ist und es ein Gespräch gegeben hat. Da frage ich mich, ob als Ergebnis davon vielleicht jemand mehr über die Pläne des Vermieters weiß als ich (was eben zur Zeit leider nicht allzuviel ist), und dann wüsste ich das natürlich auch gerne. Wenn sich dabei nun herausstellt, dass außer uns niemand etwas davon weiß, wäre das sicher auch interessant. Für den wahrscheinlichen Fall, dass es alle betrifft, hatte ich den Gedanken, ob wir uns, wenn es zu einem Rechtsstreit kommen würde, zusammentun und die Kosten teilen könnten. Ob das überhaupt möglich ist oder ob jeder selbst seinen Prozess führen muss, ist eine der vielen Sachen, die ich nicht weiß.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128782 Beiträge, 41128x hilfreich)

Zitat (von Pantrygast):
Da frage ich mich, ob als Ergebnis davon vielleicht jemand mehr über die Pläne des Vermieters weiß als ich

Das wäre sehr ungeschickt vom Vermieter aber nicht auszuschließen ...



Zitat (von Pantrygast):
zusammentun und die Kosten teilen könnten.

Das wird so nicht funktionieren, zumindest nicht vor Gericht.


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#8
 Von 
Pantrygast
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das wird so nicht funktionieren, zumindest nicht vor Gericht.


Danke; dann kann ich diese Idee ja schon mal abhaken.

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14921 Beiträge, 4572x hilfreich)

FALSCHINFORMATION GELÖSCHT

-- Editiert von Moderator am 26. Februar 2023 13:37

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#10
 Von 
Pantrygast
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

@reckoner: Merci, das lässt mich hoffen!

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128782 Beiträge, 41128x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Es gibt keine Möglichkeit, die auch gegen den Willen der Mieter durchsetzbar ist.

Doch.
Das man dummerweise von der Materie keine Ahnung hat, ändert daran nichts.
Das man Fragende in falsche Sicherheit wiegt, ist schon mehr als bedenklich ...

Ein Beispiel für solche Kündigungen wäre hier die sogenannte Verwertungskündigung.


Signatur:

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#12
 Von 
Pantrygast
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

An diese Stelle noch einmal Danke für die vielen Beiträge.

Wie in meinem Eingangspost erwähnt habe ich in den letzten Tagen die Infos aus dem Internet gefressen, so als gäbe es kein Morgen mehr. Auf die Verwertungskündigung bin ich dabei natürlich ziemlich schnell gestoßen und habe mir schon gedacht, dass die hier einschlägig werden könnte. Was ich dabei mitgenommen habe ist, dass diese wohl nicht ganz voraussetzungslos ist. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird sich, so schätze ich, erst dann beurteilen lassen, wenn mein Vermieter wirklich Ernst macht und mir kündigt - oder sich zumindest dazu einlässt, was genau er denn nun mit dem Haus vorhat. Ich denke, ich werde ihn dann erstmal wie oben beschrieben anschreiben und Kontakt zum örtlichen Mieterverein suchen. Ob dieser wirklich etwas taugt, weiß ich nicht; zumindest habe ich nichts Negatives über ihn gefunden. Mit den Nachbarn schaue ich mal. Kann durchaus sein, dass es nichts nützt; dann ist es eben so. Besonders wichtig ist mir momentan, nicht durch unbedachte Aktionen meine Position zu verschlechtern. Wenn von Euch jemand hier irgendwo noch eine Gefahr erkennt (nicht vorschnell irgendwelche Zusagen abgeben ist registriert), wäre ich für Aufklärung dankbar; ansonsten würde ich sagen: Sobald es Neuigkeiten gibt, poste ich sie hier.

Vielen Dank und beste Grüße

Pantrygast

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#13
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18990 Beiträge, 10242x hilfreich)

Der große Vorteil ist, dass bei einem gewerblichen Vermieter Eigenbedarf als Kündigungsgrund wegfällt.
Wenn der Mieter dann noch immer pünktlich seine Miete bezahlt, hat der Vermieter kaum Chancen, einen Mieter loszuwerden.
(Zahlungsrückstand und Eigenbedarf sind halt die einfachsten Möglichkeiten für den Vermieter.)

Zum einen muss man als Mieter überlegen, was man überhaupt will:
a) Die Wohnung mit Zähnen und Klauen verteidigen
b) Sich innerlich auf einen Umzug einstellen und um die Bedingungen pokern (attraktive Ersatzwohnung, Übernahme der Umzugskosten, Abfindung)

Dann wäre es natürlich geschickt, wenn man herausbekommt, was der Vermieter vor hat.

Bei Altbau muss man die Möglichkeit bedenken, dass der Vermieter das Haus möglicherweise sanieren / modernisieren möchte. Das ist zwar kein Kündigungsgrund, aber Grund für eine (potenziell) massive Mieterhöhung. Da muss man sich überlegen, ob man sich die Wohnung anschließend noch leisten kann / will. Solche "Luxussanierungen" (Vermieter modernisiert bis die Mieter angesichts der durch die Modernisierung gestiegenen Miete mehr oder weniger freiwillig ausziehen) sind zumindest in Großstädten der einfachste Weg, Mieter loszuwerden.

Vielleicht will der Vermieter das Haus an eine Privatperson verkaufen, die dann nach dem Kauf Eigenbedarf anmelden könnte.

Oder beides kombiniert (Vermieter verkauft das Haus und der Käufer macht eine "Luxussanierung" ...)

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128782 Beiträge, 41128x hilfreich)

Zitat (von Pantrygast):
Auf die Verwertungskündigung bin ich dabei natürlich ziemlich schnell gestoßen und habe mir schon gedacht, dass die hier einschlägig werden könnte.

Ja, die Hürden sind da aber aber auch recht hoch.


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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39662 Beiträge, 6497x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Vor allem sollte man sich hüten voreilige Zusagen zu machen und nichts zu unterschreiben.
Man sollte sich hüten,... nichts zu unterschreiben? :augenroll:
Dann doch wohle eher: Dann braucht man noch nichts tun.
Jedenfalls nichts, was wegen einer im Nirwana schwebenden Kündigung zu tun wäre.

Zitat (von Pantrygast):
Für den wahrscheinlichen Fall, dass es alle betrifft, hatte ich den Gedanken, ob wir uns, wenn es zu einem Rechtsstreit kommen würde, zusammentun und die Kosten teilen könnten.
Vergiss das. Jeder Mieter könnte seinen eigenen Mietrechtsstreit führen oder es bleiben lassen. Andere Mieter nehmen evtl. eine angebotene Ersatzwohnung gern an, denn sie müssten sich nicht auf die unerquickliche Wohnungssuche begeben, hätten evtl. einen Vermieter, den sie schon kennen.
Zitat (von Pantrygast):
@reckoner: Merci, das lässt mich hoffen!
Wunschantworten verführen fast immer zu Hoffnung, sind aber oft daneben.

Was du alles gelesen hast--- ist gut und schön, aber du weißt 0,00, was dein Vermieter nun tatsächlich mit dem Haus und den Mietwohnungen tun wird.
Zitat (von Pantrygast):
dass noch nicht ganz klar sei, ob das Haus verkauft wird oder was sonst damit geschehen soll, aber man wolle ein paar Themen mit uns besprechen.
Lasst den Vermieter doch erst mal seine IDEEN entwickeln und konkretisieren . Warum belastet du dich jetzt damit ?
Zitat (von Pantrygast):
Ich denke, ich werde ihn dann erstmal wie oben beschrieben anschreiben und Kontakt zum örtlichen Mieterverein suchen.
Ja, man kann seine erste Idee trotz aller anderen Beiträge hier weiter verfolgen. Das geht. Doch auch der Mieterbund wird vermutlich zuerst fragen: Hey, was steht in der Kündigung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14921 Beiträge, 4572x hilfreich)

Hallo,

FALSCHINFORMATION GELÖSCHT

Zitat:
Vielleicht will der Vermieter das Haus an eine Privatperson verkaufen, die dann nach dem Kauf Eigenbedarf anmelden könnte.
Das funktioniert in diesem Fall nicht (das mit dem Eigenbedarf meine ich).

FALSCHINFORMATION GELÖSCHT

Stefan


-- Editiert von Moderator am 26. Februar 2023 13:37

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128782 Beiträge, 41128x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Erstmal muss der Vermieter aber ordentlich Geld in die Hand nehmen, und das muss sich auch für ihn rechnen (goldene Wasserhähne, nur damit der Mieter auszieht bringen nichts, denn der Nachmieter zahlt ihm diese auch nicht).

Das man auch hier mit Ahnungslosigkeit glänzt wundert nicht.
Es gibt sogenannte Luxussanierungen und ja, es gibt durchaus Nachmieter die so was dann auch noch durch entsprechende Mieten honorieren.


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#19
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1213 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von Pantrygast):
In einem vorab geführten Telefonat wurde uns gesagt, dass noch nicht ganz klar sei, ob das Haus verkauft wird oder was sonst damit geschehen soll,


Das hört sich ja sehr mysteriös an, der Vermieter sollte doch eigentlich wissen was damit geschieht, wenn er Ihnen kündigen möchte.

Wenn da am Mittwoch im Gespräch nichts Sinnvolles bei rumkommt und eine Kündigung erfolgen sollte --> direkt ab zum Anwalt.

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#20
 Von 
Pantrygast
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen!

Hier ist ja einiges passiert. Danke für die rege Beteiligung!

Dass die eine oder andere Information mit Vorsicht zu genießen ist, ist bei mir angekommen; damit kann ich umgehen, das ist ja fast überall so. Und so, wie ich es mitbekomme, macht auch immer jemand recht schnell darauf aufmerksam, wenn in einem Post etwas nicht stimmt. Wie ich sehe, war selbst die Moderation hier aktiv; was will man mehr?

Viele interessante Sachen dabei; meine Gedanken dazu:

Zitat (von drkabo):
Zum einen muss man als Mieter überlegen, was man überhaupt will:
a) Die Wohnung mit Zähnen und Klauen verteidigen
b) Sich innerlich auf einen Umzug einstellen und um die Bedingungen pokern (attraktive Ersatzwohnung, Übernahme der Umzugskosten, Abfindung)


Grundsätzlich a; es ist nämlich so: Wir haben sehr lange gesucht, um eine Wohnung wie diese zu finden. Sowohl von der Lage als auch von Ihren eigentlichen Merkmalen her ist diese Wohnung fast „zu schön, um wahr zu sein". Auch der Vermieter hat sich, als es um die Ersatzwohnung ging, in die Richtung geäußert, dass es so etwas wie unsere Wohnung nicht nochmal gebe. Das mag von seiner Absolutheit her etwas übertrieben sein, aber nach dem, wie sich der Wohnungsmarkt bei uns (und wohl nicht nur hier) momentan darstellt, gehe ich davon aus, dass wir hier nicht unbeträchtliche Abstriche hinnehmen müssten (und das betrifft nicht nur die Lebensqualität im engeren Sinne; es kommen auch etwas „handfestere" Dinge hinzu). Hinzu kommt, dass wir die Wohnung für eine recht erträgliche Miete bekommen haben, was mich immer noch erstaunt. Ursprünglich wurden im Onlineinserat 100 Euro mehr verlangt, was dann später reduziert wurde. Da dachte ich mir: Irgendwo muss es da doch einen Haken geben. Ich habe bis heute keinen gefunden. Langer Rede kurzer Sinn: Es ist, so schwülstig es klingen mag, für uns eine Traumwohnung.

Dass wir zur Zeit eine Miete zahlen, die mir für diese Wohnung recht moderat erscheint, hat mehrere Folgen:

Zum Einen befürchte ich - auch wieder vor dem Hintergrund des offensichtlich angespannten Wohnungsmarktes -, dass wir am Ende für eine (weniger attraktive) Ersatzwohnung mehr Miete zahlen müssen.

Zum Anderen bietet dieser Umstand auch einen gewissen Puffer für eine Verteuerung nach einer Luxussanierung, wobei es hier für uns definitiv eine Obergrenze gibt, die nicht mehr verkraftbar ist; Großverdiener sind wir nicht. Ich behalte also mal im Hinterkopf, dass der Vermieter auch mit einer Luxussanierung arbeiten könnte; ein wichtiger Hinweis, danke dafür.

Schließlich wird dadurch möglicherweise auch der Wert einer eventuellen Abfindung stark eingeschränkt. Habe eben mal Google bemüht und einige Ausführungen zur üblichen Spanne von Abfindungen gefunden. Wie zuverlässig diese sind und wie mein konkreter Fall dort einzuordnen wäre, lasse ich mal dahingestellt, weil ich als Laie nicht beurteilen kann; auf jeden Fall wird dort, auf welcher Grundlage auch immer, recht häufig über eine Range von 10.000 bis 150.000 Euro gesprochen. 10.000 Euro so klingt erstmal nicht schlecht; allerdings rechne ich damit, dass selbst ein solcher Betrag (wenn er denn realistisch ist) allein durch die zu erwartende Mietverteuerung in wenigen Jahren aufgezehrt wird. Wenn nun natürlich der Leiter unserer Wohnungsbaugesellschaft mit einem Geldsack mit 150T€ bei uns vor der Tür stünde, wäre das wohl wirklich ein Angebot, welches wir, wie es gestern in einem inzwischen gelöschten Beitrag stand, schwer ablehnen könnten. Da mir dies aber nun doch sehr unwahrscheinlich erscheint, komme ich hinsichtlich der Frage, was ich als Mieter will, zu dem Schluss:

Der Fokus liegt auf a. Eine Ersatzwohnung, eventuell mit Benefits wie einer Abfindung und Übernahme der Umzugskosten (welche vom Vermieter tatsächlich schon auf dem Level „wir könnten darüber reden" angesprochen wurde), kann nur eine Notlösung für den Fall, dass wir die Position a nicht halten können, sein. Oder anders: Ich möchte mich eigentlich nicht auf einen Umzug einstellen, habe aber das Gefühl, mich darauf einstellen zu müssen. Darum bin ich hier ins Forum gekommen, das mir wirklich sehr dabei hilft, ein Gefühl für die Lage zu entwickeln.

Damit will ich es nun dazu auch gut sein lassen; ich merke, dass ich eine Wall of Text zu Dingen produziere, die hier wahrscheinlich bei der gegenwärtigen Informationslage gar nicht sinnvoll diskutiert werden können.

Zitat (von drkabo):
Vielleicht will der Vermieter das Haus an eine Privatperson verkaufen, die dann nach dem Kauf Eigenbedarf anmelden könnte.


Folgendes würde mich interessieren, ohne dass es momentan praktische Relevanz hätte (einige Kommentare zur Eigenbedarfskündigung durch einen neuen Käufer sind gelöscht worden; vielleicht ging es ja genau darum): Kann ein Käufer, der ein Haus mit vermieteten Wohnungen erwirbt, Eigenbedarf geltend machen, der schon beim Kauf bestanden hat? (Wenn er also das Haus bereits mit der Absicht, den Mietern aus einem bestimmten Grund eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen, erworben hat?) oder kann er dies nur, wenn der Grund für den Eigenbedarf erst nach dem Erwerb eintritt?

Zitat (von Anami):
Zitat (von Pantrygast):
Ich denke, ich werde ihn dann erstmal wie oben beschrieben anschreiben und Kontakt zum örtlichen Mieterverein suchen.
Ja, man kann seine erste Idee trotz aller anderen Beiträge hier weiter verfolgen. Das geht. Doch auch der Mieterbund wird vermutlich zuerst fragen: Hey, was steht in der Kündigung?


Also, die bisherigen Beiträge zum Thema Mieterverein sagen mir, so wie ich sie verstanden habe, nur, dass ich dort keine Wunder erwarten sollte, allein schon deshalb, weil es dort solche und solche zu geben scheint. Tatsächlich erwarte ich keinesfalls, dass man dort auf eine Weise tätig wird, wie beispielsweise ein Anwalt es tun würde. Ich würde einfach gerne hören, wie man die Situation dort beurteilt; meine Motivation ist dort die gleiche wie die, die mich in dieses Forum geführt hat. Du rätst mir - wenn ich Dich falsch verstanden haben sollte, korrigiere mich bitte - sehr engagiert von einer Inanspruchnahme des Mietervereins und eigentlich von jeder Eigeninitiative ab. Dafür mag es Gründe geben; diese Gründe würden mich interessieren.

Zitat (von CarstenF):
Das hört sich ja sehr mysteriös an, der Vermieter sollte doch eigentlich wissen was damit geschieht, wenn er Ihnen kündigen möchte.


Ich vermute - mehr als vermuten kann ich zur Zeit nicht -, dass er es tatsächlich sehr genau weiß, es mir aber nicht sagen möchte.

Zitat (von CarstenF):
Wenn da am Mittwoch im Gespräch nichts Sinnvolles bei rumkommt und eine Kündigung erfolgen sollte


Das Gespräch war schon am vergangenen Mittwoch. Eine Kündigung wurde nicht ausgesprochen; es wurde lediglich erklärt, dass die Wohnungsbaugesellschaft verschiedene Pläne für das Haus prüfe, ohne sich bisher für einen bestimmten entschieden zu haben (ich erlaube mir, dies anzuzweifeln), es aber für alle diese Pläne notwendig wäre, dass alle Wohnungen frei wären. Dies ist der aktuelle Stand.

Viele Grüße

Pantrygast

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#21
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18990 Beiträge, 10242x hilfreich)

Zitat (von Pantrygast):
Kann ein Käufer, der ein Haus mit vermieteten Wohnungen erwirbt, Eigenbedarf geltend machen, der schon beim Kauf bestanden hat? (Wenn er also das Haus bereits mit der Absicht, den Mietern aus einem bestimmten Grund eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen, erworben hat?)


Ganz klar: Ja

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Pantrygast
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

@drkabo: Danke, gut zu wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128782 Beiträge, 41128x hilfreich)

Zitat (von Pantrygast):
Kann ein Käufer, der ein Haus mit vermieteten Wohnungen erwirbt, Eigenbedarf geltend machen, der schon beim Kauf bestanden hat? (Wenn er also das Haus bereits mit der Absicht, den Mietern aus einem bestimmten Grund eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen, erworben hat?)

Das dürfte der Hauptgrund für den Kauf von Immobilien durch Privatleute sein.



Da man sich für
Zitat (von Pantrygast):
Die Wohnung mit Zähnen und Klauen verteidigen

entschieden hat, gilt es taktisch vor zu gehen.

Umzug sollte man dann aber definitiv als Plan B haben.



Zitat (von Pantrygast):
dass er es tatsächlich sehr genau weiß, es mir aber nicht sagen möchte.

Der Trick beim pokern ist, das man sein Blatt nicht direkt bei Beginn offen auf den Tisch legt ...


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Pantrygast
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Trick beim pokern ist, das man sein Blatt nicht direkt bei Beginn offen auf den Tisch legt ...


Das ist mir als begeistertem Pokerspielen (mit Karten, wohlgemerkt; meine Verhandlungsstärke im wirklichen Leben würde ich so als mittelmäßig einschätzen) bekannt, und daher rührt auch meine Vermutung, dass der Vermieter da nicht ganz ehrlich ist.

Zitat (von Harry van Sell):
Da man sich für
Zitat (von Pantrygast):
Die Wohnung mit Zähnen und Klauen verteidigen

entschieden hat, gilt es taktisch vor zu gehen.


Hm...

Auf die Gefahr hin, dass dies nun etwas hinausgeht, was dieses Forum leisten will: Im umgekehrten Fall, dass also jemand eine möglichst hohe Abfindung herausschlagen will, leuchtet mir die Taktik vorzugeben, dass man auf keinen Fall ausziehen wolle, unmittelbar als zielehrend ein. Da ich ja aber wirklich gerne bleiben würde, fällt mir ad hoc nichts Besseres ein als eine Verweigerungshaltung. Was kann ich tun, um meine Chancen zu verbessern?

Zitat (von Harry van Sell):
Umzug sollte man dann aber definitiv als Plan B haben.


Haben wir.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39662 Beiträge, 6497x hilfreich)

Zitat (von Pantrygast):
Tatsächlich erwarte ich keinesfalls, dass man dort auf eine Weise tätig wird, wie beispielsweise ein Anwalt es tun würde.
Auch die Mietervereine haben Anwälte, die tätig werden, wenn es notwendig wird. Und auch dort gibt es solche und solche, wie bei Anwälten auf weiter Flur. So ist das nun mal. Ich rate überhaupt nicht vom Mieterverein ab. Ich habe keinerlei Berührungspunkte zu dem Mieterverein in deiner mittelgroßen norddeutschen Stadt.
Dort und überhaupt überall braucht jeder wenigstens ein paar Fakten für eine Einschätzung.
Außer, dass ihr dort raus sollt und der Vermieter ein gewerblicher ist, der sich mit Vermietungen auskennt--- ist nichts bekannt.
Da kannst du dir zwar alles mögliche vorstellen, irgendwann holt dich die Realität ein. Dann müsstest du DAMIT umgehen. Dann kann man Hinweise geben, die nicht weit entfernt von der Realität sind und evtl. sogar auf eigenen Erfahrungen beruht. Nicht alles muss immer vor Gericht enden.

Wie lange wohnst du eigentlich schon dort? Habe ich das in der wall-of-text überlesen?
Ich vermute, der Vermieter wird zum Termin übernächsten Mittwoch mal checken wollen, wie deine Wohnung aussieht, was da evtl. zu sanieren wäre...usw. Das könnte er evtl. auch bei den anderen 2 Mietern tun, schließlich entwickelt er seine Strategie erst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Pantrygast
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie lange wohnst du eigentlich schon dort?


Seit April 2021.

Zitat (von Anami):
Habe ich das in der wall-of-text überlesen?


Nein. :smile:

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#27
 Von 
Pantrygast
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe heute erfahren, dass mein Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung "Interessenten" im Schlepptau haben wird. Dann werde ich mich wohl mal auf das von drkabo skizzierte Szenario mit dem Hausverkauf einstellen (wobei angesichts des Informationsmangels natürlich noch nichts sicher ist).

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128782 Beiträge, 41128x hilfreich)

Zitat (von Pantrygast):
Habe heute erfahren, dass mein Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung "Interessenten" im Schlepptau haben wird

Und die Quelle dieser Erkenntnis ist ... ?


Wenn da unangekündigte Leute im Schlepptau wären, würden bei mir vor der Türe bleiben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Pantrygast
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und die Quelle dieser Erkenntnis ist ... ?


Der Vermieter (eine GmbH) selbst.

Eine Mitarbeiterin schreibt per E-Mail: „Wir würden gerne Ihre Wohnung besichtigen." (Das war die in meinem Eingangspost angesprochene Ankündigung für den nächsten Mittwoch, also den 08. März; die avisierte Uhrzeit war 12:30.)

Ich schreibe zurück (etwas höflicher formuliert, als ich es hier wiedergebe): „Gerne, aber bitte nicht länger als 13:00, weil ich auch noch zu tun habe."

Gestern kam dann sinngemäß die Antwort vom Abteilungsleiter der erwähnten Mitarbeiterin: „Alles klar, ich werde es den Interessenten so weitergeben."

Das war das erste Mal, dass ich von Interessenten hörte.

Edit: Rechtschreibfehler berichtigt

-- Editiert von User am 2. März 2023 05:01

-- Editiert von User am 2. März 2023 05:05

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#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39662 Beiträge, 6497x hilfreich)

Zitat (von Pantrygast):
Das war das erste Mal, dass ich von Interessenten hörte.
Du kannst nun selbst entscheiden, ob du diesen Termin ganz absagen willst. Das steht dir frei und ist dein Recht.
Mich würde dabei interessieren, wie viele Interessenten denn am Mittwoch bei mir auflaufen würden... 2 oder 20?
Vermutlich wird die Vermieterin dir später erklären... dass sie mit (Kauf)interessenten durchaus berechtigt ist, diese Mietwohnung zu besichtigen. Selbstverständlich sollen dabei deine Interessen berücksichtigt werden, d.h. nicht 1001 Termine und nicht zu dir unpassenden Zeiten. Mieter können ihre Rechte durchaus etwas *ausweiten*... ob das der Sache immer dienlich ist...kommt drauf an.

Und was die vermeintliche Unehrlichkeit der Vermieterin betrifft: Zumindest jetzt scheint klar zu sein, was die Absicht der Besichtigung ist. Sie hat nun Interessenten.
Was sagen denn die beiden anderen Mietparteien? Haben die schon eine Strategie? Wohnen die auch erst seit kurzem dort? Würden die auch gern bleiben?

Eine weitere Möglichkeit: Ein Interessent möchte das Objekt MIT den Mietern kaufen, macht nichts in Richtung Sanierung, vermietet unten oder zieht selbst unten ein.
Du hättest (nur) einen neuen Vermieter.
Dass die jetzige Vermieterin die Mieter *raus haben will*, ist soweit nachvollziehbar, da sich freie/leerstehende Objekte häufig besser verkaufen.

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